Alternative Medien : Deutschland Pranger sagt Adieu !

Als meine liebe Freundin Susanne Kablitz im Februar diesen Jahres freiwillig aus dem Leben
geschieden ist, hat Sie uns mit Ihrem letzten Artikel „Dieses Land ist unrettbar verloren“
noch einmal aufrütteln wollen. Ich habe diesem Artikel damals mit Tränen in den Augen gelesen,
weil er soviel Verzweiflung darüber enthält, was in diesem Land gerade passiert.

Ich habe das, was Susanne damals schon empfunden haben muss nicht akzeptieren wollen
und deshalb immer wieder versucht, durch meine Texte das Ruder doch noch herum zu
reißen. Ich wollte möglichst viele Menschen aufzurütteln. Daß meine Möglichkeiten
dabei begrenzt sind, war mir klar.

Inzwischen ist es jedoch auch für mich offensichtlich geworden, dass die Mehrheit in
diesem Land weder bereit ist umzudenken, noch überhaupt dazu in der Lage zu sein scheint.
Nachdem das Ergebnis der Bundestagswahl vorlag und mehr als 70% der Wahlberechtigten
ihr Kreuzchen für ein fröhliches „weiter so“ gemacht haben, ist es für mich an der Zeit
einzusehen:

Dieses Land ist wirklich unrettbar verloren.

Die Fiktion, die uns tagtäglich als Staat präsentiert wird, hat bereits zu viele Menschen
eingefangen und zu ihren Sklaven gemacht, als dass es noch einen rettenden Ausweg gäbe.

Was eigentlich zum Schutze der Menschen gedacht war, hat sich längst als übermächtiges
Staatsmonster über die Menschen erhoben. Der Staat ist zu einem Werkzeug für eine
pseudo-Elite geworden, mit dem die Menschen klein und unten gehalten werden.

Dabei ist der Staat ohne Menschen NICHTS. Er hat nichts, ist nichts und kann nichts
ohne die Menschen, die alle Dinge für ihn tun. So genannte Staatsdiener, Staatsschützer,
Richter und Politiker sorgen dafür, dass eine Fiktion genannt Staat über die Menschen,
also die eigentliche Substanz herrschen kann. Das eigentlich Schlimmste an dieser Sache
ist jedoch, die Masse fühlt sich wohl dabei.

Wenn du merkst, dass ein Handel nicht durch Zustimmung sondern durch Zwang
zustande kommt – wenn du erkennen musst, dass du, um zu produzieren, eine
Erlaubnis von Menschen bekommen musst, die nichts produzieren -wenn Du siehst,
dass Geld zu denen fließt, die nicht mit Waren handeln, sondern diese nur für
sich ausnutzen -wenn du feststellst, dass manche Menschen durch Gaunereien
und bezogene Vergünstigungen viel reicher werden als durch ehrliche Arbeit
und deine Gesetze dich nicht vor ihren Machenschaften schützen, die Gesetze
sie aber vor dir schützen -wenn du siehst, dass Korruption belohnt wird und
Ehrlichkeit nur zu Selbstaufopferung führt, dann merkst du vielleicht, dass
deine Gesellschaft zum Scheitern verurteilt ist.“Ayn Rand, 1950

Es ist in der relativ kurzen Zeitspanne seit Februar 2017 sogar noch wesentlich
schlimmer gekommen, als es Susanne Kablitz vor ihrem Tod gesehen haben mag.
Freies Schreiben ist seitens der Regierenden praktisch unmöglich gemacht worden.

Wer trotzdem weiter macht, der steht ständig mit einem Fuß im Gefängnis.
Ein über die Jahrzehnte immer weiter angepasster Gummi-Paragraph 130 StGB
aus dem Jahre 1871, ermöglicht es den „Staatsdienern“ und den freiwilligen
Denunzianten, problemlos Jeden ans Kreuz zu nageln, der nicht systemkonform
sein möchte.

Den kompletten Artikel findet Ihr hier : Deutschland Pranger

Der Paragraph 130 Strafgesetzbuch und die Freiheit der Meinungsäusserung

28klvtfArtikel 5 des Grundgesetzes erlaubt den Menschen auf deutschem
Staatsgebiet, ihre Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern.

Eine Zensur findet nicht statt.

Folgt man den Ausführungen dieses Artikels, so können wir frei unsere
Meinung in der Öffentlichkeit äußern, auch wenn diese unbequem und gegen
herrschende Meinung oder „Political Correctness“ sein sollte.

