Der Bayernkurier, die CSU-Hauszeitung, schreibt über das geltende BESATZUNGSSTATUT !
Quelle: http://www.bayernkurier.de/zeitung/artikel/ansicht/9726-zur_sache.html
schon bevor Gysi auf Phönix am 08.08. darüber sprach.
Der Bayernkurier, die CSU-Hauszeitung, schreibt über das geltende BESATZUNGSSTATUT !
Quelle: http://www.bayernkurier.de/zeitung/artikel/ansicht/9726-zur_sache.html
schon bevor Gysi auf Phönix am 08.08. darüber sprach.
Man beachte Seite 3 (rot unterstrichen)!
Hier wird eine sofortige Beschwerde folgen. Die aktuelle Fassung der ZPO sagt:
„Vorschrift aufgehoben durch das Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung vom 29.07.2009 (
BGBl. I S. 2258) m.W.v. 01.01.2013.“
Quelle: http://dejure.org/gesetze/ZPO/900.html
Das sind nun angebliche Juristen, die von erpressten Steuergeldern bezahlt werden!? Mein Tipp an euch, prüft die Schreiben von den angeblichen BRD Behörden. Lasst euch nicht verarschen. Erkennt die Wahrheit.
Hier findet Ihr die alte Fassung, die bis zum 31.12.2012 galt:
http://www.buzer.de/gesetz/7030/al36439-0.htm
Zitat KRR-FAQ.NET:
Quelle: http://www.krr-faq.net/souver.php/de-de/
Interessant.
Im folgenden Video, behauptet Herr Gysi, daß Besatzungsstatut ist noch in Kraft (ca. ab 50 Sekunden)
Nach Definition, dieser BRD Nazi Hetzseite, ist ein Linker Gysi ein Reichsideologe. Prima weiter so.
MfG VNV
Ironleafs zeigt uns heute zwei Möglichkeiten, wie man „nicht-wählt“,
ist ja in der BRD nicht so einfach. 🙂
Und wieder hat uns die BRD zugespielt, daß Sie bezahlte Forentrolle besitzt. Man erinnere an unseren letzten Beitrag: https://volksbetrugpunktnet.wordpress.com/2012/08/25/andre-brandes-enttarnt-bezahlte-forentrolle-der-brd-im-internet/
Hat man nach der letzten Enthüllung nichts dazu gelernt? Warum schreibt man von einer IP der „Hessischen Zentrale für Datenverarbeitung“?
Es geht um den aktuellen Beitrag:
Wer soll die Macher folgender Seiten noch ernst nehmen, die ständig versuchen Desinformationen zu streuen. Diese Betreiber sind bezahlte Schreiberlinge, der Nazi BRD.
http://sonnenstaatland.wordpress.com/
http://reichsdeppenrundschau.wordpress.com/
http://reichling.wordpress.com/
Seht selbst aber selbst, was die IP Adresse verrät:
An euch bezahlte Forentrolle, so wird das nichts! Wir geben Desinformationen keine Chance.
Als wäre nichts geschehen, als hätten sie nicht kurz zuvor noch 6 Millionen Juden und eine halbe Million Sinti und Roma gemeuchelt und gemordet, als hätten sie nicht die schlimmsten Verbrechen der Menschheitsgeschichte begangen, machten sie nach 1945 in der jungen Bundesrepublik wieder Karriere: Die Mörder des „Dritten Reichs“. Gedeckt und protegiert wurden sie – unter anderem – von der deutschen Justiz, welche die Strafen, die von den alliierten Gerichten zuvor verhängt worden waren, herabsetzte, die Anklagen verschleppte und die Mörder freisprach. Lebensläufe wurden schamlos geschönt und gefälscht und die braunen Flecken in der Firmengeschichte getilgt. Die braunen Seilschaften garantierten Karrieren in Wirtschaft, Justiz und Politik.
Deutsche im Widerstand gegen die Nazibarbarei galten in der jungen Bundesrepublik und auch in späteren Jahren als Vaterlandsverräter, man verhöhnte die Opfer, indem man für die Täter offen Sympathie bekundete. Die Mörder bezogen und beziehen fette Pensionen – sie fehlen heute in den Rentenkassen – während viele Opfer leer ausgingen oder mit lächerlichen sogenannten „Wiedergutmachungen“ abgespeist wurden. Die jüdischen Funktionäre vom Zentralrat der Juden in Deutschland und mit ihnen einige Gemeindevorstände hingegen wurden von der deutschen Politik hofiert, man strich ihnen den Honig ums Maul, verlieh ihnen das Bundesverdienstkreuz, erkaufte sich ihr Stillhalten und sie machten „gute Miene zum üblen Spiel“.
Doch es gab in Deutschland und Österreich auch andere Juden, jene die gegen das Unrecht, gegen das, was der jüdische Schriftsteller Ralph Giordano die „Zweite deutsche Schuld“ nannte, anschrieben und anschrieen: die Schriftsteller Jean Améry, alias Hans Mayer, der Publizist Kurt Hirsch, der als „Nazijäger“ bekannte Simon Wiesenthal und andere Unbestechliche mehr. Sie wurden von den jüdischen Funktionären in Deutschland in ihrem Kampf allein gelassen, denn anders als diese, waren sie nicht bestechlich, bekamen keine Bundesverdienstkreuze verliehen. Sie ließen sich nicht – wie es der jüdische Schriftsteller und Journalist Henryk M. Broder im Jahre 1980 treffend formulierte – „missbrauchen und korrumpieren durch die Teilnahme an allerlei gesellschaftlichem Schnickschnack, der ihnen die Illusion vom Dazugehören und Anerkanntwerden vermittelte, die Vorzeigejuden eines judenfreien Deutschland, das die Ermordeten zum zweitenmal missbraucht.“
Den Opfern der Nazi-Barbarei und der Wahrheit verpflichtet, gräbt der Autor in dieser hochbrisanten Dokumentation die bislang versteckten Leichen aus, stürzt Denkmäler und Legenden, berichtigt falsche Lebensläufe, packt heiße Eisen an und bricht den Mantel des Schweigens auf. Auch die Rolle der jüdischen Funktionäre in Deutschland vor, während und nach der Nazi-Barbarei wird hinterfragt: Wie zum Beispiel konnte es dazu kommen, dass für Holocaust-Opfer bestimmte Gelder vom Zentralrat der Juden in Deutschland veruntreut worden sind?
