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Votum des Souveräns – eine Zwischenbilanz
Es kommt immer anders, als man denkt.
Am 12 Januar 2014 bat ich um eine Abtimmung, um ein Votum
gegen eine Person vom (sogenannten) Amt zu erhalten.
Einen Tag später wurde wohlmöglich gehandelt.
Arbeitsagenturen fördern Zeitarbeit
Hartz IV: Statt Waschmaschine verweis auf Waschsalon ?
Das Sozialgericht Dresden hat entschieden, dass auch Alleinstehende
einen Anspruch nach dem SGB II („Hartz IV“) auf eine Erstausstattung
ihrer Wohnung mit einer Waschmaschine haben. Das Jobcenter könne
den Antragsteller nicht auf einen Waschsalon verweisen.
Der Sachverhalt
Der 35-jährige arbeitslose Antragsteller bezog nach Obdachlosigkeit
zum August 2014 eine unmöblierte Ein-Raum-Wohnung. Das Jobcenter
Dresden bewilligte dem Antragsteller zunächst im Wesentlichen
gebrauchte Möbel als Sachleistung für deren Erstausstattung.
Weitere Geldleistungen, insbesondere für eine Waschmaschine lehnte
das Jobcenter ab. Seine Wäsche könne der Antragsteller in dem in
der Nähe befindlichen Waschsalon waschen.
Hiergegen wandte sich der Antragsteller vor dem Sozialgericht
Dresden im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes.
Das Urteil des Sozialgerichts Dresden
Das Gericht hat dem Antrag überwiegend stattgegeben und unter
anderem Geldleistungen für eine Waschmaschine zugesprochen.
Der Anspruch auf Erstausstattung einer Wohnung umfasst auch
im Ein-Personen-Haushalt eine Waschmaschine. Auf die Nutzung
eines Waschsalons muss sich der Antragsteller nicht verweisen
lassen. Denn die dabei entstehenden Mehrkosten sind von der
Regelleistung von 391 Euro nicht umfasst.
Gericht:
Sozialgericht Dresden, Beschluss vom 10.10.2014 – S 20 AS 5639/14 ER
Quelle : Rechtsindex
Jobcenter Herne : Deutscher Hartz IV Bezieher braucht kein Warmwasser und Heizung
Ein deutscher Hartz IV Bezieher, also eine „ehemalige“ Steuerkartoffel und daher
vollkommen bedeutungslos, braucht weder Warmwasser noch Heizung, dieser Ansicht
ist der verantwortliche Geschäftsführer des Jobcenter in Herne, Karl Weiß.
Der armselige an Herzschwäche leidende Deutsche vegetiert seit 381 Tagen ohne
Warmwasser und Heizung in seiner Wohnung, weil das Jobcenter die offenen
Rechnungen an die Stadtwerke nicht bezahlt bzw. die Zahlung verweigert.
Der Hartz IV Bezieher ist in diesem Fall ein Bio-Deutscher, ein gravierender Nachteil
in diesem Land, da werden alle erdenklichen Stolpersteine ins Rollen gebracht, um den
Bittsteller zu erniedrigen und Zahlungen zu verhindern, immer wieder Knüppel zwischen
die Beine geschleudert und dazu neue Hürden installiert.
Anders bei Invasoren, fremden Sozialschmarotzern, Asylbetrügern, illegalen Eingereisten,
da wird der rote Teppich ausgerollt, nichts kann teuer genug sein, Sonderzahlungen neben
normaler Stütze, vier oder drei Sterne Hotels mit Wellnessbereich, Ferienwohnungen an
der See, Freifahrtscheine für Bus und Bahn, und natürlich Warmwasser und Heizung, ist
nach der Willkommenskultur ein Menschenrecht.
Noch nie etwas geleistet für die Gesellschaft und/oder Abgaben/Steuern
gezahlt, wird diesen Fremden der Hintern vergoldet.
Den kompletten Artikel findet Ihr hier : Netzplanet
Wussten Sie , dass .. ?
1.)
Es in Deutschland, bis auf den Stimmenkauf, keinen
Straftatbestand der Abgeordnetenbestechung gibt ?
2.)
Es in Deutschland keinen Straftatbestand der Folter gemäß Art. 1
der UN-Antifolterkonvention gibt trotz Rechtsbefehl gemäß Art. 4
des Übereinkommens an die Nationalstaaten ?
3.)
Ihre Einkommen- und Lohnsteuern auf der Grundlage des von Adolf
Hitler erlassenen Einkommensteuergesetzes vom 16.10.1934 durch
das bundesdeutsche Finanzamt eingezogen werden ?
4.)
Ein Finanzbeamter, der Steuern im Veranlagungs- und/oder Einspruchsverfahren
bewusst falsch festsetzt, keine Rechtsbeugung begeht (BGHSt 24, 326) ?
5.)
Es nicht die vordringlichste Aufgabe eines Finanzbeamten
ist, sich an das Recht zu halten (OLG Celle 3 Ws 176/86) ?
6.)
Beamte per Gesetz vorsätzlich rechtswidrig Gebühren und Abgaben von Ihnen
zugunsten des Staates rauben dürfen, ohne dafür bestraft zu werden (§ 353 StGB) ?
7.)
Beamte per Gesetz vorsätzlich rechtswidrig Ihre staatlichen Leistungen
zugunsten des Staates kürzen dürfen, ohne dafür bestraft zu werden (§ 353 StGB) ?
8.)
Ein Verwaltungsakt nicht deshalb schon nichtig ist,
weil er der Gesetzesgrundlage entbehrt (BFH IV B 13/81) ?
9.)
Auch eine rechtswidrig (verfassungswidrig) zustande gekommene
Entscheidung vollstreckt werden kann (LG Stade 11c Qs 65/11) ?
