Petition – Gegen sexuelle Umerziehung unserer Kinder braucht jede Stimme

100.000 Unterschriften werden benötigt, um die sexuelle              Umerziehung unserer Kinder gemäß einem „Bildungsplan“ der              grün-roten Landesregierung in Baden-Württemberg zu              stoppen. Bisher haben bundesweit rund 60.000 Bürgerinnen              und Bürger unterschrieben. Die Petition läuft noch wenige              Tage und kann aufgerufen werden unter: https://www.openpetition.de/petition/online/zukunft-verantwortung-lernen-kein-bildungsplan-2015-unter-der-ideologie-des-regenbogens              

Für Gemeindeglieder, die keinen Internetzugang haben,              kann auch eine Unterschriftenliste ausgedruckt und              eingescannt werden unter:

www.openpetition.de/pdf/unterschriftenformular/zukunft-verantwortung-lernen-kein-bildungsplan-2015-unter-der-ideologie-des-regenbogens

Und hier kann man die ausgefüllten Unterschriftsbögen              nach dem Einscannen hochladen:

www.openpetition.de/eingang/petition/zukunft-verantwortung-lernen-kein-bildungsplan-2015-unter-der-ideologie-des-regenbogens

Die handschriftlichen Unterschriften werden gezählt und              in der Petition als „handschriftlich“ vermerkt.

Auch FOCUS berichtet inzwischen über die Petition. Die              Petition nimmt an Fahrt zu. Jetzt wurde gegen den              Initiator der Petition Strafanzeige erstattet. Bitte betet              für ihn.

www.focus.de/politik/deutschland/petition-laendle-unterschriften-protest-hitzlsperger-coming-out-baden-wuerttemberg-unterricht-homosexualitaet-schule-politik-2_id_3525829.html

Über 40.000 gegen Gender-Schulplan

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Der Entwurf eines neuen Schulplans für Baden-Württemberg mit dem
Schwerpunkt „Akzeptanz sexueller Vielfalt“ ist auf Widerstand gestoßen.

Bereits 40.000 Bürger haben mit einer Online-Petition gegen den
Bildungsplan allgemeinbildender Schulen für 2015 protestiert.

Sie werfen der Landesregierung unter Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann
(Grüne) „eine pädagogische, moralische und ideologische Umerziehung“ vor.

Entsprechend dem grün-roten Koalitionsvertrag, der „die Gleichstellung von
Schwulen und Lesben voranbringen und in einen landesweiten Aktionsplan für
Toleranz und Gleichstellung“ vorsieht, soll ein neuer Lehrplan die Schüler
mit verschiedenen Formen des Zusammenlebens von Lesben, Schwulen, Bisexuellen,
Transsexuellen und dergleichen mehr vertraut machen.

Dadurch hofft die Landesregierung, angeblich bestehende
Diskriminierungen dieser Gruppen bekämpfen zu können.

Propagierung einer „neuen Normalität“

Die Unterstützer der Petition um den Pädagogen Gabriel Stängle werfen der
Landesregierung vor, mit dem vorliegenden Papier „Verankerung der Leitprinzipien“
jedoch über das Ziel hinaus geschossen zu sein.

Interessengruppen „propagieren die Thematisierung verschiedener Sexualpraktiken
in der Schule als neue Normalität und stehen damit in einem krassen Gegensatz
zur bisherigen Gesundheitserziehung“, heißt es in der Petition.

Lehrkräfte seien nach dem neuen Schulplan dazu angehalten, als „eine neue Sexualethik“
die Lebensstille verschiedener sexueller Randgruppen „ohne ethische Beurteilung gleich
erstrebenswert“ zu vermitteln „und der Ehe zwischen Mann und Frau gleichzustellen“.

Als Reaktion fordern die Unterstützer „den Erhalt des vertrauensvollen Verhältnisses
von Schule und Elternhaus und den sofortigen Stopp einer zu propagierenden neuen Sexualmoral“.

In der vorliegenden Form sei der Bildungsplan lediglich ein „Aktionsfeld“
von Interessenvertretern und bedürfe einer grundlegenden Überarbeitung.

Quelle : Junge Freiheit

Einwandererverband fordert mehr Sensibilität im Justizsystem

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Der Landesverband der kommunalen Migrantenvertretungen in Baden-Württemberg
hat mehr Sensibilität im Umgang mit kriminellen Zuwanderern gefordert.

Die Richter müßten auch unterschiedliche kulturelle Eigenarten eines Angeklagten beleuchten,
forderte Vorstandsmitglied Rino Iervolino nach Angaben der Schwäbischen Zeitung.

„Und vielleicht ergeben sich daraus dann auch individuell mildernde Umstände.“

Als Beispiel für Vorurteile im deutschen Rechtssystem nannte er den Umgang mit Gewalt in
der Ehe. Oft gebe es das Vorurteil, daß diese besonders in muslimischen Familien stattfinde.

„Machos und patriarchale Familienformen unter Migranten“ seien jedoch „falsche Indikatoren“.

Mehr Einwanderer in Strafanstalten

Iervolino forderte den baden-württembergischen Justizminister Rainer Stickelberger
(SPD) auf, sich für neue Ausweisungsregeln für verurteilte Ausländer starkzumachen.

So gäbe es auch „Sippenhaft, wenn die Familie darunter
leidet, daß der Angehörige in ein anderes Land muß.“

Zudem müßten in den Strafanstalten mehr Einwanderer eingestellt werden.

Diese könnten durch ihre Kenntnisse über die Bräuche und Riten anderer
Kulturkreise deeskalierend wirken, sollte es zu Auseinandersetzungen kommen.

Der 1998 gegründete Landesverband der kommunalen Migrantenvertretungen in
Baden-Württemberg versteht sich als überparteilicher Lobbyverband für Einwanderer.

Quelle : Junge Freiheit

Die Grünen – Grüne Kinderliebe

Grünen-Gründer: Partei hätte sich früh gegen Pädophile wehren können. Hasenclever: Man musste ihnen nur entschieden entgegentreten/Wieland: Es fehlte die Bereitschaft, Leute rauszuschmeißen.

 

Einer der Mitbegründer der Grünen, Wolf-Dieter Hasenclever, hat die Partei für ihren Umgang mit Pädophilen kritisiert. Hasenclever sagte der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“ (F.A.S.), anders als oft behauptet, hätten die Grünen in ihrer Frühphase durchaus die Möglichkeit gehabt, den Pädophilen ihren Einfluss zu nehmen. „Versuche der Pädophilen, ihre Forderungen durchzusetzen, gab es überall bei den Grünen. Ob diese Forderungen dann im Wahlprogramm aufgenommen wurden, hatte damit zu tun, ob man die Leute gewähren ließ oder ihnen entschieden entgegentrat.“ Hasenclever fügte hinzu: „Die Behauptung, dass sie so wie in Göttingen oder anderen Orten überall in den Wahlprogrammen der Grünen hätten landen können, ist definitiv falsch.“ In Göttingen hatte Jürgen Trittin, Spitzenkandidat der Grünen bei der Bundestagswahl, im Jahr 1981 presserechtlich für ein Wahlprogramm verantwortlich gezeichnet, in dem die Forderung nach Straffreiheit für sexuelle Handlungen Erwachsener mit Kindern erhoben worden war.

Hasenclever sagte, auch in seiner Zeit als Kommunalpolitiker in Tübingen und grüner Landesvorsitzender in Baden-Württemberg, sei er Anfang der achtziger Jahre mit den Forderungen der Pädophilen konfrontiert worden. „Das haben wir erfolgreich abgewehrt“, so der ehemalige Grüne, der die Partei 2001 verlassen hat.
Auch der Grüne Bundestagsabgeordnete Wolfgang Wieland kritisierte die Haltung seiner Partei gegenüber den Pädophilen in den achtziger Jahren. „Es gab bei den Grünen eine fehlende Bereitschaft, Leute rauszuschmeißen“, sagte Wieland der F.A.S. Dem Schwulenbereich, in dem die Päderasten aktiv gewesen seien, habe man „zu viel Freiheit gelassen“. Zwar habe sich die Partei insgesamt bald von den Forderungen der Päderasten abgegrenzt, doch sei das bei den Homosexuellen in der Partei schwieriger gewesen. „Die Schwulen bei den Grünen brauchten noch länger, um sich von den Päderasten zu distanzieren. Es gab eine gewisse Solidarität nach dem Motto: Sie gelten als pervers, wir gelten als pervers“, sagte Wieland der F.A.S.

