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Antireichsdeppenforum aka Krr-Faq.net aka Reichlings Blog – Volksverhetzung (StGB §130) durch deren Mitglieder
Wieder bin ich auf ein Video gestoßen, welches den Tatbestand der Volksverhetzung erfüllt. In den folgenden Screenshots ist der Tatbestand erkennbar:
Das ganze Video, ist auf der Videoplattform YouTube zu finden: http://www.youtube.com/watch?v=tE4Wfk50Rw0
StGB § 130 Volksverhetzung
(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
1. | gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder | |
2. | die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet, |
wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. | Schriften (§ 11 Absatz 3), die zum Hass gegen eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung aufstacheln, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordern oder ihre Menschenwürde dadurch angreifen, dass sie beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet werden, | ||
a) | verbreitet, | ||
b) | öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht, | ||
c) | einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überlässt oder zugänglich macht oder | ||
d) | herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Buchstaben a bis c zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen, oder | ||
2. | eine Darbietung des in Nummer 1 bezeichneten Inhalts durch Rundfunk, Medien- oder Teledienste verbreitet. |
Der Betreiber des YouTube Kanals, ist aktives Mitglied bzw. gehört zum inneren Kreis des Antireichsdeppenforum. Er macht auf seinem YouTube Kanal auch darauf aufmerksam:
Schon oft aufgefallen, ist ein weiteres Mitglied des Antireichsdeppenforum, welches sich in der Kommentarfunktion gleich zu Wort gemeldet hat:
Was meinte nochmals der Admin des Antireichsdeppenforum, Beitreiber von Krr-Faq.net und Reichlings Blog, zu dieser Person? Seht selbst:
Man kann nur hoffen, daß sich noch einige Leute finden und gegen diese Personen Strafanzeige erstatten.
MfG VNV Nation
VB Team
Das Amtsgericht Leipzig hebt überraschend den Verhandlungstermin v. 19.02.2013 auf und stellt ohne Verhandlung das OWi- Bußgeldverfahren gegen Rüdiger Klasen ein!
Die blaue Umweltplakette für Heimat & Frieden in Leipzig:
Gegen den Nazi- Gleichschaltungsschwachsinn „Umweltplakette“
Das Amtsgericht Leipzig hebt überraschend den Verhandlungstermin v. 19.02.2013 auf und stellt ohne Verhandlung das OWi- Bußgeldverfahren gegen Rüdiger Klasen ein!
Die Mitteilung erfolgt dazu durch privaten Zustelldienst *LVZ- Post* erst am Verhandlungstag- 19.02.2013! http://www.lvz-post.de/lvzs.site,postext,startseite.html
Offenbar aus Angst vor Demaskierung bei anwesender Öffentlichkeit stellt das Leipziger Amtsgericht im Vorwege das Verfahren ein!
Meine Beschwerde wegen:
1. Illegale, strafbewehrt verbotene § Weiterführung des Hitler- Faschismus und NaZismus im Gleichschaltungsland *Sachsen* / Deutschland.
Die Verordnung vom 05. 2. 1934 über die deutsche Staatsangehörigkeit ist mit der Kapitulation des 3. Reiches nicht ersatzlos untergegangen. R=StAG
Die deutsche Staatangehörigkeit mit der Glaubhaftmachung *DEUTSCH* von Adolf Hitler wird 1945 im verbliebenden deutschen Staatsgebiet NICHT beseitigt.
(RGBL 05.2.1934, Neues Staatsrecht 1934, Seite 54, Amtsblatt für Schleswig Holstein 29.06. 1946 Nr. 3 Jahrgang 1)
2. Durch geheimen Staatstreich 8.12.2010 doppelte Staatlosigkeit – Vogelfreiheit der entmachteten Bundesbürger. Der geheime Staatsstreich: Am 08.12.2010 wurde die Reichsangehörigkeit( unmittelbare deutsche Staatsangehörigkeit ) beseitigt. 1934 R=STAG / 1934 R = STAG 1913 (2010) siehe dazu Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG 1913) BGBl. I S. 1864 08.12.2010 Bundesgesetzblatt Teil III vom 01. August 1959 + unmittelbare Unionsangehörigkeit = Welt – Bürgerschaft – Unionsbürger Christoph Schönberger 3. Nichtigkeit der Wahlen = Nichtigkeit der Ernennung – fehlende Legitimation – BVG Urteil vom 25.07.2012: BVerfG, 2 BvF 3/11 vom 25.7.2012, Absatz-Nr. (1 – 164), http://staatenlos.info/index.php/die-parteien/urteil-bverfg
4. Keine Staatsgerichte! Die BRD- Justiz besteht nur noch aus eingetragenen Firmen. GVG §15
Zu 4 Die privatisierte Stadtverwaltung Leipzig hat den Status einer Nichtregierungsorganisation (NGO) und ist nur noch eine Firma.
