Raubritter in Uniform : US-Polizeibeamte beschlagnahmen Besitztümer von Bürgern im großen Stil

 

In den USA beschlagnahmen Polizeibeamte immer häufiger Besitzgüter von normalen
Bürgern, auf Grundlage bloßer Verdachtsmomente. Im Jahr 2014 haben US-Beamte Werte
in Höhe von 4,6 Milliarden Dollar beschlagnahmt, indem sie es Menschen wegnahmen,
die sie ohne Belege krimineller Aktivitäten verdächtigten.

Der reine Glaube an Beweise reicht dafür aus. Grundlage für das moderne Raubrittertum
ist das Civil Asset Forfeiture Programe. Laut zahlreichen Opfern hat die Masche System.

Auch Columbias Polizeichef Ken Burton gibt zu, dass es bei der Praxis keine wirklichen
Einschränkungen bei den Beschlagnahmen gibt und sagt freimütig, dass diese in der Regel
zum Eigenbedarf der Bundesbehörden durchgeführt werden: „So bekommt man ein Spielzeug
oder etwas das man braucht. So sehen wir das für gewöhnlich.“

Vertreibung aus dem Paradies : Sylter Bürgermeisterin beschlagnahmt Private Klinik für Flüchtlinge

1381369_604004129659480_377103644_nEs riecht nach Meer, die Wellen der Nordsee klatschen leise im immer gleichen
Rhythmus an den breiten Sandstrand, die Sonne strahlt und der Wind umschmeichelt
sanft die Spaziergänger, die sich an der Wasserkante entlang auf dem Weg von
Wenningstedt nach Westerland begeben.

Da, wo andere Urlaub machen, steht die ehemalige DAK – Fachklinik “Haus Quickborn”,
die noch vor einem halben Jahr bis zu 64 Kinder und Jugendliche mit Übergewicht und
Antipositas beherbergte. Das Gebäude, das von außen einen durchweg modernen und
intakten Eindruck macht, mußte sich einer Bauprüfung unterziehen und durfte aus
versicherungstechnischen Gründen keine Patienten mehr aufnehmen.

Das ist jedenfalls die offizielle Version. Doch werden sich noch einige an einen
handfesten Skandal erinnern, der durch die Medien ging: es soll dort zu sexuellen
Übergriffen gekommen sein, und bei diesem Thema reagiert doch so mancher künftige
Patient mit “Zurückhaltung”.

Sylt´s nunmehr ehemalige Bürgermeisterin Petra Reiber (parteilos), die am 30.4.2015
aus dem Amt geschieden ist, machte ihrer Trauminsel zum Abschied noch ein ganz
besonderes Geschenk, das Einwohner und Touristen nicht so schnell vergessen werden.

Sie ließ die ehemalige DAK – Klinik beschlagnahmen, um mehr Asylbewerber aufnehmen
zu können! Wenn man sich nun die Bilder der eng aneinandergedrängten Asylantenmassen
auf den Flüchtlingsbooten aus Afrika und die tägliche Randale der Migranten in den
in kürzester Zeit verwahrlosten Aufnahmestätten vor Augen führt, dann wird schnell
klar, dass die High – Society – Insel Sylt und Horden von Migranten absolut nicht
zusammenpassen!

Petra Reiber, die sich nach 24 Jahren aus dem Amt verabschiedet hat, erwartet Mitte
nächster Woche eine Reaktion des jetzigen Besitzers der Klinik. “Und dann müßte man
uns eigentlich die Schlüssel übergeben”, so die forsche Bürgermeisterin voller Optimismus.

Die Gemeinde hatte sich schon vor Monaten dazu entschlossen, die Privatklinik zu kaufen,
doch die DAK stellte sich quer. Sie veräußerte das Gebäude an einen süddeutschen Investor.

Doch dieser sah sich plötzlich einem Problem gegenüber, denn im Bebauungsplan
ist die Nutzung zur Kinder- und Jugendstätte genau festgeschrieben.