Antideutsche Studenten werben mit totem Kind

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Offensichtlich kranke Hirne aus der Studentenschaft der Filmakademie in Baden-Württemberg provozieren mit einem kurzen fiktiven Werbeclip. Vorgeblich setzen sie das Bremssystem von Daimler-Benz werbetechnisch in Szene. In dem Video wird ein Mercedes gezeigt, der einen jungen Buben in einem Dorf totfährt, weil der Bremsassistent des Wagens versagt. Der tote Knabe hörte auf den Namen „Adolf“, wie sich aus dem Ablauf ergibt. Kurz vor der tödlichen Sequenz wird zudem das Bild des ehemaligen deutschen Reichskanzlers eingeblendet.

 

Der totgefahrene Junge liegt danach in Hakenkreuzform tot auf dem Boden(siehe Screenshot). Nachdem der Mercedes im Streifen weiterfährt, sieht der Zuschauer ein Ortschild von Braunau am Inn, der einstigen Geburtsstätte Adolf Hitlers.

Das widerliche Machwerk der drei Studenten endet mit der geschmacklosen Einblendung „Erkennt Gefahren, bevor sie entstehen“. Wer sich diesen antideutschen Hetzclip zu Gemüte führen möchte, kann hier der entsprechenden Verlinkung folgen Video

Mit dem entmenschten Werbespot bewerben sich die drei Studenten beim “First Steps Award”, einem Wettbewerb für vermeintliche Nachwuchskünstler der Filmbranche. Der Preis ist mit 10.000 Euro dotiert. Bei Fahrzeugbauer Daimler ist man über die unaufgeforderte Propagandabotschaft wenig begeistert. “Wir sind der Überzeugung, dass es unangemessen ist, den Tod eines Menschen beziehungsweise eines Kindes sowie Inhalte mit einem Bezug zum Nationalsozialismus in einem Werbespot zu verwenden“, sagte ein Konzernsprecher gegenüber den Medien.

Festzuhalten bleibt, daß die seit Kriegsende eingesetzte Hetze gegen alles Nationale genau in solch entmenschten Vorstellungen junger Dummerzogener mündet. Daß hierbei auch der Unfalltod von Kindern instrumentalisiert wird, um neben antideutschen Ressentiments die öffentliche Aufmerksamkeit zu erlangen, zeigt deutlich, wessen Geistes Kind die heutigen „Filmschaffenden“ in dieser antinationalen Schuldkult-Republik tatsächlich sind.

 

http://46.246.95.243/Oberpfalz/buendnis/?p=1838

Schavan: Ab in Luxusrente

Der Abschied war traurig, doch die Zukunft ist rosig: Annette Schavan geht mit Pensionsansprüchen von 13000 Euro / Monat + 186000 Euro „Übergangsgeld“. – Wer tritt da nicht gerne ab?

 

Bundesbildungsministerin Annette Schavan hat mit ihrem Ausscheiden aus dem Kabinett Pensionsansprüche von über 13 000 Euro im Monat erworben. Dazu kommen noch Ansprüche auf Übergangsgelder von bis zu 186 000 Euro.

Nach Berechnungen des Bundes der Steuerzahler betragen die bislang erworbenen Versorgungsansprüche der 57-Jährigen CDU-Politikerin aus ihrer Zeit in Berlin aktuell rund 6200 Euro im Monat. Dabei sind die Ansprüche aus ihren gut siebenjährigen Tätigkeiten als Ministerin und Bundestagsabgeordnete miteinander verrechnet. Dazu kommt noch ein Pensionsanspruch von derzeit rund 7000 Euro aus Schavans zehnjähriger Amtszeit als Kultusministerin in Baden-Württemberg.

 

http://www.mmnews.de/index.php/politik/12030-schavan-ab-in-luxusrente

Die grüne Gefahr

Die gutmeinenden Tyrannen sind die gefährlichsten. Sie wollen ja nur unser Bestes, und weil wir zu unerleuchtet sind, um das zu begreifen, nehmen sie sich das Recht heraus, uns zu unserem Glück zu zwingen. Nicht zufällig gab sich die erste totalitäre Diktatur der Neuzeit, die der Jakobiner im revolutionären Frankreich, den scheinbar harmlosen Namen „Wohlfahrtsausschuß“.

Die Jakobiner unserer Tage schützen das Klima, die Umwelt, den Weltfrieden und das gesunde Essen, sie werfen sich als moralische Vorkämpfer von Geschlechter-, Bildungs- und Migrantengerechtigkeit in Pose – und haben auf leisen Sohlen Staat und Gesellschaft nach ihren Bedürfnissen gründlich umgekrempelt.

Ein politischer Einfluß über dem realen Stimmengewicht

Manfred Güllner, Gründer und Chef des Meinungsforschungsinstituts Forsa, hat einigen Wirbel verursacht mit seiner These, die „grüne Diktatur“ gefährde „den zweiten Versuch, die Demokratie in Deutschland dauerhaft zu etablieren“: Eine Besserverdiener-Klientel- und Generationenpartei der saturierten Alt-Bundesrepublik – der typische Grünen-Wähler ist eine in Baden-Württemberg lebende Frau mittleren Alters mit höherem Bildungsabschluß, vorzugsweise im öffentlichen Dienst beschäftigt –, die dank ihrer zahlreichen Unterstützer in Massenmedien, Wissenschafts- und Bildungsbetrieb einen politischen Einfluß ausübt, der weit über ihr reales Stimmengewicht bei Wahlen hinausgeht, weil sie mit ihren ideologischen Themen die Meinungshegemonie im öffentlichen Diskurs erobert hat und andere Parteien und gesellschaftliche Institutionen zum vorauseilenden Ergrünen nötigt – das trifft ins Schwarze.

Die Auswirkungen der Öko-Tyrannei vermag jeder am eigenen Leib und Geldbeutel zu verspüren. Politik in Deutschland besteht inzwischen vor allem aus Eingriffen in Freiheits- und Eigentumsrechte im Namen vorgeblich höherer Ziele – eine Erziehungsdiktatur, die mit Vorschriften, Verboten und Strafsteuern Bürger und Unternehmen gängelt und abkassiert und Sünder, Ketzer und Ungläubige munter an den moralischen Pranger stellt.

Zwang zu ökologisch korrekten Produkten nur eine Seite der Medallie

Wer je beim Elternabend im Kindergarten angeschnauzt wurde, weil er die Kleinen nicht bei jedem Wetter korrekt mit dem Fahrrad abliefert und das Gemüse fürs pädagogisch wertvolle Frühstück beim Discounter kauft und nicht im Bio-Laden, der weiß: Hier sind Überzeugungstäter am Werk, die von der Mission erfüllt sind, den eigenen, absolut gesetzten und einzig wahren Lebensstil und Wertekanon bei jeder Gelegenheit den anderen aufzuzwingen.

Der Tugendterror aus dem juste milieu der Bionade-Spießer ist freilich nur die eine Seite der Medaille. Daß wir auf einmütiges Geheiß von oben Blechdosen und Plastikflaschen sinnlos zum Pfandautomaten spazierenfahren, dafür dem „Klima“ zuliebe ineffektiven Biosprit tanken und des „Feinstaubs“ wegen Tempo 30 fahren sollen, unsere Häuser mit brandgefährlichem „wärmedämmendem“ Sondermüll bekleben, immer mehr Geld für immer schlechtere Energieversorgung zahlen und bei alledem die Taschen der Subventionsprofiteure aus der grünen Klientel mit zweistelligen Milliardenbeträgen füllen, schafft Verdruß, berührt aber noch nicht die Grundfesten des Gemeinwesens. Die „Zwangsernährung mit ökologisch korrekten Produkten“, als die der Ökonom Carl Christian von Weizsäcker die aufziehende „Ökodiktatur“ umschreibt, ist nur ein Teil der Geschichte.

Politisches Sinnvakuum eines Staates ohne Räson

Die „Umkrempelung“ von Staat und Gesellschaft, die Manfred Güllner als Folge des Siegeszugs der Grünen konstatiert, erstreckt sich nämlich nicht nur auf das Ökonomische, von Atomausstieg bis Zwangs-Windradsubvention. Die grüne Bewegung stößt seit den ausgehenden Siebzigern in das politische Sinnvakuum eines Staats ohne Räson, der sich in erster Linie als Wirtschafts- und Wohlstandsorganisator verstand und von dem seine Bürger auch nichts anderes erwarten.