Der Führer ist gegangen, die Nazis sind geblieben
Konrad Adenauer, geboren 1876, gestorben 1967, Mitbegründer der CDU, von 1949 bis 1963 Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland. Frage: Dürfen wir jemanden, der eine Mörderorganisation wie die SS rechtfertigt und deren Mitglieder als „anständige Leute“ bezeichnet, einen Schweinehund schimpfen? Meine Antwort: Wir dürfen! Frage: Dürfen wir es auch, wenn der derart Gescholtene Dr. Konrad Adenauer heißt? Nein? Dann nennen Sie uns einen Grund, weshalb wir es nicht dürfen!
Dr. Konrad Adenauer. Er bestückte sein Kabinett mit ehemaligen ranghohen Nazis: Hans Globke, Theodor Oberländer, Waldemar Kraft, Franz-Josef Strauß, Karl Maria Hettlage usw..Was waren die Gründe? Nach meinen Recherchen gibt es zwei plausible Erklärungen:
Der Lebenslauf des Dr. Konrad Adenauer war wie so viele Lebensläufe geschönt, wies braune Flecken auf. Dr. Konrad Adenauer war der Meinung, dass die Nazis die besseren Deutschen und die wahrhafte Patrioten seien, im Gegensatz zu jenen Deutschen die im Widerstand waren oder während der Nazizeit emigrierten. Auf die Nazis konnte man sich verlassen, wenn es darum ging, Entschädigungsansprüche zu minimieren und besetzte Gebiete wieder einzugliedern. Adenauer hegte stets große Sympathien für die Mörderbanden der SS. Dies geht aus den nachfolgenden Dokumenten zweifelsfrei hervor. So schrieb im Oktober 1955 Bundeskanzler Dr. Adenauer an den FDP-Abgeordneten General a.D. von Manteuffel, der sich, wie seine Fraktionskollegen, für die Angehörigen der SS-Verbände einsetzte:
„Ich weiß schon längst, dass die Soldaten der Waffen-SS anständige Leute waren. Aber solange wir nicht die Souveränität besitzen, geben die Sieger in dieser Frage allein den Ausschlag, so dass wir keine Handhabe besitzen, eine Rehabilitierung zu verlangen… Machen Sie einmal den Leuten deutlich, dass die Waffen-SS keine Juden erschossen hat, sondern als hervorragende Soldaten von den Sowjets gefürchtet war…“
gezeichnet: Dr. Konrad Adenauer, Bundeskanzler
Geboren 1914, gestorben 1992. NSDAP-Mitglied von 1940 bis 1945. Bundespräsident der Bundesrepublik Deutschland von 1979 bis 1984. 1940 trat Carstens in die NSDAP ein, 1955 trat er in die CDU ein. Als Beate Klarsfeld am 8. November 1968 den Nazi und damaligen Bundeskanzler Kiesinger ohrfeigte, erklärte sie ihre bemerkenswerte Tat wie folgt:
„Wenn man die Nazis aus dem öffentlichen Leben entfernen will, muss man mit dem einflussreichsten Mann im Staate anfangen. Wenn Kiesinger zurücktritt, werden wir nie wieder einen Nazi als Kanzler haben. Es wird der Beginn einer Entnazifizierung sein“.
Beate Klarsfeld irrte. Kiesinger trat nicht zurück, dafür trat jedoch zehn Jahre später der Nazi Karl Carstens sein Amt als Bundespräsident der Bundesrepublik Deutschland an. Carstens war von 1973 bis 1976 Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, von 1976 bis 1979 Präsident des Deutschen Bundestages. Am 23. Mai 1979 wurde Carstens zum 5. Bundespräsidenten der Bundesrepublik Deutschland gewählt. Carstens ist ein Beispiel dafür, wie gut die braunen Seilschaften nach dem Kriege funktionierten. Selbst gerade entnazifiziert, verhalf er auch anderen Parteifreunden aus der NSDAP mit falschen Gutachten zu einem Persilschein. Seinem früheren Rechtslehrer Bernhard Hinrichs, der während des „Dritten Reichs“ Richter am Sondergericht Bremen war – das Sondergericht Bremen war mit seinen menschenverachtenden Urteilen eines der gefürchtetsten Instrumente des Nazi-Terrors – stellte Carstens ein Gefälligkeitsgutachten aus, zweifelsohne eine Straftat vergleichbar mit einer uneidlichen Falschaussage. Bernhard Hinrichs machte dann auch, dank seines Schützlings Karl Carstens, Karriere als Präsident des Oberverwaltungsgerichts Bremen. (Quellen: u.a. Doktorarbeit von Gabriele Rohloff: „Ich weiß mich frei von irgendeiner Schuld …“)
Filbinger, der furchtbare Nazi-Richter, der kurz vor der deutschen Kapitulation noch Menschen wegen Fahnenflucht in den Tod beförderte und später, im Jahre 1978, als Ministerpräsident meinte: „Was damals Recht war, kann heute nicht Unrecht sein“, war 1933 bis 1936 Mitglied des Nationalsozialistischen Deutschen Studentenbundes (NSDStB) und von 1934 bis 1937 Mitglied der SA. 1937 trat Filbinger in die NSDAP ein. 1951 trat er in die CDU ein. Unter seinem Ex-NSDAP-Parteifreund und damaligen Ministerpräsidenten von Baden-Württemberg, Kurt Georg Kiesinger (NSDAP/CDU), wurde Filbinger Innenminister.
