Ein Kommentar zu : Der Fall Mollath

Herr Mollath wurde offensichtlich weggesperrt und enteignet, weil er Herrschenden nicht in den Kram gepasst hat.

Ein Politiker dazu: “Wenn das stimmt, dann ist das kein Rechtsstaat, dann haben wir einen Archipel Gulag”.(1)

Im Fall Mollath kamen diverse Manipulationen vor. Die Herrn Mollath vorgeworfene Reifenstecherei wird
gern zum Wegsperren erfunden. Wer Reifen zersticht würde auch auf Menschen einstechen. (2)

Es sind noch andere Fälle bekannt,in denen Kritiker der Amtsträger mit Manipulationen (3) für verrückt erklärt,
mit Geldstrafen belegt bzw. weggesperrt wurden, siehe z.B. (4 , 5 und 6).

Weitere Fakten :

Einzelnen wird kein Recht gewährt, weil sonst intern (beim Machtapparat) Köpfe rollen müssten (7).
Der Staat will Bürger arm machen. Diese Erkenntnis basiert auf der juristischen Überprüfung
von hunderten Rechtsfällen.

Er betreibt es mit Hilfe aller Parteien, Behörden, Gerichte, Banken, Versicherungen … (8).

Erkenntnis eines Richters :

“Ich….habe…..unglaubliche wie unzählige, vom System organisierte Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen erlebt,
gegen die nicht anzukommen war/ist, weil sie systemkonform sind…..“ (9).

Unsere Gesellschaftsform ist eine Fehlkonstruktion, weil Verhaltensweisen der Herrschenden wie Egoismus,
Institutionen-Egoismus , Gruppenselbstliebe bzw. Gruppennarzissmus wie z.B. die Selbstgefälligkeit der
Bundesregierung und Gruppenaggressivität sowie die Lust an Unterjochung nicht z.B. berücksichtigt wurden.

Diese Verhaltensweisen sind auch nicht durch ‘Expertenschriften’ wie das Grundgesetz,
die „Verfassung des Freistaates Bayern“ oder die Gehörsrüge (10) einfach verschwunden.

Auch die „Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik“ war lediglich „heiße Luft“.
Was auf das Blatt Papier (z.B. Grundgesetz) geschrieben wird, ist ganz gleichgültig, wenn
es der realen Lage der Dinge widerspricht (11).

Gleiches gilt für obrigkeitsstaatliche Irrlehren und Propagandareden. Die Reaktion auf Missstände mit
Machtmissbrauch ist nach meiner Auffassung wieder anderer Machtmissbrauch (Links- und Rechtsradikalismus).

Der Vorwurf der Rechtsbeugung bzw. Strafvereitelung im Amt sowie des Psychiatriemissbrauchs sollte von
unabhängigen Gremien untersucht und beurteilt werden. Einem Untersuchungsgremium zur Untersuchung von
Rechtsbeugung und Strafvereitelung im Amt dürfen keine Richter, Staatsanwälte, Justizangestellte, Psychiater
usw. aus dem unmittelbaren Arbeitsumfeld er Beklagten oder aus Ständeorganisationen angehören.

Danke an Menschenrechtsaktivist !!! 😉

Quellen zum Artikel :

1 ) : http://www.heise.de/tp/artikel/38/38767/1.html
2 ) : http://www.politaia.org/politik/deutschland/fall-mollath-weitere-hinweise-von-richter-i-r-rudolf-heindl/
3 ) : http://www.wikimannia.org/Richter
4 ) : http://www.jurablogs.com/de/ble-nachrede-geldstrafe-fuer-rolf-bossi
5 ) : http://wikimannia.org/Claus_Plantiko
6 ) : http://bloegi.wordpress.com/2010/09/26/3-jahre-4-monate-gefangnis-fur-beamten-beleidigung/
7 ) : http://www.locus24.de/foc/foc-0002.html
8 ) : http://unschuldige.homepage.t-online.de/flugblat.htm
9 ) : http://www.odenwald-geschichten.de/?p=174
10 ) : http://www.lhr-law.de/magazin/der-aussichtsloseste-rechtsbehelf-der-welt
11 ) : http://www.gewaltenteilung.de/einf_druck.htm