Wer das tatsächlich tut, wird bald mit der Realität in diesem Lande konfrontiert
werden. Eine freie Meinungsäußerung ist nicht nur nicht erwünscht, sie wird auch
bestraft. Dass das geht und damit der Artikel 5 GG vollkommen wirkungslos ist,
dafür sorgt der Paragraph 130 StGB, der bestimmt, dass „Volksverhetzung“ unter
Strafe zu stellen ist.

Was einst als strafrechtliches Feigenblatt gedacht war, eine öffentliche
Diskussion des Holocaust zu verhindern (und damit auch die richtige Aufarbeitung
diesen Teils unserer Geschichte), hat sich zunehmend als Waffe gegen unliebsame
Meinungen entwickelt.

Immer mehr Menschen werden wegen angeblicher Volksverhetzung vor einen Richter
gezerrt, angeklagt – oder sollte ich besser sagen, denunziert, von einer geifernden,
selbstgerechten Meute von“ Gutmenschen“, die dumm genug sind, nicht zu merken, dass
sie damit Wegbereiter einer Diktatur sind.

Besonders beklagenswert ist die Rolle der Justiz, die diesen Unfug in zunehmendem
Umfang mitmacht und solche Verfahren nicht umgehend einstellt. Mich erinnert das
stark an die sehr dunkle Zeit in Deutschland, in der die Justiz ebenfalls eine
sehr unrühmliche Rolle gespielt hat.

Nicht ohne Grund gehörte der Berufsstand der Richter neben
den Lehrern zu der am meisten belasteten Berufsgruppe.

Was Volksverhetzung ist, wird im Paragraphen bestimmt, ist aber nicht
unbedingt nachvollziehbar, denn zum Verhetzen gehören zwei, einer der
hetzt und ein anderer, der sich verhetzen lässt.

Es ist schon eine Bankrotterklärung unseres Schul- und Ausbildungssystems, in
dem wir einst zu kritischen und mündigen Bürgern erzogen werden sollten, wenn
der Gesetzgeber der Meinung ist, dass wir mit Hetze nicht richtig umgehen können.

Verständlich wird das Ganze aber, wenn man in diesem Land nicht mehr kritische
Bürger haben will, sondern nur noch abgestumpfte Billiglohnsklaven, die für ein
neues Handy oder Auto mehr Interesse haben, als für Bürgerrechte und Freiheit!

Wenn wir weiterhin an die Demokratie in diesem Land glauben und sie stärken
wollen, damit Radikalismus, ob von links , von rechts oder aus religiösem Eifer
heraus, keinen Platz mehr hat, dann sollte dieser Paragraph schleunigst abgeschafft
werden und durch Aufklärung ersetzt werden!

Es scheint leider aber so zu sein, dass diejenigen, die uns regieren meinen zu
müssen, Angst vor kritischen Menschen haben, die nicht so leicht (ver)führbar
sind und sich der Willkürherrschaft widersetzen !

Von Ulrich Abramowski

Quelle : Journalistenwatch

Wikipedia Pranger

20120803_Kampf_gegen_Rechts_ExzesseWas ist denn das ? Sind wir jetzt im Mittelalter ?

Gibt`s auch eine Seite für pädophile und korrupte Politiker
und verlogene Journalisten oder ist das nicht relevant genug ?

Wikipedia Pranger – Volksverhetzer nach deutschem Recht

Wenn ich Parteiprogramme lese, werde ich müde.

Ich mag Politik, die am Menschen orientiert ist und menschliche Entwicklung
in den Mittelpunkt stellt, dass vor allem Ökonomie sich nach menschlichen
Bedürfnissen richtet, nicht umgekehrt.

Mein Leitsatz ist der vom Sabbat im Neuen Testament. Ich mag aber auch keine
Heuchelei und schon gar keinen Pranger, vielleicht mit Ausnahme des „Ohrfeigomaten“.

Man sollte die Strafbarkeit der Holocaustleugnung abschaffen. Das wollte
meines Wissens nach auch Henryk Broder. Ebenfalls sollte man die Strafbarkeit
bzw. überhaupt das Wort „Voksverhetzung“ abschaffen.

Wie werden denn manche Medien und Politiker bestraft ?

„Kriegsverhetzung“ gibt`s nicht ?

