Deutsche inhaftiert : Knast „im Auftrag“ von ARD-ZDF-Deutschlandradio Beitragsservice

 

Sieglinde Baumert wurde am 04.02.2016 von ihrem Arbeitsplatz aus abgeführt
und inhaftiert, weil sie die ARD ZDF Deutschlandradio Zwangsgebühren aus
rechtlichen Gründen verweigert. Sieglinde Baumert wird voraussichtlich
bis August 2016 eingesperrt sein.

Sieglindes Arbeitsplatz ist inzwischen gekündigt. Ihr Arbeitgeber
konnte es nicht abwarten sie nach 10 Jahren Dienst zu entlassen.

So wird momentan von ihrer Mutter unterstützt und wird wahrscheinlich
nach Entlassung aus dem Knast auf Sozialleistungen angewiesen sein.

Sieglinde sitzt momentan in Einzelhaft, sie hat täglich
eine Stunde Ausgang, um frische Luft zu schnuppern.

Petra Timmermann, die das Video erstellte, machte erst vor wenigen
Monaten die gleiche bittere Erfahrung, die nun Sieglinde Baumert trifft.

Quelle : Netzplanet

33 Kommentare zu “Deutsche inhaftiert : Knast „im Auftrag“ von ARD-ZDF-Deutschlandradio Beitragsservice

  1. Typische Gestapomanieren!!! BRiD POLIZEI gleich Abschaum!!!!!! Wird Zeit, das sich das DEUTSCH e Volk gegen diesen Abschaum wehrt!!!

  2. Moin Moin alle zusammen!!

    Frau Sieglinde Baumert sollte wegen der rechtswidrigen Inhaftierung und durch den Verlust ihres Arbeitsplatzes, den Werkschutz mit der Wortmarke POLIZEI und dieses parasitäre Zwangs- und Erziehungsfernsehen auf Schadenersatz verklagen.

    Eins jedoch ist komisch – wenn doch der Werkschutz mit der Wortmarke POLIZEI so überlastet ist, wie man immer hört, warum haben die plötzlich die Zeit, unschuldige Bürger in den Knast zu bringen?

    Der Werkschutz mit der Wortmarke POLIZEI darf sich nicht wundern, wenn der Hass gegen diesen BRD – Karnevalsverein bis in unendliche wächst‼

    Mit deutschem Gruß

    • Hallo Schmitti ,

      der Hass wächst !

      Man muß sich das mal auf der Zunge zergehen lassen :

      „Unter einem Souverän (von lateinisch superanus ‚über allem stehend‘)
      versteht man den Inhaber der Staatsgewalt; in republikanischen
      Verfassungsstaaten ist dies regelmäßig das Staatsvolk.“

      Makss Damage – DEUTSCHLAND

      Makss Damage – DEUTSCHLAND

      Gruß Neo ,
      Team Volksbetrug

  3. @ Neo

    Völlig korrekt – superanus der Herrschende, also das Herrschende Staatsvolk, was über allem steht, aber in seinen Rechten beschnitten wird, muß sich zur Wehr setzen und richtig, der Hass wie Du und ich es erwähnten, wächst und wächst, bis der Knall über diese Parasiten und ihre Vollstrecker kommen wird.

    Und danke für das Video, es trifft den Nagel auf dem Kopf‼

    Mit deutschem Gruß

  4. An Schmitti! Diese uniformierten Drecksäue sind nur dann überlastet wenn es um Fickilanten geht, da laufen sie Gefahr, einmal etwas aufs Maul zu bekommen!!! Bei DEUTSCH brauch dieser uniformierte Abschaum keine Angst haben, die wehren sich nicht und halten auch nicht zusammen!!!!!!

  5. @ Werner

    Leider sieht es genauso aus – der Karnevalsverein mit der Wortmarke POLIZEI würde es nicht im Traum einfallen, auch nur einen Fickilanten wegen nicht Zahlung an das Zwangs- und Erziehungsfernsehen direkt in den Knast zu verbringen.

    Aber wehe ein Nazideutscher(in) kommt seiner Pflicht nicht nach, sich von dieser DRECKS ARD + ZDF plündern zu lassen – es ist ja auch ein schweres Vergehen und gehört natürlich dahin wo er sie hingehört – in den Knast. 👿

    Mit deutschem Gruß

    • Und man muss aufpassen, das, wenn die kommen um dich abzuholen, man nicht im Wasser steht (Neptubrunnen) sonst knallen die dich ab!! Make my Day!! Abschaum bleibt Abschaum!!!!!!!!

      • @ Werner

        Der lächerliche Karnevalsverein mit der Wortmarke POLIZEI knallt auch dann jemanden ab, auch wenn dieser sich nicht im Neptunbrunnen befindet. D.h. wenn er sich nicht wegen der Zwangsgebühr von der ARD + ZDF Zwangsgebühren- und Erziehungsfernsehen festnehmen lassen will‼

        Daher muß der lächerliche Karnevalsverein mit der Wortmarke POLIZEI die Waffen abgenommen bekommen, da dieser nach amerikanischen Vorbild kostümierten Verein unfähig ist, überhaupt mit Waffen umzugehen.

        Am besten – dieser Karnevalsverein gehört aufgelöst und durch echte deutsche Schutzmänner ersetzt.

        Mit deutschem Gruß

  6. Starke Frauen brauchen Unterstützung in ihrer Standhaftigkeit der Wahrheit!
    Danke Siglinde Baumert und Petra Timmermann. 🙂
    Ich hoffe, Siglinde geht es gut und übersteht die ungerechte Strafe unbeschadet.

    Alles Gute und Liebe.

    Grüße Sissi

    • Sowas muss unterstützt werden.
      Vielleicht richtet Petra ein Spendenkonto ein. Am besten über PayPal…bin dabei.
      Heimatliche Grüße

  7. 1. Einen Haftbefehl gibt es nur im Strafrecht – OWiG Sachen gehören aber in das Zivilrecht
    2. Ein Haftbefehl wird, wenn denn überhaupt, nur von einem Richter erlassen.
    3. Ohne die richterliche Unterschrift darf ein Haftbefehl überhaupt nicht umgesetzt werden. (Der Haftbefehl ist so nämlich nicht rechtsfähig)
    4. Eine Rechtspflegerin darf höchstens Rechnungen gegenzeichnen / ausstellen, aber gewiß keine Haftbefehle. Ist somit nicht rechtsfähig, erlangt so auch keine Rechtskraft
    5. Eine avisierte Inhaftierung wie diese, verstößt gegen den IP66 Artikel 11 – Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte – in der BRD ratifiziert 1968
    6. Die Polizisten sind keineswegs Beamte, sondern Privatpersonen. Dienstausweis = Dienstherr + weisungsgebunden – sie sind zudem verpflichtet, sich auszuweisen.
    7. Das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) darf seit Nov. 2007 nicht mehr angewendet werden – siehe Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt (BGBl.).
    8. Die Straßenverkehrsordnung darf seit 1990 nicht mehr angewendet werden – siehe Fußnote (Grundlage ist der Einigungsvertrag) – der bezieht sich aber auf den Art. 23 GG, der aber erloschen ist.

  8. Das OWiG, die StVO und andere hier aufgeführte Gesetzeswerke sind wegen Verstoß gegen das Zitiergebot Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG für die BRD nichtig und damit nicht anzuwenden. Dies als Hinweis, da die Bediensteten der BRD ihren Diensteid auf das GG für die BRD abgelegt haben und man sich die Frage stellen sollte, ob nicht generell von einem Meineid ausgegangen werden sollte. 

    Die Nichtigkeit einer Entscheidung ist jederzeit und von allen rechtsanwendenden Behörden (darunter auch Gerichten) von „Amtes“ wegen zu beachten. 

