Anmerkung :
Rechtsbankrott ist das Unvermögen einer Rechtsordnung, den Rechtsunterworfenen
Recht zu verschaffen. Eine Einrichtung, insbesondere eine Rechtseinrichtung
offenbart beispielsweise Rechtsbankrott, wenn sie Lügner an die Spitze gelangen
lässt, Schmierer zu Schriftführern macht, Betrüger zu Kassieren, Fälscher zu
Protokollanten, Hochstapler zu Beisitzern und Erpresser zur Rechtsaufsicht.
Eine Besserung verspricht unter solchen Umständen allein die vollständige Rückkehr
zu allgemein anerkannten Werten (z.B. Wahrheit, Freiheit) und Rechtsgrundsätzen
(z.B. pacta sunt servanda, Willkürverbot, Wettbewerb usw.).
(Köbler, Gerhard: Juristisches Wörterbuch; 15. Ausgabe, Verlag Vahlen, München, 2012)