Der Fall Mollath : „Es ist nicht mein Urteil“

Heute veröffentlichte Medienberichte zur 3. Sitzung des Untersuchungsausschusses vom Bayerischen Landtag
in Sachen Gustl Mollath lassen aufhorchen: Zwei Richter und eine ehemalige Staatsanwältin mussten im
Untersuchungsausschuss Rede und Antwort stehen, wobei sich ein Bild offenbarte, dass für die bayerische
Justiz alles andere als schmeichelhaft ist.

Ein Richter musste sein eigenwilliges Zeitverständnis rechtfertigen, eine Staatsanwältin hat eingestanden,
dass sie grundlegende Dokumente zum Fall Mollath nie gelesen hat, und der Richter, der damals für das Urteil,
das zur Einweisung von Gustl Mollaths verantwortlich war, nämlich Otto Brixner, erzählte von einem persönlichen
Schicksalsschlag, der mit die Ursache dafür gewesen sei, dass das Urteil handwerkliche Fehler enthalte.

Drei Jahre, von 2003 bis 2006, dauerte es, bis der Fall Mollath vom Amtsgericht Nürnberg zum Landgericht
wanderte, außerdem dauerte es, nachdem der Fall beim Amtsgericht dann für erledigt erklärt wurde, nochmal
über zwei Wochen, bis die Akte beim Landgericht eintraf.

Die Mitglieder des Ausschusses wollten vom ehemaligen Amtsrichter Armin Eberl wissen, warum die Bearbeitung
so viel Zeit in Anspruch genommen habe. Die erstaunliche Begründung: Ein Mitarbeiter des Richters habe sich
geweigert, seine Diktate zu verschriftlichen, er habe Probleme mit dem Maschinenschreiben gehabt, berichtet die SZ.
Außerdem habe es eine „Hölle an Belastungen“ gegeben, zitiert das Online-Portal den Richter.

Die Anwältin Gustl Mollaths, Erika-Lorenz-Löblein, sagte zu Telepolis, dass Eberl außerdem Kritik am Leiter
der forensischen Psychiatrie in Bayreuth geäußert habe, da Leipziger sich über vier Monate Zeit genommen
hatte und mehrfach zur Abgabe des Gutachtens von Eberl im Jahr 2005 angeschrieben werden musste.

Lorenz-Löblein führt weiter aus, dass Eberl aufgrund des langen Zeitraums, den Leipziger für die Erstellung
des Gutachtens in Anspruch genommen hatte, davon ausgegangen sei, dass eine Dringlichkeit nicht gegeben war
und keine akute Gefahr von Mollath ausgehe. Dass drei Jahre eine lange Zeit sind für so ein Verfahren,
wollte Eberl nicht durchgehen lassen:

„‚Glatt unwahr‘ sei so eine Behauptung, das Verfahren sei zügig und ‚unter besonderer Berücksichtigung der
konkreten Umstände sogar sehr zügig‘ abgearbeitet worden“, schreibt Süddeutsche.de weiter.

Den kompletten Artikel findet Ihr hier : Telepolis

Der Fall Mollath : Anzeige von TOP Anwalt Gerhard Strate gegen .

.. den Richter am Amtsgericht Nürnberg und den Leiter der
Forensische Psychiatrie am Bezirkskrankenhaus Bayreuth.

Sehr geehrter Herr Generalstaatsanwalt Nerlich!

