Zusammenstöße sind gestern in Calais zwischen Pegida-Anhängern und der Polizei
ausgebrochen, nachdem die geplante Kundgebung von den örtlichen Behörden
verboten worden ist.
Die Polizei setzte Tränengas ein und nahm etwa zehn Demonstranten fest.
Unter den Verhafteten befand sich General Christian Piquemal,
der ehemalige Kommandeur der Französischen Fremdenlegion.
Anhänger der „Patriotischen Europäer Gegen die Islamisierung des Abendlandes“,
kurz Pegida, werden heute in Dresden demonstrieren. Es soll heute zu zahlreichen
anderen Protesten in ganz Europa von Anti-Islam- und Anti-Flüchtlings-Bewegungen
kommen.
Gegenproteste werden überall erwartet. Die europaweiten Proteste folgen der
Unterzeichnung der sogenannten „Prager Erklärung“, die eine Vereinbarung ist,
die zwischen anti-muslimischen Gruppen in Europa, bei einem Treffen in Prag
Ende Januar unterzeichnet wurde.
Die Koalition mit dem Titel „Festung Europa“ entstand bei der Sitzung und
verpflichtet die Gruppierungen, sich dem „politischen Islam“ zu widersetzen,
ihre europäische Zentralregierung abzulehnen, das Recht aller europäischen
Nationen zu verteidigen und ihre Souveränität und die Grenzen zu bewachen.
Mobilisierungsvideo – Festung Europa / PEGIDA in Dresden 6.2.2016
Der kleine thüringische Ort Schöngleina steht synonym für die verantwortungslose
und verfehlte Asylpolitik der Regierung Merkel. Denn in Schöngleina, einem rund
500 Einwohner zählenden Ort ohne nennenswerte Infrastruktur, sollen in den
kommenden Wochen vorerst 40 alleinreisende junge Männer untergebracht werden,
die allesamt als „Flüchtlinge“ nach Deutschland gekommen sind.
Eine sogenannte Clearingstation, die dem Land Thüringen gehört, wurde hierfür eingerichtet.
Die Ängste und Bedenken der ortsansässigen Bürger werden hingegen konsequent
ignoriert. Daher hat sich die Interessengemeinschaft „Pro Schöngleina“
zusammengefunden. In Schöngleina wird Woche um Woche ein vorbildlicher,
ziviler Widerstand gelebt.
Die Verantwortlichen sind ortsansässige Bürger, die bis dato politisch
nicht aktiv waren, doch nun um die Zukunft ihrer Heimat fürchten.
Die Bürgerinitiative „Ein Prozent für unser Land“ hat Jörg Tonndorf in Schöngleina
besucht. Entstanden ist ein ehrliches Portrait, das exemplarisch aufzeigt, wie
vorbildlicher Widerstand auch im Kleinen entstehen kann.
„Gesetz über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Bundes“ (UZwG)
In §11 heißt es: (1) Die in § 9 Nr. 1, 2, 7 und 8 genannten Vollzugsbeamten können
im Grenzdienst Schußwaffen auch gegen Personen gebrauchen, die sich der wiederholten
Weisung, zu halten oder die Überprüfung ihrer Person oder der etwa mitgeführten
Beförderungsmittel und Gegenstände zu dulden, durch die Flucht zu entziehen versuchen.
Ist anzunehmen, daß die mündliche Weisung nicht verstanden
wird, so kann sie durch einen Warnschuß ersetzt werden.