Riesenwirbel in der bayrischen Gemeinde Selb: Ein Ladenbesitzer hat ein Hundeverbots-
Schild mit der Aufschrift „Asylanten müssen draußen bleiben“ ins Schaufenster seines
Geschäft gestellt. Jetzt ermitteln laut der Zeitung „Frankenpost“ Polizei und
Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts der Volksverhetzung.
Neben der Aufschrift ist das Bild eines Hundes zu sehen. Es scheint, als würde der
Ladenbesitzer Asylanten quasi mit Hunden gleichsetzen und so offen seine ablehnende
Haltung gegenüber Ausländern zur Schau zu stellen. Ob das Schild nun den Straftatbestand
der Volksverhetzung oder der Beleidigung erfüllt, werde derzeit ermittelt, bestätigte ein
Sprecher des Polizeipräsidiums Oberfranken der „Frankenpost“ und dem Bayrischen Rundfunk.
Schild mittlerweile beschlagnahmt
Wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Hof auf BR- Anfrage mitteilte, wurde das Schild
inzwischen beschlagnahmt. Grund dafür sei, dass die Aufschrift auf dem Schild zusammen
mit dem abgebildeten Hund Asylbewerber herabwürdige, so der Sprecher. Nun müsse unter
anderem ermittelt werden, ob ein ausländerfeindliches Motiv hinter dem Aufstellen steht.
Ob das Schild tatsächlich strafrechtlich als volksverhetzend oder beleidigend einzustufen
ist, sei aber noch nicht sicher, sagte der Sprecher des Polizeipräsidiums Oberfranken dem BR.
Denn jeder Bürger und Geschäftsmann habe ein „Hausrecht“, das ihn dazu berechtigt, selbst
zu entscheiden, wen er in sein Haus oder Geschäft lässt und wen nicht. Außerdem sei laut
Auskunft des Sprechers „Ausländerfeindlichkeit keine Straftat, sondern eine Gesinnung“.
Der Geschäftsmann wurde noch nicht vernommen. In der nächsten Woche soll
sich entscheiden, ob Strafantrag gegen den Ladenbesitzer gestellt wird.
Sollte die Staatsanwaltschaft letztlich entscheiden, dass keine Beleidigung
oder Volksverhetzung vorliegt, wolle man dennoch unbedingt das Gespräch mit
dem Ladenbesitzer suchen und „an seine Vernunft appellieren“.
Anmerkung :
„an seine Vernunft appellieren“
Es gibt oder gab so etwas wie Hausrecht.
Als Geschäftsmann kann ich mir meine Kunden
aussuchen und als Kunde natürlich das Geschäft.
Und warum machen die Gutmenschen und Moralapostel
aus jeder so simplen Sache einen Mega Aufriss ?
Quelle : Krone Österreich
Moin Moin alle zusammen!!
Klingt komisch – ist aber so: …„Außerdem sei laut Auskunft des Sprechers „Ausländerfeindlichkeit keine Straftat, sondern eine Gesinnung“. …“
…„In der nächsten Woche soll sich entscheiden, ob Strafantrag gegen den Ladenbesitzer gestellt wird. …“
Na, der wird sicherlich wegen Volksverhetzung nach §130 angeklagt werden, auch wenn es nicht eine Straftat ist wie es heißt, sondern eine Gesinnung.
Wie kaputt dieses System schon ist, sieht man anhand seiner Handlungen und es kann auch nicht mehr lange dauern, bis der Drecksladen mit samt dem Possentheater auseinanderbricht.
Mit deutschem Gruß
Wäre der gute Mann mal schlauer gewesen und hätte den Hund auf dem Schild überklebt / übermalt.
Dann wäre ihm zwar trotzdem Ausländerfeindlichkeit vorgeworfen worden. Aber man hätte ihm wesentlich schwerer Beleidigung zum Vorwurf machen können.
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