Die Funktionseliten der Bundesrepublik wurden in die Zange genommen vom unbedingten Willen der Grünen zur Systemveränderung und der stetig ansteigenden publizistischen Schützenhilfe aus den Redaktionen der Massenmedien – 27 Prozent der Politikjournalisten in Deutschland stehen jüngsten Erhebungen zufolge den Grünen nahe, 15,5 Prozent der SPD und nur neun Prozent der Union – und aus dem akademischen Betrieb, der die Ideologeme der grünen Neo-Linken bereitwillig mit Studien und theoretischen Begründungen unterfüttert, von der abstrusen Geschlechter-Gleichschaltungstheorie des Gender Mainstreaming bis zum Multikulturalismus.

Eine grüne Einheitspartei übt Diskurshegemonie aus

Das Ergebnis: In Deutschland regiert eine grüne Einheitspartei, deren unterschiedliche Ausformungen sich nur noch in Nuancen von den ursprünglichen grünen Antreibern unterscheiden. Die Gefahr für die Demokratie besteht nicht nur darin, wie Güllner meint, daß eine Mehrheit der Bürger sich nicht mehr vertreten fühlt und ins Nichtwählerlager flüchtet. Die Grundlagen des demokratischen Nationalstaats selbst sind ausgehöhlt – durch falsche Einwanderungspolitik, durch Deformation und Unterminierung von Familie und Schulsystem.

Die Diskurshegemonie der grünlinken Ideologie und das dichtgewebte Netzwerk von Seilschaften und Institutionen, das diese Hegemonie absichert, ist ein wesentlicher Grund dafür, daß in Deutschland die Formierung politischer und publizistischer Alternativen zum herrschenden Mainstream schwerer fällt als in anderen Ländern. Der Weg zur Brechung der grünen Definitionsvormacht führt über die scharfe Konfrontation der Brüche und Widersprüche ihrer Ideologie mit der Wirklichkeit. Der Oppositionelle unserer Tage ist Ketzer und Aufklärer zugleich, der den Mut hat, sich gegen die aus allen Lautsprechern verkündeten Geglaubtheiten seiner Vernunft und seines eigenen Verstandes zu bedienen.

 

http://www.jungefreiheit.de/Single-News-Display-mit-Komm.154+M5f6d3e5a9bc.0.html

Zu hohe Abhängigkeit: Moody’s senkt Ausblick für 6 Bundesländer

Nachdem der Ausblick für Deutschland bereits gesenkt wurde, folgten nun sechs Bundesländer und die Deutsche Bahn – sie erhielten ebenfalls einen negativen Ausblick von Moody’s. Grund hierfür sei die große Verflechtung zwischen Bund und Ländern.

Das Solidaritätsprinzip und die enge Beziehung zwischen Bund und Ländern kriegten nun sechs deutsche Bundesländer zu spüren. In der Nacht zu Mittwoch hat die Ratingagentur Moody’s den Ausblick für Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen sowie Sachsen-Anhalt von stabil auf negativ gesenkt. Auch die Deutsche Bahn und die Deutsche Flugsicherung sind betroffen. Erst am Montagabend hatte die Ratingagentur den Ausblick für Deutschland gesenkt. Ein negativer Ausblick ist die erste Ankündigung einer drohenden Herabstufung der Kreditwürdigkeit.

„Der negative Ausblick auf die Länder spiegelt die entsprechende Änderung des Ausblicks für den deutschen Staat wieder“, so die Ratingagentur. „Die extrem starken finanziellen und operativen Verknüpfungen zwischen der Zentralregierung und den deutschen Bundesländern bedingen eine hohe Korrelation zwischen der Bonität der deutschen Bundesregierung und der der Länder.“

 

http://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/2012/07/25/zu-hohe-abhaengigkeit-moodys-senkt-ausblick-fuer-6-bundeslaender/

 

7 Lügen in der Präambel ( Grundgesetz f. d. Bundesrepublik Deutschland )

Die Rechtsordnung der „BRD“, das „Grundgesetz“, beginnt mit  7  Unwahrheiten (Lügen) !

Wenn man bei objektiver Würdigung und strenger Beachtung des Vorstehenden die aus nur drei Sätzen beste-hende Präambel des „GG“ genau und vor allem kritisch durchliest wird man zwangsläufig feststellen können, daß das als Rechtsordnung für die sogenannte „Bundesrepublik Deutschland“ (dem sich so bezeichnenden „Rechtsstaat mit freiheitlich demokratischer Grundordnung“) geltende „Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland“, in diesen drei Sätzen allein sieben Unwahrheiten, sprich Lügen enthält !

Diese drei Sätze lauten auszugsweise:

1Im Bewußtsein seiner Verantwortung …. hat sich das Deutsche Volk (Lüge 1)  kraft seiner verfassung-gebenden Gewalt (Lüge 2) dieses Grundgesetz gegeben.

2Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg …. haben in freier Selbstbestimmung (Lüge 3) die Einheit (Lüge 4) und Freiheit (Lüge 5) Deutschlands vollendet.

3Damit gilt (Lüge 6) dieses Grundgesetz für das gesamte (Lüge 7) Deutsche Volk.“

1. Lüge und Beweis zu der m. E. unwahren Behauptung: „…. hat sich das Deutsche Volk …. dieses Grundgesetz gegeben.“.

Wie bereits auf Seite 15 ausgeführt, ist das „GG“ zwar von deutschen, aber von den 3 westl. Besatzungs-mächten ausgesuchten „Parlamentariern“ formuliert und geschrieben worden, aber nach deren strengen An-weisungen („Frankfurter Dokumente“) und mußte daher mehrfach geändert, anders formuliert werden. Erst nach dem es von diesen Besatzern insgesamt ausdrücklich genehmigt worden war, durfte es verkündet werden.

So ist das „GG“ im Mai 1949 dem militärisch wehrlosen Deutschen Volk, den Reichsbürgern, von den 3 westl. Besatzungsmächten kraft ihrer Waffengewalt aufgezwungen worden und war damit ein eklatanter Verstoß gegen das Völkerrecht, gegen den Artikel 43 der Haager Landkriegsordnung ! Das Ganze war also ein rein militärischer Akt und hatte mit Demokratie absolut nicht das Geringste zu tun. Im Übrigen galt bzw. gilt dieses „GGnur für den Teil des Deutschen Volkes, welches 1949 im Bereich der westl. 3 Besatzungszonen lebte und heute in dem der OMF-„BRD“ lebt, nicht aber für das gesamte Deutsche Volk innerhalb des Territoriums des DR, also auch nicht für den Teil des Deutschen Volkes östlich der Oder-Neiße.

(OMF= Organisationsform einer Modalität der Fremdherrschaft, Prof. Dr. Carlo Schmidt, 08.09.1948)

Das Deutsche Volk, zum dem untrennbar auch die damals und heute noch in den reichsdeutschen Ostprovinzen lebenden deutschen Reichsbürger gehören, ist niemals zum „GG“ gefragt worden, war daran in keiner Weise beteiligt und hatte bis heute niemals auch nur die geringste Mitwirkungs- oder Entscheidungsmöglichkeit daran ! Das kann man auch daran erkennen, daß es heißt: „Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland“ und nicht: der ! Die Verwendung der Präposition „für“ dürfte auch als eindeutiges Indiz dafür zu werten sein, daß dieses „GG“ von einer über dem Deutschen Volk stehenden höheren Gewalt angeordnet worden ist.

Fazit:  Also hat sich das Deutsche Volk dieses „Grundgesetznicht gegeben, sondern es wurde im Gegenteil einem Teil des Volkes gegen dessen Willen von den 3 westl. Besatzungsmächten oktroyiert ! Diese Behauptung in der Präambel des „GG“ dürfte daher die Lüge Nr. 1 sein !

2. Lüge und Beweis zu der m. E. unwahren Behauptung: „…. kraft seiner verfassunggebenden Gewalt ….“.

Als Beweis für die nicht mehr vorhandene Freiheit und der daraus ableitbaren „verfassunggebenden Gewalt“, von der die sogenannten „Befreier“ das Deutsche Volk 1945 völkerrechtswidrig u. a. befreit haben, wurde ihm 1948/49 zu der von den 3 westl. Besatzungsmächten befohlenen Erarbeitung der Rechtsordnung „GG“ eine „verfassunggebende Gewalt“ eben nicht zugestanden, also verwehrt und hat diese bis heute im Jahre 2006 (60 Jahre nach der Kapitulation der Deutschen Wehrmacht und Einstellung der Kampfhandlungen) immer noch nicht wieder zurückerhalten ! Daß das Deutsche Volk, entgegen der Behauptung im „GG“, auch heute im Jahre 2006 immer noch nicht über eine in einem „Rechtsstaat mit freiheitlich demokratischer Grundordnung“ übliche „verfassunggebende Gewalt“ verfügt kann man eindeutig auch daran erkennen, daß es dem Deutschen Volk, den Reichsbürgern, bis heute verwehrt worden ist, in freier Entscheidung eine Verfassung zu beschließen, wie sich dieses auch aus Art. 146 „GG“ ergibt.