    Die Polizei führt offenkundig „Amtshilfe“ ohne Prüfung auf die Rechtmäßigkeit der Entscheidung durch, obwohl dies gemäß „Beamtengesetze“ gefordert ist!!!

    also erklärt, dass dieser Haftbefehl aufgrund der fehlenden Unterschrift des Richters nach §34 VwVfg ungültig ist und sollte mich die Polizei trotzdem festnehmen wollen, ich das Recht nach §113 StGB habe, mich zu wehren ohne dafür belangt zu werden. Was ich dann auch entsprechend machen würde. Des Weiteren wäre mir der vollziehende Polizist nach §839 BGB Schadensersatzpflichtig aufgrund fehlender Staatshaftung.

    geht man von BRD-Gesetzen aus,die vom Bundesministerium der Justiz munter
    im Internet veröffentlicht werden,ist das Hochverrat,§ 81 STGB,Absatz 2.Denn da beruft
    sich die BRD auf das Grundgesetz!-Und da steht unter Artikel 101 GG: Niemand darf
    seinem gesetzlichen Richter entzogen werden !-Man bekommt auch keine Urteile,sondern
    Ausführungen,die man gar nicht beantragt hat !-Urteile müssen vom Richter unterschrieben
    werden.-Was für diesen und alle anderen Unterzeichner gilt: Gemäß BGB 126 mit Vor-und
    Zuname !-Ein/e Justizangestellte/r kann auch der Nachtwächter oder die Klofrau sein !-
    Zusätzlich fehlt es oft an der Signatur.Gesetze,die gegen das Zitiergebot,Artikel 19 GG verstoßen,sind nichtig.-Und das kann man wirklich oft anwenden,außer bei beg. Verbrechen.

    Die hatten doch überhaupt keine Berechtigung dich zu verhaften, u.a.
    der Haftbefehl war nicht von einem Richter unterschrieben
    die Beamten hatten keinen Amtsausweis

    Zur Schriftform gehört grundsätzlich die eigenhändige Unterschrift (cf. z.B. Urteil vom 6. Dezember 1988 BVerwG 9 C 40.87; BVerwGE 81, 32 Beschluß vom 27. Januar 2003; BVerwG 1 B 92.02 NJW 2003, 1544). Zwar hat der Gemeinsame Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes entschieden, daß bei Übermittlung bestimmender Schriftsätze auf elektronischem Wege dem gesetzlichen Schriftformerfordernis unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne eigenhändige Unterschrift genüge getan ist (Beschluß vom 5.
    April 2000 GmS-OBG 1/98 Buchholz 310 § 81 VwGO Nr. 15); dies gilt aber nur in den Fällen, in denen aus technischen Gründen die Beifügung einer eigenhändigen Unterschrift unmöglich ist und nicht für die durch normale Briefpost übermittelten Schriftsätze, deren Unterzeichnung möglich und zumutbar ist (vgl. BFH, Urteil vom 10. Juli 2002 VII B 6/02 BFH/NV 2002, 1597; Beschluß vom 27. Januar 2003 BVerwG 1 B 92.02 a.a.O.)

    Bei Haftbefehlen, Hausdurchsuchungen oder sonstigen Vollstreckungsmaßnahmen bedarf es daher auch grundsätzlich einer richterlichen Unterschrift! Unterschriften von Rechtspflegern sind hierbei NICHT rechtswirksam, da diese NICHT über entsprechende richterliche Kompetenzen verfügen! Sie bestätigen mit ihrer Unterschrift lediglich, daß sie die vorliegende Ausfertigung angefertigt haben.

    Die kommentierte Fassung der Prozeßordnung sagt eindeutig: „Unterschriften von Richtern müssen stets mit dem Namen oder zumindest so wiedergegeben werden, daß über ihre Identität kein Zweifel aufkommen kann. Denn für den Zustellempfänger muß nachprüfbar sein, ob die Richter, die an der Entscheidung mitgewirkt haben, das Urteil auch unterschrieben haben. Deshalb genügt insoweit die Angabe „gez. Unterschrift“ nicht.“ (vgl. RGZ 159, 25, 26, BGH, Beschlüsse v. 14.07.1965 – VII ZB 6&65 = Vers.R 1965, 1075, v. 15.04.1970 – VIII ZB 1/70 = VersR 1970, 623, v. 08.06.1972 – III ZB 7/72 = VersR 1972, 975, Urt. v. 26.10.1972 – VII ZR 63/72 = VersR 1973, 87) Vollstreckungstitel von Gerichtsvollziehern oder Haftbefehle ohne eigenhändige Richterunterschriften sind rechtsunwirksam! Auch Blutentnahmen bei Verkehrskontrollen unterliegen dem Richtervorbehalt (§ 81a II StPO) und dürfen ohne Richterunterschrift NICHT durchgeführt werden!
    „Paraphen“ (Handzeichen) sind KEINE rechtsgültigen Unterschriften !

    „Eine eigenhändige Unterschrift liegt vor, wenn das Schriftstück mit dem vollen Namen unterzeichnet worden ist. Die Abkürzung des Namens – sogenannte Paraphe – anstelle der Unterschrift genügt nicht.“ (BFH-Beschluß vom 14. Januar 1972 III R 88/70, BFHE 104, 497, BStBl II 1972, 427; Beschluß des Bundesgerichtshofs – BGH – vom 13. Juli 1967 I a ZB 1/67, Neue Juristische Wochenschrift – NJW – 1967, 2310)

    Niemand darf wegen einer Geldforderung in Haft genommen oder zu einer EV gezwungen werden!
    Nach Protokoll Nr. 4 zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (analog Art. 6 II EMRK), durch das gewisse Rechte und Freiheiten gewährleistet werden, die nicht bereits in der Konvention oder im ersten Zusatzprotokoll in der Fassung des Protokolls Nr. 11 Straßburg, 16.09.1963 enthalten sind, ist die Freiheitsentziehung wegen zivilrechtlichen Schulden, – und somit auch die Einleitung einer Beugehaft für die Abgabe einer zivilrechtlichen eidesstattlichen Versicherung -, eine Menschenrechtsverletzung.
    Die Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung (EV) ist eine zivilrechtliche Angelegenheit und darf nicht mit der Haft erzwungen werden, da es nicht erlaubt ist, gegen sich selbst eine Erklärung unfreiwillig abzugeben (Unschuldsvermutung Art. 6 II EMRK): Artikel 1 – Verbot der Freiheitsentziehung wegen Schulden: „Niemandem darf die Freiheit allein deshalb entzogen werden, weil er nicht in der Lage ist, eine vertragliche Verpflichtung zu erfüllen.“ [siehe auch IPbpR Art. 11 (Internationaler Pakt für bürgerliche und politische Rechte)] (Land Deutschland: Unterzeichnung 16/9/1963; Ratifizierung 1/6/1968; Inkrafttreten 1/6/1968)

    Gesetze, die keinen räumlichen Geltungsbereich definieren, sind NICHTIG!
    Diese Gesetze sind wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit (BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147) und des Bestimmtheitsgebotes (Art. 80 I 2 GG, § 37 VwVfG) ungültig und nichtig! BVerwGE: „Jedermann muß, um sein eigenes Verhalten darauf einrichten zu können, in der Lage sein, den räumlichen Geltungsbereich eines Gesetzes ohne weiteres feststellen können. Ein Gesetz das hierüber Zweifel aufkommen läßt, ist unbestunbestimmt und deshalb wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig.

    „Beamte“ haben einen entstandenen finanziellen Schaden (Gebühren etc.) persönlich zu ersetzen!
    Gemäß den §§ 823 und 839 BGB haftet jeder „Beamte“ persönlich für jede Summe, die er ohne gültige Rechts-grundlage verursacht hat! Diese kann ihm im Zuge des Schadenersatzes persönlich in Rechnung gestellt werden.

    Gerichte sind Staatsgerichte – Gerichtsverfassungsgesetz § 15 GVG aufgehoben per Militärbefehl der Westmächte vom 12. September 1950. Das hat zur Folge, daß die Gerichtsbarkeit der besatzungsrechtlichen Ordnung der Westmächte (Dreimächte) KEINE Gerichte des Deutschen Volkes sind, sondern Privatgerichte. Denn die BRD wurde als Sukzessor der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes (vgl. Art 133 GG des aufgehobenen Grundgesetzes) bestimmt – also der US amerikanischen, der Britischen und der Französischen Besatzungszone.

    nachdem ich drei tage urlaub gemacht hatte.
    „“ Gemäß MRK Prot.Nr.4 Art. 1 v. 20.03.1952, veröffentlicht im BGBl. 2 S. 1074 am 17.05.2002: Verbot des Freiheitsentzugs wegen Schulden: Niemand darf die Freiheit entzogen werden , weil er nicht in der Lage ist, eine vertragliche Verpflichtung zu erfüllen!
    bitte dies entsprechend denen vor der nase halten, so hatte ich in einer angelegenheit den sogenannten Gerichtsvollzieher
    paroli- geantwortet.