Als Kiesinger 1966 Bundeskanzler wurde, trat Filbinger die Nachfolge Kiesingers als Ministerpräsident von Baden-Württemberg an. 1978 trat er von seinem Amt zurück, blieb jedoch Mitglied des Bundesvorstandes der CDU bis zum Jahre 1981. 1979 ernannte ihn die baden-württembergische CDU zu ihrem Ehernvorsitzenden. Während seiner Amtszeit protegierte und förderte Filbinger zahlreiche Freunde und ehemalige Parteigenossen aus Hitlers NSDAP. 1979 gründete er das rechte Studienzentrum Weikersheim, das er auch einige Zeit leitete und in dem sich Alt- und Neo-Nazis die Türklinke in die Hand geben. Siehe hierzu auch: Professor Dr. jur. Dres. h.c. Filbingers Wahrheiten und Selbstbeweihräucherungen: Eine Verlogenheit zum Speien und Knochenkotzen.
Im Jahr 2003, anlässlich seines 90. Geburtstages, wurde Filbinger von dem baden-württembergischen Ministerpräsidenten, Erwin Teufel (CDU), in einem Festakt mit Empfang auf Schloss Ludwigsburg und sehr viel Tschingderassassa geehrt, während draußen, vor den Toren, die Demonstranten gegen die Huldigungen des CDU-Ehrenvorsitzenden und furchtbaren Juristen Filbinger protestierten. In den Jahren 1959, 1969, 1974, 1979, 1994, 1999 und 2004 war Filbinger, auf Vorschlag der CDU, Wahlmann für die Wahl des Bundespräsidenten. In das Wahlmännergremium, das den Bundespräsidenten wählt, werden verdiente Persönlichkeiten berufen, die Berufung gilt als besondere Auszeichnung und Ehre. Im Jahre 2004 kam es wegen der Berufung Filbingers in das Wahlmännergremium zu Protesten seitens der PDS, der Schriftstellervereinigung P.E.N Deutschland und des Zentralrats der Juden in Deutschland. Auch Teile der SPD und der Grünen schlossen sich dem Protest an, allerdings hatten die Grünen und die SPD Baden-Württembergs zuvor der Wahl Filbingers in das Wahlmännergremium zugestimmt.
Geboren 1898, gestorben 1973, Kommentator der Nürnberger Rassengesetze. Nach dem Krieg zuerst Vizepräsident des nordrhein-westfälischen Landesrechnungshofes, 1949 Ministerialdirigent im Bundeskanzleramt, 1950 Leiter der Hauptabteilung für innere Angelegenheiten. Trotz heftiger Proteste seitens der Opposition und einem Teil der deutschen Presse wegen seiner Nazi-Vergangenheit beruft Bundeskanzler Konrad Adenauer ihn 1953 zu seinem Staatssekretär und hält trotz wiederholter Rücktrittsforderungen an ihm fest. Globke ist einer der wichtigsten Regierungsbeamten und engsten Mitarbeiter Adenauers in der jungen Bundesrepublik. 1963 wurde Globke in der DDR in Abwesenheit zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Auf Grund dieses Urteils tritt er 1963 zurück.
Geboren 1902, gestorben 1995, SS-Hauptsturmführer (SS-Mitgliednummer 276309). Er war Generalreferent der „Mittelbau GmbH“, einer Speer unterstehenden Tochtergesellschaft der „Rüstungskontor GmbH“, war Finanzfachmann für KZ-Rüstungsprojekte im Rüstungsministerium und Vorstandsmitglied der Commerzbank, die für die Nazi-Rüstungsprojekte mehr als 3 Millionen Reichsmark an Krediten zur Verfügung stellte und – dank der Sklavenarbeit der KZ-Häftlinge – mehr als 74 Millionen Reichsmark an Gewinn erwirtschaftete. Unter seiner Leitung wurden die von Juden bewohnten Mitwohnungen katalogisiert, die Kartei diente später der Gestapo als Grundlage für die Judendeportations-Listen.
Er war mitverantwortlich für den Tod von mehr als 20 000 KZ-Häftlingen, die in der Rüstungsindustrie unter den elendsten Bedingungen krepierten. Bis 1951 war Hettlage weiterhin im Vorstand der Commerzbank und nutzte dort die Gelegenheit, um zahlreiche belastende Akten zu vernichten und die Kriegsgewinne der Commerzbank aus den Bilanzen verschwinden zu lassen. 1956 Dekan der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Mainz, 1959 Staatssekretär in der Bundesregierung Adenauers. Mitglied in zahlreichen Gremien, Vorstand und Aufsichtsratsmitglied, Wissenschaftlicher Beirat des Bundesministeriums der Finanzen. Vorsitzender des Verwaltungsrates der Treuhandverwaltung, Vorstand der Wirtschaftsberatungs-AG, Beirat der Fritz-Thyssen-Stiftung, stellv. Vorstandsvorsitzender der Treuhand-Vereinigung AG usw. 1967 Staatssekretär im Finanzministerium unter Strauß. 1967 Wie so viele ehemalige Nazis wurde auch dieser Verbrecher von der Bundesrepublik Deutschland mit Lametta reichlich dekoriert und erhielt das Große Bundesverdienstkreuz mit Stern und Schulterband.
Der General der Nazi-Wehrmacht, Adolf Heusinger, war zusammen mit Nazi-General Hans Speidel erster Befehlshaber der Bundeswehr und ab 1957 erster Generalinspekteur der Bundeswehr.
Geboren 1904, gestorben 1988, deutscher Bundeskanzler von 1966 bis 1969. Kurt Georg Kiesinger, ehemals ranghohes Mitglied der NSDAP, war Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland von 1966 bis 1969. Er trat bereits vor 1933 der NSDAP bei, von 1940 bis 1945 war er Propaganda-Chef der Rundfunkpolitischen Abteilung im Auswärtigen Amt. Nach Kriegsende verbüßte Kiesinger eine mehrmonatige Haftstrafe im Internierungslager für NS-Verbrecher in Ludwigsburg. Wegen seiner Nazivergangenheit bekam er von Beate Klarsfeld eine Ohrfeige.