Verweis: Körperschaft des öffentlichen Rechts, Umsatzsteueridentifikationsnummer DE 141510203
http://www.leipzig.de/de/neutral/impressum/
Dasselbe gilt für die Justiz & Sie als das Amtsgericht Leipzig! http://www.justiz.sachsen.de/content/uebersicht.html
Suchanbieter:
Der private Zustelldienst stelle erst am 19.02.2013 früh morgens den entsprechenden Einstellungsbeschluß zu, was dazu führte das der Beklagte Rüdiger Klasen & die interessierte Öffentlichkeit sich umsonst vor Ort eingefunden hatten.
Ich übergab dazu die entsprechende Beschwerde, umfangreiche § Beweisunterlagen und Forderung auf Fahrkostenrückerstattung.
Den anwesenden Bürgern erklärte der Vizepräsident vom Amtsgericht Leipzig Herr Vizepräsident des Amtsgerichts Leipzig Dr. Dominik Schulz, das das Amtsgericht eine private Einrichtung und das es ein Privatgebäude sei. GVG §15 Er verwies mit dieser ehrlichen Begründung die Bürger des Hauses….
Meine Hochachtung und Dank gilt den zahlreichen Mut-Bürgern, welche sich vor Ort eingefunden hatten.
Das Amtsgericht Leipzig hat mit diesem Vorgehen öffentlich das Gesicht verloren.
Danke schön!
Massenklage gegen EZB-Inflationspolitik rollt
Die Massenklage der Bürger gegen die EZB-Inflationspolitik rollt. Vor einer Woche hatte die Zivile Koalition e.V. dazu aufgerufen. Grund der Klage: Der EZB-Präsident hat angekündigt, unbegrenzt Staatsanleihen aufzukaufen.
Er hat folglich angekündigt, die Notenpresse anzuwerfen – und damit auch die Inflation. Die Sprecherin des Vereins, Beatrix von Storch, gegenüber FreieWelt.net: „Der Widerstand der Bevölkerung hat mit der Klage gegen die EZB einen Weg gefunden, zu wirken. Und die Bürger machen davon Gebrauch. Tausende sind schon jetzt dabei. Mit unser heutigen Videobotschaft (s. das Video hier) wird sich die Welle noch ausweiten. Da bin ich mir sicher.“
Der EZB-Präsident wird heute – in nicht öffentlicher Sitzung – vor drei Ausschüssen des Bundestages sprechen. Dazu Beatrix von Storch: „Es müßte ob der unverfrorenen Ankündigung des Herrn Draghi, die Druckerpresse anzuwerfen, eigentlich zu einem sog. „Eklat“ im Bundestag kommen. Aber ich erwarte bestenfalls ein wenig höfliche Kritik, ein paar gezähmte Nachfragen, aber keinen massiven Widerstand, weder von der Regierung, noch vom Parlament. Deswegen ist es so wichtig, daß die Bürger diesen Widerstand leisten und klagen (Klagevollmacht hier).“
Himmelfahrstskommando
In Plauen sollten Hartz-IV-Empfänger ein Waldstück säubern,
auf dem Blindgänger vermutet werden.
Das Entfernen von Unterholz in Wäldern ist eine sehr anstrengende und auch
unter normalen Umständen nicht ungefährliche Arbeit. Für die Hartz IV-Empfänger,
die das Jobcenter Plauen dazu in den Hammerpark schickte, war sie allerdings noch
ein Stück gefährlicher:
Denn in dem Gehölz werden von Ämtern der vogtländischen Stadt Blindgänger aus dem
zweiten Weltkrieg vermutet. Deshalb soll der Kampfmittelbeseitigungsdienst das
Grundstück untersuchen und übrig gebliebene Bomben und Granaten entfernen odersprengen.
