Anmerkung :
Ein Grundgesetz dient zur Aufrechterhaltung von Ordnung und Sicherheit
in besetzten Gebieten. Es soll nach Abschluß eines Friedensvertrages
durch eine Verfassung, vom Volke gewählt, ersetzt werden.
Grundgesetz Art 16 a
(1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.
(2) Auf Absatz 1 kann sich Nicht berufen, wer aus einem Mitgliedsstaat der
Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in
dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und
der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt
ist.
Die Staaten außerhalb der Europäischen Gemeinschaften, auf die die Voraussetzungen
des Satzes 1 zutreffen, werden durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf,
bestimmt. In den Fällen des Satzes 1 können AUFENHALTSBEENDENDE Maßnahmen unabhängig
von einem hiergegen eingelegten Rechtsbehelf vollzogen werden.
Pingback: Wenn eine Schwachsinnige über das Grundgesetz redet .. | volksbetrug.net | Willibald66's Blog/Website-Marketing24/Verbraucherberatung
Hat dies auf pressefreiheit24 rebloggt.
Hat dies auf Freiheit, Familie und Recht rebloggt und kommentierte:
Das Grundgesetz steht über allen Gesetzen des Landes. Trotz dieser Tatsache wird es von Regierung und Justiz missbraucht und systematisch gebrochen!
Hat dies auf diwini's blog rebloggt.