Die Malta-Masche : Reichsbürger zeigen Merkel und Gauck wegen Schulden an

Und das schreiben die Mainstream Medien dazu :

Reichsbürger bedrohen Merkel und Gauck und greifen zur Malta-Masche

Anmerkung :

Das Vorgehen hat sogar Erfolg.

Den ein oder anderen BRD Bediensteten hat der
Geldautomat schon die Geldkarte einbehalten,
da ihn das Konto gepfändet wurde.

Habt ihr euch mal die Frage gestellt ob die Reichsbürger eventuell die Wahrheit sagen ?

reichsbrger25hkmwUlrich Maurer DIE LINKE – Deutschland ist kein souveränes Land

Der „Personal“-ausweis der BRD

Der Staatsangehörigkeitsausweis

Staatsangehörigkeit DEUTSCH – Wie die BRD versucht, uns staatenlos zu machen

Interview Jo Reiner : Staatsangehörigkeit

Die „Reichsbürger“ Naidoo, Schäuble, Gysi, Bahr, Waigel und Schmid

Und aus den Mainstream Medien :

Wie Reichsbürger Behörden lahm legen | Panorama 3 | NDR

Die Reichsbürger: Gegen den deutschen Staat – kulturzeit 3sat

Vollstreckungsbeamter wurde von GEZ (ARD,ZDF & Deutschlandradio) geschickt und abgewiesen

Die BRD Verwaltung – Hurra es ist Rechtsstaat ..

zitat-wo-das-volk-die-regierung-furchtet-herrscht-tyrannei-wo-die-regierung-das-volk-furchtet-thomas-jefferson-262773Angela Merkel hat den chinesischen Kommunisten während ihres aktuellen Staatsbesuches
einen kompetenten Vortrag über Demokratie und Rechtsstaat gehalten und die freundlichen
Chinesen haben brav nickend zugehört. Schließlich sind sie es gewöhnt, allen „großen
Vorsitzenden“ geduldig zuzuhören und am besten nicht zu widersprechen.

Trotzdem ist es geradezu grotesk, dass sich ausgerechnet die Chefin der BRD-NGO
dazuberufen fühlt, den Chinesen das Thema Rechtsstaat zu erklären. Genauer
betrachtet weiß Merkel doch selbst nicht, wie ein Rechtsstaat wirklich geht.

In der Merkel-Republikwird dieses Wort zwar fast Mantra artig herunter gebetet, kommt
aber leider selten bis gar nicht zur Anwendung. Wie sollte das auch möglich sein, wenn
staatliche Strukturen in diesem Land immer mehr abgeschafft und dafür an deren Stelle
Firmenstrukturen aufgebaut werden.

Während sich einige wenige Bürger über TTIP und die zahllosen anderen „Freihandelsabkommen“
aufregen, die in den Lizenzmedien zur Ablenkung breit getreten werden, schafft man nach guter
alter Junker-Manier Fakten im Hintergrund.

Wer immer noch glaubt, dass unsere Politiker ernsthaft für die Deutschen tätig sind, der
sollte sich mal etwas näher mit dem Verwaltungsrecht befassen. Dieses basiert nämlich wie
etliche andere Rechtsbereiche auf dem internationalen Handelsrecht UCC. Handelsrecht ist
jedoch nicht gleichzusetzen mit Staatsrecht. Die Regeln sind völlig anders und wer heute
vor Gericht steht, spricht mangels entsprechender Information fast immer die falsche Sprache.

Vor Gericht gilt Handel – nicht Staat. Deshalb wird „verhandelt“ und nicht Recht gesprochen.

Warum regen wir uns über TTIP immer noch auf? Man hat uns diesen
Dübel doch schon längst durch die Hintertür herein geschoben.

Im § 15 Gerichtsverfassunggesetz stand früher einmal der Satz

„Alle Gerichte sind Staatsgerichte“. Heute steht dort weggefallen.
In der BRD herrscht deshalb nur noch die „freiwillige Gerichtsbarkeit“.