Damit die KMBD-Mitarbeiter mit ihren Suchgeräten überall gut hinkommen, muss der Boden
allerdings möglichst frei zugänglich sein. Darum sollten sich Hartz IV-Empfänger kümmern,
die sich die mit der Säuberung beauftragte Chemnitzer „Auffangeinrichtung“
Projekt Zukunft vom Plauener Jobcenter zuteilen ließ.
Nachdem die Regionalpresse kritisch über dieses „Himmelfahrtskommando“ berichtete,
wies das Jobcenter den Projektträger an, die Arbeiten zu stoppen und verlautbarte,
man habe vor den Zeitungsberichten nichts über den dort vermuteten Sprengstoff gewusst
und sei „sehr betroffen“. Tatsächlich gibt es einige Anhaltspunkte, die darauf hindeuten,
dass dem so war: Während die Jobcenter-Geschäftsführerin Telepolis bereitwillig Auskunft
über den Vorfall gibt und alle Fragen beantwortet, schweigt man bei der Stadt Plauen,
die als naheliegender Auftraggeber des Projekts Zukunft in Frage kommt.
Den kompletten Artikel findet Ihr hier : Telepolis
PS :
Bei diesem und anderen Vorgehensweisen der Argen ,
muss man sich auch nicht mehr über solche Meldungen wundern :
Bluttat in Neuss – Mann tötet Jobcenter-Mitarbeiterin mit drei Messerstichen
Die Firma Bundesrepublik
Wieso ist immer wieder von einer BRD-GmbH die Rede?
Warum tauchen Umsatzsteueridentifikationsnummern dort auf,
wo sie eigentlich nicht hingehören ?
Tobias Sommer hat ein wenig im Weltnetz gestöbert und ist fündig geworden…
Die Firma Bundesrepublik
Bund deutscher Richter: Der ESM Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes ist verfassungswidrig
Bund deutscher Richter: Der ESM Beschluss des
Bundesverfassungsgerichtes ist verfassungswidrig
von oradmin
Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes vom 12.September 2012 in
Karlsruhe ist verfassungswidrig. Der Bund deutscher Richter RDB teilt
dies in einer Presseinformation mit. Diese Einschätzung nimmt in der
heutigen Bundesrepublik nicht wunder, da auch die Sicherheitsorgane
Deutschlands, Verfassungsschutz, BND und MAD offensichtlich grobe
Verletzungen an der Rechtsstaatlichkeit begehen.
Die Presseinfo des DRB ist gezeichnet von Sven Rebehn,
Bundesgeschäftsführer des DRB.(1)
Der DRB mahnt am ESM-Vertrag an, dass dieser Vertrag sich außerhalb
der Gesetzlichkeit stelle, da den Handlungen der ESM-Behörde, seinen
Aufsichtsorganen und seinen Mitarbeitern vollkommene Immunität gegenüber allen Gerichten zugestanden wird. Dies bedeutet im Klartext,
kein Bürger, kein Gericht kann die ESM und ihre Beschlüsse,
gerichtlich belangen. Die Institution ESM ist in dieser Form von
niemandem kontrollierbar. Sie ist nur sich selbst
rechenschaftspflichtig. Dies erklärte DRB-Vorsitzender Christoph Frank
gegenüber der Presse.
Das Bundesverfassungsgericht bricht also mit der Ablehnung der Klagen
gegen den ESM-Vertrag selbst die Verfassung?
Nachfolgend die Presseinformation (kann vergrößert und abgespeichert
werden). Eine Speicherung ist vorzuziehen, da diese Presseinfo
mittlerweile nicht mehr auf der Webseite des RDB zu finden ist. Warum
auch immer!
(1) Der Deutsche Richterbund ist der größte Berufsverband der
Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte in
Deutschland. 25 Landes- und Fachverbände mit rund 15.000 Mitgliedern.
Der Deutsche Richterbund vertritt die Interessen seiner Mitglieder
gegenüber Regierungen, Parlamenten und Öffentlichkeit.
HIER der Link zur Presseinfo: www.drb.de/cms/index.php?id=783
Europäischer Rettungsschirm: Richterbund warnt vor Ausstieg aus dem Rechtsstaat
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Original und Kommentare unter:
Europäischer Rettungsschirm: Richterbund warnt vor Ausstieg aus dem Rechtsstaat
http://www.drb.de/cms/index.php?id=783
07/12
17.9.2012
Berlin. Der Deutsche Richterbund hat davor gewarnt, den
Aufgabenbereich des ESM wie geplant auf die direkte Rekapitalisierung
von Banken auszuweiten, ohne zuvor die im ESM-Vertrag vorgesehene
Immunität für den ESM und seine Mitarbeiter zu streichen.
