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Die Goldene Banane 2013
Immerhin erlöst dieser Vorgang von der Vorstellung, dass der Betrieb der Universitäten
in der BRD etwas mit dieser komischen Wissenschaft zu tun habe und gibt der Wirklichkeit
Raum, dass es sich nur noch um wissenschaftlich getarnte Titelmühlen für die Abkömmlinge
privilegierter und besitzender Menschen handelt.
Ganz besonders gilt dies natürlich in München.
Die Dokumentation des Plagiats findet Ihr hier : http://schavanplag.wordpress.com/
Gefunden bei proll.wordpress.com
Täter-Herkunft verschweigen?
Zuwandererlobby: Berlins alarmierende Kriminalstatistik »diskriminiert« Immigranten
Berlins aktuelle Kriminalitätsstatistik birgt Diskussionsstoff: Nichtdeutsche Tatverdächtige machen allgemein 32,7 Prozent aus, weit mehr als ihr Anteil an der Gesamtbevölkerung. Bei bestimmten Straftaten ist das Missverhältnis noch drastischer. Die Zuwandererlobby weist die Verantwortung nun allein der Polizei zu: Die treibe „Racial Profiling“, eine Täterauslese nach Herkunft.
Im April präsentierte Berlins Senat die neusten Verbrechenszahlen, die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS). Wegen der „desaströsen Ermittlungen zu den Morden und Bombenanschlägen der NSU sind die Zahlen der PKS mehr als beunruhigend“, sagte jetzt Angelika Weinbender vom Migrationsrat Berlin und Brandenburg. Der Migrationsrat kritisiert die Arbeit der mit politischen Sparzwängen und sinkender Aufklärungsrate (44,7 Prozent) ringenden Berliner Polizei. Den Kritikern missfällt die statistische Unterteilung in deutsche und nichtdeutsche Tatverdächtige. So würden Rumänen und Polen durch die Zahlen zum Taschendiebstahl „diskriminiert“, schimpft der Migrationsrat. Auch andere Zuwanderervertreter fordern nun, die Polizei solle Staatsangehörigkeiten nicht mehr erfassen. Diese Zahlen sind es, welche die Zuwandererlobby künftig nicht mehr veröffentlicht sehen will: Berlins Ausländeranteil betrug im Februar laut Statistikamt 14,5 Prozent. Alle Berliner mit einem erfassten Zuwanderungshintergrund machen insgesamt 24,8 Prozent der Bevölkerung aus. Der Unterschied zu den 32,7 Prozent bei den tatverdächtigen ist in der Tat erklärungsbedürftig, so sehr, dass vor einigen Monaten entnervte Zuwanderer Tacheles redeten und medial die politische Gleichgültigkeit gegenüber Intensivtätern anprangerten. Dass eine kleine Gruppe türkischer und arabischer Jugendlicher für einen Großteil bestimmter Delikte wie Raub, Vergewaltigung und schwere Körperverletzung verantwortlich ist, gilt in Berlin als offenes, doch politisch korrekt bemänteltes Geheimnis. Die jüngste Blamage Berlins um den Clan des Rappers Bushido wirkt noch nach. Die auch von weiten Kreisen der Politik angestrebte Lösung lautet, der Bevölkerung die Fakten besser ganz vorzuenthalten. Es sei „unreflektierter Rassismus“, so Weinbender, wenn Berlins Polizeipräsident Klaus Kandt zu den neuesten Zahlen auch bestimmte Tätergruppen klar benenne. Mit dem Verweis auf belegbare Fakten kann die Polizei sich zunehmend weniger rechtfertigen, denn die Vernetzung der polizeikritischen Kräfte reicht von Aktivisten linker Stiftungen bis weit in die hohe Politik. Neben der Heinrich-Böll-Stiftung (Grüne) förderte sogar die gemeinnützige Stiftung Deutsche Klassenlotterie Berlin im Oktober eine Veranstaltung der „Kampagne für Opfer rassistischer Polizeigewalt“ (KOP) gegen „Racial Profiling“. Was sich hinter dem Begriff „Racial Profiling“ verbirgt, verbreiteten die aus dem Ausland stammenden Referenten im Brustton der Überzeugung: „Bei der Polizei weisen rassistische institutionalisierte Praxen eine große Bandbreite auf. Sie reichen von selektiven Kontrollen, körperlichen, psychischen und sexuellen Misshandlungen bis hin zu Mord.