Standgerichte, die eigentlich verboten sind, gaukeln uns eine heile Welt vor, die es längst
nicht mehr gibt. Das ist auch der Grund, warum Richter und so genannte Beamte nichts mehr
rechtsgültig unterschreiben. Die Staatshaftung wurde bereits 1982 abgeschafft. Aber wen juckt
das schon in Merkels bunter Republik?

Das Bundesverfassungsgericht hat 2013 auch die Bundestagswahlen seit 1956 für ungültig erklärt.
Keine gültigen Wahlen bedeutet keine legalen Abgeordneten. Keine legalen Abgeordneten bedeutet
kein legales Parlament. Kein legales Parlament bedeutet keine legale Regierung und keine legale
Regierung bedeutet keine legalen Gesetze.

Der gesunde Menschenverstand legt also nahe, dass alle Gesetze seit 1956 ungültig sein müssen,
wenn das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes einen echten Wert hätte. Aber schauen Sie doch
selbst, was passiert.

Wer sich nicht endlich mit diesen Themen und dem Rechtsstand der BRD beschäftigt wird
sich bald verwundert die Augen reiben, wenn in „seiner“ Immobilie auf dem BRD Pachtgelände
plötzlich ein anderer wohnt. Wer sich nicht mit den Themen Personenstand und Staatsangehörigkeit
beschäftigt,wird bald sein blaues Wunder erleben.

Spätestens wenn die angeblich eigene Hütte rechtlich ganz legal weg und der letzte
Euro vom Konto beschlagnahmt ist, wird das „Personal deutsch“ feststellen, in welcher
Lüge man es über 70 Jahre lang gehalten hat. Bis dahin werden Merkel und Co. noch alles
Menschenmögliche tun, um möglichst Viele von uns weiterhin im kollektiven Tiefschlaf
zu halten.

Denn Jeder der zu diesem Thema was sagt ist entweder Nazi,
Reichsbürger oder er wird einfach für verrückt erklärt.

Nur so geht Rechtsstaat noch in diesem Deutschland.

Quelle : Deutschland Pranger

Die Polizei ist ein Wirtschaftliches Unternehmen und sie wissen es selbst ganz genau

 

Das nachfolgende Bild sagt mehr als tausend Worte. Die darauf abgebildeten Polizisten
sind sehr genau im Bilde, in welchem Status sie sich befinden. Sie wissen ganz genau,
dass sie keine Beamten sind (und es auch nie waren), sondern Erfüllungsgehilfen mit
privater Haftung, für eine noch größere Unternehmung: Die Bundesrepublik.

1416561901Der Beweis: Sie selbst bezeichnen ihre Dienststellen als Polizei-„Filiale“.

Sie schreiben von „Kundschaft“ und „Mindestumsätzen“!

Das ist weder ein Witz noch Unachtsamkeit.

Es soll auch keine Provokation darstellen, es ist lediglich die Wahrheit. Warum
wohl gibt es eine Polizei-„Gewerkschaft“? So etwas gibt es nur bei Firmen, die
in Tarifverhandlungen ihre Rechte durchsetzen wollen.

Kein Polizist trägt einen „Amtsausweis“, sie verfügen alle nur über einen „Dienstausweis“,
weil sie im Dienste einer Firma stehen und keine Berechtigung haben, einen Amtsausweis,
der nur für Beamte ausgestellt werden kann, zu tragen bzw. zu besitzen.

Das ist mit ein Grund, warum die meisten Polizisten sich weigern, ihren Ausweis vorzuzeigen.
Damit könnte man sie identifizieren und privatrechtlich haftbar machen, für ihre Taten.

Sie sind nämlich für jede einzelne Aktion selbst verantwortlich. Wenn sie jemanden prügeln,
kann man sie anzeigen, wegen Körperverletzung. Wenn sie einem die Bude ausräumen und Computer
oder andere Dinge stehlen, kann man sie anzeigen, wegen Diebstahl.

