Wer sich auf das RuStAG 1913 bezieht und die Verfassung des Deutschen Reiches
ablehnt, indem er die Weimarer Verfassung oder sonstige Verfassungen anerkennt,
verliert seine Staatsangehörigkeit. Wer auf dem Staatsgebiet des rechtsfähigen
Deutschen Reiches eine Selbstverwaltung, einen neuen Staat, der sonstige Vereine
und Gesellschaften gründet ohne die Genehmigung des Deutschen Reiches, begeht
Landes- und Hochverrat am Staat und am Deutschen Volk.
Wer sich prinzipell von allem Staatsrecht abwendet, ist ein
Staatenloser und hat kein Recht auf Recht nur mit Gewalt.
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