Da der Investor andere Pläne hatte, war er auf eine Änderung des Bebauungsplanes und
damit auf das Wohlwollen der Gemeinde angewiesen. Doch – oh Wunder – dazu war man in
Westerland nicht bereit. Das Gebäude kann also vom Investor nicht in seinem Sinne
genutzt werden. Doch wird die Gemeinde einer vorgeschriebenen Nutzung zur Kinder- und
Jugendstätte gerecht, wenn sie  männliche afrikanische Asylbewerber und Sinti und Roma
aufnimmt? Ach nein, sie können ja flugs den Bebauungsplan ändern.

So nobel, wie  die wohlhabenden Touristen, die auf der Insel residieren, so konfortabel
werden es auch die sogenannten Flüchtlinge haben. So verfügt die Klinik über eine
Gymnastikhalle, einen Fitnessraum, ein großes Schwimmbad, ein Outdoor – Sport- und
Spielgelände, eine Lehrküche, eine Bibliothek und eine Diskothek.

Malta empfängt die Asylsuchenden, indem man sie für Monate ins Gefängnis steckt,
bis das Asylverfahren abgeschlossen ist. In anderen Ländern gibt es noch nicht
mal eine Wolldecke zur Begrüßung, geschweige denn “Begrüßungsgeld” und Sozialhilfe.

Aber Sylt war ja schon immer gediegen und nur für die Besserverdienenden. Da dürfen
die Armutsflüchtlinge natürlich nicht zurückstehen, die sonst nur Wohnwagen oder
Lehmhütten bewohnt haben…. Übrigens begründet Frau Reiber ihre Beschlagnahme von
Privateigentum mit “Gefahrenabwehr”. “Da alle Asylantenunterkünfte bereits belegt
sind, droht den neu ankommenden Flüchtlingen die Obdachlosigkeit, und dieses würde
eine Gefahr für die Sicherheit darstellen….”, so die Bürgermeisterin.

Bitte?! Gefahrenabwehr, wenn man arme Menschen mit unermesslichem Reichtum konfrontiert?
Das weckt Begehrlichkeiten. Hinzu kommt, dass Sylt eine recht freizügige Insel ist, auf
der sich gerade homosexuelle Paare wohlfühlen (siehe u.a. Hamburgs Ex-Bürgermeister Ole
van Beust). An den Stränden wird vielerorts nackt gebadet, in die Strand-Café´s geht man
oft nur mit Bikini und Badehose.  Musik dröhnt abends aus den vielen Lokalen, Alkohol
fließt in Strömen, Liebespaare vergnügen sich abends in den Strandkörben.

Glaubt man allen Ernstes, dass sich dort Muslime wohlfühlen? Für sie ist das dortige
Leben eine einzige  Provokation! Ich habe auf Sylt 20 Jahre gelebt, ich kenne die Insel
und – leider auch die Methoden der Bürgermeisterin – von allen Seiten.

Übrigens ist die Beschlagnahme der Luxus – Klinik nicht der erste Coup der Sylter
Bürgermeisterin in Sachen Flüchtlingsunterkunft. So drohte sie im Februar ebenfalls
eine Beschlagnahme der Keitumer Polizeistation an. Reiber hatte dem Finanzministerium
eine Frist gesetzt, um das seit 3 Jahren leerstehende Gebäude zu übergeben.

Doch Gemeinde und Land konnten sich nicht auf einen Preis einigen, denn die zuletzt
geforderten 1,6 Millionen € waren der Gemeinde zu hoch. Also drohte man mal wieder
erfolgreich mit Beschlagnahme. In dem reetgedeckten Doppelhaus wohnten bis 2011 Polizeibeamte.

Es ist bekannt, dass auf der Insel bezahlbarer Wohnraum fehlt. Warum müssen nun auch
noch Hunderte von Asylbewerbern auf Sylt untergebracht werden? 3 Jahre stand das
Polizeihaus leer, – warum hat Frau Reiber keine Anstalten gemacht, dieses Haus schon
früher für die Obdachlosen auf der Insel anzumieten?

