Jobcenter erschließen neue Einnahmequellen !

Der Fallmanagerphantasie scheinen keine Grenzen mehr gesetzt und im kommenden Jahr
möchte man mindestens eine Milliarde an den Bund zurücküberweisen.

Hierzu geht man auch gerne mal neue Wege :

arbeitsagenturen_erschließen_neue_einnahmequellen

Gefunden bei nachrichtenspiegel.de

Wie kann man sich vor den negativen Folgen einer unsinnigen Eingliederungsvereinbarung schützen

Antwort:  ganz einfach! Unterschreibt zukünftig jede Eingliederungsvereinbarung grundsätzlich nur noch

 

„unter Vorbehalt“

Vermutlich werden viele von euch jetzt denken: „Ja toll, und was bringt mir das?“

Antwort:  „Sehr viel!“.

Ich kann an dieser Stelle jeden ALG II Empfänger nur davor warnen, nach dem vermittelten
„Fachwissen“ auf dieser Webseite eine Eingliederungsvereinbarung  noch ganz normal, wie gewohnt,
zu unterschreiben; also ohne den Zusatz „unter Vorbehalt“.

Denn ohne diese Zusatzklausel habt ihr automatisch die „Arschkarte“ gezogen. Ihr müsst die vereinbarten
Regelungen oder Maßnahmen aus der vereinbarten EGV dann in jedem Fall erfüllen, wollt ihr euch keine
Sanktionen einhandeln. Ihr könnt euch dann in keinem Fall zur Wehr setzen, egal was passiert.

Eine gute Chance, die Eingliederungsvereinbarung wirkungsvoll zu bekämpfen, bzw. sie für null und nichtig
erklären zu lassen und somit im Zweifelsfall Sanktionen zu umgehen, besteht darin,
sie „unter Vorbehalt“ zu unterschreiben.

Wichtig ist es, die Bedeutung dieser Vorbehaltsklausel zu kennen.

Der Zusatz „unter Vorbehalt“ bedeutet:  Unter Vorbehalt der rechtlichen Prüfung.

Ihr könnt nur dann gegen die unterschriebene Eingliederungsvereinbarung vorgehen und euch somit vor
ungerechtfertigten Sanktionen schützen, wenn Ihr euch die rechtliche Prüfung, in Form einer
Feststellungsklage nach § 55 SGG (Sozialgerichtsgesetz), vorbehaltet. Feststellungsklage bedeutet,
dass das Gericht in dem Fall die Prüfung auf sachliche und rechtliche Korrektheit sowie gleichzeitig
die Gültigkeit bzw. Nichtgültigkeit der EGV feststellt.

Da ihr aber „unter Vorbehalt“ unterschrieben habt, liegt von vornherein ein Einigungsmangel vor.
In juristischen Fachkreisen nennt sich das „offener Dissens“, nach § 61 Satz 2 SGB X i.V.m.
§ 154 Abs. 1 Satz 1 BGB (siehe hierzu auch Az.: S 53 AS 532/07 ER – vom 21.02.2007 – SG Hamburg
und Az.: S 12 AS 820/07 ER – vom 08.05.2007 – SG Hamburg).

Das bedeutet, eure EGV wird in jedem Fall für ungültig und somit für nichtig erklärt – schon allein deswegen,
weil ihr „unter Vorbehalt“ unterschrieben habt. Macht euch einmal die Mühe und schaut euch die oben angegebenen
fett gedruckten Aktenzeichen an, dann werdet ihr verstehen was ich meine.

Damit ihr nicht so viel Googeln müsst, habe ich sie weiter unten bereits zum anklicken
für euch vorbereitet – sie sind hochinteressant.

Das besondere an dieser Vorgehensweise ist, dass eure Unterschrift trotz des Zusatzes „unter Vorbehalt“
in jedem Fall voll wirksam und somit rechtsgültig ist. Die Vorbehaltsklausel ist also völlig uninteressant und
bedeutungslos, sofern ihr wider Erwarten mit dem Inhalt der Eingliederungsvereinbarung einverstanden seid.

Die Klausel ist dann für beide Vertragsparteien praktisch gegenstandslos und bewirkt eigentlich gar nichts.
Falls ihr euch aber nach einigen Tagen oder Wochen (es gibt hier keine vorgeschriebenen Fristen) aus welchen
Gründen auch immer, dazu entschließt auf gerichtliche Feststellung zu klagen, dann ist eure Unterschrift für ARGE
oder Jobcenter nur Makulatur Wert.

ARGE oder Jobcenter sollten es sich gut überlegen, ob sie euch wegen Pflichtverstößen aus dem Eingliederungsvertrag
dann noch sanktionieren, denn die EGV befindet sich vom Zeitpunkt eurer Feststellungsklage an in einem schwebenden
Klage- bzw. Feststellungsverfahren.