Der Straftatbestand der „Volksverhetzung“ ..

volksverhetzung.. impliziert, dass es ein Volk gibt, das sich „verhetzen“ lässt.

Wenn man sich „verhetzen“ lässt, muss man die Eigenschaft haben, völlig
unreflektiert etwas zu glauben und darauf entsprechend irrational zu reagieren.

Das unterstellt eine gewisse Einfalt, ja, man könnte auch „Blödheit“ dazu sagen.

Das Volk wird also entweder für blöd gehalten oder man will die Verbreitung von
Tatsachen damit verhindern.(Die Strafbarkeit der Verhöhnung von Opfern ist etwas anderes.)

Was dabei fatal ist: Es stört die freie Meinungsäußerung und
den Redefluss, denn Nichtwissen schützt vor Strafe nicht.

Man weiß ja gar nicht:

Ist das jetzt schon Volksverhetzung oder nicht ?

Manchmal bin ich erstaunt, wegen welch vergleichsweise harmlosen Äußerungen
bereits eine Anzeige wegen Volksverhetzung oder übler Nachrede erfolgte.

Es gibt ja auch ganze sensible Politiker, die einen bereits
verklagen, weil man behauptet, sie hätten die Haare gefärbt.

Oder weil ein investigativer Journalist berechtigt nach der Rolle eines
ehemaligen Bundeskanzlers bei gewissen Rüstungsgeschäften mit Rumänien fragte.

Dieser Journalist muss jetzt Spenden sammeln, damit er sich
den Prozess gegen diesen ehemaligen Kanzler leisten kann.

Ist das im Sinne des Bürgers und der Demokratie ?

Bitte erheben Sie sich im Namen der ins Gesicht geschissenen Deutschen Gesinnungsjustiz

59-130Von Akif Pirinçci

Ich bin ein Verbrecher! Ich bin schon zweimal vorbestraft, und bislang mußte ich
insgesamt 12.000 Euro Strafe zahlen plus Anwalts- und Prozeßkosten von ungefähr
30.000 hinblättern. Das ist aber noch nicht alles. Die Staatsanwaltschaft Bonn
hat gegen mich ein Ermittlungsverfahren wegen Volksverhetzung eingeleitet, ich
wurde vom Staatsschutz verhört, weil ich “Islam ist scheiße” gesagt habe, und kein
Geringerer als der Abgeordneter Volker Beck hat mich angezeigt, weil ich ihn
öffentlich daran erinnert habe, was er in seinem eigenen Buch schrieb :

“Eine Entkriminalisierung der Pädosexualität ist angesichts des jetzigen Zustandes
ihrer globalen Kriminalisierung dringend erforderlich, nicht zuletzt weil sie im
Widerspruch zu rechtsstaatlichen Grundsätzen aufrechterhalten wird.

Volker Beck: Das Strafrecht ändern ? Plädoyer für eine
realistische Neuorientierung der Sexualpolitik, S. 266.

Kurzum, ich scheine ein total übler Krimineller zu sein, zumal noch andere Verfahren in
Sachen Gedankenverbrechen gegen mich laufen. Klar, ich selbst sehe das ein bißchen anders.

Schaue ich über meine Schulter zurück, so entdecke ich nichts, was mich zu einem
gemeingefährlichen Delinquenten abstempelt. Ich habe mein ganzes Leben lang kein
einziges Mal gegen das Gesetz verstoßen – ich meine das Gesetz der alten Bundesrepublik
und nicht das inzwischen von der grün links versifften Politik vergewaltigte, welches
selbst ausländische Kopftreter und Mörder auf Segeltörns in der Karibik schickt.

Zudem versorgte ich den deutschen Staat regelmäßig mit Millionen von Euro an Steuern,
damit er, nur mal so als Beispiel, einen Superabgeordneten wie Sebastian Edathy
monatlich mit einem Managergehalt alimentieren konnte.

Daß das Finanzamt mir aus lauter Dankbarkeit nicht unter die Arme greifen wollte,
im Gegenteil mir drohte, mein Haus pfänden zu wollen, sobald ich in einer finanziellen
Klemme steckte und all die ins Gesicht geschissenen Parasiten dieses Abzockerkartells
namens Regierung nicht prompt mit meinem hart erarbeitetem Geld bedienen konnte,
versteht sich von selbst.