    Eine Pflicht zur Abgabe der Vermögensauskunft besteht nicht. Ich habe das Geld, aber ich darf nicht zahlen, weil ich dann nach meinem Kenntnisstand mitverantwortlich für das derzeitige rechtswidrige Konstrukt bin, das der Beitragsservice geschaffen hat. Folgerichtig will ich auch nicht zahlen, weil ich mich lieber an Recht und Gesetz halte. Deshalb ist auch eine eidesstattliche Versicherung oder eine Vermögensauskunft wegen einer vermeintlichen Forderung von 262,02 Euro hinfällig.

  9. Sehr geehrte Herr Terrorist

    zur Legitimation Ihrer Person als Obergerichtsvollzieher übersenden Sie mir bitte eine gültige Genehmigung der Militärregierung Deutschland gemäß MRG-Nr. 2 / SHAEF-Gesetz Nr. 2, Art. 5-9. und nach der Verfügung vom 21. Mai 1996, mit der Aktennummer 5 u D – 885-95/103160 Moskau zu. Durch die Alliierten Kontrollratsgesetze und die Proklamation Nr. 3, vom 20. Oktober 1945, für ganz Deutschland gilt zwingend, daß jeder deutsche Rechtsanwalt, Richter und „Staats“anwalt nach dem Reichsrechtsgerichtsverfassungsgesetz vom 22. März 1924, Seite 299, RGBl, vereidigt werden muß, bevor er weiterhin sein Amt ausüben darf.

    In den Jahren 2006, 2007 und 2010 wurde durch die Bereinigungsgesetze von den Alliierten angeordneten. Bei diesem Vorgang hatte weder der Bundestag noch der Bundesrat Einfluss. Diese Bereinigungsgesetze wurden im Bundesanzeiger veröffentlichen und damit gültig. Dabei handelt es sich um das erste und zweite Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministerium für Justiz (24.04.2006 / 29.11.2007 / 14.12.2010) der BRD. Somit wurde der BRD die staatliche Gesetzgebung entzogen. Die Bereinigungsgesetze heben die Geltungsbereiche jeweils im § 1 der Gesetze auf.

    Damit wurde der Geltungsbereich der genannten Gesetze aufgehoben. Mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2006 Teil 1 Nr. 18 am 19. April 2006 (Erstes Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz) wurden diese Änderungen rechtsgültig.

    Somit ist das Besatzungsrecht in Deutschland wieder in Kraft gesetzt. Das SHAEF-Gesetz ist weiterhin gültig. Die Gültigkeit der Kontrollratsgesetze im zweiten Gesetz über die Bereinigung von Bundesrechten im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz bestätigt, und im Bundesgesetzblatt am 16. April 2006 veröffentlicht wurde. Damit auch das Militärregierungsgesetz Gesetz Nr. 2 rechtsgültig ist.

    Aus diesen besagten Rechtsständen müssen Gerichte und Gerichtsorgane der BRD GmbH die Genehmigung der alliierten Militärregierung gemäß Verordnung Nr. 2 und Gesetz Nr. 2, Gesetz Nr. 3 und Gesetz Nr. 53 der SHAEF-Gesetze einholen und nach Artikel V Abs. 8, Eidesleistung, Abs. 9 zugelassen werden. Hinsichtlich auch der SMAD – Gesetze.
    Art. V Punkt 9 sagt aus, dass Richter, Staatsanwälte, Notare oder Rechtsanwälte nicht amtieren können, falls sie nicht ihre Zulassung von der Militärregierung erhalten haben.

    Solange mir dieser Nachweis nicht erbracht worden ist, lehne ich auch die durch Ihre Person erstellte Forderung vom  09.11.2015 in der Sache DRII-1256/15 ab.

    Die Palandt BGB § 839- widrige Nichtaufklärung bzgl. Verfahrensrechte, z.B. ICC- Statut, Kleinknecht- Mayer- Goßner, Einl. Rn 129, 130; MRK Art. 3 u. 6 bewirkt Nichtigkeit, StrEG/ Analog: Vergl. BverfG 101, 404; 67, 95, vergl. OLG Koblenz 2 Ss 176/08, VStGB §4, siehe 2 BvR 1481/04, 1 BvR 1586/02, EuGH NJW 96, 1267, DVB/ 1964, 147; StPO 3. Buch 3. Abschn. § 328 Abs. 2; BGH 5 StR 288/95; BGH St 42, 205 „Dresdner Plädoyer“ der Staatsanwälte und Richter, Aussagen „Neue Richtervereinigung“.

    für o.g. Vorgang und alle vorangegangenen fordere ich die Herausgabe der Befehlsnummer!

    Eidschwörer unterstehen der Wahrheits- , Zitier- und AufklärungsPFLICHT!
    vgl. Zitiergebot, KSZE- Moskauer Treffen (42.1)

    Falls ich von Ihnen keine Unterlagen innerhalb einer Frist von 48 Stunden ab Zustellung zzgl. 2 Tagen Postlaufzeit zurückbekomme, sehe ich die Sache als erledigt an.

  10. Sehr geehrte Herr Terrorist

    vielen Dank für Ihr Schreiben vom 09.11.2015, welches ich nach rechtlicher Würdigung des Absenders und des Inhalts als Angebot erkannt habe.
    Nach meiner Recherche habe ich erfahren, dass Ihre „Behörde“ angeblich keine hoheitlichen Aufgaben erfüllt und Sie handeln als Privatperson!.
    Nach welchem Recht handeln Sie dann, wenn ich fragen darf? Und welchen Staat vertreten Sie?
    Die BRiD kann es nicht sein! Das BRiD-Konstrukt beschränkt ihre staatliche Hoheitsgewalt auf den Geltungsbereich des Grundgesetzes! Dieser wurde spätestens seit dem 29.9.1990 aufgehoben (s. dazu Bundesbereinigungsgesetze).
    Sollte dies Ihrer Aufmerksamkeit entgangen sein? Mit welchem Recht und Anlass haben Sie mich abgemahnt bzw angeschrieben?