Kraft trat 1943 in die NSDAP ein, war Ehren-Hauptsturmführer der SS. Nach dem Krieg wurde er Mitglied im „Bund der Heimatvertriebenen und Entrechteten (BHE)“, dessen Bundesvorsitzender er 1951 wurde. 1956 trat er in die CDU ein. Kraft war stellvertretender Ministerpräsident, Finanzminister und geschäftsführender Justizminister des Landes Schleswig-Holstein. Am 20. Oktober 1953 holte ihn Adenauer in sein Kabinett als Bundesminister für besondere Aufgaben.
Oberländer trat am 1.5.1933 in die NSDAP ein, war SA-Obersturmbannführer in Pommern. Nach dem Kriege war er zuerst Mitglied der FDP, dann Mitbegründer und Landesvorsitzender des revanchistischen „Bundes der Heimatvertriebenen und Entrechteten (BHE)“ in Bayern. 1955 tritt er in die CDU ein. 1957 beruft ihn Adenauer in sein Kabinett als Bundesminister für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte. Während dieser Zeit als Bundesminister im Kabinett Adenauer unterstützt und fördert er mit erheblichen Summen seine ehemaligen Parteigenossen aus der NSDAP sowie deren Nazi-Organisationen. Oberländer ist Mitbegründer der rechtsextremistischen Gesellschaft für freie Publizistik (GfP), der laut Verfassungsschutzbericht „bedeutendsten rechtsextremistischen kulturpolitischen Vereinigung“. Die „Gesellschaft für Freie Publizistik (GFP)“ hetzt gegen Juden, verharmlost den Holocaust, stellt die Ermordung von 6 Millionen Juden in Frage und verbreitet unablässig rechtsextremistisches Gedankengut. Er war Mitbegründer der Einheit „Nachtigall“ und deren Berater, wenn nicht gar deren Kommandant. Seine genaue Rolle in dieser verbrecherischen Einheit, die im ukrainischen Lemberg vom 30. Juni bis zum 7. Juli 1941 grauenhafte Massaker an der dortigen jüdischen Bevölkerung verübte, bleibt bis zum heutigen Tage undurchsichtig. Oberländer wird 1960 in Abwesenheit vom obersten Gericht der DDR wegen Kriegsverbrechen zu lebenslanger Haft verurteilt. Auf Grund der gegen ihn erhobenen Anschuldigungen und des Urteils tritt Oberländer 1960 auf Anraten Adenauers von seinem Posten als Vertriebenenminister mit hohen Abfindungen und fetten Pensionen zurück. Am 18. Juni 1986 verleiht Franz Josef Strauß dem überzeugten Antisemiten und Nazi Oberländer den Bayerischen Verdienstorden als „Zeichen ehrender und dankbarer Anerkennung“.
Geboren 1911, gestorben 1994, Bundeswirtschaftsminister und Bundesminister für Wirtschaft und Finanzen (Superminister). Bis zum heutigen Tage (September 2006) verschweigt die SPD, die so genannte Sozialdemokratische Partei Deutschlands, die Nazimitgliedschaft ihrer prominenten Mitglieder. Schiller wurde SA-Mitglied, trat später der NSDAP bei und war Mitglied im Nationalsozialistischen Dozentenbund. 1946 trat er in die SPD ein, war von 1956 bis 1958 Rektor der Universität Hamburg, von 1964 bis 1972 Mitglied des Vorstandes der SPD und unter Kiesinger von 1966 bis 1971 Bundeswirtschaftsministers in der Großen Koalition. Wie so viele ehemalige Nazis wurde auch er von der Bundesrepublik Deutschland mit Lametta reichlich dekoriert und erhielt den höchsten Orden der Bundesrepublik Deutschland, den Großen Bundesverdienstorden mit Stern und Schulterband.
Geboren 1912, gestorben 1994. Eintritt 1939 in die NSDAP, SS-Hauptsturmführer, Gauhauptstellenleiter, Gauschulungsleiter, Leiter des NS-Schulungslagers, HJ-Gebietsführer im Sudetenland und Mitglied der NSDAP-Gauleitung Reichenberg. 1962 Direktor der Hessischen Lotto-Treuhandgesellschaft, 1967 Eintritt in die SPD, Staatssekretär im Hessischen Wirtschaftsministerium, SPD- Abgeordneter im Deutschen Bundestag
Der General der Nazi-Wehrmacht, Hans Speidel, war in den 50er und 60er Jahren zusammen mit Nazi-General Adolf Heusinger erster Befehlshaber der Bundeswehr.
Nazi-Oberleutnant, Ministerpräsident in Bayern, mehrmals Bundesminister. Franz Josef Strauß war Mitglied im Nationalsozialistischen Studentenbund NSDStB, 1937 war er Mitglied des Nationalsozialistischen Kraftfahrerkorps NSKK. Er war Referent für nationalsozialistische Ideologie beim Sturm 23/M 6 in München. 1943 wurde er zum Oberleutnant befördert und war Chef der Stabsbatterie und „Offizier für wehrgeistige Führung“. Strauß zeigte auch während seiner Amtszeit immer wieder Sympathien für die SS (Die SS wurde vom internationalen Militärtribunal in Nürnberg zur verbrecherischen Organisation erklärt)
Strauß-Zitate:
„Wie ich persönlich über die Leistungen der an der Front eingesetzt gewesenen Verbände der Waffen-SS denke, wird Ihnen bekannt sein. Sie sind selbstverständlich in meine Hochachtung vor dem deutschen Soldaten des letzten Weltkrieges einbezogen.“, (Strauß in einem Artikel in der Zeitschrift „Der Freiwillige – Kameradschaftsblatt der HIAG (SS-Hilfsgemeinschaft auf Gegenseitigkeit)“, Osnabrück, April 1959)
„Ein Volk, das diese wirtschaftlichen Leistungen erbracht hat, hat ein Recht darauf von Auschwitz nichts mehr hören zu wollen.“, (Strauß im Jahre 1961).
