Das Zitiergebot

 

Wenn ein Grundrecht durch ein Gesetz eingeschränkt werden soll, muss
das Gesetz den entsprechenden Artikel des Grundgesetzes benennen.

Dieses Gebot nennt man „Zitiergebot“.

Gesetze, die gegen das „Zitiergebot“ verstoßen
sind ungültig und davon gibt es einige …

5 Kommentare zu “Das Zitiergebot

  1. Und wer soll jetzt die, welche gegen die Gesetze verstossen haben, einlochen?
    In der Regel fehlt bei derartigen Grundgesetzverstößen ein Paragraph im Strafgesetzbuch, der das Strafmaß festlegt.

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