Deshalb treten sie immer im Rudel auf, wenn sie z. B. Plünderungen begehen oder Schlägereien
anzetteln. So verhindern sie eine Identifizierung. Hier zählt das Recht des Stärkeren. Auch
verstoßen sie häufig gegen das Vermummungsverbot, wenn sie auf Demonstrationen ihre schwarzen
Helme oder gar Mützen tragen.

Ein Polizist erhält einen ganz normalen Arbeitsvertrag, der auf
ganz normalen Tarifverträgen im öffentlichen Dienst basiert.

Wer dennoch eine Ernennungsurkunde, zum Beispiel zu einem
Studienrat, besitzt, der kann darauf folgendes lesen:

“Im Namen des Senats von Berlin ernenne ich unter Verleihung der Eigenschaft
eines Beamten auf Lebenszeit den Studienrat zur Anstellung […] zum Studienrat”

Oder auch beliebt: „…unter Berufung in das Beamtenverhältnis…“

Und obwohl es rein rechtlich keine Beamten mehr gibt, wird das Spiel des Beamtentums aufrecht
erhalten und der Öffentlichkeit der Eindruck übermittelt, es gäbe noch Beamte. Dabei ist die
Bezeichnung „Beamte/r“ lediglich eine Stellenbezeichnung. Auf Gerichtsurteilen findet man z.B.
den Hinweis: „Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle“. Das heißt dann: Sie
tut so, als wäre sie eine Beamtin, dabei ist sie eine Angestellte.

Damit suggeriert man der Öffentlichkeit, es gäbe noch einen Staat mit Beamten, die sich in
der Staatshaftung befinden. Viele Polizisten haben inzwischen begriffen, dass sie zwar Beamte
genannt werden, ihnen aber die Rechte eines „richtigen“ Beamten nicht zur Verfügung stehen.

Sie werden behandelt wie Angestellte, was sie ja auch sind.

Und so werden wir mal wieder fromm, frei, fröhlich belogen und betrogen. Auf das es ja keiner
merkt. Aber die Zeiten sind vorbei, wo man uns mit Wortspielereien über`s Ohr hauen kann. Aus
der Nummer kommen sie so schnell nicht mehr heraus. Vielen Dank, liebe Polizei!

Quelle : Maras Welt

 

Dienstausweis vs. Beamtenausweis

 

Wenn Dienstausweis das selbe ist wie ein Beamten-Ausweis, warum haben sie
sich dann damals die Mühe gemacht zwei verschiedene Ausweise auszustellen ?

1. Dienstausweis

Tl8vKlvC5gwWehrmachtsangestellte Bauszus, ausgestellt 1942
durch die Heeresstandortverwaltung I Königsberg

2. Beamtenausweis

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GEZ ABWEISEN : Antwort Amtsgericht + Zwangsvollstreckung

 

Protokoll

Anwesende Zeugen:

Datum/Uhrzeit:

Name des Vorgesetzten ?

Vorgesetzten:

Dienstausweis:(Unterschrift ? Dienstsiegel ?)

Vollstreckungsauftrag: Wer hat Ihn Unterschrieben ?

Wer hat den Vollstreckungsauftrag erteilt ?

Amtshilfeersuchen? Welche Behörde hat die Amtshilfe angefordert ?

BGH Urteil : Rechtskraft tritt nur ein mit gültiger Unterschrift – Und die BRD Verwaltung scheißt drauf !

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Quelle : BEWUSSTscout

Wer hat uns Verraten ? – Die Sozialdemokraten : Leiharbeit – Der angebliche „Durchbruch“ der Frau Nahles

leiharbeit_1935125Was die Bundesarbeitsministerin als „Durchbruch bei der Leiharbeit“ bezeichnet, ist
tatsächlich ein DURCHBRUCH: Alle bisher bekannten Grenzen beim Schutz der Arbeitnehmer
vor dem Mißbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen wurden durchbrochen.