Im Jahre 1986 verleiht er dem überzeugten Nazi und Antisemiten, Theodor Oberländer, den Bayerischen Verdienstorden als „Zeichen ehrender und dankbarer Anerkennung“.
Geboren 1882, gestorben 1951, rechtskräftig verurteilter Kriegsverbrecher. Ernst Freiherr von Weizsäcker war im „Dritten Reich“ unter den Ministern Konstantin Freiherr von Neurath und Joachim von Ribbentrop Staatssekretär im Auswärtigen Amt (1938 bis 1943) und anschließend Botschafter im Vatikan (1943 bis 1945). Er wurde vom Nürnberger Kriegsverbrechertribunal 1949 wegen Kriegsverbrechen zu sieben Jahren Gefängnis verurteilt, jedoch bereits 1950 vorzeitig aus der Haft entlassen. Verteidigt wurde er bei den Nürnberger Kriegsverbrecherprozessen unter anderem von seinem Sohn, dem späteren Bundespräsidenten Richard Freiherr von Weizsäcker. Dieser war im Zweiten Weltkrieg zuerst Soldat und dann Hauptmann der Reserve.
Gleich in zwei Artikeln beschäftigte sich der SPIEGEL Ende August 1958 mit ehemaligen Nazis, die in der Bundesrepublik weiter in hohen Ämtern aktiv waren. Politiker wie der designierte bayerische Landtagsabgeordnete Peter Prücklmayer oder der „Landgerichtsdirektor“ Adolf Paulus sahen kein Problem darin, auch 13 Jahre nach Kriegsende trotz ihrer offenkundigen Verstrickung in den Unrechtsstaat des Dritten Reichs erneut auf höherer Ebene Verantwortung zu übernehmen. Es waren keine Einzelfälle: „Je mehr das Tausendjährige Reich dem Gedächtnis der Bundesbürger entschwindet, desto größer wird die Zahl der Würdenträger jener Epoche, die in das Gefüge der jungen Bonner Republik eindringen und dort beharrlich emporklimmen“, urteilte der SPIEGEL.
Vor allem den „sogenannten bürgerlichen Parteien“ warf der SPIEGEL vor, „ehemalige Chargen der NSDAP und ihrer Gliederungen mannigfach in der Verwaltung unterzubringen oder in die diversen Parlamente vom Gemeinderat bis zum Bundestag zu delegieren“. Doch ausgerechnet einen „leibhaftigen KZ-Wachmann zum Volksvertreter zu erklären“, das war dann doch neu. Auch die CSU hatte offenbar Bedenken, den Hopfenbauer und Viehhändler Peter Prücklmayer als Landtagskandidat zu nominieren, da er als KZ-Aufseher im Konzentrationslager Mauthausen gedient hatte. Das hatte Prücklmayer selbst zugegeben, doch er sei „immer herzensgut zu den Insassen von Mauthausen gewesen, das habe er schriftlich“, verwies er auf einen „Persilschein“ eines im Dritten Reich verurteilten Kommunisten, der aus dem gleichen Dorf wie er kam. Und „dass zu der Zeit Juden erschossen wurden, wussten wir doch alle, seien wir ehrlich“, gab der Landtagskandidat zu Protokoll.
„Auf den Gedanken, dass es zumindest eine politische Geschmacklosigkeit sondergleichen ist, auch den anständigsten aller KZ-Bewacher zum Volksvertreter zu machen, ist die CSU offenbar nicht gekommen“, kommentierte der SPIEGEL. Schließlich galt das KZ Mauthausen im heutigen Oberösterreich nach Aussage des britischen Historikers Gerald Reitlinger als das „mörderischste aller Konzentrationslager“, Ziel war die „Vernichtung durch Arbeit“. Sicher ist auch, dass zu Prücklmayers Mauthausen-Zeit von den Bewachern „niemand gegen seinen Willen zu derartigen Diensten gezwungen wurde“, so der Vorsitzende der Lagergemeinschaft Mauthausen, Otto Wahl. Es sei „die schlimmste Epoche der ganzen Mauthausen-Historie überhaupt“ gewesen. Doch Prücklmayer war als Hopfenbauer und Vieh- und Pferdedehändler in seiner Heimat, der Region Hallertau, bestens vernetzt und hätte der CSU daher viele Stimmen beschert. Nicht zuletzt aufgrund der SPIEGEL-Veröffentlichung verzichtete Peter Prücklmayer am Ende auf seine Kandidatur, was die CSU-Delegierten des Stimmkreises Kelheim-Mainburg nicht daran hinderte, dem Mann das „einmütige und ausdrückliche Vertrauen“ auszusprechen.
Im zweiten Fall ging es um einen Richter, der 1958 ausgerechnet einen KZ-Aufseher – wenngleich nicht Herrn Prücklmayer – zu „lebenslänglich Zuchthaus“ verurteilt hatte. Landgerichtsdirektor Adolf Paulus hatte auch schon 1943 seinen Dienst verrichtet – damals als „Erster Staatsanwalt“ am Landgericht Nürnberg-Fürth. Als Mitglied eines Sondergerichts setzte er sich für die Hinrichtung des ukrainischen Landarbeiters Johann Petlikowski ein, der sich in einem Streit mit einem deutschen Bauern in Bayern geprügelt hatte. Der Fremdarbeiter – heute hieße das Arbeitsmigrant – sollte zudem die Bäuerin mit einer Mistgabel bedroht haben, was er jedoch bestritt. Das Sondergericht begründete sein hartes Urteil damit, dass Petlikowski „zu jenen Ostelementen“ gehöre, „die dann, wenn sie entsprechend herausgefüttert und warm geworden sind und die Gutmütigkeit der deutschen Umgebung erkannt haben, darauf ausgehen, die deutsche Bevölkerung zu drangsalieren, sich an keine Zucht und Ordnung halten und gegebenenfalls zu Widersätzlichkeiten und schweren Gewaltakten schreiten“.