Somit dürfen erst dann Sanktionen veranlasst werden, wenn ein rechtskräftiger Gerichtsbeschluss
vorliegt – und das kann dauern.

Den kompletten Artikel findet Ihr hier : www.hartz-4.people-goes-online.de

HARTZ4 ZIVILER UNGEHORSAM MIT RALPH BOES

Weiterführende informationen zu diesem Interview findet Ihr hier : http://grundrechte-brandbrief.de

Ralph Boes musste inzwischen in den Hungerstreik treten.
Nicht weil er es wollte , sondern weil er es muß !!!

Und alle die gegen Hartz 4 Empfänger hetzen – ihr seit nur 1 Jahr von Hatz 4
enfernt wenn ihr euren Job verliert.

Also wäre endlich mal ein wenig Zusammenhalt im Volke angesagt !

Auszug :
Liebe Freundinnen und Freunde,es ist so weit:

Nachdem ich das Hartz-IV-System durch den Brandbrief herausgefordert habe und die Herausgeforderten
lange versucht haben, mich zu ignorieren, werde ich jetzt sehr scharf sanktioniert.

Vorerst zwar nur 90 Prozent Abzug vom absoluten Lebensminimum!

Das heißt: noch immer 37,40 Euro (statt 374,00 Euro) monatlich zum Leben.

Es ist allerdings so, dass die Sanktionierung noch gesteigert werden kann.
Denn eine Sanktion von 100 Prozent mit zusätzlichem Verlust von Krankenkasse und Wohnung ist ja noch möglich.

Natürlich werde ich die juristischen Mittel nutzen, die mir jetzt geboten sind, und hoffe, dass ich hierzu
die nötige Unterstützung erhalten werde.

Aber ich werde ab dem 1. November (Beginn der 90-Prozent-Sanktion) auch hungern.
Denn eindrücklicher kann man die Menschenunwürdigkeit des Sanktionssystems in Hartz IV nicht zur Anschauung bringen.

Dabei handelt es sich nicht um einen Hungerstreik ! Sondern um das einfache Darleben der Tatsache,
dass ich sanktioniert werde, weil ich den Verfassungsbruch in Hartz IV nicht anerkenne (s. Brandbrief) und
in Folge dieser nicht-Anerkenntnis ein Lebenskonzept verfolge [1], welches unserem Staat (zur Zeit noch) nicht gefällt;

dass ich da sanktioniert werde in dem Ausmaß, welches im Hartz-IV-System für jeden, der sich nicht bedingungslos
unterwirft, sei es auch aus anderen, nicht-politischen Gründen, kühl vorgesehen, in menschlicher Hinsicht aber
absolut unwürdig und lebensbedrohlich ist.

Gefängnis ist (m.E.) würdiger durchzustehen als Hunger, gesellschaftliche Ausgrenzung, Verlust der Krankenversicherung
(und, weil die Beträge später nachgefordert werden, allein schon dadurch explodierender Schulden) und Obdachlosigkeit!
Mit letzteren ist aber JEDE/R Hartz-IV-Bezieher vom Anbeginn bedroht.

Um deutlich zu machen, dass nicht ICH in den Hungerstreik trete, sondern der Staat mich im Vollzug seiner völlig
unzureichenden Ideen vom Wesen der Arbeit mit dem Entzug meiner Lebensgrundlagen bestraft, haben Mitstreiter unserer
Initiative für diesen Teil meiner Aktion das Wort „Sanktionshungern“ – sogar noch schärfer: „Zwanktionshungern“ 😉
erfunden. Sanktionshungern trifft, wie ich denke, den Tatbestand recht gut.

Das Bitten um vielleicht gnädig zur Verfügung gestellte Lebensmittelgutscheine (sie werden nur als Kann-Leistung und
erst auf Antrag zur Verfügung gestellt) ist zusätzlich entwürdigend – das Einkaufen mit solchen Gutscheinen ist eine
höchstgradige soziale Stigmatisation, weswegen ich keinen Gebrauch davon machen werde …

Den kompletten Artikel findet Ihr hier : buergerinitiative-grundeinkommen.de

Der Arbeit hinterher – Pendler zwischen Job und Familie

Frankfurt am Main ist Deutschlands Pendlerhauptstadt. 350.000 Menschen strömen jeden Werktag in die Stadt.
Nicht einmal jeder zweite, der hier arbeitet, wohnt auch hier. Pendler füllen die Züge, verstopfen morgens
und abends die Autobahnen.

