ARD / ZDF Beitragsservice – Hintergrundinformationen

20140415_Medien_Fernsehen_Propaganda_ARD_ZDF_GEZ_Tag_der_BefreiungBevor wir den Blick in die Geschichte werfen, wollen
wir den Beitragsservice versuchen, rechtlich einzuordnen.

Das Papier, in dem öffentliche Anstalten zu behördenähnlichen Hoheiten ermächtigt werden
und der Begriff „Wohnung“ als Raum mit vier Wänden definiert wurde, eine Anmeldung zum
Wohnsitz einer Wohnungsvermutung genüge, auch sämtliche Gewerbescheinbesitzer additiv
als Zahler herangezogen wurden, vor allem aber die Vollstreckbarkeit eingeräumt wurde,
ist eines sich von der bestehenden Rechtslage am weitesten entfernendes Wesen.

Es definiert eine neue „öffentlich-rechtliche Abgabe“, die weder in den Etat der Stadt,
noch des Landes oder des Bundes fließt, sondern direkt in ein nicht näher spezifiziertes
Organ („Anstalt“). Diese Anstalten üben selbsternannte Zuständigkeit länderübergreifend
aus (z.B. fühlt sich der MDR für Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen zuständig).

Beschlossen und in der Landesgesetzsprechnung verankert wurde es von den Ländern. Für
diese Anstalten leisten Vollzugsbehörden von Gemeinden (Kommune) oder Finanzämter (Bund)
sogenannte Amtshilfe. Woher kommt dieser Wahnsinn, bei dem alle mitmachen?

Ausgangspunkt des neuen Wahnsinns war ein Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz
vom 19./20. Oktober 2006 in Bad Pyrmont, bei dem die Rundfunkkommission der Länder
beauftragt wurde, alternative Lösungen zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen
Rundfunks zu erarbeiten. Es bestand die Überzeugung, dass das bisherige geräteabhängige
Finanzierungssystem auf Dauer nicht mehr zukunftsfähig ist.

Schauen wir nun nach NRW. 2011 stimmte die Landesregierung dem als Lösungsansatz
dienenden Thesenpapier „Fünfzehnter Staatsvertrag …“ zu und bat nun das Parlament
per Entscheid um Einbettung in Landesrecht. Später sollten Linke und FDP mehrheitlich
dagegen sein, nur CDU, SPD und Grüne mehrheitlich dafür, also keine 100% Mehrheit.

Nun landen größere Happen an Gesetzesänderung erst einmal in einem Ausschuss, um
genügend vorverdaut zu werden. Auch bei diesem Happen war dies der Fall, zumindest
in NRW. In der Beschlussempfehlung und -Bericht liest man von Wolfram Kuschke einen
bunten Blumenstrauß von Zuschriften, Stellungnahmen und Aussagen.

„Von der Fraktion der SPD wird die Systemreform als richtig erachtet…“

„Von der Fraktion der SPD wird die Systemreform als richtig erachtet…“

„Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stellte heraus, [..] dass der öffentlich-rechtliche
Rundfunk als eine die Demokratie stabilisierende Säule eine besonders tragende Rolle spiele“

„… die LINKE-Fraktion [..] setze sich für die Beibehaltung
und Stärkung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ein..“

Die Fraktion der CDU führte aus, dass es ohne Systemwechsel zu Gebührenerhöhungen
kommen werde und dies nicht zu Lasten der Gebührenzahlenden geschehen dürfe“

„Fraktion der FDP: Ursprünglich angestrebte Ziele wie
z.B. eine Entbürokratisierung würden nicht erreicht“

„SPD resümierte, [..] neben anderem, der Einschränkung
des Sponsorings die richtige Richtung gewählt worde“

„Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: … bringe mehr Gerechtigkeit für die Gebührenzahler,
u.a. weil nun von Nutzern, die zuvor nicht gezahlt hätten, nunmehr Gebühren erhoben würden.“

Herausgekommen ist ein Vertrag, der großzügig regelt, welche Tatbestände zur
Zahlungspflicht führen. Es wird von Vermutung, Beitragspflicht, Lebensformen,
Gemeinschaften, Wohnung, Haushalt gesprochen. „So wird etwa die typische
Wohngemeinschaft von Studierenden, in der zwar jedes Mitglied ein Zimmer mit
Bett, Schrank und Schreibtisch bewohnt, Gemeinschaftsräume wie Küche, Bad und
gegebenenfalls sonstige Aufenthaltsräume jedoch gemeinsam genutzt werden, als
eineeinheitliche Wohnung im Sinne des Staatsvertrages zu qualifizieren sein.

Anderes kann etwa für Unterkünfte in Betracht kommen, in denen beispielsweise nur die
sanitären Einrichtungen gemeinsam genutzt werden. Moderne Wohnformen für Senioren,
etwa Seniorenwohngemeinschaften oder generationenübergreifendes Wohnen, sind ebenfalls
anhand dieser Kriterien abzugrenzen.“

Zwanzig Seiten lang Texte dieser Art.

Es findet sich im Thesenpapier aber KEINE einzige Aussage zur Programmqualität, zur
Mittelverwendung in den Anstalten, zu Kontrollpflichten. Allein über die Aufteilung
der eingezogenen Mittel wurde erklärt:

„Grundlage der Aufteilung ist die aktuelle Ermittlung und Schätzung des Beitragsaufkommens
durch die KEF, die diese in Abstimmung mit den in der ARD zusammengeschlossenen
Landesrundfunkanstalten, dem ZDF und dem Deutschlandradio vorgenommen hat. “

Inhaltlich verbleibt als Ziel der Einführung, eine Demokratie stabilisierende Säule „zu
haben“, diese zu stärken und von allen bezahlen zu lassen, gern auch doppelt. Gerade die
pauschale Zustimmung der großen Volksparteien beim entscheidenden Schritt der Einführung
gibt dem Motiv des Demokratieerhaltes etwas anrüchiges.

Im Ergebnis zahlen nun alle einfach oder doppelt für Pensionsrückstellungen und
Fürstengehälter der Medien. Nur 1/3 des Budgets landet im Weichspühlprogramm gepaart
mit politischer Hetze auf über 100 Kanälen. Es ist nicht das erste Mal in Deutschland,
dass Organisationen durch Volksparteien ermächtigt wurden.

Organisationen, die das Medium zum Propaganda-Organ weiterentwickelten
und sich so der kritischen Wahrnehmung des Mainstreams entzogen.

„Der Masse ins Gehirn kriechen“ – das ist Propaganda. Sie zielt immer auf große Mengen
von Menschen. Politische Agitation soll nicht nur rational wirken, sondern auch emotional.
Und sie muss alltäglich sein, ja allgegenwärtig, um volle Wirkung zu entfalten.

Die Büchse der Pandora wurde geöffnet. Das Ende naht.

von rf

2 Kommentare zu “ARD / ZDF Beitragsservice – Hintergrundinformationen

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