Weil man mit ihnen kein Geld verdienen kann, wie mit den Flüchtlingen? Vor Jahren mussten
die Obdachlosenunterkünfte wegen Baufälligkeit geschlossen werden. Seitdem hausen sie in
Containern, sowie auch etliche Saisonkräfte. Die Aufgabe einer Bürgermeisterin ist es,
zunächst den eigenen Bürgern zu helfen, bevor man Wildfremden den Vorzug gibt.

Übrigens ist die Anzahl der Einbrüche  in den letzten Jahren drastisch gestiegen.
Besonders Banden aus Rumänien tun sich da besonders hervor.

In der Zeitung stand übrigens, dass Bürgermeisterin Reiber mit der Entscheidung der
Beschlagnahme der beiden Häuser für die Asylsuchenden den Syltern aus dem Herzen sprach.

Ich habe noch Zeiten auf Sylt erlebt, wo keiner seine Tür abschloss, wenn er das Haus
verließ. Das hat sich ja nun wohl endgültig erledigt. Diejenigen, die nur in den Ferien
in ihren Häusern wohnen, werden keine ruhige Minute mehr haben, die Infrastruktur wird
zusammenbrechen, viele Saisonkräfte verlieren ihren Arbeitsplatz, weil Touristen ausbleiben,
die Asylanten werden auf der Insel der Reichen keine berufliche Perspektive haben,
aber das wird Frau Reiber nicht mehr kümmern.

Von Renate Sandvoß

Quelle : Journalistenwatch

Öffentl. Erklärung von Richter a. D. Dieter Reicherter

Zitat Staatsanwaltschaft Stuttgart durchsucht Wohnung eines pensionierten Kollegen!

Liebe Freundinnen und Freunde der Bürgerrechte,

der SPIEGEL wird in seiner Ausgabe vom kommenden Montag, 16.7.2012, über eine Aktion der Stuttgarter Ermittlungsbehörden berichten.

Vorabbericht verfügbar unter

www.spiegel.de/spiegel/vorab/stuttgart-21-hausdurchsuchung-bei-pensioniertem-richter-a-844401.html

Bisher weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit hat sich in einem 100–Seelen–Dorf im Schwäbischen Wald folgendes zugetragen:

Auf Grund eines Beschlusses des Amtsgerichts Stuttgart durchsuchten Staatsanwaltschaft Stuttgart und Polizeikräfte mein Haus und beschlagnahmten zwei Computer sowie schriftliche Unterlagen.

Anlass für die Aktion war, dass ich mich am 24.2.2012 aus Sorge um die Missachtung der Bürgerrechte durch Sicherheitsorgane des Landes Baden – Württemberg und des Bundes an die Öffentlichkeit gewandt und darauf hingewiesen hatte, dass die neue grün – rote Landesregierung die Praxis der alten Regierung fortführt, im Zusammenhang mit dem Projekt Stuttgart 21 friedliche Bürgerinnen und Bürger unter Einschaltung des Verfassungsschutzes zu bespitzeln und in sogenannten Gefährdungslagebildern zu erfassen. Selbst Gottesdienste, aber auch Aktionen von Befürwortern des Projekts, werden samt den Daten der Veranstalter als Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung aufgelistet.

Die näheren Einzelheiten können Sie aus dem beigefügten Schreiben vom 24.2.2012 (siehe unten) entnehmen. Wie schon bei der Abfassung dieses Schreibens bin ich weiterhin der Auffassung, die Polizei, der Verfassungsschutz und andere Sicherheitsdienste hätten Wichtigeres zu tun als friedliche Bürgerinnen und Bürger, seien sie nun für oder gegen ein Bahnprojekt, auszuspionieren. Angesichts der jüngsten Erkenntnisse zur Arbeit der Verfassungsschutz -behörden habe ich massive Zweifel daran, dass bei der im Rahmenbefehl angeordneten Bespitzelung alle Rechtsnormen beachtet werden.

