Petitionsausschuss des Bundestags verwirft 99,82 Prozent der eingereichten Anliegen

Bildschirmfoto-vom-2015-06-12-131004Das Instrument der Bundestagspetition wird gerne als Glanzstück demokratischer
Direktbeteiligung in Deutschland angepriesen und entsprechend umfangreich genutzt.

Seit 2005 bietet der Deutsche Bundestag dafür auch eine eigene Internet-Plattform
an. 2014 wurden dort von den Bürgern über 15.000 E-Petitionen eingereicht.

Ein neuer Rekord. Das Problem: Von diesen wurden lediglich
0,18 Prozent an die Bundesregierung weitergereicht.

Petitionen gehören zu den beliebtesten Werkzeugen des aufmerksamkeitsbasierten Internet-
„Klicktivismus“. Portale wie Avaaz, dem eine Nähe zu dem Politunternehmer und Investor
Geroge Soros nachgesagt wird, oder aktivistische Alternativen wie Change.org und openPetition
erfreuen sich großer Nutzerzahlen.

Direkte politische Entscheidungen können derartige zivilgesellschaftliche Petitionen
jedoch nicht zur Folge haben. Sie dienen eher dazu, bisher wenig beachtete Anliegen
oder Forderungen auf die mediale Agenda zu setzen.

Anders verhält es sich mit Bundestagspetitionen. Das Petitionsrecht der Bürger ist
im Grundgesetz (Artikel 17) verankert und definiert das Ziel, einen direkten
Kommunikationskanal zwischen Bevölkerung und politischen Repräsentanten zu schaffen :

„Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen
schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und
an die Volksvertretung zu wenden.“

Artikel 45c des Grundgesetzes detailliert dieses hehre Anliegen :

(1) Der Bundestag bestellt einen Petitionsausschuss, dem die Behandlung
der nach Artikel 17 an den Bundestag gerichteten Bitten und Beschwerden
obliegt.

2) Die Befugnisse des Ausschusses zur Überprüfung
von Beschwerden regelt ein Bundesgesetz.“

Hochmotiviert in Sachen direkter Demokratie und Bürgerbeteiligung hat der
Bundestag das Petitionsrecht seit dem Jahre 2005 auch in Neuland verankert.

Auf dem Portal des Petitionsausschusses steht es jedem Bürger frei, politische
Anliegen einzubringen, auf das diese von Regierung und Parlament bearbeitet werden.

Das Problem dabei: Im Jahre 2014 wurden von 15.325 Petitionen lediglich 0,18 Prozent an
die Bundesregierung weitergeleitet, so der offizielle Jahresbericht des Ausschusses.

Eine einzige Petition (Achtung der Menschenrechte im Falle eines in der Türkei inhaftierten
türkischen Schriftstellers) wurde dabei „zur Berücksichtigung“ vorgelegt, 31 weitere „zur
Erwägung“. Die überwiegende Mehrheit der Petitionen wanderte hingegen direkt in die Tonne.

Zuvor wurden zudem nur 3 Prozent der eingereichten Petitionen überhaupt
zur Unterzeichnung auf dem Portal des Petitionsausschusses freigeschaltet.

Auch wenn sicher einige Trolle das Angebot des Bundestages nutzen, um sich einen Spass zu
erlauben, ist dies eine absurd niedrige Zahl. Bundestag und Bundesregierung müssen sich
daher die Frage gefallen lassen, wie ernst sie es mit dem Ziel der direkten Bürgerbeteiligung
an politischen Entscheidungen überhaupt meinen.

Quelle : RT Deutsch

Ein Kommentar zu “Petitionsausschuss des Bundestags verwirft 99,82 Prozent der eingereichten Anliegen

  1. Hat jemand was anderes erwartet von einer Pseuso-Demokratie?

    Wegen des „alliierten Vorbehaltes“ (letztes Wort im Straflager BRD hat Uncle Sam) kann es auch keine Volksabstimmung auf Bundesebene geben….

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