„Am Anfang hat mich das Pendeln genervt – so viel Zeit weg von zuhause, aber ich nehme das in Kauf – für acht
Stunden Arbeit fünf Stunden Fahrt. Andere Leute haben gar keinen Job.“ Lars N., 43, ist Bundespolizist am
Frankfurter Flughafen: Frühschicht, Spätschicht, Nachtschicht und Pendeln – eine extreme Doppelbelastung für
den dreifachen Familienvater:

„Es gibt kaum Zeit für das Privatleben als Pendler. Man wacht auf und muss schon wieder weg.
Man kommt nach Hause und geht schlafen.“

Morgens springt Gudrun G. als erste vom Frühstückstisch auf – ihr Zug wartet nicht. Ihr Mann kümmert sich dann
um die Kinder „damit sie auch gekämmt und mit geputzten Zähnen in die Schule gehen“. Nachmittags übernimmt die
Kinderfrau, bis Gudrun G. am Abend wieder daheim ist. „Wir haben eigentlich alles gut organisiert.
Nur wenn etwas schief geht, dann gibt’s Stress.“ Gudrun G. pendelt zwischen Bensheim und Frankfurt.
Die 46-Jährige arbeitet im Vorstandsstab einer großen Bank. „Ich möchte einen spannenden Job haben,
den gibt es hier nicht in der Gegend.“

Ihr Kollege Stefan K. fährt drei Mal pro Woche mit dem Fahrrad zur Bank – über 60 Kilometer pro Strecke.
„Ich will Sport machen, liebe meinen Job und will noch Zeit für Frau und Kinder haben. Da ist das der einzige Weg.“
Der 43-Jährige ist mit dem Fahrrad oft schneller als die Autofahrer – an den Staus zieht er vorbei.
In seinem Wohnort gäbe es zwar Arbeitsmöglichkeiten für den Banker, doch „der Job in Frankfurt ist anspruchsvoller,
macht mehr Spaß, und ich verdiene mehr, als bei Banken in der Nähe“.

Mobilität wird von Arbeitnehmern heutzutage erwartet. Entweder umziehen oder pendeln – wer Karriere machen will,
muss das Nomadenleben in Kauf nehmen. Aber nicht nur wer eine Führungsposition hat muss pendeln.

Ralf S., 42, ist Techniker bei einem großen Telekommunikationskonzern. Täglich fünf Stunden Fahrzeit.
Obwohl er seine Familie wenig sieht, kommt für ihn ein Umzug nicht in Frage. „Unsere Kinder sollen nicht in der
Großstadt aufwachsen.“ Seine Lebensgefährtin belastet seine Pendelei sehr. „Wenn er Spätschicht hat, sehen wir
uns oft gar nicht. Wenn er nach Hause kommt, dann schlafe ich schon.“

Über 30 Millionen Deutsche pendeln zu ihrem Arbeitsplatz. Die ZDF.reportage „Der Arbeit hinterher“ begleitet
Menschen in ihrem Pendleralltag, der meist purer Stress ist. Nicht nur das Privatleben leidet darunter
auch gesundheitliche Probleme durch den Dauerstress müssen die Pendler verkraften.

Die mobile Gesellschaft fordert ihren Preis.

Jobcenter-Kurs: De-Qualifizierung von Akademikern ?

Wir staunten nicht schlecht, als uns eine Leserin auf einen „ganz besonderen“
Kurs des Jobcenters Osterode im Harz für Erwerbslose aufmerksam machte.
Zunächst waren wir davon ausgegangen, dass es sich um einen „schlechten Scherz“
handeln muss. Niemand kann ernsthaft daran arbeiten, gut ausgebildete Menschen
zur De-Qualifizierung zu drängen, um aus ihnen „wieder echte Männer“ zu machen.

Anscheinend doch, wie sich nach einer kurzen Überprüfung herausstellte.

Ein „Dozententeam“ bietet in den Räumlichkeiten der Volkshochschule Osterode einen
„De-Qualifizierungskurs“ für Erwerbslose mit einem akademischen Abschluss an.
So heißt es in der Beschreibung des „Intensivkurs 01.0413, Seite 25/60“:

„Ein akademischer Abschluss oder gar eine Promotion kann beim Zugang zu bestimmten
Berufen, beispielsweise als Bauhelfer, eine große Einstellungshürde sein.
In diesem Kurs versuchen wir, durch Erlernen eines zielgruppenspezifischen Vokabulars,
angepasste Kleidung und gezielte Verhaltensänderungen auch aus promovierten
Geisteswissenschaftlern wieder echte Männer zu machen.“

Den kompletten Artikel findet Ihr hier : gegen-hartz.de

Dein Gespräch beim Fallmanager – Anny Hartmann bei der Arge

Wäre lustiger , wenn es nicht der Realität entsprechen würde 😉

Ich hoffe die , die im Publikum lachen , denken auch mal nach !

Dein Gespräch beim Fallmanager – Anny Hartmann bei der Arge