Als ehemaliger Staatsanwalt und Richter im Ruhestand (zuletzt Vorsitzender einer Strafkammer des Landgerichts Stuttgart) bin ich am 30.9.2010 (sogenannter Schwarzer Donnerstag) Zeuge eines völlig überzogenen Polizeieinsatzes im Stuttgarter Schlossgarten  und dabei als Unbeteiligter auf einer Wiese inmitten einer friedlichen Menge Opfer eines Wasserwerferangriffs geworden. Meine damaligen Beobachtungen habe ich mit Hilfe zahlreicher Medien öffentlich gemacht. Dies hat dazu geführt, dass sich außer den Medien auch zahlreiche Betroffene sowie kritische Bürgerinnen und Bürger bei mir gemeldet und mir vertrauliche Berichte und Informationen überlassen haben. Seit Ende 2010 arbeite ich in verschiedenen Gruppen mit, um insbesondere eine Aufklärung der Geschehnisse des 30.9.2010 zu erreichen. Aus dieser Entwicklung ergab sich auch meine Sorge um die Beeinträchtigung der Bürgerrechte durch den Rahmenbefehl des Landespolizeipräsidenten.

Die Staatsanwaltschaft benötigte lediglich vier Monate, um aus meinem von ihr am 25.2.2012 auf der Website www.bei-abriss-aufstand.de entdeckten Schreiben den Verdacht abzuleiten, ein Amtsträger habe unbefugt an mich ein Geheimnis offenbart und dadurch wichtige Interessen gefährdet. Sie nahm an, sie könne dazu bei mir Beweismittel finden. Mir selbst werden keine Straftaten vorgeworfen, vielmehr bin ich Zeuge.

Die Durchsuchung bei mir erfolgte nicht in den Tagen nach dem Erlass des richterlichen Beschlusses, sondern erst zu einem Zeitpunkt, als den Strafverfolgungsbehörden bekannt war, dass meine Mutter unmittelbar davor verstorben war, ich mich für mehrere Tage wegen einer nicht aufschiebbaren Reise im Ausland aufhielt und am Tag nach meiner Rückkehr die Beisetzung stattfinden sollte. Meine Nachbarn wurden zu meiner Person ausgefragt und – wie sie berichten – wurde ihnen wahrheitswidrig erklärt, ich sei verschollen.

Obwohl die Durchsuchungskräfte wussten, dass sie sich an meine Tochter wenden konnten, deren Telefonnummer ihnen bekannt war, warteten sie deren Rückruf nicht ab, sondern erzwangen von Bekannten die Herausgabe meines Schlüssels mit der Drohung, andernfalls gewaltsam in mein Haus einzudringen. Als Legitimation diente eine Visitenkarte mit der Aufschrift „Dezernat 3.5 Amtsdelikte und Korruption“ mit der vorhersehbaren Folge, dass in meinem Ort der Verdacht entstand, ich hätte etwas mit Korruption zu tun. Dass jemand im Besitz eines Schlüssels war, war offenbar deswegen bekannt, weil ich im Nov 2010 bei einer Vernehmung durch die Kriminalpolizei als Geschädigter in einem völlig anderen Verfahren Angaben zu den Schlüsselverhältnissen gemacht hatte.

Nr. 11 a der Richtlinien für das Straf – und Bußgeldverfahren lautet:

„Durchsuchung und Beschlagnahme stellen erhebliche Eingriffe in die Rechte des Betroffenen dar und bedürfen daher im Hinblick auf den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz einer sorgfältigen Abwägung.“

§ 106 der Strafprozessordnung schreibt vor:

„Der Inhaber der zu durchsuchenden Räume oder Gegenstände darf der Durchsuchung beiwohnen. Ist er abwesend, so ist, wenn möglich, sein Vertreter oder ein erwachsener Angehöriger, Hausgenosse oder Nachbar zuzuziehen.“

Eine nähere Prüfung der Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen fand offenbar nicht statt.

Obwohl keinerlei Eile bestand, wurde nicht meine Rückkehr von der Reise abgewartet, um mir eine freiwillige Herausgabe der gesuchten Beweismittel anzubieten (sogenannte Abwendungsbefugnis). Ebenso wenig wurde meiner Tochter Gelegenheit gegeben, an der Durchsuchung teilzunehmen, und auch einer anderen Person meines Vertrauens wurde dies nicht ermöglicht.

