Eine seltsame Meldung machte am Wochenende die Runde: Der Senat wolle die
Polizei ermächtigen, in Privatwohnungen einzudringen, um dort Flüchtlinge
unterzubringen, auch gegen den Willen der Eigentümer.
Ich dachte erst an Satire, dann an ein Missverständnis, denn im
Grundgesetz, Artikel 13, heißt es ja: „Die Wohnung ist unverletzlich.“
Also machte ich mich auf die Suche nach der Quelle dieser seltsamen Meldung
und wurde fündig. Es handelt sich um einen „Vorschlag“, der offenbar von der
Senatskanzlei in die Runde der Senatoren gestreut wurde.
Als Senatskanzlei bezeichnet man das erweiterte Büro des
Regierenden Bürgermeisters. Leiter ist Björn Böhning(SPD).
Dieser „Vorschlag“ soll dazu führen, dass das Allgemeine Gesetz zum Schutz
der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Berlin (ASOG) geändert wird.
Im ASOG ist unter § 36 geregelt, wann die Polizei ohne richterlichen Beschluss
in eine Privatwohnung eindringen darf. Kurz gesagt: nur „zur Abwehr dringender
Gefahren“, also um schwere Verbrechen zu verhindern und zu bekämpfen.
Der besagte „Vorschlag“ fügt dem § 36 ASOG diesen neuen „Absatz 4“ hinzu:
„Die Ordnungsbehörden und die Polizei können zur Prüfung der Geeignetheit
zur Unterbringung von Flüchtlingen Grundstücke, Gebäude oder Teile davon
ohne Einwilligung des Inhabers betreten, wenn dies zur Verhütung drohender
Obdachlosigkeit erforderlich ist.“
Ganz klar steht hier: Die Polizei darf ohne richterlichen Beschluss in
Privateigentum eindringen, um nach Wohnraum für Flüchtlinge zu suchen,
wenn diesen die Obdachlosigkeit droht. Sie kann das „ohne Einwilligung
des Inhabers“ tun. Und nicht nur die Polizei soll das dürfen, sondern
auch Ordnungsämter.
Den kompletten Artikel findet Ihr hier : Berliner Zeitung