“ Die massiven Vorwürfe dieser „Internationalen Konferenz“ bezogen sich ausdrücklich auch auf Deutschland. Aus Mangel an hiesigen Übergriffen gibt KOP „anonyme Fälle“ und den Tod einer Hartz-IV-Empfängerin, „getötet durch die Polizei am 19. Mai 2011“ verzerrt wieder. Die „schwarze Frau“ sei von der Polizei erschossen, die Umstände nie geklärt worden, behauptet KOP – kein Wort davon, dass die Frau ein Messer einsetzte, ihren Sachbearbeiter im Jobcenter damit bedrohte und die Waffe auch vor der Polizei nicht fallenließ. Kein Wort auch von den ausführlichen Ermittlungen und Zeugenbefragungen der Staatsanwaltschaft, die den tragischen Fall eben nicht zu den Akten legte. So geraten Unterstellungen in Mode. Berlins SPD nahm sich im März des Themas „Racial Profiling im Spannungsfeld zwischen effektiver Polizeiarbeit und Diskriminierung“ an. Der federführenden Arbeitsgemeinschaft Migration ging es angeblich darum, „Grenzen zulässiger Ermittlungsarbeit ausloten“ zu lassen. Neben einem Kriminologen und Menschenrechtlern waren Polizisten nicht beteiligt, dafür aber die Bundestagsabgeordnete Eva Högl, Obfrau der SPD im NSU-Untersuchungsausschuss. Auch hier dient der NSU-Prozess als Hebel gegen die Polizei, mit dem die Lobbyisten ihre Interessen moralisch kaum maskiert durchdrücken wollen. An die Stelle einer um Objektivität und Ausgewogenheit bemühten rechtsstaatlichen Prüfung von Beschwerden über die Polizei ist ein vernetzter politisch-medialer Pranger getreten. Die Facebook-Gruppe „Stoppt Racial Profiling“ berichtet von angeblicher Zunahme ethnisch motivierter Polizeikontrollen, von Ausländern, die „aus Zügen der Deutschen Bahn geworfen werden“. Offenbar erwarten einige Deutsche bereits, dass die Polizei einknickt und Zuwanderer künftig von Kontrollen verschont: Manche Frau schwört aufs Kopftuch. Nach Alkoholkonsum trägt sie das sonst verschmähte Teil beim Autofahren. Die Polizei wird die vermeintliche Muslimin schon nicht anhalten, lautet das Kalkül. Schließlich sei die Gefahr zu groß, erneut Zielscheibe einer vermeintlichen Antirassismus-Kampagne zu werden. Sverre Gutschmidt
http://www.preussische-allgemeine.de/nachrichten/artikel/taeter-herkunft-verschweigen.html
Staatsanwälte und ihre Vertuschung und Verheimlichung eigener Machenschaften
Die Bestechung da oben, interessiert mich nicht, die Weisung des Vorgesetzten, stört mich nicht, die Einflussnahme von oben, irritiert mich nicht, der Ladendiebstahl ist strafbar – nicht ?
Die nachfolgenden Ausführungen basieren auf der Annahme der rechtlichen Situation vor dem Mauerfall bzw. dem Einigungsvertrag, in dem das Grundgesetz und ggf. das Gerichtsverfassungsgesetz noch Bestand hatte.
Die Antwort auf die Frage, wie unabhängig Staatsanwälte sind, ist recht einfach….
Gar nicht !
Dieser Umstand hat damit zu tun, dass die Abhängigkeit gesetzlich geregelt ist, da z.B. Korruption oder andere Straftatbestände, die von (hohen) Amts- und Würdenträgern in Politik und Verwaltung nicht strafrechtlich verfolgt werden sollen.
Ein probates Mittel also Korruption zu verheimlichen und zu vertuschen, ohne dass irgendetwas ans Licht kommt.
Stattdessen gibt man sich nach Außen hin rechts- und gesetzestreu und macht den Bürgern dieses Landes vor, dass sie in einem Rechtsstaat leben, in dem Recht und Gesetz angeblich wichtige Güter dieser angeblich freien Demokratie sind, die es gilt, mittels Rechtsprechung , Strafverfolgung und durch exekutives Handeln zu schützen.
Dank des Internets weiß man heute um diese Dinge etwas mehr, als es den korrupten Beamten und Politikern eigentlich lieb sein könnte.
Denn Sie wollen ja um alles in der Welt wiedergewählt bzw. in Amt und Würden bleiben.