Mit der beiliegenden Vollmacht zeige ich an, dass ich Herrn Gustl Ferdinand Mollath, zur
Zeit einsitzend in der Klinik fur Forensische Psychiatrie in Bayreuth, in der Vorbereitung des
von ihm angestrebten Wiederaufnahmeverfahrens gegen das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth
vom 8.8.2006 (7 KLs 802 Js 4743/03) vertrete und verteidige.

Dies geschieht gemeinsam mit der bisher schon tätigen Münchener Kollegin.
Im Interesse der Aufklärung der Umstände, die zu dem Verfahren gegen Gustl Mollath und zu
seiner Verurteilung geführt haben, erstatte ich Strafanzeige gegen den 2004 als Richter am Amtsgericht
Nürnberg tätig gewesen Herrn . E (Beschuldigter zu 1) sowie den damals wie heute als Leiter der Klinik
fur Forensische Psychiatrie am Bezirkskrankenhaus in Bayreuth tätigen Herrn Dr. l L , _ (Beschuldigter zu 2)
wegen Verdachts der schweren Freiheitsberaubung (§ 239 Abs. 3 Nr. 1 StGB).

Damit hat es die folgende Bewandtnis :

Gustl Mollath war in der Zeit vom 30.6. bis zum 7.7.2004 in der Klinik am Europakanal in Erlangen und
dann nochmals in der Zeit zwischen dem 14.2.2005 bis zum 21.3.2005 in der Forensischen Klinik am
Bezirkskrankenhaus Bayreuth zwangsweise untergebracht.

Dies geschah auf der Grundlage richterlicher Anordnungen des Beschuldigten zu 1, welche dieser am 22.4.2004
und am 16.9.2004 getroffen hatte. Diese Anordnungen widersprachen eindeutigen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts
zur Auslegung des § 81 StPO, die dem Beschuldigten zu 1 bekannt gewesen sein müssen, die er aber dennoch ignorierte.

Sie waren verfassungswidrig. Die während der erzwungenen Unterbringung erfolgten Befragungen des Gustl Mollath,
seine fortdauernde Beobachtung sowie die Dokumentation aller seiner Äußerungen und seines Verhaltens durch Ärzte
und Pflegepersonal stellen sich der Sache nach dar als verbotene Vernehmungsmethoden im Sinne des § 136a StPO.

Spätestens, nachdem der Beschuldigte zu 2 durch den Aufnahmearzt der Forensischen Klinik am 14.2.2005 unterrichtet
worden war, dass Gustl Mollath auch weiterhin nicht bereit ist, sich explorieren zu lassen und an weiteren
Untersuchungen teilzunehmen, hätte der Beschuldigte zu 2 dies sofort dem zuständigen Richter mitteilen und auf
eine Beendigung der zwangsweise erfolgten Unterbringung hinwirken müssen.

Anstatt die eindeutige Erklärung des Gustl Mollath ernst zu nehmen und ein Ende der Einsperrung des Gustl Mollath
herbeizuführen, hat er die formell fur die Dauer von funfWochen angeordnete Zwangsunterbringung des Gustl Mollath
missbräuchlich dazu genutzt, um ihn wiederholt – zuletzt am 18.3.2005 – zu einer Exploration zu bewegen.

Dies geschah in der – letztlich nicht bestätigten – Hoffnung, dass Mollath durch die Zwangssituation mürbe gemacht
und zur Aufgabe seiner Weigerungshaltung gebracht werde.

Die komplette Anzeige könnt hier hier als PDF Datei herunterladen : strate.net

Der Fall Gustl Mollath : Rosenkrieg und Versagen von Justiz & Psychiatrie

Vorab :

Der Mann ist immer noch in der  Psychiatrie , obwohl klar ist das er völlig normal ist.