    Hierbei ist aber zu beachten, daß es der ZPO, StPO, VwGO, dem VwVfG u.v.a.m. der Angabe des räumlichen Geltungsbereiches ermangelt! In den Jahren 2006, 2007 und 2010 wurde durch die Bereinigungsgesetze von den Alliierten angeordneten. Bei diesem Vorgang hatte weder der Bundestag noch der Bundesrat Einfluss. Diese Bereinigungsgesetze wurden im Bundesanzeiger veröffentlichen und damit gültig. Dabei handelt es sich um das erste und zweite Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministerium für Justiz (24.04.2006 / 29.11.2007 / 14.12.2010) der BRD. Somit wurde der BRD die staatliche Gesetzgebung entzogen. Die Bereinigungsgesetze heben die Geltungsbereiche jeweils im § 1 der Gesetze auf. Damit wurde der Geltungsbereich der genannten Gesetze aufgehoben. Mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2006 Teil 1 Nr. 18 am 19. April 2006 (Erstes Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz) wurden diese Änderungen rechtsgültig!
    Gemäß der einschlägigen Rechtsprechung des BVerfG und BVerwG sind solche Gesetze daher nicht anwendbar und somit nichtig! Mangels Angabe des räumlichen Geltungsbereiches sind viele Gesetze überdies auch wegen Verstoßes gegen das sich aus Art.80 I 2 GG ergebende Bestimmtheitsgebot Null und Nichtig, darf auch deswegen – nach rechtsstaatlichen Grundsätzen – nicht danach verfahren werden! Auch § 15 GVG (ehemals: “Alle Gerichte sind Staatsgerichte”) ist weggefallen.
    Im April 2006 wurden auf die gleiche Art die Zivile Prozeßordnung (ZPO), auch die Strafprozeßordnung (StPO) und das Gerichtsverfassungsgesetz gelöscht, indem der §1, nämlich das Einführungsgesetz aufgehoben wurde. Rechtwirksam wurde das Ganze am 25.04.2006 mit der Bekanntgabe im Bundesgesetzblatt. Und wieder wurden diese Gesetzeswerke rückwirkend aufgehoben.
    Aber es geschah im selben Schritt noch mehr. Der §5 von ZPO, StPO und GVG ist weggefallen. In diesem Paragraphen fand sich der Geltungsbereich für die Gesetzeswerke.
    Nun wird es sogar für absolute Laien vom Verständnis und auch vom Juristischen her ganz einfach – Ein Gesetz das nirgendwo gilt, gilt nicht.
    Ein Gesetz hat nur dann Gültigkeit, wenn diesem Gesetz ein Geltungsbereich zugewiesen wird. Gesetze sind bei Verstoß gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig und nichtig (BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147).
    Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil (BVerfG 3, 288 (319f:6,309 (338,363)) folgendes geurteilt: „Gesetze ohne Geltungsbereich besitzen keine Gültigkeit und Rechtskraft.“
    und …
    „Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts binden die Verfassungsorgane des Bundes und der Länder sowie alle Gerichte und Behörden.“ (BVerfGG § 38)
    Ohne die ZPO ist kein Zivilverfahren, kein Ordnungswidrigkeitenverfahren, kein Verfahren zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung und auch kein sonstiges Zwangsverfahren oder eine Umsetzung von Erzwingungshaft in einem wirklichen Rechtsstaat möglich. Vergleichbares gilt für die Strafprozessordnung.
    Niemand darf wegen einer Geldforderung in Haft genommen oder zu einer EV gezwungen werden!
    Zur Glaubhaftmachung beziehe ich mich auf das Zusatzprotokoll Nr. 4 des EGMR, das nach Artikel 25 GG als Völkerrecht vor Bundesrecht ergeht.
    Ich beantrag die sofortige Aufhebung des Haftbefehls. Ein Haftbefehl ist außerdem nicht im original (§117 VWGO i.V.m. §275 StPO i.V.m. §317 ZPO von einem legitimen „Richter“ unterschrieben. 
    Nach Protokoll Nr. 4 zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (analog Art. 6 II EMRK), durch das gewisse Rechte und Freiheiten gewährleistet werden, die nicht bereits in der Konvention oder im ersten Zusatzprotokoll in der Fassung des Protokolls Nr. 11 Straßburg, 16.09.1963 enthalten sind, ist die Freiheitsentziehung wegen zivilrechtlichen Schulden, – und somit auch die Einleitung einer Beugehaft für die Abgabe einer zivilrechtlichen eidesstattlichen Versicherung -, eine Menschenrechtsverletzung.
    Die Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung (EV) ist eine zivilrechtliche Angelegenheit und darf nicht mit der Haft erzwungen werden, da es nicht erlaubt ist, gegen sich selbst eine Erklärung unfreiwillig abzugeben (Unschuldsvermutung Art. 6 II EMRK): Artikel 1
    – Verbot der Freiheitsentziehung wegen Schulden: „Niemandem darf die Freiheit allein deshalb entzogen werden, weil er nicht in der Lage ist, eine vertragliche Verpflichtung zu erfüllen.“ [siehe auch IPbpR Art. 11 (Internationaler Pakt für bürgerliche und politische Rechte)] (Land Deutschland: Unterzeichnung 16/9/1963; Ratifizierung 1/6/1968; Inkrafttreten 1/6/1968)
    Einführungsgesetze zum GVG, zur ZPO und  StPO seit 2006 aufgehoben worden. Es besteht in der BRD keine rechtliche Grundlage einen Haftbefehl für die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung auszustellen!
    Der Haftbefehl darf nicht dazu missbraucht werden, um das Aussageverhalten zu beeinflussen, insbesondere dazu zu dienen, die Aussagefreiheit zu brechen (BGH 14, 358, 364; Dingeldey JA 84,407; Günther GA 78, 193; Rogall 67 ff., 104 ff., BVerfGE 56,37,49 = NJW 81, 1541). Eine Person braucht auch nicht Zeuge gegen sich selbst zu sein (BGH 25, 325, 331).

    Solange Ihre Seite keinen juristischen Nachweis Ihrer rechtlichen Grundlagen(BGBl. II 1990 S. 885,889ff, Art. 23 a.F. Ihres GG aufgehoben usw.) erbringen kann, wird nichts geschehen!
    Deshalb fordere ich Sie, mir nachzuweisen, daß sich das von mir gehaltenen Sachen im Geltungsbereich dieses Gesetzes gemäß Ihrer Darstellung bewegt hat, unter anderem fordere ich folgende Kopien von Ihnen, die Sie, als „Staatsdiener“, verpflichtet sind nachzureichen:

    1. Sie erbringen mir Ihre amtliche Legitimation. Sie weisen darin in notariell beglaubigter Form nach, wofür, wie, wodurch und von wem Sie Rechte zur Vornahme hoheitlicher Handlungen übertragen bekommen haben. Gleichzeitig weisen Sie in notarieller Form nach, auf welchen Staat Sie vereidigt worden sind. (liegt bei)
    2. Sie erbringen eine notarielle Beglaubigung der Gründungsurkunde der Bundesrepublik Deutschland genannt BRD.
    3. Sie erbringen eine notarielle Beglaubigung der Gründungsurkunde des Rheinland-Pfalz.

    Jeder Beamte benötigt, um einen hoheitlichen Verwaltungsakt auslösen zu können, eine Bestallungsurkunde. Aktuell werden die sogenannten Beamten der Bundesrepublik in ihre Dienststellung berufen. Das ist nach Offenkundigkeit keine Bestallung! Somit begeht jeder BRD-„Beamte“ u. a. auch Amtsanmaßung unter Vorsatz!
    Bitte füllen Sie nunmehr DRINGEND (!!!) beiliegendes Amtsnachweis – Formular für die o.a. Behörden/staatlichen Stellen aus und senden Sie mir diese umgehend im Original zu!
    Jede weitere Vorgehensweise der “Behörden” ist nun gesetzeswidrig, rechtsunwirksam, privat und unrechtsstaatlich gegenüber den Personen, die dieses für sich proklamieren.

    Hiermit weise ich zunächst die Fristsetzung Ihres Mahnschreibens vom 09.11.2015, bis zur Beantwortung o. a. Auskunftsbegehren ab.
    Ich gebe Ihnen hiermit Gelegenheit, diese innerhalb einer angemessenen Frist von 72 Stunden ab Zustellung zzgl. 2 Tagen Postlaufzeit unter Eid und unter unbeschränkter Haftung zu erbringen.

    Sollte dies nicht erfolgen, gehe ich davon aus, dass Sie selbst privat- und vertragsrechtlich und Ihre Firma oder Sie etc. nach Firmen- und Vertragsrecht als Unternehmen (Handelsrecht / UCC / HGB) handeln und arbeiten oder für solche im Auftrag handeln, da sie oder übergeordnete Entitäten in internationalen Verzeichnissen als solche und damit gewerblich gelistet sind.
    Und bis dahin ist Ihr Schreiben und handeln voller Willkür und Gesetzwidrigkeiten.

    Nutzen Sie diese Frist nicht oder erbringen Sie nicht die geforderten Beweise bzw. Unterlagen und widerlegen letztere Tatsachen / Annahmen nicht rechtskräftig und / oder unvollständig oder nicht in dieser Frist, werde ich das Ganze als erledigt betrachten.

    Wenn Sie trotz meiner Unterweisung weiterhin versuchen mich in irgendeiner Form einzuschüchtern und zu erpressen, werde ich wie folgt vorgehen:

    a – Den gesamten Schreibverkehr mit Ihnen im Internet veröffentlichen und eine Kopie davon an die Lokale Zeitungen verschicken.
    b – Erhebung eines kommerziellen Pfand in Höhe von 30.000.- €, Ihnen persönlich gegenüber (Haftung nach § 823 BGB) als auch Ihrer Behörde gegenüber in Höhe von 1.000.000.- €.
    c – Bei dem Hauptmilitär Staatsanwalt,Generalstaatsanwaltschaft und Internationale Gericht für folgende Straftaten anzeigen:
    – Vorsätzlicher Betrug
    – Vorsätzliche Täuschung
    – Vorsätzliche Amtsanmaßung
    – Nötigung im Amt
    – Bedrohung

    Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass dieses heutige Schreiben und die hier angekündigte Stellungnahme, genau wie alle übrigen Aufwendungen meinerseits, welche Sie durch Ihre unrechtmäßigen Vorgehensweisen mir gegenüber, ohne gültige Rechtsgrundlagen verursachen, für Sie kostenpflichtig ist.