„Der Rettungsschirm genießt nach dem ESM-Vertrag volle Immunität vor
Gerichtsverfahren jeder Art“, sagte DRB-Vorsitzender Christoph Frank.
Sein Eigentum und seine Vermögenswerte genössen uneingeschränkten
Schutz vor Durchsuchung, Beschlagnahme, Einziehung, Enteignung oder
anderen Zugriffen durch Behörden und Gerichte. „Auch die Bediensteten
des ESM genießen persönliche Immunität.“
Das sei angesichts des geplanten Aufgabenbereiches des ESM, der
offenbar auch auf die direkte Rekapitalisierung von Banken ausgeweitet
werden soll, kaum zu rechtfertigen, erklärte Frank. „Die Rettung von
Euro, Mitgliedstaaten und Banken darf nicht dazu führen, dass
wirtschaftliches Handeln in der EU teilweise außerhalb des Rechts
gestellt wird, weil Handlungen im Finanzsektor nicht durch
Staatsanwaltschaften und Gerichte straf- und zivilrechtlich überprüft
werden können.“ Dies bedeutete einen Ausstieg aus dem Rechtsstaat, der
durch wirtschaftliche Notwendigkeiten nicht zu rechtfertigen wäre,
warnte Frank.
Der Deutsche Richterbund fordert die Organe der Europäischen Union
deshalb auf, dafür Sorge zu tragen, dass Handlungen des ESM, seiner
Aufsichtsorgane und seiner Mitarbeiter in vollem Umfang justiziabel
werden. Es sei unabdingbar, angesichts des vorgesehenen
Aufgabenbereichs des ESM bis hin zur direkten Rekapitalisierung von
Banken „einen klar definierten Rahmen zivil- und strafrechtlicher
Normen für das Handeln des Rettungsschirms zu setzen“, sagte Frank.
„Diese müssen dann auch vor unabhängigen Europäischen Gerichten
durchgesetzt werden können.“
Sofern es zu direkten Finanzhilfen des ESM an notleidende Banken käme,
könnte das schwierige Fragen des Vergabe-, Beihilfe-, Wettbewerbs-
oder Steuerrechts aufwerfen; Eigentumsrechte von Aktionären tangieren
oder Anhaltspunkte für Betrug und Untreue ergeben, erklärte der
DRB-Vorsitzende. „Diese Fragen müssen von der Justiz geklärt werden
können.“
Das Bundesverfassungsgericht hatte den ESM unter Auflagen gebilligt,
ohne in den zu entscheidenden Eilverfahren näher auf die Frage der
Immunität des ESM vor Strafverfolgung und Haftungsansprüchen
einzugehen.
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Andre Brandes enthüllt: „Vorwärts in die Vergangenheit!“ – Als neustes Propagandawerk, der BRD enttarnt
In letzter Zeit, propagieren einschlägige BRD Hetzseiten, wie das Anti-Reichsdeppenforum, Reichlings Blog….. ein angebliches Meisterwerk, eines unbekannten Autors: „Gerhard Schumacher“.
Dieses Meisterwerk trägt den Namen: „Vorwärts in die Vergangenheit!“. Das Versprechen des Autors, läuft unter dem witzigen Namen: „Durchblick durch einige „reichsideologische“ Nebelwände“.
Nach diesem merkwürdigen Versprechen, ist das „Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschschland“ sicher als „reichsideologische“ Nebelwand zu verstehen?
Im Anti-Reichsdeppen-Forum, ist dazu folgendes zu lesen:
„Vorwärts in die Vergangenheit“ – das ist der Titel einer umfangreichen Arbeit, die die Intentionen, Irrungen und Wirrungen von Reichsideologen betrachtet.
Die Arbeit zeichnet sich durch hohe Genauigkeit und Klarheit aus, bei Beachtung der gebotenen Kürze. Dabei zeigt der Autor sein umfangreiches Hintergrundwissen und achtet auf einen stets sachlichen Stil.
Der Autor räumt gründlich mit den von Reichsideologen verbreiteten Behauptungen auf und stellt deren oft rechtsextremistischen Hintergründe und rückwärtsgewandten Ziele deutlich heraus.