Wie vorstehend ausgeführt, ist die Rechtsordnung der OMF-„BRD“, das „GG“, den in den westlichen Besat-zungszonen lebenden Reichsbürgern, kraft der Waffengewalt der westl. Besatzungsmächte, völkerrechts-widrig aufgezwungen worden, hatte also mit Freiheit und Demokratie nicht das Geringste zu tun. Insofern

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dürfte auch die in den letzten Jahren von „bundesdeutschen Politkern“ vermehrt vorgetragene Behauptung, die „BRD“ sei ein „Rechtsstaat mit einer freiheitlich demokratischen Grundordnung“ der „reine Hohn“ sein und dürfte daher so wenig wahr sein wie wenn man sagen würde, der Atlantik sähe aus wie Apfelsaft und schmecke auch so. Auch wenn man dieses immer wieder wiederholen würde, so bliebe es dennoch die Unwahrheit. Freiheit und Demokratie hatten mit der völkerrechtswidrigen Errichtung der OMF-„BRD“ durch die westl. Besatzungsmächte, wie auch mit dem auf deren Anordnung und nach deren strengen Vorgaben geschaffenen „GG“, absolut nicht das Geringste zu tun und standen außen vor.

Im übrigen ist das „GG“ auch keine Verfassung, wie es von „bundesdeutschen Politkern“ einschließlich des „Bundespräsidenten“ immer wieder wahrheitswidrig, offenbar vorsätzlich irreführend behauptet wird, sondern lediglich ein mit demokratischem Anschein verbrämtes Besatzungsstatut der 3 westl. Besatzungsmächte, in Anlehnung an den Artikel 43 HLKO. Dieser lautet: „Nachdem die gesetzmäßige Gewalt tatsächlich in die Hände des Besetzenden übergegangen ist, hat dieser alle von ihm abhängenden Vorkehrungen zu treffen, um nach Möglichkeit die öffentliche Ordnung und das öffentliche Leben wiederherzustellen und aufrecht-zuerhalten, und zwar, soweit kein zwingendes Hindernis besteht, unter Beachtung der Landesgesetze (also der des Deutschen Reiches! Anm. Weide).“

Dieses ergibt sich aus dem „GG“ selbst und findet noch zusätzlich seine Bestätigung in dessen Art. 146. Wenn es denn eine Verfassung wäre, hätte es nicht dieses Artikels 146 bedurft in dem es explizite heißt: „Dieses Grundgesetz …. verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“ Diese sich hieraus ergebende Aufforderung, diese freie Entscheidung ist dem Deutschen Volk, den Reichsbürgern, von den Besatzungs-mächten aber auch von den „bundesdeutschen Politkern“ bis heute leider verweigert worden. Kann man eine derart geführte Staatsform als demokratisch bezeichnen ?

Da also dem Deutschen Volk, den Reichsbürgern, von den Besatzungsmächten und offenbar auch von den diesen offenbar hörigen bzw. weisungsgebundenen „BRD-Politkern“ verwehrt worden ist und offensichtlich immer noch verwehrt wird, in freier Entscheidung eine Verfassung zu beschließen, kann es in der OMF-„BRD“ auch keine „verfassunggebende Gewalt“ geben ! Auch die diesbezüglichen Behauptungen „bundesdeutscher Politiker“, das „GG“ sei inzwischen (seit der tatsächlich nicht stattgefundenen Wiedervereinigung) in einen Verfassungsrang erhoben worden, ist eindeutig unwahr, also gelogen, denn es gibt hierzu keinen ent-sprechenden Akt und auch kein genaues Datum, wann dieses denn geschehen sein soll (sh. oben  Allegorie mit Atlantik + Apfelsaft). Darüber hinaus ist in einer echten, in einer wirklichen Demokratie eine Verfassung stets die freie Entscheidung eines souveränen Volkes ! Wie vorstehend dargestellt, trifft dieses aber eindeutig und zweifelsfrei keinesfalls auf das „GG für die BRD“ zu, denn das Deutsche Volk ist bis heute dazu nicht gefragt worden und konnte daher bis heute hierüber auch nicht frei entscheiden !

Daher verfügt das Deutsche Volk, seit es im Mai 1945 von den „Befreiern“ völkerrechtswidrig u.a. seiner Frei-heit beraubt wurde und damit auch seiner Souveränität – mangels der nicht mehr vorhandenen Souveränität – bis zum heutigen Tage auch nicht über die im Satz 1 der Präambel des „GG“ wahrheitswidrig behaupteten „verfassunggebenden Gewalt!

Kraft einer Gewalt ist das „GG“ der OMF-„BRD“ zwar gegeben (oktroyiert) worden, diese Gewalt war aber – entgegen der wahrheitswidrig und irreführend, Demokratie vortäuschenden behaupteten „verfassungsgebenden Gewalt“ – eindeutig nur die „Waffengewalt“ der westl. Besatzungstruppen, denn eine „verfassunggebende Gewalt“ geht – zumindest in einer echten Demokratie – stets von einem freien Volke aus ! Wie kann man da also ehrlichen Gewissens behaupten: „…. hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassunggebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben?

 

Fazit: Somit dürfte also zweifelsfrei feststehen, daß diese Angabe im „GG“, kraft seiner verfassung-gebenden Gewalt, nicht der Wahrheit entspricht, also Lüge Nr. 2 sein dürfte !

3. Lüge und Beweis zu der m. E. wahrheitswidrigen Behauptung: „….in freier Selbstbestimmung….“.

Dieser zweite Satz der Präambel des „GG“ enthält m. E. nun sogar schon drei Lügen und dürfte daher mit dieser – nach meiner Auffassung wahrheitswidrigen Behauptung – eine äußerst dreiste Volksverdummung darstellen ! Wie kann man da also behaupten, die „BRD“ sei ein „Rechtsstaat mit einer freiheitlich demo-kratischen Grundordnung“ ? Entspricht das Ganze nicht eher einer Diktatur, wenn derartige Sätze mit den darin enthaltenen Unwahrheiten von der „Obrigkeit“ verfaßt und das Volk diese Unwahrheiten als wahr, als Tatsache hinzunehmen hat ?

Die Deutschen, also das gesamte Deutsche Volk selbst, der oft zitierte Souverän, kein Einziger von ihnen ist je  gefragt worden und konnte daher auch nicht in freier Selbstbestimmung entscheiden, obwohl es nach Art. 29 Abs. 2 „GG“ sogar eines Volksentscheides bedurfte ! Dieser Artikel besagt: „Maßnahmen zur Neugliederung des Bundesgebietes ergehen durch Bundesgesetz, das der Bestätigung durch Volksentscheid bedarf.“ Hat 1990 – bei der Neugliederung des Bundesgebietes – ein solcher Volksentscheid stattgefunden ???  Darf man dieses Unterlassen als einen eklatanten Verstoß seitens der damaligen „Bundesregierung“ gegen diese doch eindeutige Bestimmung des „GG“ bezeichnen ?

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Ein Plebiszit ist den Deutschen also versagt worden. Oder können Sie sich daran erinnern, daß Sie gefragt worden sind oder sich an einem Volksentscheid beteiligen durften, als es 1990 um die „Neugliederung des Bundesgebietes“ ging ? Entschieden haben ganz alleine die an der damaligen Regierung beteiligten, abhängigen „BRD-Politker“, aber ohne das Deutsche Volk zu fragen. Die damaligen „Oppositions-Politker“, die heute teilweise mit an der derzeitigen Regierung beteiligt sind, waren strikt gegen eine Wiedervereinigung. Der entschiedenste Gegner der im Herbst 1990 zwar möglichen, aber tatsächlich leider nicht zustande gekommenen Wiedervereinigung Deutschlands, war Oskar Lafontaine !

Kein einziger der Deutschen in den Ländern …. hat daher irgend etwas in freier Selbstbestimmung entschieden oder gar vollendet, weil diese es nicht konnten oder durften, es Ihnen verwehrt war !