    Natürlich haben Sie und Ihr Firma die faktische Macht, sich einfach darüber hinweg zusetzen, aber das wäre nun Diktatur, Willkür, Arroganz der Macht und so nebenbei eine schwere Straftat im Amt.
    P.S.: Gemäß den §§ 823 und 839 BGB haftet jeder „Beamte“ persönlich für jede Summe, die er ohne gültige Rechtsgrundlage verursacht hat! Diese kann ihm im Zuge des Schadenersatzes persönlich in Rechnung gestellt werden.(Aufhebung der Staatshaftung dieser „BRD“ zum 29.11.2007 gem. §§ 823,839 ZPO i.V.m. Art. 73/74/75 GG)
    Jeder Mitarbeiter einer Behörde haftet persönlich für das negative Interesse, wenn die völkerrechtlich festgestellte Menschenrechtsverletzung in Folge der Remonstrationspflicht nicht verhindert wird.
    Das Protokoll Nr.4 zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten steht nach Art. 25 GG vor RECHT und GESETZ und verpflichtet die Remonstration (§ 38 BRRG)

    Unter Hinweis auf § 28a BDSG warne ich eindringlich vor widerrechtlicher Weitergabe meiner Daten an die SCHUFA oder andere Datenbanken. Eine solche ungerechtfertigte Maßnahme werde ich mit einstweiliger Verfügung sowie ggf. Schadenersatzforderungen aus BGB § 824 1 & 2 beantworten, wobei ich Sie persönlich haftbar mache.
    Und denken Sie bitte daran – Unwissenheit schützt nicht vor einer gerechte Strafe am Tag-X!

    Mit freundlichen Grüßen

  11. IN DER BRvD-TREUHAND GIBT ES KEINE GESETZLICHEN RICHTER,
    daher gibt es auch keine rechtswirksamen Unterschriften.. PUNKT..!!!
    Die vorgeblichen Richter sind private Personen – ohne jede Vollmachten..!
    Denn, keiner dieser Typen kann den Nachweis der Verantwortung vorlegen..!
    Seit wann kann eine Verwaltung “Richter” oder “Staatsanwälte”, geschweige denn.. eine staatliche Justiz stellen..???
    Wie wäre es denn mit einem perfekten Beitrag über den Stillstand der Recht(s)-pflege, seit 1990 – wegen Kriegszustand..???

    Wussten Sie schon, Herr LAUX, daß

    • das Grundgesetz (GG) 1949 auf Artikel 43 der Haager Landkriegsordnung (HLKO) 1907 basiert und lediglich dazu dient, Ruhe und Ordnung in einem besetzten Land „einzurichten“..?
    • dieses Ordnungsgesetz (GG) niemals eine vom Volk in freier Entscheidung gewählte Verfassung war und bis heute noch nicht ist..?
    • zu welchem ganz bestimmtem Zweck wir nach dem Ordnungsgesetz (GG Art. 146) unbedingt eine neue Verfassung wählen sollen, wenn wir seit 1848/71 eine gültige Verfassung unseres Heimatstaates haben, die nur reformiert werden müsste, damit unser Heimatstaat nicht vernichtet, weil er zum Bundesstaat der EU gemacht werden soll..?
    • die Bundesrepublik Deutschland ein Verwaltungsorgan der Alliierten ist (war) und niemals ein souveräner Staat, da ihr die drei grundlegenden Merkmale für einen Staat fehlen, welche da sind:
    a) ein Staatsvolk mit einem Staatsbürgerschaftsgesetz,
    b) ein Staatsgebiet mit völkerrechtlich verbrieften Grenzen,
    c) eine Verfassung, die vom Volk in freier Wahl zu bestimmen ist..?
    • der Artikel 23 GG am 17.07.1990 von den amerikanischen Besatzern (Baker) – Hauptsiegermacht – aufgehoben wurde, der Geltungsbereich “für die Bundesrepublik (von) Deutschland” damit entfallen ist und damit die Bundesrepublik Deutschland (BRvD) aufgelöst und das Grundgesetz nichtig wurde..?
    • seit dem 18.07.1990 deshalb ein Stillstand der Rechtspflege in Deutschland eintrat, weil Deutschland mit der BRvD (Art. 133,146 GG) nicht identisch ist..?!
    • die BRvD ohne handlungsfähige Reichsregierung keine gesetzlichen Richter nach Deutschem Recht (Staatsrecht = Reichsrecht) haben kann, weil der BRvD-Justizminister ohne handlungsfähige Reichsregierung kein Reichsjustizminister sein kann..?!
    • “BRvD-Richter” als Privatperson de jure nicht unabhängig sind, sondern exekutivabhängig, weil BRvD-Richter nicht vom Volk gewählt wurden?
    • alle BRvD-Justizminister der Länder als NICHTINHABER recht-sprechender Gewalt keine Rechte an andere (BRvD-Richter) vergeben können, die sie ohne Hoheitsbetrieb selber gar nicht besitzen..?!
    • § 1 des EGZPO (lt. Erstes Bereinigungsgesetz) seit April 2006 bereits weggefallen ist, damit de jure der Geltungsbereich der Zivilprozessordnung (ZPO) und des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) entfallen sind und damit die ZPO und das GVG nichtig (nicht mehr anwendbar) sind..?!
    • § 1 und § 5 des EGStPO (lt. Zweites Bereinigungsgesetz) im Jahre 2007 weggefallen sind, damit der Geltungsbereich für die Strafprozessordnung (StPO) und das Ordnungswidrigkeitengesetz (OwiG) entfallen ist, damit die StPO und das OwiG nichtig (nicht mehr anwendbar) sind..?!
    (Anmerkung: Lt. Bundesverwaltungsgericht sind Gesetze ohne Geltungsbereich wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig und nichtig
    (vgl. BverwGE 17, 192=DVBl 1964,147) (BverwGE 3, 288(319f.) :6,309(338,363)).
    Das Bundes Verfassungsgericht am 25.7.2012 alle Wahlen seit 1953 als ungültig erklärte und somit alles ungültig ist, was seit 1953 in diesem Staate geschah.

    Nach einer diesbezüglichen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes vom 25.07.2012 steht nunmehr endgültig fest, dass unter der “Geltung” des Bundeswahlgesetzes – Ausfertigungsdatum von 07.05.1956 – noch nie “ein verfassungsmäßiger Gesetzgeber” am Werk war und somit insbesondere alle erlassenen „Gesetze“ und „Verordnungen“ seit 1959 nichtig sind.

    So zum Beispiel ist das Richtergesetz, das Beurkundungsgesetz, Arbeitsgerichtsgesetz, das OWiG, dasStGB, das BGB, die ZPO und viele andere “Schein-Normen” nichtig, da in Ermangelung eines “verfassungskonformen” Wahlrechts in der BRD seit 1956, Politiker überhaupt nicht gewählt werden durften und somit nicht in Bundesrat und Bundestag überhaupt hätten einziehen und schon gar nicht Gesetze und anderen Normen hätten erlassen dürfen, da die hierfür notwendige Legitimation nicht bestand !
    Das OWiG, die StPO, die ZPO und viele weitere Gesetze wurden durch die beiden Bereinigungsgesetze vom 19.04.2006 und 29.11.2007 vom Geltungsbereich her aufgehoben und gelten seitdem nirgendwo!
    Dadurch wurden im übrigen auch die Deutschen Gerichte bis auf das Arbeitsgericht und das Verwaltungsgericht rechtlich aufgehoben! Denn das Gerichtsverfassungsgesetz verlor seinen Geltungsbereich. Da dies die Alliierten verfügt hatten, sind Deutsche Gerichte nach dem „Shaef-Gesetz Nr. 2 Ziff. 10 Buchstabe c“ nicht mehr zuständig!

  12. Generalstaatsanwaltschaft

    Betreff: Strafantrag mit Strafverfolgung

    hiermit erhebe ich Strafantrag mit Strafverfolgung.

    Gegen:
    OGV Achim Laux,
    und gegen:
    Drei Polizisten (die Namen sind mir leider nicht bekannt)

    seit dem 03.10.1990 tätig sind und sich anmaßen im “Namen des Volkes“ Recht zu sprechen, Beschlüsse und Urteile bescheiden, Haftbefehle, Durchsuchungsbeschlüsse, usw., ausstellen und diese beurkunden,
    wegen Verstoßes gegen VwVfG §§ 33 und 34, sowie StGB §§ 1, 2, 3, 25, 81, 82, 83, 127, 129, 129a, 130, 130a, 132, 132a, 138, 140, 186, 187, 240, 241, 257, 258, 258a, 263, 267, 271, 275, 276, 331, 332, 333, 334, 335, 336, 338, 339, 343, 344, 348, 357,
    Weitere schwere Vorwürfe, die sich aus der Tatsache, dass der die Täter rechtlich grundgeschult ist sind, ergeben:
    1.) Rechtsbeugung
    2.) Nötigung im Amt
    3.) Vorteilegewährung im Amt
    4.) Täuschung im Rechtsverkehr
    5.) Bedrohung und Amtsanmaßung
    6.) Umdeutung von Unrecht zu Recht
    7.) Freiheitsberaubung

    wegen des Verdachts des Betruges, u. a. gem.: StGB §§ 81, 82, 83, 240, 241, 242, 246, 249, 250, 252, 253, 255, 263, 265a, 267, 271, 273, 274, 275, 276a, 336, 339, 344, 345, 348, 352, 353, 357, 358 sowie aus allen sonstigen Rechtsgründen. Erhärtet sich dieser Verdacht oder wird er bestätigt, ist automatisch folgendes gültig: VwVfG §§ 44 (1) & (2) 5. & 6.; 48, 49, 49a

    Zusätzlich wird diese Anzeige dem Gerichtshof der Europäischen Union und US Department of Justice zugestellt, der gem. nach Art. 19 Abs. 1 Satz 2 EUV „die Wahrung des Rechts bei der Auslegung und Anwendung der Verträge“ zusichert.