Ich habe keine Gelder in Schweiz versteckt, nie Kinderpornos auf mein Computer
geladen, keine Frauen belästigt, niemandem auch nur eine Backpfeife erteilt,
ja, ich bin nichteinmal je über eine rote Ampel gegangen.

Allerdings habe ich mich, das gebe ich zu, zwei der in diesem von Perversen,
Steuerhinterziehern und ulkigerweise immer mehr von Moslems regierten Land
Verbrechen schuldig gemacht, die schlimmer als Massenmord zu ahnden sind.

Zunächst einmal habe ich keine linke Gesinnung wie, sagen wir mal, die wie Scheiße-
am-Arsch-klebend-aussehenden Faschisten von der Antifa, die ebenfalls von meinen
Steuergeldern gemästet werden. Ich bin nicht in dem Drecksverein SPD und spiele für
ihn nicht den Schimpansen mit Migrationshintergrund, der muslimische und vaterlandsverratende
Kunststückchen im ebenso wieein einziger Scheißhaufen wirkenden Staatsfernsehen vorführt.

Nein, ich habe überhaupt keine Gesinnung und bete die Freiheit an.

Mein zweites unerhörtes Vergehen besteht darin, daß ich zwei homosexuelle Professoren
mit recht abstrusen Thesen, selbstredend auch von meinen Steuergeldern alimentiert, in
Artikeln beleidigt haben soll. Diese litten so sehr darunter, daß Richter im Bonner
Landesgericht mit einem einzigen Fingerschnalzen die Presse-, Kunst- und Meinungsfreiheit
abschafften und wegen des unermeßlichen Leides der Betroffenen mit Tränen in den Augen
mich zu den oben aufgeführten Strafen verurteilten.

Den kompletten Artikel findet Ihr hier : Journalistenwatch

Rechtsbeugung durch das Bundesverfassungsgericht

 

Iustitia-waage-313

Vielen ist es unverständlich, warum Fehlurteile, z.B im Bereich der zwangsweisen
pornografischen Indoktrination von Grundschulkindern und zu Meinungsäußerungen
über geschichtliche Vorgänge, von höheren Gerichten bestätigt werden und sogar
vor dem Bundesverfassungsgericht Bestand haben.

Manche Kritiker sprechen von „Rechtsbeugung“.

Rechtsbeugung ist nicht nur ein Rechtsfehler, sondern geschieht vorsätzlich.

Das Strafgesetzbuch stuft sie als „Verbrechen“ ein, das
von einem bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft wird.

Doch viele halten Deutschland für einen Rechtsstaat,
in dem kein Gericht das Recht beugen würde.

Doch wenn man Rechtsfehler idiotensicher nachweist, wenn selbst die
gelehrtesten Rechtsanwälte es nicht verhindern können, daß „Rechtsfehler“
von den höchsten Gerichten bestätigt werden und sogar vor dem Bundesverfassungs-
gericht Bestand haben, dann spricht das alles für vorsätzliche Rechtsbeugung.

Aber wie will man beweisen, daß die Richter in Wirklichkeit
nicht so dumm sind, wie sie den Eindruck erwecken ?

Doch es gibt einen „Rechtsfehler“ von Bundesverfassungsrichtern, der eine selbst
für juristische Laien absolut denknotwendige Binsenweisheit derart dreist ignoriert,
so daß der „Fehler“ durch keine auch noch so große Dummheit entschuldigt werden kann.

Mit eigenen Ohren habe ich gehört, wie ein Professor der
Rechtswissenschaft den Studienanfängern eingeschärft hat :

Ein- und dieselbe Tat kann nicht sowohl rechtmäßig als auch rechtswidrig sein.

Das wäre ein Selbstwiderspruch. Daraufhin fragte ich ihn: Wie kann das Grundrecht
der freien Berufswahl (Art. 12 GG) auch für Tötungsspezialisten für ungeborene
Kinder gelten (BVerfGE 98, 218, I), wenn sogar dieselbe Entscheidung (S. 297)
einräumt, daß die vorgeburtlichen Menschentötungen „rechtswidrig“ sind ?

Also: Wie kann jemand ein Grundrecht für irgendwelche rechtswidrige Taten haben ?

Die Antwort des Professors: „Kein Kommentar“. Wie hätte er auch antworten können?

Hätte er die von ihm selbst dargelegte Binsenweisheit, daß ein- und dieselbe
Tat nicht sowohl rechtmäßig als auch rechtswidrig sein kann, widerrufen sollen?

