Maulkorb-Erlass : §130 StGB Volksverhetzung

PK080417_PolitischeKorrektheitMit Beginn des neuen Jahres öffnet die Bunderegierung ein neues
schändliches Kapitel der stets so hochgelobten Meinungsfreiheit
in diesem angeblich freiesten Land auf deutschem Boden.

Der erweiterte Text des § 130 StGB beendet die grundgesetzlich
garantierte Meinungsfreiheit endgültig und überführt die BRD in
eine Meinungsdiktatur.

Nach dem Motto, „jeder darf seine freie Meinung äußern, solange
diese der offiziellen Regierungsmeinung entspricht“, legt zumindest
die Vermutung nahe, dass die Einheitsmeinung im Einheitsstaat der
Einheitsmenschen auf einen guten Weg ist – zumindest aus Sicht der
sozialistischen Gesellschaftskleptner in Berlin.

Man muss sich den neu verfassten Text wirklich mal auf der Zunge
zergehen lassen, mit dem das Grundgesetz auf ein Neues ausgehebelt
und so immer mehr zur Makulatur gemacht wird.

Die Mächtigen dieser so genannten Republik scheren sich jetzt schon
ganz offen nicht mehr um die Interessen der Bürger dieses Landes.

Man gewinnt eher den Eindruck, dass der Deckel auf dem inzwischen
eingesetzten Schnellkochtopf für die deutschen Frösche mit aller
Gewalt auf dem Topf gehalten werden muss. Weil der im Topf enstandene
Überdruck durch die permanente Benachteiligung der eigenen Bürger
unkontrolliert zu entweichen droht, muss seitens der Regierenden
eine Halte-Bandage nach der anderen darüber geklebt werden.

Jetzt fehlt nur noch eine Gesinnungspolizei nach braunem Vorbild
mit Blockwarten als aktive Ideologie-Spitzel im Umfeld Andersdenkender
und das Ziel der totalen Meinungsdiktatur ist erreicht.

Was bastelt man uns doch für eine schöne neue Welt!

Da der Paragraph „Volksverhetzung“ schon immer eine Meinungsdiktatur
darstellte, war man wohl der Ansicht, dass es wenig ausmacht, wenn
dieser Maulkorb für Deutsche noch auf einige andere Bereiche ausgedehnt
wird. Schließlich fehlen den Regierenden schon lange die echten Argumente
für den aktiv betriebenen Bevölkerungsaustausch in diesem Land.

Ob sich die hergeholten Menschen aus zumeist arabischen Ländern mit
völlig anderem Kulturkreis diesen staatlichen Maulkorb allerdings
genauso einfach umbinden lassen wie die Deutschen, darf zumindest
stark bezweifelt werden.

Was wird also die Folge der neuen Regelung sein?

Der obrigkeitshörige Deutsche wird eine weitere Stufe in den
gesellschaftlichen Abstieg hinunter gestoßen. Man kann das
„Gesetz“, dessen verschlungene und verschachtelte Sätze für
Richter und Staatsanwälte jede Menge „Auslegungsspielraum“
zur garantierten Verurteilung Andersdenkender schaffen, auch
in einigen kurzen und deutlichen Worten erklären:

„Wer es wagt, anderer Meinung zu sein als Regierung und
Obrigkeit und so blöd ist diese Meinung noch auch öffentlich,
in Internet-Foren, an Stammtischen oder gar auf Demonstrationen
zu verbreiten, wird mit Gefängnis von 3 Jahren und mehr bestraft.“

Den kompletten Artikel findet Ihr hier : Deutschland Pranger