Die Durchsuchung fand somit ohne jegliche Kontrollmöglichkeit statt. Was die Durchsuchungskräfte während der etwa zweistündigen Aktion im Haus unternommen haben, ist ungeklärt. Jedenfalls lässt sich anhand der Spuren feststellen, dass auch vertrauliche ärztliche Unterlagen meiner noch nicht bestatteten Mutter, schriftliche Unterlagen meiner vor einem Jahr verstorbenen Schwester und persönliche Schriftstücke aus meinem Dienst beim Landgericht Stuttgart gesichtet wurden. Insbesondere aber wurden Unterlagen über meine Tätigkeiten beim Bürgertribunal zum 30.9., bei der Initiative 30.9., bei den Juristen zu Stuttgart 21 sowie Schriftwechsel mit Abgeordneten, anderen Mandatsträgern und Journalisten sowie vertrauliche Zeugenaussagen durchgesehen.

Schließlich wurden auch zwei Computer mitgenommen, die zahlreiche Dateien über Kontakte mit den vorgenannten Gruppen sowie mit Betroffenen des 30.9. und anderer polizeilicher Aktionen enthielten. Auch wurde eine „Klarsichthülle mit Dokumenten“ beschlagnahmt.

Bis heute weiß ich nicht, um welche Dokumente es sich handelt. Meine Schreiben an Amtsgericht und Staatsanwaltschaft Stuttgart sowie meine vor zwei Wochen eingereichte Beschwerde blieben unbeantwortet. Ebenso wenig habe ich eine Niederschrift über die Durchsuchung bekommen, sodass ich noch nicht einmal weiß, welche Personen in meinem Haus waren.

Die beiden Computer habe ich zwar zurück erhalten. Was jedoch in der Zwischenzeit mit ihnen geschehen ist, weiß ich nicht. Zu befürchten ist, dass sämtliche gespeicherte Daten, darunter auch solche meiner Tochter und meiner verstorbenen Schwester, ausgespäht werden oder schon wurden. Ob darüber hinaus gegen mich Überwachungsmaßnahmen durchgeführt werden/wurden, wie dies der zitierte Rahmenbefehl nahe legt, weiß ich auch nicht.

Zu derartigen Befürchtungen hat Herr Oberstaatsanwalt Häußler in einem Aktenvermerk vom 9.11.2010, der sich in einer mich nicht betreffenden Akte (gegen den als „Prügelglatze bekannt gewordenen Polizeibeamten) befand, folgendes niedergelegt:

„Bei mir ist der Eindruck entstanden, dass Herr Reicherter eine Wahnvorstellung entwickelt hat.“

Wegen Verdachts auf Datenschutzverstöße durch den Herrn Oberstaatsanwalt hatte ich mich kurz vor der Durchsuchungsaktion an den Herrn Landesbeauftragten für den Datenschutz gewandt.

Die Durchsuchung beeinträchtigt mich immer noch erheblich. Das Gefühl, dass Fremde in meinen persönlichsten Bereich eingedrungen sind und mein Leben unkontrolliert ausgeschnüffelt haben, hat sich festgesetzt. Während meiner beruflichen Tätigkeit haben mir immer wieder Opfer von Straftaten diese schwerwiegende Folge geschildert. Zwar weiß ich, dass keine Strauchdiebe in mein Haus eingedrungen sind, sondern Durchsuchungskräfte mit richterlicher Erlaubnis, doch ändert dies an den psychischen Folgen nichts.

Es tut mir leid, dass zahlreiche Menschen, die mir Dinge anvertraut haben, in diesen Strudel hinein gezogen werden.

Wer einen Missbrauch seiner Daten befürchtet, könnte sich wenden an:

Staatsanwaltschaft Stuttgart, Neckarstr. 145, 70190 Stuttgart, Telefon 0711-921-4416

zum Aktenzeichen 5 UJs 1639/12

Polizeipräsidium Stuttgart, Dezernat 3.5, Hauptstätter Str. 112, 70178 Stuttgart, Telefon 0711-8990-6304 zum Aktenzeichen ST/0327159/2012

Innenminister Gall, Innenministerium BW, Dorotheenstr. 6, 70173 Stuttgart, Tel. 0711 231-4

Justizminister Stickelberger, Justizministerium BW, Schillerplatz 4, 70173 Stuttgart, Tel. 0711-279-0

Landesbeauftragter für den Datenschutz BW, Königstr. 10 a, 70173 Stuttgart, Tel. 0711-615541-0

Die bei mir durchgeführten Maßnahmen halte ich für um so erstaunlicher als gerade in der letzten Zeit laufend geheime Unterlagen veröffentlicht werden, beispielsweise zur EnBW – Affäre, ohne dass dies die Staatsanwaltschaft auf den Plan gerufen hätte.