Ein Politik und Justizskandal sondersgleichen und die GEZ Medien pennen weiter. 😦

Der Fall Gustl Mollath : Rosenkrieg und Versagen von Justiz & Psychiatrie

Gustl Mollath in der Silvesternacht 2004/2005: im Bewußtsein, daß die Nürnberger Justiz keine seiner Anzeigen bearbeitet.
In Kenntnis der Tatsache, daß jeder Anzeige oder auch nur Anregung seiner Ex-Frau, flankiert durch ihren neuen
Lebensgefährten, einem Direktor der Immobiliensparte der HypoVereinsbank, und seine Freunde, zu denen Rechtsanwalt
Dr. Woertge nebst Sozius und Mitarbeitern gehörten, die im Scheidungs-,  Zwangsvollstreckungs- und im Strafverfahren
seine Frau vertreten hatten und vertraten, nachgegangen werden würde.

Hier die wirtschaftlich dominante, ihn rosenkriegerisch bekämpfende Frau im Mimikry der gesellschaftlich akzeptierten
Opferrolle, dort der bizarre, ökonomisch gescheiterte Mann mit einem für flexible Zeiten allzu unflexiblen moralischen Furor.
Eine aussichtslose Konstellation für einen Mann, dem niemand glauben wird, daß seine Frau, die ab und zu »eruptiv« reagiere,
ihn körperlich angegangen und er sich nur gewehrt habe.

In Erwartung der Vollstreckung eines rechtswidrigen Unterbringungsbeschlusses gemäß § 81 StPO, der ihn wieder in die
Ohnmachtserfahrung führen würde, die er schon während des rechtswidrigen Aufenthalts in der forensischen Psychiatrie
in Erlangen, vom 30.6.2004 bis zum 7.7.2004, nachhaltig traumatisierend, erlebt hatte.

Eine Psychiatrie, die auf Zuruf von Opferklagen seiner Ehefrau mißbraucht werden konnte. Was war es,das die
Psychiaterin Dr. Gabriele Krach vom Klinikum am Europakanal in Erlangen dazu brachte, im Jahr 2003 gegen alle ärztliche
Regeln der Ehefrau zu bescheinigen, daß ihre Schilderung des Verhaltens des Ex-Mannes psychiatrisch bedeutsam sei
und dessen Gefährlichkeit daher überprüft werden müsse?

Die SÜDEUTSCHE ZEITUNG (Przybilla/Ritzer) hat hierzu eruiert:

Wenige Tage vor Beginn der Verhandlung gegen Mollath am Amtsgericht Nürnberg besucht die Ehefrau die Klinik und
schildert das angebliche Verhalten ihres Mannes. Die Ärztin bescheinigt ihr eine “von psychiatrischer Seite in
sich schlüssige” Darstellung. Die Ärztin gibt also eine Stellungnahme über einen Mann ab, den sie nie gesehen hat.

Sie tut dies offenbar auf Anfrage einer Privatperson – und ihre einzige Quelle ist:

eben diese Privatperson. Entspricht das den Regeln der Klinik?

Die Erklärung der Klinik auf eine SZ-Anfrage vor wenigen Tagen fällt dürr, aber eindeutig aus: “Ohne Beauftragung einer
berechtigten Institution (z.B. Gerichte) und ohne Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht geben die Bezirkskliniken
Mittelfranken keine Stellungnahme an Dritte ab.”

Außerdem: “Eine medizinische Stellungnahme über Dritte ohne persönliche Visitation ist in den Bezirkskliniken
Mittelfranken generell nicht üblich.” Mit anderen Worten: Die Ärztin hat – warum auch immer – offenbar eklatant gegen
die Regeln der Klinik verstoßen.

Das Amtsgericht Nürnberg beschließt 2003 kurz nach Ausstellung dieser “ärztlichen Stellungnahme”
dennoch die Aussetzung des Verfahrens.

Der Grund: Mollath müsse psychiatrisch untersucht werden.