Fazit: Damit dürfte auch hier zweifelsfrei feststehen, daß diese Behauptung „in freier Selbst-bestimmungnicht der Wahrheit entspricht, also gelogen und damit Lüge Nr. 3 sein dürfte !

 

 

4. Lüge und Beweis zu der m. E. wahrheitswidrigen Behauptung: „…. Einheit ….“.

Per 03.10.1990 erfolgte lediglich ein Zusammenschluß der 3 westl. Besatzungszonen mit der sowjet. Besat-zungszone, also nur von West- und Mitteldeutschland, allerdings ohne jegliche rechtlichen Grundlagen, da diese den beiden besatzungsrechtlichen Verwaltungsstrukturen, genannt „BRD“ und „DDR“, von deren jewei-ligen obersten Instanzen (USA + SU) bereits mit Wirkung zum 18.07.1990, 00:00 h, entzogen worden waren. Mit dem Zusammenschluß oder der Vereinigung der „BRD“ und der „DDR“ war aber keinesfalls die „Einheit“ Deutschlands, also des Deutschen Reichs vollendet worden, denn die Ostprovinzen waren nicht dabei  !

Deutschland ist das Deutsche Reich in seinen Grenzen vom 31.12.1937 und nicht die OMF-„BRD!

Mit ihrer „Vier-Mächte-Erklärung“ („Berliner Deklaration“) vom 05.06.1945 wurde das Deutsche Reich von den 4 Hauptsiegermächten (den späteren Besatzungsmächten) stets als ein „Deutschland als Ganzes“ betrachtet und behandelt und in verschiedenen Proklamationen und Verträgen auch offiziell so bezeichnet. Nach Nr. 46 des Kontrollratsgesetzes von 1946 gibt es nur einen deutschen Staat, das Deutsche Reich in den Grenzen vom 31.12.1937. Das Staatsgebiet des weiterhin existierenden Völkerrechtssubjekts Deutsches Reich war also gemäß den Bestimmungen und Entscheidungen der Alliierten festgestellt und auf das Gebiet innerhalb der Grenzen vom 31.12.1937 beschränkt, also auch einschließlich der zum Reich gehörenden Ost-provinzen Pommern, Preußen und Schlesien. Somit gehören auch die östlich der Oder-Neiße-Linie gelegenen reichsdeutschen Ostprovinzen zu Deutschland, zum Deutschen Reich, auch wenn diese inzwischen zu einem kleineren Teil von zunächst der Sowjetunion und jetzt Rußland und zum größeren Teil von Polen, völkerrechtswidrig annektiert worden sind, dieses auch entgegen den damaligen Entscheidungen der vier Hauptsiegermächte nach der Kapitulation der Deutschen Wehrmacht und der völkerrechtswidrigen Verhaftung der letzen reichsdeutschen Regierung unter dem Reichspräsidenten, Großadmiral Karl Dönitz.

Auch das „Bundesverfassungsgericht“ („BVerfG“) hat in mehreren Urteilen, u. a. 2 BvF 1/73 vom 31.07.1973, festgestellt und entschieden: „…. Das Deutsche Reich existiert fort ….“

Damit dürfte zweifelsfrei feststehen, zu Deutschland, dem weiterhin existenten Völkerrechtssubjekt Deutsches Reich gehören weiterhin auch die reichsdeutschen Ostprovinzen jenseits der Oder-Neiße-Linie (ca. 1/3 des Reichsgebiets !) mit den dort noch immer lebenden Millionen deutscher Reichsbürger, auch wenn diese Provinzen inzwischen völkerrechtswidrig annektiert worden sind.

Die „Einheit“ Deutschlands, also des Deutschen Reichs, ist demnach am 3. Okt. 1990 keinesfalls vollendet worden, wie es die geänderte Präambel des „GG“ wahrheitswidrig besagt und von den „bundesdeutschen Politkern“ den sogenannten „Bundesbürgern“ – die es de jure gar nicht gibt ! – seitdem wissentlich und vorsätzlich falsch vorgegaukelt wird. Die im Herbst 1990 tatsächlich möglich gewesene vollständige Wieder-vereinigung mit den besetzten und völkerrechtswidrig vom Deutschen Reich abgetrennten Ostprovinzen (Zustimmung der SU durch Gorbatschow lag vor), ist im Gegenteil von eben diesen „bundesdeutschen Politkern“ sogar vehement verhindert worden. Ein ganz entschiedener Gegner der möglichen Wiedervereinigung war Oskar Lafontaine ! Aber auch Schäuble war dagegen. Genscher soll damals sozusagen fast „auf den Knien gelegen“ und gefleht haben, man möge doch bitte nur einer Vereinigung mit der „DDR“ zustimmen, nicht aber mit den Gebieten östlich der Oder-Neiße. (Und diese Politiker wollen Vertreter des Volkes sein und dessen Interessen wahrnehmen, wie es auch deren Amtseid nach Art 56. „GG“ fordert ?)

Und nun noch etwas, eine Merkwürdigkeit, zu der sogenannten „Wiedervereinigung“ und dem rechtlichen Hintergrund. Wiedervereinigen kann sich doch nur etwas, was zuvor auch eine Einheit war. Die sowje-tische Besatzungszone in Mitteldeutschland, seit Oktober 1949 als „DDR“ bezeichnet und die westl. drei Besatzungszonen in Westdeutschland, seit Mai 1949 als „BRD“ bezeichnet, waren vor dem aber keine Einheit, sondern Fragmente eines völkerrechtswidrig zerteilten größeren Ganzen, nämlich des Deutschen Reichs. Das was am 03. Okt. 1990 zwischen der OMF-„BRD“ und der „DDR“ durchgeführt worden ist war also im wahrsten Sinne des Wortes keine Wiedervereinigung, sondern bestenfalls eine Vereinigung. Eine Wieder-vereinigung war es auch deshalb nicht, weil die nach wie vor zum Reich gehörenden Ostprovinzen östlich der Oder-Neiße, in denen immer noch Millionen reichsdeutscher Bürger leben, wegen des entschiedenen Wider-standes der „bundesdeutschen Politiker“ nicht mit einbezogen worden sind (!). Das Ganze war also nur ein Beitritt der Länder der „DDR“ zum Geltungsbereich des „GG“ nach dessen Art. 23 a. F., so wie es auch gesagt bzw. geschrieben wurde, also lediglich eine Vereinigung zweier staatsähnlicher Besatzungs-strukturen auf dem Territorium des Deutschen Reichs, dies allerdings ohne jegliche staatsrechtlichen Grundlagen, weil solche nicht vorhanden waren.

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Bezüglich des Art. 23 a. F. „GG“, welcher den Geltungsbereich des „GG“ definierte (sh. Ausgabe vor 1990), ist damals aber etwas Seltsames geschehen, welches der deutschen Öffentlichkeit offensichtlich vorsätzlich und bewußt verschwiegen bzw. vorenthalten wurde.

Im Sommer 1990 fanden die sogenannten „2 + 4 Verhandlungen“ statt mit dem Ziel der Wiedervereinigung Deutschlands mit seinen besetzten und abgetrennten Gebieten, wie es auch das „GG“ a. F. u. a. in der Präambel gefordert hat. Deutschland ist aber das Deutsche Reich und nicht die OMF-„BRD! Anläßlich dieser Verhandlungen ist am 17.07.1990 in Paris vom damaligen Außenminister der Besatzungsmacht SU, Eduard Schewardnaze, die „Verfassung“ und die Staatsbürgerschaft der „DDR“ aufgehoben und im Gegenzuge vom damaligen Außenminister der Besatzungsmacht USA, James Baker, die Präambel des „GG“, dessen Art. 23 a. F. und damit auch dessen Geltungsbereich aufgehoben worden. Da die OMF-„BRD“ und die „DDR“ – seit ihrer völkerrechtswidrigen Errichtung im Jahre 1949 – niemals souveräne Staaten waren sondern lediglich besatzungsrechtliche Selbstverwaltungskonstrukte und deswegen nach wie vor der Oberhoheit ihrer Besat-zungsmächte und deren sich daraus ergebenden Vorbehaltsrechte unterlagen, nahmen die Vertreter der USA und SU sich auch das Recht zu diesen doch weitreichenden Maßnahmen, wie geschehen.