Sofern Zweck der Durchsuchungs – und Beschlagnahmeaktion gewesen sein sollte, mich einzuschüchtern und von meiner Arbeit abzuhalten, möchte ich klarstellen, dass dies nicht gelingen wird. Im Gegenteil werde ich erst recht nachfragen, warum gegen den ehemaligen Ministerpräsidenten, der inzwischen der Untreue verdächtig ist, nicht wegen einer möglichen Verantwortung für den 30.9. ermittelt wird, warum gegen Verantwortliche des Projekts Stuttgart 21 nicht wegen des Verdachts zahlreicher Gesetzesverstöße bis hin zur Täuschung des Landtags ermittelt wird und warum nicht aufgedeckt wird, welche Eingriffe in Grundrechte von Bürgerinnen und Bürgern in Befolgung des Rahmenbefehls erfolgt sind. Auch werde ich weiter nachfragen, ob im Untersuchungsausschuss des Landtags zum 30.9. die Wahrheit vertuscht wurde und wer dafür verantwortlich ist.

Immerhin hatte der damalige Innenminister Rech als Zeuge vor dem Untersuchungsausschuss des Landtags behauptet, dass eine Beobachtung von Projektgegnern nur hinsichtlich extremistischer Aktivitäten erfolge, welche Aussage sich mit dem damals geltenden 1. Rahmenbefehl offensichtlich nicht in Einklang bringen lässt.

gez. Dieter Reicherter Zitatende

Hier noch das Schreiben um das es ging vom 24.02.12

 

 

 

http://schaeferweltweit.wordpress.com/2012/07/15/offentl-erklarung-von-richter-a-d-dieter-reicherter/

Eilrichter haften mit Privatvermögen

Amtsrichter, die als Eil- oder Ermittlungsrichter eingesetzt werden,
leben gefährlich. Sie können für grob fahrlässige oder gar vorsätzliche
Fehlentscheidungen persönlich in Anspruch genommen werden – und haften
dafür mit ihrem Privatvermögen. Eine Erkenntnis, die für viele Bereitschaftsrichter
neu sein dürfte. Dementsprechend sorgt sie derzeit auch für Verunsicherung auf Gerichtsfluren.

Dabei können Richter an sich davon ausgehen, dass ihnen erst mal keiner was kann.
Allgemein sehen sie sich durch das “Spruchrichterprivileg” geschützt,
welches sich in Art. 34 Grundgesetz in Verbindung mit § 839 Absatz 2 Satz 1
Bürgerliches Gesetzbuch findet. Danach kann ein Richter nur dann persönlich zur
Rechenschaft gezogen werden, wenn sein Verhalten eine Straftat ist.
Für bloße Fehler, egal ob vorsätzlich oder fahrlässig begangen,
haftet ausschließlich der Staat, bei dem der Richter angestellt ist.

Die Tücke steckt allerdings im Detail. Das geltende Recht schließt die persönliche
Haftung des Richters nur für “Urteile” aus. Bereitschaftsrichter bereiten aber gar
keine Urteile vor, sondern treffen nur unaufschiebbare Anordnungen für das spätere
Gerichtsverfahren. Somit gibt es kein absolutes Haftungsprivileg für Haftbefehle,
Blutprobenanordnungen, Durchsuchungs- und Unterbringungsbeschlüsse sowie für viele
andere Eilentscheidungen, die mitunter ganz erheblich in die Rechte der
betroffenen Bürger eingreifen.