Hätte er sagen sollen, daß das fachliche Niveau von Bundesverfassungsrichtern unter
dem von Studienanfängern liegt? Oder hätte er gar von „Rechtsbeugung“ sprechen sollen ?

Besonders letztes gehört sich für einen Professor nicht, der ja Staatsbeamter ist.

Zum Sachverhalt :

Zwei Tötungsspezialisten für ungeborene Kinder legten Verfassungsbeschwerde
gegen ein bayrisches Gesetz ein, wonach sie nur maximal 25% ihrer Einnahmen
durch vorsätzliche Menschentötungen erzielen dürfen. Daraufhin entschieden
sieben Bundesverfassungsrichter in ihrem Urteil vom 27.10.1998 (BVerfGE 98,
218, I), daß das Grundrecht der freien Berufswahl (Art. 12 GG) auch für
Tötungsspezialisten für ungeborene Kinder gelte.

Da sie ein früheres Urteil (Entscheidung vom 25.2.1975, BVerfGE 39, 1) des anderen
Senats des Bundesverfassungsgerichtes nicht einfach ignorieren konnten, haben sie
eingeräumt (S. 297), daß die Tätigkeit der klagenden Berufskiller „rechtswidrig“ ist.

Die Problematik des Kindermordes soll nicht der Gegenstand dieses Textes sein.

Die Bundesverfassungsrichter hätten auch dann das Recht gebeugt, hätten
sie für irgendwelche andere rechtswidrige Taten ein Grundrecht zuerkannt.

An dieser Stelle soll es nicht um den Kindermord gehen und darum,
wie verabscheuungswürdig er ist, sondern nur um den Nachweis, daß
es das Verbrechen der Rechtsbeugung in Deutschland gibt, und das
sogarbeim Bundesverfassungsgericht.

Die Bundesverfassungsrichter Graßhof, Papier, Grimm, Kühling, Jaeger, Haas
und Hömig sind somit gemeingefährliche Verbrecher. Es ist zu wünschen, daß
ein Jurist oder am besten einer der namentlich genannten Bundesverfassungsrichter
in einer Antwort zu diesem Blog die juristische Frage beantwortet, wie es möglich
ist, daß jemand ein Grundrecht für rechtswidrige Taten haben kann.

Sollte es keine Antwort auf diese Frage geben, dann bleibt es unwiderlegt, daß
die Bundesverfassungsrichter Graßhof, Papier, Grimm, Kühling, Jaeger, Haas und
Hömig gemeingefährliche Verbrecher sind. Wie auch andere Verbrecher immer wieder
Verbrechen begehen, bis sie gestoppt werden, so beugen Bundesverfassungsrichter
immer wieder das Recht. Nur wem das bewußt ist, daß es Rechtsbeugung gibt, nur
der kann es nachvollziehen, wenn es auf Rechtsbeugung zurückgeführt wird, wenn
das Bundesverfassungsgericht zur Freude der Pädokriminellen bestätigt, daß es mit
den Freiheitsrechten des Grundgesetzes vereinbar sei, daß Grundschulkinder die
schulische Werbung für Sexualkontakte nicht ablehnen dürfen.

Ein vermeintliches Grundrecht für rechtswidrige Taten setzt ein Rechtsverständnis
voraus, das durch folgenden Slogan treffend beschrieben wird:

„Legal, illegal, scheißegal“.

Diese Rechtsauffassung verbindet die Bundesverfassungsrichter mit Hitler, Stalin,
der Mafia und allen anderen Verbrechern. Bei diesem Rechtsverständnis wird es
bedeutungslos, was im Grundgesetz oder in anderen Gesetzen steht, sondern der
politische Wille ist entscheidend. Das war bei Hitler so, das war bei Stalin so,
und auch heute ist in Deutschland Rechtsbeugung gang und gäbe. Weil dieser
Gedanke von vielen als absurd empfunden wird, deshalb mußte am Beispiel des
vermeintlichen Grundrechtes, andere Menschen rechtswidrig töten zu dürfen,
gezeigt werden, daß es auch heute in Deutschland Rechtsbeugung gibt.

Dieser zwingende Nachweis soll es dem Besucher von http://www.volksbetrug.net
ermöglichen, das nachzuvollziehen, was ich in Zukunft auf dieser
Internetseite über Rechtsbeugung noch schreiben möchte.

Danke an Johannes für diesen Artikel ! 😉