Bargeld ist das einzige gesetzliche Zahlngsmittel. Doch das Finanzamt lehnt
Bares ab. n-tv Telebörse-Legende Raimund Brichta mit einem Selbstversuch,
seine Steuerschulden in bar zu begleichen. Bisher vergeblich.
Iranische Behörden haben ein unverkrampftes Verhältnis zum Bargeld. Letztes Frühjar
akzeptierte die Regierung in Teheran ein Frachtflugzeug voller Paletten mit Euroscheinen
und Schweizer Franken im Wert von 400 Millionen Dollar – mit freundlichen Grüßen der
Regierung aus Washington, die damit alte iranische Forderungen beglich.
Deutsche Behörden haben dagegen ein äußerst verkrampftes Verhältnis zum Bargeld. Seit
über einem Jahr biete ich meinem Finanzamt Euroscheine an wie Sauerbier, aber die Beamten
verschmähen meine Banknoten. Das verstehe ich nicht. Schließlich würde ich das Geld nicht
palettenweise vor der Finanzkasse abladen, sondern käme bloß mit ein paar sorgfältig
vorsortierten Scheinen, die sehr rasch nachzuzählen wären.
Aber nun sind der Worte darüber genug gewechselt. Ich gehe vor Gericht, um zu erreichen,
dass sich mein Finanzamt wenigstens an die Abgabenordnung hält. Denn laut AO – das ist
eine Art Steuergrundgesetz – sollen Finanzämter eine Bank oder Sparkasse dazu ermächtigen,
Bargeld für sie anzunehmen, wenn sie das selbst nicht mehr tun. Bis jetzt ist es mir aber
nur in einem Ausnahmefall gelungen, Bares fürs Finanzamt bei der örtlichen Sparkasse
loszuwerden. Andere Versuche scheiterten, und das soll sich mit Hilfe des Gerichts jetzt ändern.
Als Anwalt vertritt mich dabei Carlos Alexander Gebauer, der einst als Strafverteidiger der
RTL-Gerichtsshow bekannt wurde. Und ja, er hat nicht nur schauspielerisches Talent, sondern
er ist auch äußerst versiert in geldrechtlichen Angelegenheiten. Deshalb lässt sich von ihm
mein Kollege Norbert Häring in seinem Bargeldrechtsstreit um die Rundfunkgebühr ebenfalls vertreten.
Gerade erst hat Herr Gebauer von der Bundesbank eine aktuelle Stellungnahme eingeholt,
die er in unserer Klageschrift zitiert. Demnach kann „niemand die Annahme von Euro-
Banknoten und -Münzen zur Erfüllung einer Verbindlichkeit ablehnen, ohne rechtliche
Nachteile zu erleiden“.
Welche Nachteile das sind, erklärt die Bundesbank auch: „Lehnt ein Gläubiger
die ihm ordnungsgemäß zur Erfüllung angebotenen gesetzlichen Zahlungsmittel
ab, gerät er in Annahme- oder Gläubigerverzug.“
Im Klartext: Solange das Finanzamt meine Scheine nicht nimmt, kriegt es das Geld nicht.
Hätten etwa die Iraner den Flieger mit den Paletten zurückgeschickt, würden sie heute
noch auf die Millionen warten. Das ist doch eigentlich ganz einfach.