Beitragsservice (GEZ) ► STRAFANZEIGE gegen Sachbearbeiterin des FINANZAMTS BERLIN

 

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2 Kommentare zu “Beitragsservice (GEZ) ► STRAFANZEIGE gegen Sachbearbeiterin des FINANZAMTS BERLIN

  1. Ich kann nur eines nicht verstehen, wenn der Bundesgerichtshof bereits alle Bundestagswahlen für ungültig erklärt hat, wie kann dieses Gericht dann gegen das Thübinger Urteil stimmen? Wenn die Wahlen ungültig waren, sind alle in dieser Zeit erstellten neuen Gesetzgebungen ungültig. oder? Kann mich da mal jemand aufklähren?

  2. Holt Euch hier diese Dokumente https://de.scribd.com/doc/126675798/Russische-Dokumente-pdf ( wenn es nicht klappt die Nummer 126675788 ins Suchfeld eingeben )
    Es muss absolut keine Steuer bezahlt werden. Gemäß dem Schreiben des Außenministeriums der Russischen Förderation ist Eigentümer des deutschen Bodens das Deutsche Reich und dioe BRiD hat notariell beglaubigte Unterlagen vorzulegen, dass sie ein Staat ist.
    Jeder der einen Personalausweis besitzt ist eine juristische Person. Also eine Ein-Mann-Firma. So können wir juristisch gegenüber anderen Unternehmen juristisch in Erscheinung treten mit einer Akzeptanz und dazugehöriger AGB:
    Hier die Akzeptanz:
    Adresse auf der rechten Seite der Akzeptanz
    Vorname, N a c h n a m e
    Mensch und Natürliche Person
    entspr. § 1 des staatlichen BGB
    Musterstr.
    0000 Musterstadt
    Empfänger
    Zuerst den Namen der
    Person benennen dann
    die Adresse des Empfängers
    Datum: __.__.___
    A K Z E P T A N Z
    Mein Aktenzeichen: eigenes Zeichen [ Ihr mögliches Aktzeichen ….. ]
    Ihr Schreiben vom Datum
    Sehr geehrte/r Frau /Herr … ???
    Ich habe Ihr oben benanntes Schreiben erhalten und nach rechtlicher Würdigung des Absenders und des Inhaltes als Angebot erkannt.
    Dieses nehme ich unter folgenden Voraussetzungen an:
    a) Sie erbringen mir Ihre amtliche Legitimation. Sie weisen darin in notariell beglaubigter Form nach, wofür, wie, wodurch und von wem Sie Rechte zur Vornahme hoheitlicher Handlungen übertragen bekommen haben. Gleichzeitig weisen Sie nach auf welchen Staat Sie vereidigt worden sind.
    b) Sie erbringen eine notarielle Beglaubigung der Gründungsurkunde des Staates, auf den Sie Ihre Vereidigung begründen.
    c) Sie erbringen eine notarielle Beglaubigung der Gründungsurkunde des Bundeslandes, sowie des Regierungspräsidiums der Stadt auf den Sie Ihre Vereidigung begründen.
    Ich gebe Ihnen hiermit Gelegenheit dieses innerhalb einer angemessenen Frist von 72 Stunden ab Zustellung zzgl. 2 Tagen Postlaufzeit unter Eid und unter unbeschränkter Haftung zu erbringen.
    Sollte dies nicht erfolgen, gehe ich davon aus, dass Sie selbst privat- und vertragsrechtlich und Ihre Firma etc. nach Firmen- und Vertragsrecht als Unternehmen (Seerecht / Handelsrecht / UCC / HGB) handeln und arbeiten oder für solche im Auftrag handeln, da sie, oder übergeordnete Entitäten in internationalen Verzeichnissen als solche und damit gewerblich gelistet sind.
    Nutzen Sie diese Frist nicht oder erbringen Sie nicht die geforderten Beweise und widerlegen letztere Tatsachen / Annahmen nicht rechtskräftig und / oder unvollständig oder nicht in dieser Frist, gilt dies sowohl;