Mit der Aufhebung ihrer „Verfassung“ hatte die „DDR“ und mit der Aufhebung des Art. 23 a. F. „GG“ hatte auch die OMF-„BRD“ keine Rechtsgrundlage mehr. Damit waren beide besatzungsrechtlichen Selbst-verwaltungskonstrukte de jure erloschen, de facto agierten beide aber weiter, als sei nichts geschehen. Die „DDR“ bis zum 03.10.1990 und die OMF-„BRD“ noch heute. (Ist das nicht kurios ?)

Aus diesen „2 + 4 Verhandlungen“ ist dann u. a. der „Einigungsvertrag vom 31.08.1990“ entstanden. In dessen Art. 4, Ziffer 2 heißt es: „Artikel 23 („GG“) wird aufgehoben“. In Verbindung mit Art. 1 des „Einigungsgesetzes“ ist daher der Art. 23 a. F. „GG“ ersatzlos aufgehoben und im BGBl. II vom 23.09.1990, S. 885 ff amtlich bekannt gemacht worden.

Das „BVerfG“ hat mit seiner Entscheidung vom 31.07.1973, 2 BvF 1/73, u. a. auch festgestellt: „…. Sie (die OMF-„BRD“) beschränkt staatsrechtlich ihre Hoheitsgewalt auf den Geltungsbereich des Grund-gesetzes. ….“ Seit dem 18.07.1990, spätestens aber seit der Veröffentlichung im BGBl. am 23.09.1990, hat das “GG” jedoch keinen Geltungsbereich mehr ! Weil ein neuer Geltungsbereich bisher nicht definiert worden ist, gibt es daher seitdem auch kein Gebiet mehr, wo das „GG“ Gültigkeit hat oder angewendet werden kann ! Daher gibt es seitdem auch kein Gebiet mehr in welchem die OMF-„BRD“ – nach rechtsstaat-lichen Grundsätzen – eine Hoheitsgewalt auszuüben berechtigt ist. Nach dem Staats- und Völkerrecht ist sie daher zur Ausübung staatspolitischer Handlungen jeglicher Art seitdem auch nicht mehr legitimiert, weil sie keine gültige Rechtsgrundlage mehr hat. Die OMF-„BRD“ ist damit seitdem de jure erloschen, de facto aber noch existent, weil sie unter Mißachtung dessen seitdem ohne jegliche Rechtsgrundlage weiter gehandelt hat und noch immer handelt. Jede weitere staatspolitische Handlung seitens der OMF-„BRD“ dürfte daher seitdem als Ausfluß einer bestehenden Diktatur, aus der „normativen Kraft des Faktischen“ zu bewerten sein und mit Rechtsstaatlichkeit auf der Basis einer freiheitlich demokratischen Grundordnung – wie fälschlich immer wieder behauptet wird – absolut nicht das Geringste zu tun haben !

Zur sogenannten „Wiedervereinigung“ wurde regierungsseitig behauptet, auch von den Medien, die Länder der „DDR“ seien am 03.10.1990 dem Geltungsbereich des „GG“ nach dessen Art. 23 beigetreten ! Wie war das aber möglich, wo doch der Art. 23 (a. F.) „GG“ spätestens mit dem 23.09.1990 bereits aufgehoben war, also keine Gültigkeit mehr hatte ? Hinzu kommt noch, daß es am 03.10.1990 noch gar keine Länder der „DDR“ (Thüringen, Sachsen usw.) gab. Diese sollten erst noch durch das „Ländereinführungsgesetz“ der „DDR“ vom 22.07.1990, zum 14.10.1990 gebildet werden ! Wie kann also etwas noch nicht Existierendes etwas nicht mehr Existierendem beitreten ? Wie ist das möglich ? Ein Volksentscheid, wie es das „GG“ mit seinem Art. 29 Abs. 2 vorschreibt, wurde nicht durchgeführt, dem Deutschen Volk also grundgesetzwidrig vorenthalten !

Deutschland, das ganze Deutschland umfaßt also das gesamte Territorium des Deutschen Reichs, ein-schließlich seiner Ostprovinzen östlich der Oder-Neiße in den Grenzen vom 31.12.1937 und nicht in den Grenzen der OMF-“BRD! So lange diese Ostprovinzen dem Deutschen Reich nicht wieder zurück gege-ben worden sind, so lange ist auch die Einheit Deutschlands, des Deutschen Reichs nicht vollendet !

Fazit: Es dürfte damit eindeutig und zweifelsfrei bewiesen sein, die Einheit Deutschlands, also des gesamten Deutschlands (sh. „GG“ a. F.), des Deutschen Reichs, in den Grenzen vom 31.12.1937, wie es national und international anerkannt und festgestellt worden ist, ist keinesfalls, also nicht vollendet worden und dürfte damit die Lüge Nr. 4 sein !

 

5. Lüge und Beweis zu der m.E. wahrheitswidrigen Behauptung: „…. Freiheit….“.

Als oberste Instanz für die sogenannte und nach wie vor unfreie „Bundesrep. Dtl.“ bestehen immer noch die Militärgesetze (SHAEF-Gesetzgebung) von 1945. Bestätigt wurde dieses durch die zwischen der OMF-„BRD“ und den westl. Besatzungsmächten am 28.07.1990 geschlossenen Vereinbarung (BGBl. 1990 II S.1386 ff).  Die OMFBRD“ ist also weiterhin lediglich ein von den 3 westl. Besatzungsmächten geschaffenes und von diesen abhängiges Selbstverwaltungskonstrukt. Im „Übereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in Bezug auf Berlin“ vom 25.09.1990 (BGBl. II 1990, S. 1274 + S. 1386 ff)), wurde dieses noch einmal ausdrücklich hervorgehoben und bestätigt. Gemäß den Restriktionen der immer noch geltenden Verträge und Gesetze

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der westl. Besatzungsmächte, ist die „OMF-BRD“ nicht souverän, sondern ein fremdgesteuertes und fremd-gebundenes Staatsgebilde – ein Vasallenstaat – auf einem Teil des Territoriums des DR. Ebenso gelten immer noch die sogenannten „Feindstaatenklauseln“ der UN-Charta in Bezug auf Deutschland, die Art. 53 und 107. Wie kann man da von Freiheit reden ? Als frei und souveränkann ein Staat doch nur dann gelten und sein, wenn er auch eine vom gesamten Staatsvolk frei gewählte Verfassung hat und über seine Belange frei und selbst entscheiden kann ! Eine solche Verfassung hat aber die sogenannte „Bundesrep. Dtl.“ bis zum heutigen Tage eindeutig nicht, sondern lediglich das 1949 von den westl. Besatzungsmächten völkerrechtswidrig oktroyierte „GG“, welches aber seit dem 23.09.1990 keinen Geltungsbereich mehr hat und damit de jure seitdem nirgendwo mehr staatsrechtliche Gültigkeit hat ! Das 1990 (widerrechtlich?) modifizierte „GG“ enthält nirgendwo eine Definition über dessen Geltungsbereich !

In diesem Zusammenhang dürfte auch von Bedeutung sein, daß auch heute immer noch im Art. 125 Abs. 1 des „GG“ steht: „…. soweit es innerhalb einer oder mehrerer Besatzungszonen einheitlich gilt“. Danach ist doch ganz eindeutig Deutschland, das Deutsche Reich, immer noch besetztes Land ! Darf man da mit Fug und Recht sagen, die Freiheit Deutschlands sei vollendet worden ? Doch wohl nicht !

Fazit: Somit dürfte also auch hier zweifelsfrei feststehen, die Freiheit Deutschlands ist eindeutig  nicht vollendet worden und dürfte daher als Lüge Nr. 5 festgestellt sein!

6. Lüge und Beweis zu der m. E. wahrheitswidrigen Behauptung: „…. gilt dieses Grundgesetz ….“.

Wie auf den Seiten 18, 19 + 22 meines Essays und vorstehend dargestellt, hat das „GG“ mit der Aufhebung seines Art. 23 a. F. keinen Geltungsbereich mehr und wurde damit de jure außer Kraft gesetzt ! Eine territoriale Abgrenzung, also ein neuer Geltungsbereich ist bisher eindeutig aber nicht definiert worden !

Fazit: Auf Seite 21 und vorstehend ist festgestellt, daß das „GGkeine Verfassung eines souveränen und demokratischen Staates ist. Daher benötigt es zur Abgrenzung eines Hoheitsgebietes, wo es denn gelten soll, einer genauen Definition seines Erstreckungsgebietes ! Da eine solche Definition seit dem 23.09.1990 eindeutig und zweifelsfrei aber nicht mehr vorhanden ist,kann dieses Grundgesetz daher auch nirgendwo und für niemanden mehr gelten, ist also Lüge Nr. 6 !

