Wahr ist, dass Generalbummsanwalt Harald “Prüfanwalt” Range
keinen Anlass für Ermittlungen gegen die NSA sieht, weil es
ihm an beweiskräftigen Dokumenten fehlt.
Von der Idee, dass bei hinreichendem Anfangsverdacht ermittelt wird
und dass diese Ermittlungen dann die Beweise liefern und/oder sichern,
hat dieser Großjurist aus der Bananenrepublik Absurdistan offenbar
noch niemals etwas gehört.
Unwahr ist hingegen, dass die Bummsrepublik Deutschland dem Herrn
Generalbummsanwalt die Zahlung des monatlichen Soldes verweigern
würde, weil sie — außer ein paar veralteten Zetteln und Kopien von
nicht mehr vorhandenen Originaldatensätzen — keinerlei beweiskräftige
Belege vorliegen hätte, dass er existiert und wirklich ein Staatsanwalt ist.
Quelle : Proll Blog
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Wir brauchen die Todesstrafe für Staatsbedienstete u.a.
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