Ins Bewusstsein gebracht hat dies Stefan Caspari, Präsidiumsmitglied des
Deutschen Richterbundes. In der Dezemberausgabe der Deutschen Richterzeitung
stellt er die Rechtslage eingehend (und bislang unwidersprochen) klar und zeigt
die persönlichen Risiken für Eil- und Untersuchungsrichter auf.

Als Beispiel nennt Caspari einen fehlerhaften Durchsuchungsbeschluss,
der zur Beschlagnahme von Geschäftsunterlagen und der Firmen-EDV führt:

Sollte … eine Sicherstellung dieser Gegenstände erfolgen,
kann bereits in den wenigen Tagen … ein erheblicher Vermögensschaden
für den betroffenen Betrieb entstanden sein, den persönlich ersetzen
zu müssen der Ermittlungsrichter Gefahr läuft.

 

Es liege auch nahe, dass zu Unrecht Verhaftete Verdienstausfall
und Schmerzensgeld einklagen. Wer zu Unrecht zu einer Blutprobe gezwungen
werde, könne nicht nur die Frage der Körperverletzung thematisieren, sondern
auch eine Entschädigung für die erlittene “Schmach” geltend machen.

Zum Alltagsgeschäft der Richter gehören auch Einweisungen in die Psychiatrie.
Eine krasse Fehleinschätzung von Eigen- oder Fremdgefährdung dürfte ebenfalls
erhebliche Ersatzansprüche auslösen können.

Caspari warnt die Richter ausdrücklich vor Gelassenheit. Sie dürften sich keinesfalls
darauf verlassen, dass mögliche Fehler nicht auf sie zurückfallen. Eine falsche Entscheidung
eröffne nun mal die “Haftung dem Grunde nach”. Bei entsprechend schweren Beeinträchtigungen
der Betroffenen sei es auch keineswegs ausgemacht, dass die dann zuständigen Gerichte
die Schwelle zum Schadensersatz unüberwindlich gestalten.
Hierzu zitiert der Autor auch Urteile von Verwaltungsgerichten, die Ermittlungsrichtern
ein “Verschulden” attestieren. Genau das reicht nach geltender Rechtslage aber für die persönliche Haftung aus.

Den kompletten Artikel findet Ihr hier : Lawblog.de

BRD vergewaltigt Pressefreiheit

Offener Brief an BRD Bundesminister Dirk Niebel vom 05.06.2012

Vorab per Fax: +49-228-99535-3500

++DRINGEND+++DRINGEND+++DRINGEND+++DRINGEND+++DRINGEND+++

An BMZ Bundesministerium für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Herrn Minister Dirk Niebel Dahlmannstraße 4 D-53113 Bonn

05.06.2012 Pressezensur, Durchsuchungen bei freien Journalisten, Beschlagnahmung von Sendeanlagen, Computern, Kameras, Audioaufnahmen, Handies, Datenträgern

Ihre Veröffentlichung am 03.05.2012, dem internationalen Tag der Pressefreiheit: →   Demokratie braucht Pressefreiheit Sehr geehrter Herr Niebel

mit grossem Interesse und weitgehender Übereinstimmung konnte ich hier auf diesem Link:

www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2012/05/2012-05-03-welttag-pressefreiheit.html

Ihre Darstellung und Vision von unabhängiger und freier Presse- und Berichterstattung lesen, die sich ja auch vor allem in Hinsicht auf die Förderung von Demokratie im Ausland bezieht.

Nun scheint es aber so, dass zur Zeit einige unabhängige Medien, Journalisten auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland und dem benachbarten Ausland im Auftrag von BRD-Behörden verfolgt, durchsucht werden und deren Handwerkszeug wie z. B. Computer, Hard-/Software, Audio-Aufnahmegeräte, Kameras, Datenträger aller Art und vieles mehr von der Exekutive (Staatsanwaltschaften und Polizei) beschlagnahmt wurden und das mit fadenscheinigen, teilweise nicht nachvollziehbaren Begründungen. Das ist nicht nur völlig konträr zu dem, was Sie in o. a. Veröffentlichung beabsichtigen, sondern es mutet wie eine nicht demokratische, eher einer

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Diktatur ähnelnden Vorgehensweise an, es mutet nicht nur so, es ist auch so! Nun denken wir, dass es an der Zeit ist, dass die Legislative, die demokratische Oberaufsicht, die Politik hier eingreifen; denn es kann ja nicht sein, dass die Pressefreiheit in der BRD, der BRD nur durch das Bundesverfassungsgericht gesichert werden kann, oder?

