Zitate Multikulti / Asylpolitik : Denn sie wissen was Sie tun !

WK151002_Asyl_Immigration_Merkel_USA_GehilfeWir müssen akzeptieren, daß die Zahl der Straftaten
bei jugendlichen Migranten besonders hoch ist.

Angela Merkel – CDU [1]

Diese Menschen mit ihrer vielfältigen Kultur, ihrer Herzlichkeit
und ihrer Lebensfreude sind eine Bereicherung für uns alle.

Maria Böhmer – Die Grünen [2]

Sorge bereitet uns auch die Gewalt in U-Bahnhöfen oder auf Straßen,
wo Menschen auch deshalb angegriffen werden, weil sie schwarze Haare
und eine dunkle Haut haben.

Joachim Gauck – CDU [3]

… die Öffentlichkeit erfährt [über Straftaten, die von Asylbewerbern
begangen werden nicht alles. Die Lageberichte der Polizei erfolgen intern
und die Öffentlichkeit bekommt nur einen Bruchteil davon mit, um sie nicht
unnötig in Schrecken zu versetzen.

Rainer Wendt, Bundesvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft [4]

Und Wir können der Bundesregierung Vorsatz unterstellen :

Die Botschaften in den Balkanländern warnten

schon im Frühsommer 2014 vor einer Ausreisewelle aus diesen Ländern,
der IS hatte ebenfalls schon ähnlich früh damit gedroht Europa „mit
Flüchtlingen zu fluten“ um es zu destabilisieren.

Und ohne Grund hatte die EU nicht Ghaddafi so lange gestützt, denn
nur dieser Despot war in der Lage die schon seit mindestens 10 Jahren
angekündigte Flutwelle der Armutsflüchtlinge aus Afrika aufzuhalten.

Es ist alles seit Jahren bekannt gewesen, man hat es entweder
ignoriert oder klein geredet. Das ist keine grobe Fahrlässigkeit,
das ist schon Vorsatz.

Frontex-Bericht : Regierung war früh vor Flüchtlingsandrang gewarnt

Abendland — Widerstand

Multikulti : Eine Kriegserklärung von der französischen Jugend

Quellen :

[1] Angela Merkel

[2] Maria Böhmer

[3] Joachim Gauck

[4] Rainer Wendt

WIR schaffen das NICHT !

 

Dies ist mein Beitrag zu der Flüchtlingsdebatte und der
Diffamierung von besorgten Bürgern als Nazis, Pack oder Ratten.

Mama Merkels „Zug der Hoffnung“ – traumatisierte Schutzsuchende?

 

Traumatisierte Flüchtlinge“ – unsere Medien sind voll davon.

Es mag sie geben – selbst gesehen habe ich sie noch nicht.

Auch nicht im „Flüchtlingszug“ von Budapest nach München.

Fehlende Unterschrift des Vorsitzenden Richters auf dem schriftlichen Urteil

Richterhammer und Österr. FahneIm vorliegenden, schon etwas älteren Fall hatte sich der 3. Strafsenat des
Bundesgerichtshofs mit dem absoluten Revisionsgrund nach § 338 Nr. 7 StPO
zu befassen. Die Vorsitzende hatte die Ausfertigung und Zustellung des
Urteils auf der Rückseite des Urteils schriflich angeordnet und unterschrieben.

Aus den Entscheidungsgründen

Ein vollständiges schriftliches Urteil liegt erst dann vor, wenn sämtliche
an ihm beteiligten Berufsrichter seinen Inhalt gebilligt und dies mit ihrer
Unterschrift bestätigt haben.

Die Vorsitzende der Strafkammer hat das Urteil nicht unterschrieben, es trägt
lediglich die Unterschrift der beisitzenden Richterin. Da die fehlende Unterschrift
auch nicht innerhalb der Frist des § 275 Abs. 1 Satz 2 StPO nachgeholt wurde, ist
das Urteil nicht fristgerecht zur Akte gebracht worden.

Daran ändert auch nichts, dass die Vorsitzende noch innerhalb der Frist des § 275 Abs.
1 Satz 2 StPO auf der Rückseite des Urteils  die Ausfertigung des Urteils und dessen
Zustellung an die Verfahrensbeteiligten angeordnet und diese Verfügung unterschrieben
hat. Das in § 275 Abs. 2 Satz 1 StPO formulierte Gebot, dass das Urteil von den
mitwirkenden Berufsrichtern zu unterschreiben ist, lässt es nicht zu, dass die den
Urteilstext abschließende Unterschrift durch eine an anderer Stelle der Akte befindliche
Unterschrift des mitwirkenden Richters ersetzt wird.

Durch die unter die Zustellverfügung gesetzte Unterschrift übernimmt die Richterin
nicht zweifelsfrei die Verantwortung für den Inhalt des in der Akte befindlichen,
an der vorgesehenen Stelle aber nicht von ihr unterschriebenen Urteils.

Der absolute Revisionsgrund des § 338 Nr. 7 StPO ist gegeben, weil das Urteil
innerhalb der in § 275 Abs. 1 Satz 2 StPO bezeichneten Frist nicht vollständig
zu den Akten gebracht worden ist.

Gericht :

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 01.04.2010 – 3 StR 30/10

Quelle : Rechtsindex

COMPACT 11/2015 – Endstation Bürgerkrieg

 

Dschihadisten im Flüchtlingsstrom: Chefredakteur Jürgen Elsässer diskutiert
mit Marc Dassen und Peter Feist die immer dramatischeren Folgen der Politik
der Offenen Grenzen – und die persönliche Schuld der „mandschurischen Kanzlerin“
Angela Merkel an der Abschaffung Deutschlands.

Bürgerwehr – So ist die Rechtslage

buergerwehrDas sogenannte Jedermannsrecht

Nicht nur die Polizei darf im Fall einer Straftat einschreiten. Wenn ein Bürger
Zeuge einer Straftat wird, kann dieser den Täter auch mit einfachen Mitteln und
unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit bis zum Eintreffen der Polizei festhalten.

Der Verdacht allein reicht aber nicht aus !

Alle weiteren Maßnahmen obliegen der Hoheitsgewalt der Polizei.

Wer darf eine „Bürgerwehr“ gründen ?

Jeder kann eine unbewaffnete Schutzpatrouille gründen. Aber niemand sollte
den Hilfssheriff spielen. Ein Freiwilliger begibt sich sehr schnell selbst
in akute Gefahr, Opfer einer Straftat zu werden.

Anderseits kann Nothilfe auch überzogen werden und der Helfende könnte dabei
eine Straftat begehen, wie zum Beispiel Körperverletzung. Die Reaktion muss
immer der Situation angemessen sein.

Hat ein privater Sicherheitsdienst mehr Rechte als eine Bürgerpatrouille ?

Ein privater Sicherheitsdienst hat keine anderen
Befugnisse als eine Bürgerpatrouille.

In Deutschland liegt das Gewaltmonopol exklusiv beim Staat.