Nachdem der Begriff „Reichsbürger“ derzeit durch die Medien geistert,
klärt Matthias Weidner im Gespräch mit Jo Conrad die Verdrehung der
Begriffe und die Zusammenhänge von gültigem Recht und tatsächlicher
Staatsangehörigkeit mit den damit verbundenen Rechten.
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Hat dies auf pressefreiheit24 rebloggt.
Im Vortrag heißt es „die Polizei ist nur für Personalausweisträger zuständig“, daher darf die Polizei bei Straftaten von Ausländern nicht eingreifen. War das schon immer so in der BRD oder erst seit 1990?
Nur für Personalausweisträger zuständig.)
Blödsinn, ich bin kein Personalausweisträger. Die Verbrecher sind dennoch gegen mich vorgegangen und andere die ich pers. kenne auch!!!!!!!