Quelle: http://reichsdeppen.bplaced.net/index.php?PHPSESSID=7848c6c5461d91f4c908f954e42648c1&topic=30.0
Es ist sehr einfach, die enthaltenen Fälschungen von Gesetzestexten zu enttarnen. Nehmen wir uns Seite 155 vor:
Interessant, sind folgende Zitate, aus Seite 155:
Der Autor verfälscht bewußt den Artikel 146! Im Artikel 146 ist nichts von einer angeblichen „NEUEN“ Verfassung zu lesen.
Seht selbst:
Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
Quelle: http://dejure.org/gesetze/GG/146.html
Man könnte dieses Spiel weiter treiben. Mit umfangreichen Hintergrundwissen, Genauigkeit, Klarheit und sachlichen Stil, hat dieses Märchenbuch nichts gemein.
Es ist wieder nur ein schlechter Versuch, Unwahrheiten im Volk zu verbreiten, da bezahlte Internetseiten wie http://krr-faq.net/ o. http://reichsdeppen.bplaced.net/ und http://reichling.wordpress.com/ an Glaubwürdikeit verloren haben.
Mein Tip:
Lest dieses „Meisterwerk“ und lernt die Wahrheit zu erkennen.
MfG Andre Brandes aus Leipzig
STRAFANTRAG und STRAFANZEIGE und Internationale Schadensersatzklage
Muster in der Anlage:
Urteil oder Scheinurteil
Hatten Sie einen Gerichtsprozess ?
Haben Sie den Prozess verloren ?
Ist Ihnen als Prozesspartei ein Urteil zugestellt worden ?
Sind Sie da ganz sicher ?
Dann suchen Sie bitte erst einmal nach den
Unterschriften der Richter im Urteil selbst.
Keine Unterschriften gefunden ?
Ja dann, …. dann halten Sie kein Urteil in den Händen, sondern ein sogenanntes
Scheinurteil!
Vgl. OLG Brandenburg Az.: 3 U 87/06
Wussten Sie, dass „Urteile“ ohne Unterschrift der Richter Scheinurteile sind und dass diese keinerlei Rechtskraft oder Rechtswirksamkeit entfalten; also völlig ohne Bedeutung sind ?
Die Pflicht der Gerichte zur Zustellung von
Urteilen an die Prozessparteien ist im § 317 (1) der Zivilprozessordnung – ZPO geregelt:
§ 317 Urteilszustellung und -ausfertigung
(1) Die
Urteile werden den Parteien, verkündete Versäumnisurteile nur der unterliegenden Partei zugestellt.
Die
Anforderungen, die an ein Urteil zu stellen sind ergeben sich § 315 (1) ZPO:
§ 315 Unterschrift der Richter
(1) Das Urteil ist von den Richtern, die bei der Entscheidung mitgewirkt haben, zu unterschreiben.
Sie haben eine sogenannte
Ausfertigung erhalten ?
Dann haben Sie kein Urteil, sondern eine
Ausfertigung gemäß § 317 (2) ZPO erhalten.
Merke:
Urteile müssen von den Gerichten zugestellt werden – § 317 (1) ZPO
Hingegen:
Ausfertigungen werden auf Antrag erteilt.
Also, wenn Sie zum Beispiel das Urteil beim Umzug o.ä. verloren haben.
Dann können Sie sich auf § 317 (2) ZPO berufen und eine Ausfertigung Ihres Urteils beantragen.
Denn das Verfahren wäre im Falle eines Scheinurteils nach wie vor offen und nicht durch ein ordentliches Urteil beendet.
Urkundsbeamte, die Scheinurteile beurkunden, verhalten sich im hohen Maße rechtswidrig. Denn sie beurkunden Urteile, die die Anforderungen des § 315 ZPO überhaupt nicht erfüllen. Scheinurteile seitens der Urkundsbeamten zu beurkunden und mit einem Gerichtssiegel zu versehen, kommt der arglistigen Täuschung gleich; wird einem doch vorgegaukelt, dass es sich um Urteile i.S.d. der Zivilprozessordnung handelt.
Das gleiche gilt bei Beurkundungen von sogenannten Ausfertigungen von angeblichen Urteilen.
Für Ausfertigungen gilt der § 317 ZPO.
Die Beurkundung von „Scheinausfertigungen“ ist im hohen Maße illegal und nährt insbesondere den dringenden Verdacht des vorsätzlichen Betruges und der arglistigen Täuschung.