10.)
Beamte durch nichtige nationalsozialistische
Gesetze das Grundgesetz außer Anwendung setzen ?
11.)
Das Bundesverfassungsgericht die Anwendung von
nichtigen nationalsozialistischen Gesetze zulässt ?
12.)
Das Bundesverfassungsgericht die Anwendung
verfassungswidriger/ungültiger Gesetze zulässt ?
13.)
Das Bundesverfassungsgericht (nicht nur) die Hartz-IV-Gesetze verfassungswidrig
Ihre Grundrechte verletzen lässt und die entsprechenden Schutzvorschriften des
Grundgesetzes (Art. 19 Abs. 1 GG), aufgrund deren diese Gesetzgebung eigentlich
nichtig ist, nicht anwendet ?
14.)
Das Bundesverfassungsgericht Ihre Verfassungsbeschwerden nicht zu bearbeiten
braucht, obwohl Sie gemäß Art. 19 Abs. 4 GG ein Grundrecht auf Rechtsschutz
gegen die öffentliche Gewalt haben ?
15.)
Sie Ihre Klagen und Beschwerden vor den Gerichten gegen die öffentliche
Gewalt wegen der Verletzung Ihrer Grundrechte selbst bezahlen müssen ?
16.)
Die juristische Ausbildung heute noch auf
nationalsozialistischen Rechtslehren basiert ?
17.)
Die Strafermittlungsbehörden die Opfer staatlicher
Gewalt anklagen und nicht die Täter ?
18.)
Deutsche Gerichte nicht nur nationalsozialistische Verbrecher schützen,
sondern auch heute noch Opfer staatlicher Verbrechen verurteilen ?
19.)
Die Gerichte Gebühren von Ihnen auf der verfassungswidrigen Grundlage nicht
mehr gültiger nationalsozialistischer Gesetze mit Zwang und Gewalt erheben
und notfalls mittels Zwangshaft und Ihrem »bürgerlichen Tod zu Lebzeiten«
beitreiben lassen (vgl. JBeitrO) ?
20.)
Widerstand gegen rechtswidrigen Missbrauch staatlicher Gewalt
immer öfter mit dem Entzug der Lebensgrundlagen, Zwangsbetreuung
und Zwangspsychiatrisierung bestraft wird ?
21.)
Alle Bundestagsparteien Geldwaschmaschinen für Steuer- und
Schwarzgelder sind und durch keine Behörde kontrolliert werden ?
22.)
Es keine Möglichkeit gibt, Wahlmanipulationen und -fälschungen zu beweisen ?
23.)
Die Innenminister entscheiden, welche Parteien zu Wahlen zugelassen werden ?
24.)
Jeder Beamte das Grundgesetz und einfaches
Gesetz brechen darf , wenn es opportun ist ?
25.)
Die Bindung der öffentlichen Gewalt an die unmittelbar wirkenden
Grundrechte (Art. 1 Abs. 3 GG) sowie an Gesetz und Recht
(Art. 20 Abs. 3 GG) faktisch aufgehoben ist ?
26.)
Die Verwertungsmasse des deutschen Volkes beamtete Hochverräter
dafür bezahlt, seiner Würde, seiner Freiheit, seiner Rechte und
seines Eigentums beraubt zu werden ?
27.)
Demokratie und Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes
für die öffentliche Gewalt absolut keine Bedeutung haben ?
28.)
Es in Deutschland keinen Straftatbestand des Amtsmissbrauchs gibt ?
29.)
Diese Zustände nur die Spitze eines Eisbergs
sind und SIE jeden Tag zu- bzw. wegschauen ?
Quelle : Sommers Sonntag
BRiD (Firma Jobcenter) : Ein wahres Verbrechen
Das Personal der Betreuungsorganisation hat jedes
Maß für Anstand und Menschlichkeit verloren.
Selten kann man einen Blick hinter den Vorhang
des Menschenfangs werfen. Selten…..
Aus dem Notwehrrecht heraus, der Verpflichtung zum Schutz
des Nächsten und im Zuge der Meldung geplanter Straftaten
(§ 138 StGB) wird dieses Beweismaterial veröffentlicht.
Immer mehr EU-Ausländer beziehen Hartz-IV
Die Zahl der EU-Ausländer, die Hartz-IV beziehen, ist in den vergangenen Monaten
stark angestiegen. Im April registrierte die Bundesagentur für Arbeit aus den
osteuropäischen und von der Euro-Krise betroffenen EU-Mitgliedsstaaten erstmals
knapp mehr als 300.000 Zahlungsempfänger, berichtet die Bild-Zeitung.
Dies entspricht einem Anstieg von 21,6 Prozent im Vergleich zum April 2013.
Konkret geht es um die zehn ost- und südeuropäischen EU-Mitglieder sowie Griechenland,
Italien, Portugal und Spanien. Die meisten Hartz-IV-Empfänger kamen demnach aus Polen
(80.403), Italien (66.458), Griechenland (43.513), Bulgarien (32.273) und Rumänien (26.422).
Bereits im Mai war bekannt geworden, daß jeder fünfte Euro (6,7 Milliarden)
an Hartz-IV-Leistungen an Ausländer ging. Derzeit wird vor dem Europäischen
Gerichtshof die Klage einer in Deutschland lebenden arbeitslosen Rumänin
verhandelt, die Sozialleistungen von Deutschland fordert.
Das zuständige Jobcenter hatte ihren Antrag jedoch abgelehnt. Der Gerichtshof
muß nun die Frage klären, ob auch EU-Ausländer ein Recht auf Hartz-IV haben,
wenn diese keine Chance auf einen Arbeitsplatz haben.
Quelle : Junge Freiheit