    Gründe:

    Trotz zurückgenommenem Zahlungsvollstreckungsauftrag am 17.11.2015, wurde am 10.02.2016 ein Haftbefehl gegen mich vollzogen. Ich wurde mit Anwendung von Gewalt – zu der es kam, da ich das mir zustehende Recht nach §113 StGB herausnahm, mich zu wehren ohne dafür belangt zu werden, aufgrund der fehlenden Unterschrift des Richters nach §34 VwVfg, welcher den Haftbefehl als ungültig erweist – in die Justizvollzugsanstalt Koblenz abtransportiert. In besagter Anstalt musste ich anschließend eine gewisse Zeit verbringen; alle meine Hinweise auf nichtige Vorgehensweisen der Beteiligten wurden komplett ignoriert.

    Zu konstatierende Fakten sind:
    1. Einen Haftbefehl gibt es nur im Strafrecht
    2. Ein Haftbefehl wird, wenn denn überhaupt, nur von einem Richter erlassen.
    3. Ohne die richterliche Unterschrift darf ein Haftbefehl überhaupt nicht umgesetzt werden. (Der Haftbefehl ist so nämlich nicht rechtsfähig) – Unterschriften von Richtern müssen stets mit dem Namen oder zumindest so wiedergegeben werden, daß über ihre Identität kein Zweifel aufkommen kann.
    Denn für den Zustellempfänger muß nachprüfbar sein, ob die Richter, die an der Entscheidung mitgewirkt haben, das Urteil auch unterschrieben haben. Deshalb genügt insoweit die Angabe „gez. Unterschrift“ nicht.“ (vgl. RGZ 159, 25, 26, BGH, Beschlüsse v. 14.07.1965 – VII ZB 6&65 = Vers.R 1965, 1075, v. 15.04.1970 – VIII ZB 1/70 = VersR 1970, 623, v. 08.06.1972 – III ZB 7/72 = VersR 1972, 975, Urt. v. 26.10.1972 – VII ZR 63/72 = VersR 1973, 87) Vollstreckungstitel von Gerichtsvollziehern oder Haftbefehle ohne eigenhändige Richterunterschriften sind rechtsunwirksam!
    4. Ein Justizinspektor darf höchstens Rechnungen gegenzeichnen / ausstellen, aber gewiß keine Haftbefehle. Ist somit nicht rechtsfähig, erlangt so auch keine Rechtskraft
    5. Eine avisierte Inhaftierung wie diese, verstößt gegen den IP66 Artikel 11 – Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte – in der BRD ratifiziert 1968 – Niemand darf wegen einer Geldforderung in Haft genommen oder zu einer EV gezwungen werden!
    6. Die Polizisten sind keineswegs Beamte, sondern Privatpersonen. Dienstausweis = Dienstherr + weisungsgebunden.
    7. Das §802 c ZPO i.V. m § 25 LVwVG darf seit Nov. 2007 nicht mehr angewendet werden – siehe Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt (BGBl). – hier aufgeführte Gesetzeswerke sind wegen Verstoß gegen das Zitiergebot Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG für die BRD nichtig und damit nicht anzuwenden. – Gesetze, die keinen räumlichen Geltungsbereich definieren, sind NICHTIG!
    8. ZPO, StPO und GVG darf seit mindestens 1990 nicht mehr angewendet werden – siehe Fußnote (Grundlage ist der Einigungsvertrag) – der bezieht sich aber auf den Art. 23 GG, der aber erloschen ist.

    Obwohl Herrn Laux nach Offenkundigkeit § 291 ZPO bekannt ist (wurde von mir ausführlich Informiert), dass es in der BRdvD weder Rechtskraft, verläßlichen Rechts- noch Vertrauensschutz gibt und auch die Gewaltenteilung und die Unabhängikeit der Richter, die ja auch erst einen gesetzlichen Richter nach Art. 101 GG ausmachen auch am AG in Koblenz nicht gegeben sind, wurde die „Verhandlung“ zu meinem Nachteil vollzohgen.

    Alle vorgetragenen Beschuldigungen sowohl inhaltlich als auch förmlich zurückgewiesen, Amtsnachweise, Auskunftsbegehren zur Rechtsgültigkeit der involvierten Personen, Institutionen wurden nicht beantwortet und damit nicht nachgewiesen!

    Nach Offenkundigkeit § 291 ZPO ist die Bundesrepublik Deutschland seit 1990 durch Streichung des Art. 23 GG a. F. “de jure“ erloschen. (vgl. LG Berlin 61 Js 3860/04, Hessischen Finanzgericht 1 K 2474/02, AG Gera 140 Js 9651/05, AG Goslar 284 OWi 901 Js 22942/05)

    Aus dem gleichen Grund, der Aufhebung von GG Art. 23 a. F. wurde das GVG, die ZPO und die StPO, sowie deren Einführungsgesetze ebenfalls nichtig.
    Auf die gleiche Art und dem gleichen Grund wurde im April 2006 die StPO, die ZPO und das GVG gelöscht, in dem das Einführungsgesetz aufgehoben wurde. Rechts-wirksam wurde das Ganze in 04/2006 mit der Bekanntgabe im Bundesgesetzblatt.
    Auch der § 5 von ZPO, StPO und GVG ist weggefallen. In diesem § 5 stand der Geltungsbereich für diese o.g. Gesetzeswerke.“Gesetze ohne Geltungsbereich sind wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig und nichtig“. ( vgl. BverwGE 17, 192=DVBI 1964, 147) (BverGE 3, 288(319f.):6, 309 (338,363))

    Der Bundestag hat beschlossen, den § 1 und 13 des Einführungsgesetzes der Zivilprozessordnung (EGZPO), § 1 und § 5 des Einführungsgesetzes der Strafprozeßordnung (EGStPO) sowie den §§ 1, (Geltungsbereich) 3 Abs. 2, §§ 4, 4a Abs. 2 und § 11 EGGVG des Einführungsgesetzes des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) zu streichen.

    In den Jahren 2006, 2007 und 2010 wurde durch die Bereinigungsgesetze von den Alliierten angeordneten. Bei diesem Vorgang hatte weder der Bundestag noch der Bundesrat Einfluss. Diese Bereinigungsgesetze wurden im Bundesanzeiger veröffentlichen und damit gültig. Dabei handelt es sich um das erste und zweite Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministerium für Justiz (24.04.2006 / 29.11.2007 / 14.12.2010) der BRD. Somit wurde der BRD die staatliche Gesetzgebung
    entzogen. Die Bereinigungsgesetze heben die Geltungsbereiche jeweils im § 1 der Gesetze auf.

    Damit wurde der Geltungsbereich der genannten Gesetze aufgehoben. Mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2006 Teil 1 Nr. 18 am 19. April 2006 (Erstes Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz) wurden diese Änderungen rechtsgültig.
    Somit ist das Besatzungsrecht in Deutschland wieder in Kraft gesetzt. Das SHAEF-Gesetz ist weiterhin gültig. Die Gültigkeit der Kontrollratsgesetze im zweiten Gesetz über die Bereinigung von Bundesrechten im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz bestätigt, und im Bundesgesetzblatt am 16. April 2006 veröffentlicht wurde. Damit auch das Militärregierungsgesetz Gesetz Nr. 2 rechtsgültig ist.