    als Ihre unwiderrufliche und absolute Zustimmung zu o.g. Tatsachen und Annahmen mit allen daraus folgenden Konsequenzen;
    a) als Ihre unwiderrufliche und absolute Zustimmung zu einem privaten, kommerziellen Pfandrecht in Höhe von 500.000,00 € meinerseits Ihnen persönlich gegenüber, als auch Ihrer Behörde/Amt/Service/Center etc. in Höhe von 5.000.000,00 € (Haftung nach § 823 BGB).
    b) als Ihre unwiderrufliche und absolute Zustimmung zur Publikation dieser Notiz in einem von mir frei wählbaren internationalen Schuldnerverzeichnis und zur Publikation in den Freien Medien.
    c) als Ihren unwiderruflichen und absoluten Verzicht auf jegliche rechtliche oder anderweitige Mittel.
    Kann der o.g. Nachweis von Ihnen nicht innerhalb der o.g. Frist erbracht werden, zeigen Sie damit an, dass es zwischen den „Ämtern und Behörden etc.“ und mir keine öffentlich-rechtliche Vertragsbasis, auf der sich eine gesetzliche und / oder staatliche Forderung begründen ließe. Ebenso fehlt eine Vertragsbasis zwischen dem jeweiligen Mitarbeiter solcher „Ämter / Behörden etc.“ und mir. Um diese Lücke zu schließen, lege ich für die künftige Zusammenarbeit zwischen Ihnen und mir die beigefügten allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zu Grunde. Vorsorglich weise ich darauf hin, dass diese AGB automatisch in Kraft treten, sobald der Fordernde oder ein Beauftragter, Mitarbeiter, Vorgesetze etc., des Fordernden Kontakt zu Vorname, N a c h n a m e,
    aufnimmt.
    Alle Verträge, die eventuell versehentlich und unter Täuschung im Rechtsverkehrs Ihrerseits durch konkludentes Handeln meinerseits in der Vergangenheit zustande gekommen sind, z.B. Annahme von Steuernummern oder Akten- und Geschäftszeichen, Beitragskonten, werden hiermit ausdrücklich widerrufen und gekündigt. Ich mache vorsorglich BGB § 119 geltend.
    Mit freundlichen Grüßen
    Vorname, N a c h n a m e
    Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
    zwischen Regina, Frau aus der Familie [Nachname], im Folgenden Eigentümer genannt, und den in der Anschrift benannte Person/en, Firmen etc., im Folgenden Fordernde/r genannt:
    Präambel
    Dieser Vertrag entfaltet keine Wirkung bei rechtsgültigen Forderungen, sei es von staatlichen Einrichtungen oder privaten Firmen/Organisationen etc. Er regelt viel mehr den zu ersetzenden Schaden sobald eine staatliche Einrichtung oder eine private Firma/Organisation etc. versucht eine Forderung durchzusetzen, obwohl auf Verlangen des Geschädigten nicht rechtssicher nachgewiesen wurde, dass die gestellte Forderung rechtsgültig ist.
    1. Geltungsbereich, Inkrafttreten und Vertragsbeginn
    a) Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten weltweit.
    b) Sie schließen alle Beauftragten, Mitarbeiter, Vorgesetze, etc. des Fordernden und deren Beauftragte ein.
    c) Sie treten automatisch in Kraft, sobald der Fordernde oder ein Beauftragter, Mitarbeiter, Vorgesetze etc. des Fordernden Kontakt zum Eigentümer aufnimmt, Als Kontaktmittel gelten: Telefon, Brief, Fax,
    E-Mail, persönliche Besuche und persönliche Gespräche.
    d) Mit der Kontaktaufnahme akzeptieren der Fordernde und seine Beauftragten, Mitarbeiter, Vorgesetze etc. die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen ohne Einschränkung.