Von den Verstößen gegen das Völkerrecht (Antifolterkonvention und Völkerstrafgesetzbuch) ganz zu schweigen.
Gerichtsvollzieher
Zwangsvollstreckungen aufgrund von Scheinurteilen durch Gerichtsvollzieher.
Geht das ? Natürlich geht das nicht.
Scheinurteile entfalten keine Rechtskraft und sind auch keine vollstreckbaren Titel.
Aufgrund von Scheinurteilen durchgeführte Zwangsvollstreckungen sind illegal und bedeuten für die Opfer zumeist die Durchführung von Folter i.S.d. Übereinkommens gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe vom 10. Dezember 1984 – Kurz:
Antifolterkonvention.
Aber nicht nur die Antifolterkonvention ist hier einschlägig. Auch das Völkerstrafgesetzbuch (
hier §6 (2) VStGB) verbietet die Psychiatriesierung mittels illegaler Zwangsmaßnahmen durch Gerichtsvollzieher. – Auf das Völkerstrafgesetzbuch kann man sich jedoch nur berufen, wenn man einer stabilen Gruppe i.S.d. VStGB angehört. – Wie z.B. die Streitgenossenschaft „Ringvorsorge„.
Scheinurteile und Scheinverfahren verstoßen als wesentlicher Bestandteil eines „unfairen Verfahrens“ gegen Artikel 3, Artikel 6 und Artikel 14 der Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) bzw. Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten und gegen weiteres Völkerrecht ( vgl. a. Ipsen Staatsrecht II, RN 61+65, Model/Creifelds 2000,332 ff., UNO Resulotion 217 A (III), Charta von Paris; siehe a. massive Verletzung von Palandt zu § 839 BGB.)
Scheinurteile und Scheinverfahren stellen grundsätzlich schwere Verstösse gegen die §§ 6 (1) Ziffer 2 und 3 sowie § 7 des Völkerstrafgesetzbuches (VStGB) dar, da diese Art der schweren Psychiatrisierung der Justizopfer – also Opfer durch staatliche Gewalt auf Gerichts- und auf Vollzugsebene – , als Foltermaßnahme im Sinne des Artikel 2 des Übereinkommens gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe vom 10. Dezember 1984 (Antifolterkonvention) zu bewerten ist, wobei das VStGB aber für den
Einzelnen aber nur greift, wenn er Mitglied in einer im VStGB genannten Gruppe ist – z.B. die Streitgenossenschaft „Ringvorsorge“.
In dem Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe ist die Individualbeschwerde geregelt.
Artikel 10 der Antifolterkonvention
(1) Jeder Vertragsstaat trägt dafür Sorge, dass die Erteilung von Unterricht und die Aufklärung über das Verbot der Folter als vollgültiger Bestandteil in die Ausbildung des mit dem Gesetzesvollzug betrauten zivilen und militärischen Personals, des medizinischen Personals, der Angehörigen des öffentlichen Dienstes und anderer Personen aufgenommen wird, die mit dem Gewahrsam, der Vernehmung oder der Behandlung einer Person befasst werden können, die der Festnahme, der Haft, dem Strafvollzug oder irgendeiner anderen Form der Freiheitsentziehung unterworfen ist.
Kommentierungen zur ZPO
Stein/Jonas/Grunsky, ZPO 21. Auflage vor § 578 I Rn 6: „Das Nichturteil entfaltet keinerlei rechtliche Wirkungen. Zunächst beendet es die Instanz nicht. Das Nichturteil ist kein vollstreckbarer Titel und erwächst weder in formelle noch in materielle Rechtskraft und bindet das Gericht schließlich nicht nach § 318. Da die Rechtshängigkeit nicht beendet ist, kann über denselben Streitgegenstand keine neue Klage erhoben werden.“
Baumbach/Albers, ZPO 61. Auflage zu Grundz § 511 Rn 26 Scheinurteile: „Sie sind keine Urteile und daher keinem Rechtsmittel unterworfen …hierhin gehören … Entscheidungen mit schwersten und offenkundigen Mängeln, ferner nicht verkündete Urteile.“
Rosenberg/Schwab, ZPR 15 Auflage, § 62 III 2.: „Die Nichtentscheidung ist ein nullum und kann gar keine Wirkungen haben. Sie bindet das Gericht nicht, beendet die Instanz nicht …
Links:
http://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__317.html
http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/de/themen/
http://dejure.org/gesetze/VStGB/6.html