    Die Konsequenzen auf die laufende Rechtsprechung sind, dass die StPO, die ZPO und das GVG wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtsunsicherheit ungültig und nichtig sind. ( vgl. BverwGE 17, 192=DVBI 1964, 147) (BverGE 3, 288(319f.):6, 309 (338,363)).
    Jeder Beamte muss nach Vorschrift des Beamtenrechts seine dienstlichen Handlungen auf ihre Rechtmäßigkeit hin überprüfen. Eine Remonstration ist eine Einwendung, die ein Beamter gegen eine Weisung zu erheben hat, wenn gegen die Rechtmäßigkeit dieser Anordnung Bedenken bestehen. (vgl. § 38 BRRG)

    Ansonsten besteht z. B. begründeter Tatverdacht der:

    – Rechtsbeugung ( § 339 StGB)
    – Umdeutung von Unrecht zu Recht ( § 138 ZPO)
    – Nötigung im Amt ( § 240 STPO)
    – Täuschung im Rechtsverkehr ( §§ 123, 124, 125, 126, 134, 138 BGB)
    – Betrug im Rechtsverkehr ( § 267 StGB)
    – Bedrohung und Amtsanmaßung ( §§ 132, 241 StGB)
    so wie gegen:
    – die Proklamation Nr. 1 des SHAEF – An das Deutsche Volk,
    – das SHAEF-Gesetz Nr. 1 – Aufhebung nationalsozialistischen Rechts,
    – das SHAEF-Gesetz Nr. 2 – Deutsche Gerichte,
    – das SHAEF-Gesetz Nr. 3 – Begriffsbestimmung des Ausdrucks „Vereinte Nationen“,
    – das SHAEF-Gesetz Nr. 52 – Sperre und Kontrolle von Vermögen,
    – das SHAEF-Gesetz Nr. 76 – Post, Fernsprech-, Telegraphen-, Funk- und Rundfunkwesen
    – 6. Überleitungsvertrag bezüglich Berlin v. 25.09.1990, BGBl. S. 1274 Art. 3 (4),
    – Bundesbereinigungsgesetz v. 16.04.2006 Art.22
    – Bundesbereinigungsgesetz v. 23.11.2007. BGBl. S. 2614 Art. 4,
    – Bundesbeamtengesetz (BBG)
    § 60 BBG – Grundpflichten
    § 61 BBG – Wahrnehmung der Aufgaben, Verhalten
    § 62 BBG – Folgepflicht
    § 63 BBG – Verantwortung für die Rechtmäßigkeit
    § 64 BBG – Eidespflicht, Eidesformel
    – Es sind Verletzung und Überschreitung von internationalen Gesetzen erkennbar:
    – Protokoll Nr. 4 zur Konvention zum Schutze der Solange Ihre Seite keinen juristischen Nachweis Ihrer rechtlichen Grundlagen(BGBl. II 1990 S. 885,889ff, Art. 23 a.F. Ihres GG aufgehoben usw.) erbringen kann, wird nichts geschehen! Menschenrechte und Grundfreiheiten;
    – Europäische Menschenrechtskonvention Art. 6 II EMRK;
    – Internationaler Pakt für bürgerliche und politische Rechte Art. 11
    – Völkerstrafrecht, Völkerstrafgesetzbuch
    – Haager Landkriegsordnung;

    Jeder Beschäftigte im öffentlichen Dienst, der auch nur einen Fall von juristischer Willkür oder Rechtsbeugung zur Kenntnis nimmt und nicht zur Bewahrung der grundgesetzmäßigen Ordnung alles Notwendige unternimmt, ist auch bei bloßem Wegsehen oder billigender Duldung Mittäter nach § 25 StGB.

    „Beamte“ haben einen entstandenen finanziellen Schaden (Gebühren etc.) persönlich zu ersetzen!
    Gemäß den §§ 823 und 839 BGB beantrage ich hiermit Schadensersatz in Höhe von:

    1. Achim Laux – 30 000 € (dreißigtausend)
    2. Befehlgebender Polizist – 30 000 € (dreißigtausend)
    3. Weitere beteiligte Polizisten – jeweils 10 000 € (zehentausen)

    Nach StGB § 138 ist jeder öffentlich Bedienstete, aber auch jeder private Bürger u. a. in Fällen des Hochverrates, Völkermordes, Verbrechen gegen die persönliche Freiheit, schweren Raubes und Erpressung bei Nichtanzeige mit Strafe bedroht. Hochverrat ist bekanntlich schon jede Rechtsbeugung und Strafvereitelung. (vgl. § 25 StGB)

    Aufgrund §§ 25, 27, 138 StGB sehe ich mich als betroffener Bürger und Mensch veranlasst, gegen die o.g. Personen Strafantrag mit Strafverfolgung zu stellen.

    Als mögliche Zeugen nenne ich hiermit alle Personen Deutschlands, die von ähnlichen Verfahrensweisen durch „Gerichtsvollzieher, Gerichte, Staatsanwaltschaften u.a.“ betroffen sind.

    Ich bestehe auf Übersendung des Aktenzeichens.

    Mit freundlichen Grüßen

  13. Vorweg: Eine gültige Unterschrift ist eine eigenhändige Unterschrift, welche Vor- und Familiennamen enthält.

    Die Justizkriminellen (sogenannte “Richter”, “Staatsanwälte” usw.) nutzen diesbezüglich die Unkenntnis der Bürger aus.

    Die tatsächlich Verantwortlichen, wie sogenannte “Richter” und “Staatsanwälte”, leisten auf Haftbefehlen, Urteilen, Beschlüssen usw. keine Unterschrift.

    Diese Damen und Herren wurden und werden bestenfalls in Druckschrift, meist nur mit dem Familiennamen genannt, und Justizangestellte wurden und werden rechtswidrig benutzt, um “Beglaubigungen” vorzunehmen. Sie täuschten und täuschen damit bis zur Stunde Rechtswirksamkeit vor!

    Die Polizei und andere sogenannte “Behörden” folgten bisher rechtswidrig diesen rechtswidrigen und nichtigen sogenannten “Verwaltungsakten”.

    Der Grund für die fehlenden Unterschriften, der tatsächlich Verantwortlichen, ist in der fehlenden Staatshaftung und darin zu suchen, dass Justizkriminelle sehr genau wissen, was Sie tun: Kriminell handeln!

    Jeder sogenannte „Beamte“ haftet persönlich und mit seinem Privatvermögen nach § 839 BGB.

    Es wundert also nicht, warum z.B. sogenannte “Richter”, sogenannte “Urteile”, die weitreichende Folgen haben können, nicht unterschreiben.

    Da diese Vorgehensweise nicht nur im Einzelfall, sondern grundsätzlich so gehandhabt wird, ist der Willkür Tür und Tor geöffnet, denn es gibt keine Verantwortlichen mehr, die zur Haftung herangezogen werden können, wenn die eigenhändige Unterschrift des Ausstellers/Verantwortlichen fehlt. Das glaubt man zumindest, in justizkriminellen Kreisen.

    Die rechtlich zwingenden Grundlagen für die eigenhändige Unterschrift finden sich in den §§ 126 BGB (gültiges Recht), 315 I ZPO (ungültiges Recht), 275 II StPO (ungültiges Recht), 12 RPflG (ungültiges Recht), 117 I VwGO (ungültiges Recht) und 37 III VwVfG (ungültiges Recht).

    Hierbei ist (wie bereits angedeutet) zu beachten, dass es der ZPO, StPO, VwGO, dem VwVfG u.v.a.m. der Angabe des räumlichen Geltungsbereiches fehlt.

    Gemäß der sogenannten “Rechtsprechung” des BVerfG und des BVerwG, sind solche Gesetze daher nicht anwendbar und somit nichtig.

    Zu erwähnen ist, dass BVerfG und BVerwG selber nichtig sind, da es sich nicht etwa um staatliche Einrichtungen, sondern um eingetragene Firmen handelt.

    Werden Sie langsam Irre? Das wäre ein bisschen zu früh, denn es kommt ja noch irrer, aber trotzdem den Tatsachen entsprechend.

    Mangels Angabe des räumlichen Geltungsbereiches sind viele Gesetze überdies auch wegen Verstoßes gegen das sich aus Art. 80 GG ergebende Bestimmtheitsgebot null und nichtig. Es darf also aus auch grundgestzlichen Gründen nicht danach verfahren werden.

    Blöderweise ist auch das Grundgesetz (GG) seit spätestens dem 29.09.1990 mangels Nennung eines Geltungsbereiches ungültig.

    Daher: Bei Hinweis auf ein Gesetz, bitte grundsätzlich prüfen, ob ein räumlicher Geltungsbereich angegeben ist!