7. Lüge und Beweis zu der m. E. wahrheitswidrigen Behauptung: „…. für das gesamte Deutsche Volk ….“.

Zum gesamten Deutschen Volk gehören auch jene Reichsbürger, die in den völkerrechtswidrig annektierten  reichsdeutschen Ostprovinzen jenseits der Oder-Neiße leben ! Jene Reichsbürger, die seinerzeit insbesondere von den ehemaligen „Bundeskanzlern“ Brandt und Kohl m. E. „verraten und verkauft“ und damit aufgegeben und inzwischen vergessen worden sind ! Diese nach wie vor zum Deutschen Volk gehörenden Menschen sind hiermit eindeutig aber nicht mit einbezogen worden, weil sie zwangsweise außerhalb des ohnehin nicht mehr bestehenden Geltungsbereiches des „GG“ leben. Sie konnten also nicht mit einbezogen werden, sind auch nicht gefragt worden und konnten daher auch nicht in freier Selbstbestimmung mit entscheiden.

Fazit: Ergo kann das ohnehin unwirksame „GG“, weil es keinen Geltungsbereich mehr hat, auch nicht für das gesamte Deutsche Volk gelten, ist also Lüge Nr. 7 !

Die vorstehende Meinungsäußerung bezieht sich analog auch auf die 1990 (widerrechtlich?) vorgenommene Ergänzung im Art. 146 „GG“: „… das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte Deutsche Volk gilt, …“. Auch dieses entspricht (wie vor) nicht der Wahrheit, die Ostdeutschen sind nicht mit einbezogen !

Hierbei mit zu berücksichtigen sind selbstverständlich auch die nach wie vor zum Deutschen Volke gehörenden Deutschen bzw. deren Abkömmlinge, die als Volksdeutsche bezeichnet werden und teilweise in Enklaven bzw. begrenzten Gebieten innerhalb der ehemaligen SU lebten oder noch leben.

Was ist also von einem derartigen „Staat“ zu halten, der „seine Bürger“ derart, offenbar schamlos belügt ? Darf sich ein derartiger „Staat“ als ein „Rechtsstaat mit freiheitlich demokratischer Grundordnung“ bezeich-nen ? Denken Sie darüber bitte einmal in Ruhe und gründlich nach. Informieren Sie sich möglichst umfassend und entscheiden Sie dann, bilden sich dann Ihre eigene Meinung.

Im übrigen dürfte bei der Ende 1990 vorgenommenen Modifikation des „GG“, von den damals entscheidenden „bundesdeutschen Politikern“ m.E. Hochverrat am gesamten Deutschen Volk begangen worden sein, in dem in der Ende 1990 neu gefaßten Präambel ersatzlos aufgegeben wurde: „…seine nationale und staatliche Einheit zu wahren“ und die beiden letzten Sätze: “Es hat auch für jene Deutsche gehandelt, denen mitzuwirken versagt war. Das gesamte Deutsche Volk bleibt aufgefordert, in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands zu vollenden.“. Da die nach wie vor zum DR gehörenden deutschen Ostgebiete aber immer noch unter fremder Verwaltung stehen, völkerrechtswidrig annektiert worden sind, ist die Einheit und Freiheit Deutschlands, des Deutschen Reichs bis heute nicht vollendet worden und der diesbezügliche Auftrag aus dem „GG“ (a. F.) bisher nicht erfüllt, sondern (widerrechtlich) sogar aufgegeben worden ! Mit der m. E. gewissenlosen Aufgabe dieser doch eindeutigen Vorgaben, sind die immer noch zum DR gehörenden Ostgebiete von den „bundesdeutschen Politikern“ (den sogenannten „Volksvertretern“) doch aufgegeben und verraten worden ?

Ist das nicht Hochverrat ?

Öffentl. Erklärung von Richter a. D. Dieter Reicherter

Zitat Staatsanwaltschaft Stuttgart durchsucht Wohnung eines pensionierten Kollegen!

Liebe Freundinnen und Freunde der Bürgerrechte,

der SPIEGEL wird in seiner Ausgabe vom kommenden Montag, 16.7.2012, über eine Aktion der Stuttgarter Ermittlungsbehörden berichten.

Vorabbericht verfügbar unter

www.spiegel.de/spiegel/vorab/stuttgart-21-hausdurchsuchung-bei-pensioniertem-richter-a-844401.html

Bisher weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit hat sich in einem 100–Seelen–Dorf im Schwäbischen Wald folgendes zugetragen:

Auf Grund eines Beschlusses des Amtsgerichts Stuttgart durchsuchten Staatsanwaltschaft Stuttgart und Polizeikräfte mein Haus und beschlagnahmten zwei Computer sowie schriftliche Unterlagen.

Anlass für die Aktion war, dass ich mich am 24.2.2012 aus Sorge um die Missachtung der Bürgerrechte durch Sicherheitsorgane des Landes Baden – Württemberg und des Bundes an die Öffentlichkeit gewandt und darauf hingewiesen hatte, dass die neue grün – rote Landesregierung die Praxis der alten Regierung fortführt, im Zusammenhang mit dem Projekt Stuttgart 21 friedliche Bürgerinnen und Bürger unter Einschaltung des Verfassungsschutzes zu bespitzeln und in sogenannten Gefährdungslagebildern zu erfassen. Selbst Gottesdienste, aber auch Aktionen von Befürwortern des Projekts, werden samt den Daten der Veranstalter als Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung aufgelistet.

Die näheren Einzelheiten können Sie aus dem beigefügten Schreiben vom 24.2.2012 (siehe unten) entnehmen. Wie schon bei der Abfassung dieses Schreibens bin ich weiterhin der Auffassung, die Polizei, der Verfassungsschutz und andere Sicherheitsdienste hätten Wichtigeres zu tun als friedliche Bürgerinnen und Bürger, seien sie nun für oder gegen ein Bahnprojekt, auszuspionieren. Angesichts der jüngsten Erkenntnisse zur Arbeit der Verfassungsschutz -behörden habe ich massive Zweifel daran, dass bei der im Rahmenbefehl angeordneten Bespitzelung alle Rechtsnormen beachtet werden.

Als ehemaliger Staatsanwalt und Richter im Ruhestand (zuletzt Vorsitzender einer Strafkammer des Landgerichts Stuttgart) bin ich am 30.9.2010 (sogenannter Schwarzer Donnerstag) Zeuge eines völlig überzogenen Polizeieinsatzes im Stuttgarter Schlossgarten  und dabei als Unbeteiligter auf einer Wiese inmitten einer friedlichen Menge Opfer eines Wasserwerferangriffs geworden. Meine damaligen Beobachtungen habe ich mit Hilfe zahlreicher Medien öffentlich gemacht. Dies hat dazu geführt, dass sich außer den Medien auch zahlreiche Betroffene sowie kritische Bürgerinnen und Bürger bei mir gemeldet und mir vertrauliche Berichte und Informationen überlassen haben. Seit Ende 2010 arbeite ich in verschiedenen Gruppen mit, um insbesondere eine Aufklärung der Geschehnisse des 30.9.2010 zu erreichen. Aus dieser Entwicklung ergab sich auch meine Sorge um die Beeinträchtigung der Bürgerrechte durch den Rahmenbefehl des Landespolizeipräsidenten.

Die Staatsanwaltschaft benötigte lediglich vier Monate, um aus meinem von ihr am 25.2.2012 auf der Website www.bei-abriss-aufstand.de entdeckten Schreiben den Verdacht abzuleiten, ein Amtsträger habe unbefugt an mich ein Geheimnis offenbart und dadurch wichtige Interessen gefährdet. Sie nahm an, sie könne dazu bei mir Beweismittel finden. Mir selbst werden keine Straftaten vorgeworfen, vielmehr bin ich Zeuge.

Die Durchsuchung bei mir erfolgte nicht in den Tagen nach dem Erlass des richterlichen Beschlusses, sondern erst zu einem Zeitpunkt, als den Strafverfolgungsbehörden bekannt war, dass meine Mutter unmittelbar davor verstorben war, ich mich für mehrere Tage wegen einer nicht aufschiebbaren Reise im Ausland aufhielt und am Tag nach meiner Rückkehr die Beisetzung stattfinden sollte. Meine Nachbarn wurden zu meiner Person ausgefragt und – wie sie berichten – wurde ihnen wahrheitswidrig erklärt, ich sei verschollen.

