Was bislang aufgrund von technischen und finanziellen
Gründen nicht möglich war, könnten manövrierbare Ballons
in der Stratosphäre jetzt ermöglichen
Das 2012 u.a. von Mitgliedern des Biosphere 2-Teams gegründete
Unternehmen World View Enterprises will neue Maßstäbe der
Überwachung und der Kommunikation setzen.
Als Erfolg wurde gerade von einem Test gesprochen, bei dem ein
Stratollite, einem navigierbaren Fluggerät, einem Ballon ähnlich,
in der Stratosphäre, das derzeit mit einer Last von bis zu 50 kg
beladen werden kann, 16 Tage ununterbrochen in der Höhe von
30 km geflogen war.
Der fast 5000 km lange Flug erstreckte sich über Nevada, Utah
und Oregon, während 8 Tagen blieb der Ballon stationär in einem
Gebiet mit einem Durchmesser von 120 km. Es sollen demnächst
längere Tests folgen.
Geplant ist mit lange in der Stratosphäre befindlichen
Stratollites Überwachungsbilder, Wetterdaten oder
schnelle Internetverbindungen anbieten zu können.
Den kompletten Artikel findet Ihr hier : Telepolis
na und sollen sie! wer soll davor angst haben? nur solche die dreck am stecken haben oder vermeintliche Terroristen.
bald werden wir alle so eingestuft vom System.
@hagen – lach, das mit dem Dreck am Stecken wollte ich auch gerade schreiben…
Nun, dann ergänze ich mal folgerichtig: JE MEHR Überwachung, UMSO MEHR Dreck scheinen DIE am Stecken zu haben!
werden unsere gäste aus fern auch observiert?
Offener Brief von der Ursula Haverbeck. Vergesst sie nicht!
https://endederluege.blog/2019/06/04/ursula-haverbeck-offene-fragen/
Liebe Mitstreiter im Kampf um Wahrheit und Gerechtigkeit!
Am 07. Mai 2019 sitze ich nun genau 1 Jahr in Haft, gelockerter Vollzug. Wofür? Für eine Sache, die von der 5. Großen Kammer des Landgerichtes Magdeburg für „nicht von besonderer Bedeutung“ gehalten wird. (am 26. Februar 2019)
Was in Magdeburg angeblich strafbar sein sollte, ist auch Grund der Anklage in Detmold und Verden und Bad Oeynhausen gewesen. Es handelt sich immer um meine bis heute unbeantwortete Frage, wo denn dieses singuläre Verbrechen der Deutschen, und zwar schuldig als ganzes Volk, stattfand, nach dem Auschwitz nicht mehr aufrecht zu halten ist? Das wurde bei meinem mehr als fünfjährigen Bemühen mir auch vom Zentralrat der Juden nicht mehr als Antwort angeboten.
Es entsteht also die Frage:
Wie ein roter Faden zieht sich durch meine Urteile bei 10 Prozessen, ein neuer Faktor für die Urteilsbegründung: das Gedankenlesen. Ich will das an einem besonders „überzeugenden“ Beispiel deutlich machen:
Vorausgegangen war sowohl in Detmold als auch in Verden die Anklage: Strafbar wegen Holocaustleugnung, § 130,3 StGB und die jeweilige Antwort der Angeklagten, dass sie den Holocaust noch nie geleugnet habe, sie wolle wissen, wo die 6 Millionen vergast worden seien. Man könne nicht etwas wider besseres Wissen leugnen, was unbekannt ist. Man könne höchstens sagen, die Angeklagte bestreite, dass es den H. gegeben haben könne, wenn niemand bei der „offenkundigen Tatsache“ (So bis heute bei jedem Holocaustprozess zu hören) sagen könne, wo er stattgefunden hätte. Das Bestreiten aber sei nicht strafbar.