1.)
Nach dem bisherigen § 1 AÜG erfolgt die ANÜ „vorübergehend“. Die bislang nicht geklärte
Frage ist die nach den Rechtsfolgen einer z u langen Überlassung. Der Gesetzentwurf von
Frau Nahles sieht hier keinerlei Regelungen vor. Weiterhin bleiben Verstöße gegen diese
„Grenze“ individualrechtlich ohne Folgen. Schlimmer: Nun sind Überlassungen von 18 Monaten
Dauer generell zulässig.

Mit Hilfe von Tarifverträgen (und abschlußwilligen Gewerkschaften, wie zB der DGB-
Tarifgemeinschaft Zeitarbeit) kann diese Grenze nach oben hin verschoben werden. Dabei
können sogar Überlassungen von mehr als 24 Monaten (!) zulässig sein. Noch schlimmer:
Abweichungen werden nun erstmals nicht nur durch VERSCHLECHTERNDE Tarifverträge erlaubt
sondern dort, wo keine Tarifverträge gelten, sogardurch Betriebsvereinbarungen mit Betriebsräten.

Sollten also die DGB-Gewerkschaften sich entgegen ihrer bisherigen Praxis nicht als
„Sozialpartner“ erweisen, so bliebe den Unternehmen immer noch die Installation willfähriger
Betriebsräte. Vor allem aber ignoriert das Projekt die empirische Tatsache, daß die Mehrzahl
der Leiharbeiter ohnehin nicht länger als 3 Monate „überlassen“ werden, sodaß schon deshalb
vermeintlicher „Schutz“ gar nicht erreicht werden kann und auch nicht erreicht werden soll.
2.)
Nach § 9 Nr.2 AÜG haben schon nach geltender Rechtslage Leiharbeiter Anspruch auf
gleichen Lohn für gleiche Arbeit. Davon kann nur durch Tarifvertrag abgewichen werden.

Die DGB Tarifgemeinschaft
Zeitarbeit hätte längst ihren „abweichenden“ Tarifvertrag kündigen können. Ohne diesen
Tarifvertrag wären dann nämlich Leiharbeiter gleichgestellt. Frau Nahles führt auch hier
jetzt eine VERSCHLECHTERUNG ein, indem sie den Leiharbeitnehmern erst nach 9 Monaten (also
nicht wie nach dem bisherigen Gesetz ab sofort) gleichen Lohn gewähren will.

3.)
Leiharbeiter sollten ursprünglich gar nicht als Streikbrecher eingesetzt werden dürfen.

Nun hat Frau Nahles festgelegt, sie dürften eingesetzt werden,
sofern sie „keine Arbeiten von Streikenden“ verrichten.

Was aber sind mal ganz PRAKTISCH gefragt, überhaupt „Arbeiten während eines Streiks“ ?
Sie sind Streikbruch. Auch hier besteht der „Durchbruch“ der
Ministerin im, Durchbrechen aller bislang bekannten Grenzen.

4.)
Bei Scheinwerkverträgen ist Frau Nahles ebenfalls gegenüber den Forderungen von CDU/CSU
zurückgewichen. Während bislang mehr oder weniger klare Kriterien für die Abgrenzung von
Werkvertragsarbeit gegenüber Arbeiten für den Stammbetrieb vorgesehen waren, wird jetzt
nur noch eine Leerformel angewandt, die genauso unsicher ist, wie die jetzt von der
Rechtsprechung zugrunde gelegten Kriterien.

Fazit: Der angebliche „Durchbruch“ von Frau Nahles besteht in einer Verschlechterung der
Rechtslage der Leiharbeiter und der Werkvertragsarbeiter. Der Mißbrauch wird erleichtert
und sozusagen „legalisiert“. Zudem verstärkt das Projekt die Instrumentalisierung von
Gewerkschaften und Betriebsräten für die Ziele der Unternehmer. Das aber ist nichts anderes
als eine Auflösung des KERNBEREICHS des Arbeitsrechts.

von Rechtsanwalt Dr. Rolf Geffken

Marc-Uwe Kling : Wer hat uns verraten ?