Auch Paulus war kein Einzelfall: Der SPIEGEL listete bereits damals ein halbes Dutzend bundesrepublikanische Richter auf, die im NS-Regime am Unrechtssystem mitgewirkt hatten. 1978 rückte der Fall des damaligen baden-württembergischen Ministerpräsidenten Hans Filbinger die Rolle der Juristen im nationalsozialistischen Deutschland in den Mittelpunkt des Interesses. Filbinger war vermutlich der letzte noch lebende Vertreter einer Spezies, für die der Schriftsteller Rolf Hochhuth die Gattungsbezeichnung „furchtbare Juristen“ geprägt hat. Sie hatten im Dritten Reich dem Führer gedient, also Staatsterror als Recht exekutiert, und sie hatten anschließend in der Bundesrepublik auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung weiter Recht gesprochen oder dem Staat in hoheitlichen Funktionen dienen dürfen. Es waren vor allem Juristen, konstatierte SPIEGEL-Redakteur Henryk M. Broder später, „die für eine ungebrochene Kontinuität im Öffentlichen Dienst sorgten, also das „Dritte Reich“ mit der Bundesrepublik personell verzahnten“. Detailliert analysierten SPIEGEL-Redakteure 1990 auch die sogenannten Sondergerichte, die im Dritten Reich fast 10.000 Menschen wie jenen Johann Petlikowski wegen geringer Delikte hinrichten ließen.
1.000.000€ ? Für Offenkundigkeiten! Selbst die Politik und die BRD Medien bestätigen, die BRD ist kein souveräner Staat.
Wer soll die Macher folgender Seiten noch ernst nehmen? Betreiber sind bezahlte Schreiberlinge, der Nazi BRD.
http://sonnenstaatland.wordpress.com/
http://reichsdeppenrundschau.wordpress.com/
http://reichling.wordpress.com/
Was sagen Politik und Medien zu einer Souveränität der BRD:
Holt euch die 1.000.000€, von diesen Volksverhetzern – im Auftrag der BRD!
Allein aus politischen Äußerungen des Betroffenen gegenüber Behörden können sich grundsätzlich keine Bedenken gegen seine körperliche oder geistige Fahreignung im Sinne des § 11 Abs. 2 FeV ergeben. Dies gilt auch dann, wenn die politischen Äußerungen unausgegoren, abwegig und abstrus erscheinen.
Die Fahrerlaubnisbehörde hatte einem Mann die Fahrerlaubnis entzogen, nachdem dieser in einem gegen ihn gerichteten Verfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung der Bußgeldstelle schriftlich mitgeteilt hatte, er bezahle das wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von ihm erpresste Verwarnungsgeld letztmalig. Die Vorgehensweise der Stadt verletze ihn in seinen Menschenrechten, weil er hierdurch durch einen Nichtstaat, wie die sogenannte BRD einer sei, verfolgt werde. Diesem Schreiben waren ein weiteres Schreiben an das Rechts- und Ordnungsamt und ein vierseitiger Anhang beigefügt. Die darin enthaltenen Betrachtungen zu komplexen staats- und völkerrechtlichen Fragestellungen, kommen zusammengefasst zum Ergebnis, dass die BRD rechtlich nicht existiert, dass ihre Gesetze ungültig und nichtig sind, dass sie dem Antragsteller gegenüber keine Hoheitsgewalt hat und dass er nicht Staatsbürger der BRD, sondern des Deutschen Reiches ist. Die Stadt leitete das Schreiben an die Fahrerlaubnisbehörde beim Landratsamt R. weiter, mit der Bitte, die Fahreignung zu überprüfen. Wenig später hatte der Betroffene im Rathaus seiner Wohngemeinde eine Urkunde überreicht, mit der er erklärte, die Staatsangehörigkeit der Bundesrepublik Deutschland vermutlich nicht zu besitzen. Seine wahrhaftige Staatsangehörigkeit sei die des Freistaats Preußen. Er verlange daher von der Staatsangehörigkeitsbehörde die Feststellung, dass bei ihm die Staatsangehörigkeit „Deutsch“ nicht bestehe. Die Sachbearbeiterin leitete die „Urkunde“ weiter an die Fahrerlaubnisbehörde und bat um Überprüfung der Fahreignung.
Das Landratsamt R., Verkehrsamt, ordnete daraufhin, unter Bezugnahme auf die Erklärung zur Staatsangehörigkeit, die Beibringung eines fachärztlichen Gutachtens bei einem Arzt für Psychiatrie mit verkehrsmedizinischer Zusatzqualifikation an. Die Begutachtung müsse zu der Frage erfolgen: „Liegt eine Erkrankung vor, die nach Anlage 4 FeV die Fahreignung in Frage stellt? Ist der Untersuchte (wieder) in der Lage, den Anforderungen zum Führen von Kraftfahrzeugen der FE-Klassen A, B, C1E gerecht zu werden?“ Zur Begründung wurde auf die oben beschriebenen Vorgänge verwiesen, bei denen der Antragsteller die Existenz der Bundesrepublik Deutschland als wirksamer Rechtsstaat bestritten und zum Ausdruck gebracht habe, dass die Bundesrepublik Deutschland ihm gegenüber keine Hoheitsgewalt besitze und ihre Gesetze wegen des Gebots der Rechtssicherheit ungültig und nichtig seien. Der Sachverhalt gebe Anlass zur Annahme, dass beim Antragsteller fahreignungsrelevante Gesundheitsstörungen vorlägen.