    e) Der Vertrag gemäß den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen beginnt an dem Tag, an dem eines der Ereignisse gemäß Punkt c. eintritt.
    2. Rechte und Pflichten des Fordernden
    a) Der Fordernde und seine Beauftragten, Mitarbeiter, Vorgesetze etc. handeln als Privatpersonen.
    b) Der Fordernde und seine Beauftragten, Mitarbeiter, Vorgesetzen etc. tragen die Beweislast, dass eine staatliche, gesetzliche Forderung bzw. ein rechtsgültiger Vertrag vorliegt, aus dem die jeweilige Forderung abgeleitet wird. Als Beweismittel gelten ausschließlich Originale, die vom Eigentümer handschriftlich oder digital signiert sind (BGB § 126). Mündliche Vereinbarungen und Gewohnheitsrechte etc. gelten nicht als Beweismittel.
    c) Der Fordernde ist verpflichtet, die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen seinen Beauftragten, Mitarbeiter, Vorgesetzen etc. bekannt zu geben und dafür Sorge zu tragen, dass sie auch Beauftragten von Beauftragten bekannt gegeben werden.
    d) Der Fordernde haftet für alle Tätigkeiten seiner Beauftragten, Mitarbeiter, Vorgesetzen und deren Beauftragten voll umfänglich nach § 823 BGB.
    e) Der Fordernde ist verpflichtet, die in Rechnung gestellten Gebühren für ungesetzliche Forderungen gemäß Ziffer 5 innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen.
    f) Als ungesetzliche Forderungen gelten dabei alle Forderungen, für die der Fordernde oder seine Beauftragten, Mitarbeiter, Vorgesetzen etc. keine Rechtsgültigkeit nachweisen können.
    g) Der Fordernde kommt nach Ablauf der 14-Tage Frist ohne weitere Mahnung in Verzug und unterwirft sich der sofortigen Zwangsvollstreckung.
    3. Rechte und Pflichten des Eigentümers
    a) Der Eigentümer kann einzelne oder mehrere Gebührenpositionen zusammen in Rechnung stellen.
    b) Der Eigentümer ist berechtigt, dem Fordernden alle Gebühren gemäß
    Ziff. 5 in Rechnung zu stellen, die durch Ihn, seine Beauftragten, Mitarbeiter, Vorgesetze etc. und deren Beauftragte ausgelöst werden.
    c) Der Zeitpunkt der Rechnungsstellung ist beliebig. Die Ansprüche des Eigentümers, die aus den vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen resultieren, verjähren nicht.
    4. Zahlungsvereinbarungen
    a) Der Schadensersatz ist in Euro (EUR) zu entrichten.
    b) Im Falle einer Währungsreform, eines Systemcrashs oder ähnlicher Ereignisse, die einen massiven Wertverlust der unter Absatz (a) festgelegten Währung nach sich ziehen, ist der Schadensersatz anstatt in der festgelegten Währung in Gold mit einem Feingehalt von 999,9 oder in Silber mit einem Feingehalt von 999,9 zum Kurs 7 Tage vor der Währungsreform, dem Systemcrash oder ähnlichem Ereignis zu bezahlen. Der Geschädigte hat dabei die Wahl zwischen Gold und Silber in einer von ihm gewünschten Stückelung.
    c) Die in Absatz (b) festgelegte Alternativwährung kann auch auf Wunsch des Geschädigten zur Begleichung der Rechnung(en) gewählt werden ohne dass dazu ein in Absatz (b) erwähntes Ereignis eingetreten sein muss.
    d) Die Art der Bezahlung wird vom Geschädigten festgelegt (z. B. Barzahlung, Werttransport, Banküberweisung, Verrechnungsscheck, Orderscheck, Western Union u. a.). Die anfallenden Kosten zur Bezahlung des Schadensersatzes trägt der Verursacher.
    e) Einzugskosten für unbezahlte Rechnungen werden zusätzlich berechnet.
