Nachdem 2013 die GEZ in „Rundfunkgebührenanstalt“ umbenannt und damit auch
das Modell der Rundfunkgebühren geändert wurde, ist die Empörung über die
von vielen als Zwangsabgabe gesehene Gebühr nicht abgeklungen.
Ganz im Gegenteil: Deutschlandweit gibt es Widerstand, auch aus der Region
Nürnberg, Fürth und Umgebung. Die „Initiative bayerische Rundfunkabgabe
fair-ändern“, sammelt Unterschriften, um die Politik dazu zu bewegen,
die Kritik der Bürger, Datenschützer, Medienpolitiker ernst zu nehmen.
Die Deutsche Anwaltshotline engagiert sich, informiert über die Rechtslage
und bietet Ratsuchenden (eine begrenzte Zeit lang) kostenlose telefonische
Rechtsberatung. Wir diskutieren dieses Thema gerne mit Ihnen.
Rufen Sie einfach unter der Festnetznummer 0911 / 517-9999-4 an und lassen
Sie sich kostenlos von einem fachkundigen Rechtsanwalt zum Thema Rundfunkbeitrag
beraten. Wir übernehmen die Beratungsgebühren des Rechtsanwalts für Sie!
Die Termine für die jeweils einstündige Rechtberatung sind :
Mittwoch, den 24.06.2015, 14:00 Uhr
Mittwoch, den 01.07.2015, 14:00 Uhr
Mittwoch, den 08.07.2015, 16:00 Uhr
Mittwoch, den 15.07.2015, 16:00 Uhr
Da wir einen großen Andrang erwarten, kann es durchaus sein, dass einige Anrufer
nicht durchkommen. Dies hängt auch damit zusammen, dass wir für die Rechtsberatung
nur ein begrenztes Kontingent zur Verfügung stellen können. Wir bitten um Nachsicht,
falls nicht alle Anrufer beraten werden können.
Nach der 2013 in Kraft getretenen Reform muss nun jeder Haushalt eine Rundfunkgebühr
zahlen. Ausnahmen werden nur bei Personen gemacht, die folgende Leistungen beziehen:
– Sozialhilfe
– Grundsicherung im Alter / bei Erwerbsminderung
– ALGII oder Sozialgeld
– Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
– Ausbildungsförderung nach BAföG (nicht mehr bei Eltern wohnend)
– Berufsausbildungshilfe (nicht mehr bei Eltern wohnend)
– Ausbildungsgeld
Außerdem können unter anderem Sonderfürsorgeberechtigte, Volljährige, die im
Rahmen einer Leistungsgewährung in einer stationären Einrichtung leben, taubblinde
Menschen und Empfänger von Blindenhilfe von der Rundfunkgebühr befreit werden.
Blinde oder sehbehinderte Menschen sowie behinderte Menschen mit einem Behinderungsgrad
von mindestens 80% können eine Ermäßigung beantragen. Bei bestimmten Härtefällen
kann auch eine Rundfunkabgabenbefreiung beantragt werden.
Quelle : Deutsche Anwaltshotline
Hat dies auf NeueDeutscheMark2015 rebloggt.
Immer diese Spitzbuben in schwarzen Roben !!
Hat sich da evtl. ein Bock selbst zum Gärtner gemacht?
Merkel spricht die Zwangsmitgliedschaft (GEZ) an – YouTube
Video zu „Merkel spricht die Zwangsmitgliedschaft (GEZ) an“▶ 6:58
http://www.youtube.com/watch?v=7VwHswmJ4yQ
vor 4 Tagen – Hochgeladen von M. Molli
05.06.15 Schöne digitale Welt – Die Zukunft unseres Lebens: Diskussionsveranstaltung mit …
Die lassen mich entwürdigend darben , da werde ich nicht für das reiche asoziale Pack betteln gehen , damit sie Geld für meinen Namen erhalten , ohne mir gegenüber etwas zu leisten .