Hier der sehr alarmierende Bericht dazu von Reporter ohne Grenzen zu den Verhältnissen in der BRD:

www.reporter-ohne-grenzen.de/fileadmin/pdf/Rangliste_2011/Rangliste-2011_Deutschland.pdf

In dem Sinne appelliere ich an Sie, Ihre Kollegen, die Politik, die BRD Bundesregierung hier schnellstens einzugreifen, bevor der Ruf der Pressefreiheit in der BRD ganz tief nach unten rutscht und jede Nation der sog. 3. Welt die Verhältnisse in der BRD durch den Kakao zieht. Es ist schon viel Schaden entstanden, aber der wird noch unermesslich grösser, sobald noch mehr internationale Medien über diesen Skandal berichten werden! Am 22.05.2012 in sehr frühen Morgenstunden stürmten Polizeieinsatzkräfte die Wohnungen von 2 Journalisten im Auftrag von BRD-Behörden: 1. in Basel (Schweiz) und 2. in Lörrach (Baden-Württemberg) unter dem Vorwand von „übler Nachrede“ wurden sämtliche elektronischen Medien, Medienträger, Aufnahmegeräte, Kameras, Mobiltelefone, externe Datenträger uvm. beschlagnahmt. Dadurch wurde das Medium Wake News und Wake News Radio in der Veröffentlichung und der Ausstrahlung seiner Inhalte/Sendungen erheblich beeinträchtigt!

Das ist nicht nur ein unglaublicher staatlicher Eingriff in die Meinungs- und Pressfreiheit, sondern der entstehende Schaden dürfte für die Medien erheblich sein. Das wiederum wird nicht nur zu einem weltweiten Aufschrei der ungerechtfertigten Pressezensur, sondern auch in der Folge zu erheblichen Schadensersatzforderungen an die dafür Verantwortlichen führen! Ausser den oben, sowie unten geschilderten Vorfällen haben aber noch andere solche Aktionen stattgefunden!

Hier finden Sie die Links zu den respektiven ersten Veröffentlichungen: (nur eine kleine Auswahl)

mywakenews.wordpress.com/2012/06/02/detlev-von-wake-news-radio-die-wollen-mich-mundtot-machen/ www.youtube.com/watch?v=SiN73RUqzL4&feature=related

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www.youtube.com/watch?v=NSxSN3Qm-u8&feature=my_favorites&list=FLXBF5yTiHZ2VxQO8ezwgHHA www.youtube.com/watch?v=RP-x3WCKWh8&feature=my_favorites&list=FLXBF5yTiHZ2VxQO8ezwgHHA www.youtube.com/watch?v=S2WqeGDeJWs&feature=relmfu www.youtube.com/watch?v=CrdLFBiDQT0&feature=relmfu

Daher folgt hier die Aufforderung an Sie diesem repressiven Treiben der Exekutive dringend Einhalt zu gebieten und beschlagnahmte Gerätschaften, Daten usw. sofort wieder freizugeben! Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir diesen Brief gleichzeitig an die Öffentlichkeit bringen! Es wird auch in einigen Tagen in einen weltweiten Presseverteiler – auch in Englischer Sprache gegeben!

Es gibt bereits viel Interesse, auch grosser internationaler Medien über diese Vorfälle zu berichten!

Gern können Sie sich bei Rückfragen mit uns in Verbindung setzen unter radio@wakenews.net

Mit freundlichen Grüssen

Detlev Hegeler Betreiber Wake News, Wake News Radio wakenews.net G.N.S. Press Association, Basel Office P.O.Box 267, CH-4005 Basel

Dokumente:

 

 

http://mywakenews.wordpress.com/2012/06/05/brd-vergewaltigt-pressefreiheit-wake-news-radio/