Nachdem der Betroffene dieser Aufforderung nicht binnen der vom Landratsamt gesetzten Wochenfrist nachgekommen war, entzog ihm das Landratsamt daraufhin unter Anordnung der sofortigen Vollziehung seine Fahrerlaubnis der Klassen A, B und C1E. Weiter wurde der selbst ernannten Reichsbürger zur Abgabe seines Führerscheins verpflichtet. Für den Fall der Verweigerung, wurde ihm ein Zwangsgeld in Höhe von 450 EUR angedroht. Zur Begründung wurde auf die oben beschriebenen Äußerungen auf die Verweigerung der Gutachtensvorlage verwiesen. Die geäußerten Theorien zum Rechtscharakter der Bundesrepublik Deutschland gäben Anlass zur Annahme, dass fahreignungsrelevante Gesundheitsstörungen vorlägen. Auch sei zu befürchten, dass er Verkehrsregeln missachten werde, nachdem er die Vorschriften des Straßenverkehrs nicht anerkenne. Durch Verweigerung der Mitwirkung an der Aufklärung habe er die Einsicht, dass die Sicherheit des Straßenverkehrs seinen eigenen Belangen vorgehe, vermissen lassen. Die bisherigen Zweifel an seiner Eignung hätten sich durch seine Uneinsichtigkeit zur Annahme einer Gefährdung der Verkehrssicherheit verdichtet.
Gegen die Fahrerlaubnisentziehung erhob der Betroffene Widerspruch.
Bereits mit dem ebenfalls durch ihn gestellten Eilantrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen die Aberkennungsverfügung hatte er in vollem Umfang Erfolg.
Das zuständige Verwaltungsgericht Sigmaringen entschied, das eine rechtliche Grundlage für die Abgabe des Führerscheins sowie die Zahlung des festgesetzten Zwangsgelds nicht gegeben war. In seiner Entscheidung über den Eilantrag stellte es die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen die Aberkennungsverfügung wieder her, da für die Verwaltungsrichter bereits absehbar war, dass der Rechtsbehelf, mit dem sich der Betroffene gegen die Aberkennungsverfügung wendet, als erfolgreich erweisen wird.
Hier, so erkannte das Verwaltungsgericht, hat der Betroffene das von ihm verlangte Gutachtens berechtigterweise nicht vorgelegt.
Und zwar aus folgenden Gründen:
Die Rechtsgrundlage für die Fahrerlaubnisentziehung findet sich in § 3 Abs. 1 StVG, § 46 Abs. 3 FeV. Nach diesen Bestimmungen hat die Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis zu entziehen, wenn sich jemand als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erweist. Werden Tatsachen bekannt, die Bedenken an der Eignung des Fahrerlaubnisinhabers zum Führen eines Kraftfahrzeugs begründen, hat die Fahrerlaubnisbehörde unter den in §§ 11 bis 14 FeV genannten Voraussetzungen durch die Anordnung der Vorlage von ärztlichen oder medizinisch-psychologischen Gutachten die Eignungszweifel aufzuklären (§ 3 Abs. 1 Satz 3 StVG, § 46 Abs. 3 FeV). Wenn sich der Betroffene weigert, sich untersuchen zu lassen, oder das von der Fahrerlaubnisbehörde geforderte Gutachten nicht fristgerecht beibringt, darf die Fahrerlaubnisbehörde bei ihrer Entscheidung auf die Nichteignung schließen (§ 11 Abs. 8 Satz 1 FeV). Der Schluss auf die Nichteignung ist jedoch nur zulässig, wenn die Anordnung des Gutachtens formell und materiell rechtmäßig, insbesondere anlassbezogen und verhältnismäßig ist. In formeller Hinsicht muss die Aufforderung im Wesentlichen aus sich heraus verständlich sein, und der Betroffene muss ihr entnehmen können, was konkret ihr Anlass ist, und ob das in ihr Verlautbarte die behördlichen Zweifel an der Fahreignung zu rechtfertigen vermag. Nur unter diesen Voraussetzungen ist es sachgerecht, bei einer unberechtigten Weigerung ohne weitere vertiefte Ermittlungen die Schlussfolgerung zu ziehen, der Betroffene habe „gute Gründe“ für seine Weigerung, weil eine Begutachtung seine bislang nur vermutete Ungeeignetheit aufdecken und belegen würde. In materieller Hinsicht ist eine Gutachtensaufforderung nur rechtmäßig, wenn – erstens – aufgrund konkreter tatsächlicher Anhaltspunkte berechtigte Zweifel an der Kraftfahreignung des betroffenen Kraftfahrers bestehen und – zweitens – die angeordnete Überprüfung ein geeignetes und verhältnismäßiges Mittel ist, um gerade die konkret entstandenen Eignungszweifel aufzuklären. Hiernach muss sich die Anforderung eines Gutachtens auf solche Mängel beziehen, die bei vernünftiger, lebensnaher Einschätzung die ernsthafte Besorgnis begründen, dass der Betroffene sich als Führer eines Kraftfahrzeugs nicht verkehrsgerecht und umsichtig verhalten werde, was es auf der anderen Seite ausschließt, jeden Umstand, der auf die entfernt liegende Möglichkeit eines Eignungsmangels hindeutet, als hinreichenden Grund für die Anforderung eines Gutachtens anzusehen (zum Ganzen BVerfG, Beschluss vom 24. Juni 1993 – 1 BvR 689/92 – BVerfGE 89, 69; BVerwG, Urt. v. 05.07.2001 – 3 C 13/01 – […]).
Nach diesen Grundsätzen dürfte es, so das Verwaltungsgericht Sigmaringen, im vorliegenden Fall voraussichtlich an der Rechtmäßigkeit der Gutachtensanordnung fehlen, weil die darin dem Antragsteller mitgeteilten Tatsachen für die Annahme von begründeten Bedenken gegen seine gesundheitliche Fahreignung nicht ausreichen. Die Nichtvorlage des Gutachtens dürfte berechtigt gewesen sein und daher keine Rückschlüsse auf die fehlende Kraftfahreignung des Antragstellers zulassen.