Obwohl die Durchsuchungskräfte wussten, dass sie sich an meine Tochter wenden konnten, deren Telefonnummer ihnen bekannt war, warteten sie deren Rückruf nicht ab, sondern erzwangen von Bekannten die Herausgabe meines Schlüssels mit der Drohung, andernfalls gewaltsam in mein Haus einzudringen. Als Legitimation diente eine Visitenkarte mit der Aufschrift „Dezernat 3.5 Amtsdelikte und Korruption“ mit der vorhersehbaren Folge, dass in meinem Ort der Verdacht entstand, ich hätte etwas mit Korruption zu tun. Dass jemand im Besitz eines Schlüssels war, war offenbar deswegen bekannt, weil ich im Nov 2010 bei einer Vernehmung durch die Kriminalpolizei als Geschädigter in einem völlig anderen Verfahren Angaben zu den Schlüsselverhältnissen gemacht hatte.

Nr. 11 a der Richtlinien für das Straf – und Bußgeldverfahren lautet:

„Durchsuchung und Beschlagnahme stellen erhebliche Eingriffe in die Rechte des Betroffenen dar und bedürfen daher im Hinblick auf den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz einer sorgfältigen Abwägung.“

§ 106 der Strafprozessordnung schreibt vor:

„Der Inhaber der zu durchsuchenden Räume oder Gegenstände darf der Durchsuchung beiwohnen. Ist er abwesend, so ist, wenn möglich, sein Vertreter oder ein erwachsener Angehöriger, Hausgenosse oder Nachbar zuzuziehen.“

Eine nähere Prüfung der Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen fand offenbar nicht statt.

Obwohl keinerlei Eile bestand, wurde nicht meine Rückkehr von der Reise abgewartet, um mir eine freiwillige Herausgabe der gesuchten Beweismittel anzubieten (sogenannte Abwendungsbefugnis). Ebenso wenig wurde meiner Tochter Gelegenheit gegeben, an der Durchsuchung teilzunehmen, und auch einer anderen Person meines Vertrauens wurde dies nicht ermöglicht.

Die Durchsuchung fand somit ohne jegliche Kontrollmöglichkeit statt. Was die Durchsuchungskräfte während der etwa zweistündigen Aktion im Haus unternommen haben, ist ungeklärt. Jedenfalls lässt sich anhand der Spuren feststellen, dass auch vertrauliche ärztliche Unterlagen meiner noch nicht bestatteten Mutter, schriftliche Unterlagen meiner vor einem Jahr verstorbenen Schwester und persönliche Schriftstücke aus meinem Dienst beim Landgericht Stuttgart gesichtet wurden. Insbesondere aber wurden Unterlagen über meine Tätigkeiten beim Bürgertribunal zum 30.9., bei der Initiative 30.9., bei den Juristen zu Stuttgart 21 sowie Schriftwechsel mit Abgeordneten, anderen Mandatsträgern und Journalisten sowie vertrauliche Zeugenaussagen durchgesehen.

Schließlich wurden auch zwei Computer mitgenommen, die zahlreiche Dateien über Kontakte mit den vorgenannten Gruppen sowie mit Betroffenen des 30.9. und anderer polizeilicher Aktionen enthielten. Auch wurde eine „Klarsichthülle mit Dokumenten“ beschlagnahmt.

Bis heute weiß ich nicht, um welche Dokumente es sich handelt. Meine Schreiben an Amtsgericht und Staatsanwaltschaft Stuttgart sowie meine vor zwei Wochen eingereichte Beschwerde blieben unbeantwortet. Ebenso wenig habe ich eine Niederschrift über die Durchsuchung bekommen, sodass ich noch nicht einmal weiß, welche Personen in meinem Haus waren.

Die beiden Computer habe ich zwar zurück erhalten. Was jedoch in der Zwischenzeit mit ihnen geschehen ist, weiß ich nicht. Zu befürchten ist, dass sämtliche gespeicherte Daten, darunter auch solche meiner Tochter und meiner verstorbenen Schwester, ausgespäht werden oder schon wurden. Ob darüber hinaus gegen mich Überwachungsmaßnahmen durchgeführt werden/wurden, wie dies der zitierte Rahmenbefehl nahe legt, weiß ich auch nicht.

Zu derartigen Befürchtungen hat Herr Oberstaatsanwalt Häußler in einem Aktenvermerk vom 9.11.2010, der sich in einer mich nicht betreffenden Akte (gegen den als „Prügelglatze bekannt gewordenen Polizeibeamten) befand, folgendes niedergelegt:

„Bei mir ist der Eindruck entstanden, dass Herr Reicherter eine Wahnvorstellung entwickelt hat.“

Wegen Verdachts auf Datenschutzverstöße durch den Herrn Oberstaatsanwalt hatte ich mich kurz vor der Durchsuchungsaktion an den Herrn Landesbeauftragten für den Datenschutz gewandt.

Die Durchsuchung beeinträchtigt mich immer noch erheblich. Das Gefühl, dass Fremde in meinen persönlichsten Bereich eingedrungen sind und mein Leben unkontrolliert ausgeschnüffelt haben, hat sich festgesetzt. Während meiner beruflichen Tätigkeit haben mir immer wieder Opfer von Straftaten diese schwerwiegende Folge geschildert. Zwar weiß ich, dass keine Strauchdiebe in mein Haus eingedrungen sind, sondern Durchsuchungskräfte mit richterlicher Erlaubnis, doch ändert dies an den psychischen Folgen nichts.

Es tut mir leid, dass zahlreiche Menschen, die mir Dinge anvertraut haben, in diesen Strudel hinein gezogen werden.

Wer einen Missbrauch seiner Daten befürchtet, könnte sich wenden an:

Staatsanwaltschaft Stuttgart, Neckarstr. 145, 70190 Stuttgart, Telefon 0711-921-4416

zum Aktenzeichen 5 UJs 1639/12

Polizeipräsidium Stuttgart, Dezernat 3.5, Hauptstätter Str. 112, 70178 Stuttgart, Telefon 0711-8990-6304 zum Aktenzeichen ST/0327159/2012

Innenminister Gall, Innenministerium BW, Dorotheenstr. 6, 70173 Stuttgart, Tel. 0711 231-4

Justizminister Stickelberger, Justizministerium BW, Schillerplatz 4, 70173 Stuttgart, Tel. 0711-279-0

Landesbeauftragter für den Datenschutz BW, Königstr. 10 a, 70173 Stuttgart, Tel. 0711-615541-0

Die bei mir durchgeführten Maßnahmen halte ich für um so erstaunlicher als gerade in der letzten Zeit laufend geheime Unterlagen veröffentlicht werden, beispielsweise zur EnBW – Affäre, ohne dass dies die Staatsanwaltschaft auf den Plan gerufen hätte.

Sofern Zweck der Durchsuchungs – und Beschlagnahmeaktion gewesen sein sollte, mich einzuschüchtern und von meiner Arbeit abzuhalten, möchte ich klarstellen, dass dies nicht gelingen wird. Im Gegenteil werde ich erst recht nachfragen, warum gegen den ehemaligen Ministerpräsidenten, der inzwischen der Untreue verdächtig ist, nicht wegen einer möglichen Verantwortung für den 30.9. ermittelt wird, warum gegen Verantwortliche des Projekts Stuttgart 21 nicht wegen des Verdachts zahlreicher Gesetzesverstöße bis hin zur Täuschung des Landtags ermittelt wird und warum nicht aufgedeckt wird, welche Eingriffe in Grundrechte von Bürgerinnen und Bürgern in Befolgung des Rahmenbefehls erfolgt sind. Auch werde ich weiter nachfragen, ob im Untersuchungsausschuss des Landtags zum 30.9. die Wahrheit vertuscht wurde und wer dafür verantwortlich ist.

Immerhin hatte der damalige Innenminister Rech als Zeuge vor dem Untersuchungsausschuss des Landtags behauptet, dass eine Beobachtung von Projektgegnern nur hinsichtlich extremistischer Aktivitäten erfolge, welche Aussage sich mit dem damals geltenden 1. Rahmenbefehl offensichtlich nicht in Einklang bringen lässt.

gez. Dieter Reicherter Zitatende

Hier noch das Schreiben um das es ging vom 24.02.12

 

 

 

http://schaeferweltweit.wordpress.com/2012/07/15/offentl-erklarung-von-richter-a-d-dieter-reicherter/