Zwischenfall beim Besuch von Kanzlerkandidat Martin Schulz in der Uniklinik Halle.
Rechtsradikaler beschimpft SPD als „Arbeiterverräter“. Gegen den 46-Jährigen wurde
Anzeige wegen des Verdachts der Beleidigung erstattet. Der polizeiliche Staatsschutz
hat die Ermittlungen aufgenommen.
.. hee !? – Warum ist das jetzt ein Rechtsradikaler wenn er den Schulz und die SPD anpisst ?
Wo sind die Springerstiefel , die Glatze , die Hackenkreuze .. ?
Die Polizei nimmt Ermittlungen wegen Beleidigung auf !?
Und sonst ist allen (Polizei und Co.) ein wenig langweilig in Deutschland oder was !?
köstlich,der rot-braune karamba diabetes:“das darf doch nicht wahr sein wer hat den denn hier herein gelassen….das frag ich mir allerdings bei dem senegalesen auch!
so war es im dritten reich auch …unliebsame Regime Gegner wurden auch so abgeführt ….
Verfahren wegen „Beleidigung“ sind immer absolut unheilbare und unentschuldbare „Verbrechen“ (O-Ton Bert Steffens)! Warum? S. StGB § 1:
„Keine Strafe ohne Gesetz.
Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde.“
Und wie ist „Beleidigung“ „gesetzlich bestimmt“? StGB § 185 schafft unmissverständlich eindeutig absolute Klarheit: Beleidigung ist gar nicht bestimmt! Objektiv ist bereits jedes bloße Ermittlungsverfahren ein Verbrechen – und die dafür verantwortlichen Staatsanwälte sowie deren verantwortliche Justizminister können sich niemals mit „richterlicher Unabhängigkeit“ herausreden.
Jeder Richter ist bereits bei Klagezulassung (Strafbefehl) unanfechtbar des Verbrechens der sehr schweren Rechtsbeugung schuldig. Er verliert damit n.b. auch sein Richteramt.
Aber faktisch dient die „Beleidigung“ als Joker für jedes Willkür-System, denn so kann jede berechtigte und notwendige Kritik unterdrückt und der jeder Kritiker (mund-)tot gemacht werden.