Die Behörde hatte ihre Gutachtenanforderung, wie übrigens auch die Entziehungsverfügung ausschließlich auf die schriftlichen Erklärungen des Betroffenen gegenüber der Stadt und der Gemeinde gestützt. In der Anordnung geht die Führerscheinbehörde ausdrücklich davon aus, die von ihr zitierten Aussagen des Antragstellers, dass die „so genannte BRD ihm gegenüber keine Hoheitsgewalt besitze“ und dass „die Gesetze der BRD wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig und nichtig seien“ Anlass zur Annahme gäben, dass beim Antragsteller fahreignungsrelevante Gesundheitsstörungen vorlägen, was durch ein Gutachten eines Arztes für Psychiatrie mit verkehrsmedizinischer Qualifikation zu überprüfen sei.
Damit dürften in der angegriffenen Anordnung des Landratsamts voraussichtlich keine konkreten tatsächlichen Anhaltspunkte benannt sein, aus denen sich im Sinne des § 11 Abs. 2 FeV berechtigte, für den Antragsteller nachvollziehbare Zweifel an seiner Kraftfahreignung ergeben.
Die Anordnung bezieht sich auf politische Meinungsäußerungen und damit nicht auf Mängel, die bei vernünftiger, lebensnaher Einschätzung die ernsthafte Besorgnis begründen, dass der Betroffene sich als Führer eines Kraftfahrzeugs nicht verkehrsgerecht und umsichtig verhalten wird. Die in den fraglichen Schreiben des Kraftfahrers zum Ausdruck gebrachten, rechtlichen und politischen Ansichten geben auch keinen hinreichenden Anlass zur Annahme, dass der Verfasser an einer seine Fahreignung ausschließenden Geisteskrankheit leiden oder aus sonstigen, insbesondere charakterlichen Gründen nicht mehr zur Befolgung von Verkehrsregeln in der Lage sein könnte.
Ein hinreichender Zusammenhang mit verkehrsrechtlichen Vorgängen, nach dem eine andere Beurteilung angezeigt sein könnte, liegt nach den dem Antragsteller in der Anordnung mitgeteilten und die Anordnung ausschließlich begründenden Umständen nicht vor.
Die Einordnung der vom Antragsteller zu seiner Rechtsverteidigung in den beiden bei der Stadt R. und bei der Gemeinde Sch. durchgeführten Verwaltungsverfahren vorgetragenen rechtlichen und politischen Ansichten erscheint schwierig. Die Ansichten können sowohl Ausdruck einer rechtsradikalen staatsfeindlichen Gesinnung sein (was der Antragsteller für sich bestreitet) als auch Ausdruck eines gestörten Verhältnisses zum Staat und seinen Einrichtungen und insofern lediglich argumentatives Mittel zum querulatorischen Zweck. Die Ansichten mögen unausgegoren, abwegig und abstrus erscheinen. Sie stellen aber ohne das Hinzutreten weiterer Anhaltspunkte kein hinreichendes Indiz für das Vorliegen hirnorganischer oder sonstiger psychiatrischer Störungen oder charakterlicher Mängel dar. Das gilt erst recht, wenn sich der Antragsteller die These von der angeblich „rechtlich nicht existenten BRD“ nur zu eigen macht, um sich in Verwaltungs- und Gerichtsverfahren lästigen (Zahlungs-) Pflichten zu entziehen, wofür hier einiges spricht (vgl. zur Funktion und Verbreitung im Internet die Zusammenstellung von Frank Schmidt im Beitrag Häufige Fragen zu Kommissarischen Reichsregierungen, http://www.krr-faq.net/ pdf/idgr.pdf, Stand 27.11.2012).
Nach alldem, so stellen die Verwaltungsrichter schließlich fest, dürfte die streitgegenständliche Fahrerlaubnisentziehung rechtswidrig sein und den Antragsteller in seinen Rechten verletzen. Der hiergegen gerichtete Widerspruch wird voraussichtlich Erfolg haben. Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs ist insofern wiederherzustellen.
Der Beitrag nimmt Bezug auf VG Sigmaringen, Beschl. v. 27.11.2012, 4 K 3172/12.
Polizisten schlagen und treten in Westerburg auf einen festgenommenen Mann ein, bevor sie ihn abführen. Diese schockierenden Aufnahmen zeigt ein Video, das der Rhein-Zeitung zugespielt wurde. Nachdem die RZ-Redaktion die Polizeidirektion Montabaur mit dem Vorfall konfrontiert hat, ermittelt nun die Staatsanwaltschaft. Die Geschichte: http://ku-rz.de/gewaltakt
Ist Reichsdeppenrundschau.wordpress.com, eine der neusten Waffen, BRD Propaganda im Netz zu verbreiten? Scheinbar ja. Fündig, für plumpe BRD Propaganda, wird man dort schnell.
1.Beispiel
Dem mündigen Bürger sollte diese BRD Fälschung sofort auffallen. Man sollte die Fahne genau betrachten. Hier folgt das Original:
Wir berichteten schon über diese Fälschung: https://volksbetrugpunktnet.wordpress.com/2012/04/15/eine-offenkundige-luge-der-brd/
2. Beispiel
Man zitiert Lügipedia aka Wikipedia:
Wer oder was ist Wikipedia? Selbst die Blöd Zeitung berichtete über die Unzuverlässigkeit dieser Plattform:
Zitat:
Ein Online-Lexikon. Es gibt keine Redaktion, keine Professoren. Jeder kann Texte für Wikipedia schreiben oder Beiträge von anderen bearbeiten.
Quelle: http://www.bild.de/tipps-trends/digital-leben/digital/wikipedia-fehler-1019050.bild.html
Fazit:
Es ist offenkundig, daß es sich bei den Machern, dieser Propaganda-Verblödungsseite um die Macher von KRR-FAQ.NET, Antireichsdeppenforum, Reichling´s Blog….. handelt.
Arme BRD….