Um die Strafbarkeit beibehalten zu können – was Political Correctness verlangt – musste also ein `Behaupten wider besseres Wissen‘ her, zumal auch für die Anklage immer deutlicher geworden war, ohne Tatort geht es nicht.
Was machten die Richter? Sie erklärten, die Angeklagte sei so intelligent, dass sie natürlich wisse, dass es den Holocaust gab. Also leugne sie ihn. Die Strafbarkeit war gerettet, doch der Anklage war der Boden entzogen.
Was stimmt denn nun? Gab es nach Überzeugung der Angeklagten den Holocaust oder gab es ihn nicht? Vom fehlenden Tatort war immer noch keine Rede.
Noch schlimmer war aber, dass nun die drohende Frage auftauchte, wieso jemand, der von der Existenz des Holocaust überzeugt ist, nun plötzlich diesen öffentlich leugnet, wohl wissend, dass er sich dafür einen Gefängnisaufenthalt einhandeln kann? Gibt es dafür eine einzige vernünftige Begründung? Das soll auch noch ein Zeichen von Intelligenz sein? Ich halte das eher für Schwachsinn.
Und dann wurde – hier für mich zum ersten Mal – ganz deutlich, wie von Seiten des Gerichtes das ‚Gedankenlesen‘ oder ‚Hellsehen‘ in die Urteilsfindung einbezogen wurde. Weißt Du, das, plus §130 StGB, das war einfach zu viel.
Du hast miterlebt, was alles nach 1994 geschah:
Historiker, Naturwissenschaftler, Techniker und Zeitzeugen brachten ihre Widerlegungen der A-Überlebenden zu Papier. Sie wurden nicht widerlegt sondern verboten.
Warum haben Juristen das mitgemacht? Sie machten mit als Staatsanwälte, Richter und Rechtsanwälte. Nach dem Wunsidel-Urteil war es doch unübersehbar illegal, nicht mehr möglich, nach diesem § weiter Menschen anzuklagen und sogar ins Gefängnis zu schicken.
Ich kannte inzwischen viele Verteidiger und bat sie, bei dem nächsten Treffen der uns Nahestehenden doch zu überlegen, wie sie nun gemeinsam im Interesse ihres Berufsstandes und dessen Ehre sich solchen Manipulationen verweigern könnten, mit großer Öffentlichkeitswirksamkeit. Die Antwort war verkürzt: Wenn wir das tun, übernehmen andere den Fall und unsere Honorare, das bringt nichts.
Und die unabhängigen Richter? Naja, die waren im Würgegriff der Politik! Doch warum fügten sie sich? Sie hätten es einfacher als wir Bürger gehabt. Doch inzwischen hat sich einiges geändert:
In Magdeburg haben sich nacheinander AG, LG und OLG geweigert, das Verfahren gegen mich zu eröffnen. Zuerst beim AG mit der Begründung, dass die Strafe zu hoch sein würde für ein AG, das LG hielt sich ebenfalls nicht für kompetent genug und das OLG erklärte den Fall für zu unbedeutend, was sich schon daraus ergäbe, dass es nicht gleich ans LG eingereicht worden wäre. Es wurde eingestellt.
Da ich mich in meinem Grundrecht Art. 103, insbesondere Abs. 3 verletzt sah, machte ich eine Gesamtverfassungsbeschwerde (ohne RA).
Mit der ‚beruhigenden‘ Begründung, dass die Voraussetzungen für eine nachträgliche Gesamtstrafenbildung vorliegen, wurde nun das alte Urteil um 8 Monate verkürzt.
Ob die Hälfte davon am 5.12. 2019 oder am 5.08. endet, muss erst noch geklärt werden.
Ursula Haverbeck
Aktueller denn je:
https://www.s-f-n.org/hauptseite/in-wenigen-schritten-sicher-und-anonym/
https://archive.org/details/SicherheitshinweiseFuerDeutsche
Hat dies auf NeueDeutscheMark2015 rebloggt.