Hallo liebe Menschen da draussen, es kam diese Woche ein Beschluss
an unseren Freund und Wir haben die Erkenntnis gewonnen , warum
sollen wir auf sowas noch reagieren.
Bei dem Beschluss haben wir jetzt noch
reagiert, haben es auch so reingeschrieben.
https://www.youtube.com/watch?v=646g5pGuCy8
Was ihr alles hier nachlesen könnt : Facebook – „Unser Fall Stefan“
Hat dies auf NeueDeutscheMark2015 rebloggt.
Pingback: Beschluss : 3 T 145/15 Landgericht Chemnitz (Beitragsservice/GEZ) | volksbetrug.net | Willibald66's Blog/Website-Marketing/Verbraucherberatung
Hat dies auf alternativepresse rebloggt.
Seit wann haben Ausfertigungen von ner eventuellen Reinigungskraft Bestandskraft?
Der Kommentar über den Kreis der Staatsangehörige nach RuStAG 1913,ab Minute 23, ist unqualifiziert. Deutsche mit korrekten Esta Eintrag befinden sich in einem vorkonstitutionellem Recht (Status quo ante 1913) dh alle Gesetze nach 1913 sind für uns unrelevant -nicht anwendbar-.
Genauso wie die Zwillinge die Ausfertigung zerlegen, sollte der Zuschauer den Inhalt solcher Behauptungen prüfen. Generell sollte alles geprüft, hinterfragt werden was man vorgesetzt bekommt. Schön reden oder Mist verzapfen kann jeder…also Holzauge sei wachsam. Passend wäre das Lied: Sei wachsam von Reinhard May. Heimatliche Grüße aus Fulda
Dieser Beschluß wird für ungültig erklärt.
Maike Ribbert