Ohne Vorankündigung wurde am 15.Juni 2015 eine
Bürgerin der Stadt Lünen (NRW) überfallen.
Als sie gerade duschte, wurde ihre Wohnungstür aufgebrochen.
Ein sog. Gerichtsvollzieher verschaffte sich gewaltsam Zutritt
zur Wohnung, um eine Hausdurchsuchung durchzuführen.
Ein von keinem Richter unterschriebener Durchsuchungsbeschluß
diente als gesetzliche Rechtfertigung.
Was muss hier noch alles passieren ???
Wenn doch nur mehr Menschen in diesem Lande diesen Mut, ein durchgedrücktes
Kreuz und einen Arsch in der Hose hätten, wie die Betroffene ?
Ich sage nur: Bundesbereinigungsknueppel.
Oder 9mm / Para, zur Not tut es auch die 45er Angelsachsen-Pleitegeier-Westentaschenwumme.
Aber bekommen haben die bei der guten Frau ja wohl auch nichts, trotz dieser Aktion.
Man sollte bei solchen Überfällen die Namen der Verbrecher nicht verheimlichen, sondern preisgeben!! Name und wenn möglich, mit Adresse!!
Die Namen nicht Wegpixeln!!!
Wann wird endlich mal einer dieser Herrschaften auf Schadensersatz verklagt?
Erst wenn sich einer die angeblichen Vollstreckungs-Wichtel eine blutige Nase geholt hat, in Form einer beachtlichen Schmerzensgeldsumme, wird dieser Wahnsinn aufhören.
Der Name des kriminellen Möchtegern GVs ist bekannt.
Problematischer sind die Ermittlung der Erfüllungsgehilfen.