Den kompletten Artikel findet Ihr hier : gabrielewolff.wordpress.com

Psychiatrie in der BRD. Ein Nicht-Psychiater spricht Klartext

In den 90er Jahren erregte er viel Aufmerksamkeit als falscher Leitender Oberarzt in einer psychiatrischen Klinik.
„39 Ärzte haben sich beworben und der Postbote wurde eingestellt“ sagt Postel. Eineinhalb Jahre lang führte
er sein Gegenüber an der Nase herum. Sogar zum Vorsitzenden des Fachärzteprüfungsausschusses der sächsischen
Landesärztekammer wurde er benannt.

Warum das Ganze? „Ich wollte mich öffentlich über die so genannte Wissenschaft der Psychiatrie lustig machen,
Macht ausüben, um das Denken zu verändern“, sagt er. Nach seiner Verurteilung und dem Ende seiner
Haftstrafe 2001 schrieb er Erfahrungen und Gedanken nieder. Seine Geschichte wurde zweifach verfilmt.

Der Streit um die Meinungshoheit im Fall Mollath ist auch ein journalistisches Lehrstück

Die ZEIT und der SPIEGEL haben unlängst versucht, den Fall Mollath in einem anderen Licht darzustellen
und die These vom Justizirrtum zu widerlegen. Der Versuch, die Meinungsführerschaft der Süddeutschen zu brechen,
war beiden Artikeln gemein.

Beide Artikel bieten Anlass dafür, sich über die Seriosität und Ausgewogenheit der Berichterstattung Gedanken zu machen.

Der Beitrag der ZEIT, der zunächst zumindest fundierter wirkte als der bei SPON, hat sich vor allem mit der unrichtigen
Behauptung ins Aus geschossen, Mollath hätte den Strafverteidiger Gerhard Strate nicht mandatiert, was man mit der These
verknüpfte, Mollath würde es sich in der Rolle des Märtyrers der bayerischen Strafjustiz bequem machen.

Denn wie sich kurze Zeit später herausstellte, hatte Mollath Strate bereits vor Erscheinen des ZEIT-Artikels mit dem
Wiederaufnahmeverfahren beauftragt. Eine steile These deren Ausgangspunkt eine falsche Tatsachenbehauptung ist, ist
nicht unbedingt das, was man sich unter Qualitätsjournalismus vorstellt.

Dass aus dem Kontext gerissene Einzelumstände fast immer die Möglichkeit bieten, einen Sachverhalt in gänzlichem
Gegensatz zur Wirklichkeit darzustellen, weiß im Grunde jeder. Um diese Technik im konkreten Einzelfall zu erkennen,
muss man sich als Leser aber bereits intensiv mit einem bestimmten Thema befasst haben. Und genau das haben die meisten
Leser von ZEIT oder SPIEGEL natürlich nicht getan.

Vielmehr vertrauen sie darauf, dass ihnen ein solide recherchierter Bericht geboten wird, der die Fakten ausgewogen beleuchtet.
Ein Vertrauen, das zumindest in diesem Fall nicht gerechtfertigt war.

Die Süddeutsche hat in der Sache Mollath im Anschluss an die Artikel von SPIEGEL und ZEIT nochmals nachgelegt,
was wie ein Seitenhieb auf ZEIT und SPIEGEL wirkte. Die Süddeutsche weist darauf hin – was ZEIT und SPON verschweigen
dass die psychiatrische Untersuchung Mollaths im Strafverfahren überhaupt erst auf Initiative seiner Exfrau erfolgte.

Wenn man sich vor diesem Hintergrund die Chronologie der Gutachten und gutachterlichen Stellungnahmen zum
Geisteszustand Mollaths vor Augen führt, gewinnt die eidesstattliche Versicherung des Zahnarztes
Edward Braun deutlich an Plausibilität.

Braun hatte erklärt, Mollaths Frau habe ihm gegenüber telefonisch angekündigt, ihren Mann fertig zu machen
und auf seinen Geisteszustand überprüfen zu lassen, sollte er ihre Geschäfte zur Anzeige zu bringen.

Den kompletten Artikel findet Ihr hier : www.internet-law.de