    Zur Schriftform gehört grundsätzlich die eigenhändige Unterschrift

    Der Satz „Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und ist ohne Unterschrift gültig“ ist eine dreiste und infame Lüge, denn NICHTS ist ohne Unterschrift nach BGB gültig. Ohne Unterschrift ist absolut gar nichts gültig!

    Dies gilt vor allem für (schein)gerichtliche Dokumente , also (Schein)Urteile, (Schein)Beschlüsse, (Schein)Vollstreckungstitel etc.

    Bei Haftbefehlen, Hausdurchsuchungen oder sonstigen Vollstreckungsmaßnahmen, bedarf es grundsätzlich der rechtlich konformen Unterschrift eines gesetzlichen, von den alliierten Siegermächten genehmigten Richters!

    Unterschriften von Rechtspflegern sind NICHT rechtswirksam, da diese nicht über entsprechende richterliche Kompetenzen verfügen. Diese “Herzchen” bestätigen mit ihrer Unterschrift lediglich, dass sie die vorliegende Ausfertigung bestenfalls angefertigt haben. Mehr nicht!

    Unterschriften von Richtern müssen stets mit dem Namen oder zumindest so wiedergegeben werden, dass über deren Identität kein Zweifel aufkommen kann, denn für den Empfänger der Zustellung muss stets nachprüfbar sein, wer da mitgewirkt hat.

    “Vollstreckungstitel” von “Gerichtsvollziehern”, “Haftbefehle” usw. usw. ohne eigenhändige Unterschrift eines oder mehrerer gesetzlicher Richter, sind daher grundsätzlich rechtsunwirksam und rechtsungültig!

    Selbst wenn hierzulande ein sogenannter “Richter” etwas unterschreiben würde (was NIE vorkommt), ist es trotzdem rechtsunwirksam und rechtsungültig, da die Gesetzlichkeit fehlt.

    Die sogenannten Richter des hiesigen Landes sind allesamt keine gesetzlichen Richter, sondern Firmenangestellte, ohne jegliche hoheitsrechtliche Befugnisse.

    Dass das absolut unbestreitbar so ist, haben wir bereits gefühlte 387 Mal in anderen Artikeln bewiesen.

    „Paraphen“ (Handzeichen) sind KEINE rechtsgültigen Unterschriften!

    „Eine eigenhändige Unterschrift liegt vor, wenn das Schriftstück mit dem vollen Namen unterzeichnet worden ist.

    Die Abkürzung des Namens (sogenannte Paraphe, anstelle der Unterschrift), genügt nicht.

    Die Unterzeichnung, nur mit einer Paraphe, lässt nicht erkennen, dass es sich um eine endgültige Erklärung des Unterzeichners und nicht etwa nur um einen Entwurf handelt.

  14. Bei dem GEZ/Knast-Video sind Kommentare deaktiviert. Schonmal überlegt, dass das vielleicht ein Eischüchterungsvideo sein kann?
    Wer zensiert – lügt. beachtet das mal, bei welchen Videos die Kommentarfunktion ausgeschalten ist.

  15. Leo! Du hast mit allem was du geschrieben hast wohl Recht!!! Aber man hat es hier mitwirklichen Nazis zu tun. Anders kann man das nicht erklären. Die Dreckschweine von der POLIZEI sind doch geistig minderbemittelte Idioten. Hatte mit so einem Abschaum kürzlich zu tun gehabt, der meinte die BRiD sei ein suveräner Staat und wir hätten einen Friedensvertrag!!! Unterlagen von mir wollte er nicht entgegen nehmen, die das gegenteil beweisen würden!! Abschaum bleibt Abschaum!! Gesetze interessieren DIE nicht, weil sie ja bewaffnet sind!!!! Wichser alle, mit IQ nahe Körpertemperatur.

    • ja so ist es – hab vom kurzem auch Gelegenheit gehabt „unsere“ Polizisten von andere Seite zu kennen – also vergiss bitte das die unsere Helfer und Freunde sind, die sind hoch dressierte Hunden im Dienste großes Zion – aber vergiss bitte nicht, die sind auch unsere Bruder und Schwester – voll verblendet, aber….
      Unsere Aufgabe im Moment sind – Aufklärung, Aufklärung, Aufklärung!!!! – auf die Straße zu gehen ist sinnlos…
      Zion wartet auf Gelegenheit uns auf einander los zu werfen – das wir uns selbst zerfleischen!!!
      Ich versuche wie ein Virus – von ihnen nach außen zu infizieren – langsam aber sicher!!! 🙂

      Kennst du Effekt „100 Affen“? – wenn 100 Affen kenne was – kennen die restliche….

    • ➡ “Doch das Glueck wird den Grossen Adler nicht verlassen, und wie viele Völker sich auch gegen ihn vereinen, so werden sie doch nichts ausrichten. – Die Russen werden viel Blut vergiessen aber endlich, nachdem sie ihre Verbuendeten verloren, mit Schande weichen. – Endlich wird der Adler allen Kriegen ein Ende machen, die Schwerter mit der Pflugschar vertauschen, und ein allgemeiner Friede wird die Erde beglücken.”
      (Die Prophezeiung des Johann Wallich (17. Jahrh.))

    • 14. Sajaha: Der Dritte Sargon wird kommen in späterer Zeit. Er wird
      vertilgen die Knechte der Finsternis mit all ihrem Samen, er wird das
      Böse ausreißen mit der Wurzel.
      15. Er wird keine Gnade kennen, keinen einzigen der Feinde des Lichts
      wird er verschonen; keinem, der stillhielt, wird er Gnade erweisen.
      Keinem, der das Große nicht erkennt, wird er dulden. Die niederen Arten
      wird er niederdrücken, die kranken Seelen erschlägt er alle. Von den
      Anbetern des bösen Geistes wird keine Spur auf der Erde verbleiben.
      16. Fürchterlich wird der Dritte Sargon sein gegen alles, was der
      Entfaltung des reinen Lichts hinderlich ist.
      17. Er wird die Welt reinigen, wird sieben von zehn Menschen
      erschlagen und alles austilgen, was falsch ist und alles, was die Zeichen
      des Falschen trägt.
      18. Er wird grausam sein gegen das Dunkel.

      25. Von Norden her wird er kommen; unvermutet wird er hereinbrechen
      über die im Gift lebende Erdenwelt, wird mit einem Schlage alles
      erschüttern – und seine Macht wird unbezwingbar sein.
      26. Er wird keinen fragen. Er wird alles wissen.
      27. Eine Schar Aufrechter wird um ihn sein. Ihnen wird der Dritte Sargon
      das Licht geben, und sie werden der Welt leuchten.
      ….

      Freche Lügen werden sie Wahrheit nennen, und Wahrheit wird in ihnen
      nicht sein. Ausgenommen in den einsamen Gerechten, die
      sehnsuchtsvoll warten auf den Dritten Sargon, dem sie heimlich ihren
      Mut geweiht haben.
      Aus dem zertretenen Boden Chaldäas wird dann der erste Funke des
      neuen hervorschlagen. Er wird zum Himmel aufsteigen und fliegen, von
      eilenden Wolken getragen, zum Lande des Nordens hin. Aus dessen
      geschundener Erde steigt der Befreier empor, der Rächer: der Dritte
      Sargon!
      Und von Nord wie von Süd werden dann die einsamen Gerechten
      aufstehen und werden gewaltig sein und sturmgleich das Feuer
      entfachen und es vorantragen, das alles Übel ausbrennt überall, ja,
      überall.
      ….
      Wenn der Dritte Sargon gekommen sein wird und wird die Schlacht
      geschlagen haben, so werden diese seine Schwerter gewesen sein –
      siegreich gegen vielfache Überzahl.
      Dann wird er, der Rächer, über den Erdkreis gedonnert sein mit feurigen
      Streitwagen, Blitze schleudernd gegen die Mächte der Finsternis, bis
      diese restlos vernichtet sind.
      Nach alldem wird die Erdenwelt von aller Bosheit und von allem Elend
      gereinigt sein.
      ….
      2. Dunkeles zieht auf, herrscht über das Lichte. Das Mitternachtsland
      liegt in Bedrängnis gefangen. Die Leichen gefallener Helden vermodern
      am Fuße des heiligen Bergs.
      3. Der Finsternis Heer drängt von Westen heran; wild wälzt sich von
      Osten heran die Menge der Sprachlosen. Babylon ist nicht mehr zu
      retten, Assur ist nicht mehr da, um zu helfen – gelähmt liegt darnieder
      des Nordlands Kind.

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      https://drive.google.com/open?id=0B8fEOKnf5n7iRjljNnIyVzY2YlU

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