Ein Kommentar zu “Urteil: Seit 1945 nur noch Bedienstete und keine Beamte

  1. Als das neu gegründete Bundesverfassungsgericht es wagte, die Kontinuität der nationalistischen, reaktionären Justiz zu durchbrechen und vom Untergang des „Deutschen Reiches“ am 8. Mai 1945 sprach, empörte sich die deutsche Justiz in ungewohnter Schärfe und Einigkeit (BVerfGE 3, 58 ff.). Das Bundesverfassungsgericht hatte haarklein dargelegt, warum das „Deutsche Reich“ untergegangen ist und dass die Bundesrepublik Deutschland ein neu gegründeter Staat sei. Auslöser für diese Entscheidung war ein Streit über das sogenannte 131er-Gesetz, welches es alten Nazibeamten erlaubte, ihre alten Posten wieder zu besetzen bzw. entsprechende Pensionen zu kassieren. Dieses Gesetz wurde aufgrund der – als voreilig empfundenen – Entnazifizierungen durch die Alliierten notwendig. Ausgenommen von dieser Regelung waren Gestapo-Beamte, die oder deren Witwen versuchten, sich die Pensionen per Verfassungsbeschwerde einzuklagen. Das BVerfG stellte daher klar, dass die Beamtenverhältnisse mit dem Untergang des Staates erloschen seien und folglich nicht wieder aufleben könnten.
    Der BGH und die gesamte Juristenschaft verweigerten dieser Entscheidung die Gefolgschaft und zeigten sich solidarisch mit den Gestapo-Kameraden. Der Sturm der Entrüstung war so stark, dass das BVerfG seine Entscheidung widerrief (BVerfGE 3, 288 ff.). Somit wurde durch das 131er-Gesetz und durch die aus dem Osten flüchtenden Nazis die gesamte bundesdeutsche Beamtenschaft und Juristenschaft mit Nazis überschwemmt. Dadurch, dass weiter….http://www.hansklein.de/

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