Als Beamte sind Staatsanwälte – anders als Richter – weisungsgebunden
()§ 146 Gerichtsverfassungsgesetz) und unterliegen uneingeschränkt der
Dienstaufsicht durch Vorgesetzte (§ 144 GVG) (§ 147 GVG).
Damit ist die Einflussmöglichkeit auf die Staatsanwaltschaften und Staatsanwälte
gegeben, zumal die Weisungsgebenden nicht an die Schriftform gebunden sind.
Ein Weisungsbeispiel berichtete die Süddeutsche
Zeitung im Zusammenhang mit dem Fall Mollath.
Zum Inhalt des Videos :
Über den Einfluss der Politik auf Staatsanwaltschaft und Rechtsprechung. Über ein
korruptes politisches Unrechts-System, das jegliche rechtsstaatlichen Grundsätze
über Bord geworfen und dem Profit und Vorteil einiger weniger untergeordnet hat.
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Besonders gut hat mir die Formulierung gefallen: „Die Staatsanwälte hätten den Raum auf der Welle ihres Angstschweißes schwimmend verlassen können“.
Merke: ein Rechtsstaat ist nichts für Feiglinge.
Wenn Feiglinge mit der Verteidigung eines Rechtsstaates beauftragt sind, kommt nach wenigen Jahren immer eine faschistische Diktatur heraus.
Gemäß der Expertise sind sog. Staatsanwälte nur Straftäter !!
http://rechtsstaatsreport.de/staatsanwaelte/
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Was unterscheidet unsere Regierung von der Mafia? Nichts! Wie die Mafia hält sich auch die Regierung nicht an die Gesetze, setzt die Menschen unter Druck, erpresst sie, nötigt sie und setzt sie jeder rechtlosen Willkür aus!
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Glück, Auf, meine Heimat!