    5 Höhe des Schadensersatzes
    a) Jede Kontaktaufnahme mit dem Geschädigten bezüglich einer ungesetzlichen Forderung: 3.000,- Euro
    b) Jede Übermittlung einer rechtsungültigen Forderung an den Geschädigten: 7.500,- Euro
    c) Jedes Beauftragen eines Dritten (Beauftragter) zur Einforderung einer ungesetzlichen Forderung: 15.000,- Euro
    d) Jedes Auslösen eines Mahnbescheids oder einer Beitreibung etc. für eine ungesetzliche Forderung: 15.000,- Euro
    e) Jede Beauftragung eines Gerichtsvollziehers oder eines Inkasso-Unternehmens etc. für eine ungesetzliche Forderung: 15.000,- Euro zzgl. 3-facher Forderungsbetrag
    f) Jede Veranlassung oder Durchführung einer Pfändung für eine ungesetzliche Forderung: 50.000,- Euro zzgl. 10-facher Pfändungsbetrag
    g) Jeder Freiheitsentzug: 1.000,- Euro pro Stunde
    h) Jedes Ignorieren einer Patientenverfügung, Willenserklärung, Personenstandsänderung etc.: 250.000,- Euro
    i) Jede Körperverletzung: 50.000,- Euro zzgl. Schmerzensgeld, Behandlungskosten und Verdienstausfall
    j) Jedes sonstige, hier nicht einzeln aufgeführtes Ereignis, das zu einer Verletzung der Grundrechte, der Ehre, der Freiheit, der Gesundheit oder des Eigentums des Geschädigten führen: 25.000,- Euro
    k) Die aufgeführten Beträge gelten für Angestellte im einfachen Dienst bzw. für Personen mit vergleichbaren Einkommensverhältnissen. Alle anderen Personen haften mit dem 3-fachen Satz der aufgeführten Beträge.
    l) In der Vergangenheit vom Fordernden, seinen Beauftragten, Mitarbeiter, Vorgesetzen, Kollegen, auch ehemaligen etc. ungesetzlich eingezogenen Gelder: Eingezogener Betrag zzgl.10% Z
    5. Beendigung des Vertragsverhältnisses
    a) Zieht der Fordernde verbindlich und unwiderruflich die betreffenden ungesetzlichen Forderungen schriftlich zurück, und hat er seine Beauftragten etc. entsprechend schriftlich informiert, hat der Eigentümer nur noch Anspruch auf eine Abschlusszahlung.
    b) Die Abschlusszahlung ergibt sich gemäß Punkt 5 genannter Positionen. Der Fordernde liefert dazu eine vollständige Zusammenstellung aller erhaltenen Zahlungen.
    c) Der Eigentümer erstellt dazu eine entsprechende Rechnung, die er ggf. durch weitere geleistete Zahlungen ergänzen kann.
    d) Der Vertrag endet an dem Tag, an dem der Fordernde die Abschlusszahlung geleistet hat. Es gilt das Datum des Zahlungseingangs beim Eigentümer.
    6. Änderungen an den Allgemeinen Geschäftsbedingungen
    Der Eigentümer kann die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit ändern. Die geänderten neuen Geschäftsbedingungen gelten jeweils rückwirkend ab Vertragsbeginn und ersetzen die alten Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

    Dieser Akzwept funkioniert.
    Noch zur Information zur GEZ. Da alle Besitzer von Personalausweisen zu juristischen Personen gemacht wurden, haben diese auch keine Wohnung , sondern Betriebsstätten. Für Betriebsstätten bis 9 Personen wird eine Gebühr von 5,99€/Monat veranschlagt. Von den unwissenden Bürgern wird aber ein monatlicher Betrag von 17,97€ verlangt.

    Gepändet werden darf auch nicht siehe hier : http://revealthetruth.net/2014/02/11/aufhebung-der-pfandung-seitens-des-fa-basis-uberleitungsvertrag-hlko-art-46/

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