So wird die angebliche Rechtsprechung bei ihren organisierten Prozessbetrug mittels Scheinurteile und Scheinbeschlüsse immer wieder aufs Neue entlarvt, so dass auch hier deutlich wird, dass eine Unabhängigkeit der angeblichen Rechtsprechung faktisch nicht besteht.
Dass darüber hinaus Beamte und Angestellte der Exekutive mittels Weisung eines Vorgesetzten an die Verwirklichung von Menschenrechten z.B. Artikel 7 Buchstabe b. UN Sozialpakt oder Artikel 6 EMRK (Scheinurteile u.a.) gehindert werden, ist kein Novum, sondern eine „nach oben hin“ abgekartete Sache, die von Organisationen, wie Transparency International teilnahmslos zur Kenntnis genommen wird, wobei TI über satte Spendengelder aus Bußgeldern finanziert wird.
Kein Zufall, dass Frau Edda Müller als Chefin von Transparency einmal Umweltminister in SH (meine ehem. Chefin) war, genauso wie es kein Zufall ist, dass der Chef vom Weißem Ring Uwe Döring auch Justizminister in SH war, wobei der Weisse Ring (außer im Schulbereich) Mobbingopfern kategorisch eine Abfuhr erteilt.
Warum unterscheidet der Weisse Ring zwischen Mobbingopfern aus dem Bereich der Schule einerseits und andererseits aus dem übrigen Bereich, wobei es im Unternehmen BRD mehr als 5 Millionen Opfer von Mobbing im nicht schulischen Bereich gibt ?
Fließen über solche Katalysatoren die Spendengelder besonders gut ?
Frau Müller schweigt.
Transparenz will Transparency Deutschland jedenfalls nicht walten lassen.
Ich hatte TI mehrfach angeschrieben, um in ihre Finanzierung durch Staatsgelder Einblick nehmen zu können.
Schweigen auf breiter Front !
Zurück zu den angeblichen Anwälten des Staates….
Die Weisungsabhängigkeit der Staatsanwälte ist (war) im Artikel 146 Gerichtsverfassungsgesetz geregelt.
Zitat:
Die Beamten der Staatsanwaltschaft haben den dienstlichen Anweisungen ihres Vorgesetzten nachzukommen. – Quelle.
Um als Dritter bzw. als Bürger solchen Weisungen nicht auf die Spur zu kommen, hat man im Strafgesetzbuch die Mitteilung von diesen Weisungen an Dritte bzw. an die Bürger in § 353 b. StGB unter Strafe gestellt, wobei diese Weisungen als Dienstgeheimnis eingestuft sind.
Es kommt also nicht von ungefähr, dass Deutschland sich nach wie vor weigert, die UN-Konvention gegen Korruption (UNCAC) zu ratifizieren, da die Staatsanwälte dann möglicherweise in einem anderen Licht zu sehen wären.
Erwähnenswert ist, dass Körperverletzung durch Mobbing im öffentlichen Dienst strafrechtlich auf Anweisung nicht verfolgt wird, da Mobbing ein probates Mittel ist, Beschäftigte, die aufgrund ihrer Aufgaben (z.B. Überwachungsaufgaben Umweltschutz) unbewusst in die Nähe von korrupten Dunstkreisen in den eigenen Landes- und/oder Bundesbetrieben geraten, fachgerecht auszusondern und zwar nach den Methoden der angeblich ehemaligen DDR.
Vorgehensweise zur psychischen Zersetzung gemäß STASI-Richtlinie 1/76
Besonders schwer betroffen sind Whistleblower.
Nachfolgend ein entsprechender Vortrag des Herrn Dr. Winfried Maier (Richter am OLG München), Augsburg anlässlich der 6. Speyerer Demokratietagung der Hochschule Speyer zum Thema „Korruption in Politik und Verwaltung“ am 24. und 25. Oktober 2002.
Polizei warnt vor GEZ-Betrügern
In mehreren Bundesländern wurden Briefe verschickt, die zur Zahlung von Rundfunkbeiträgen aufforderten. Die gefälschten Briefe sehen täuschend echt aus und geben Berliner Konten für die Überweisung an.
Trickbetrüger nutzen derzeit die neue seit Januar eingeführte GEZ-Gebühr aus, um sich zu bereichern. Sowohl die Polizei in Mittelhessen als beispielsweise auch die Verbraucherzentrale Sachsen warnen. Die Betrüger fordern einen quartalsmäßig fällig werdenden Beitrag in einem Schreiben, das „täuschend echt“ vorgebe, von ARD, ZDF und Deutschlandradio zu stammen, so die Polizei Mittelhessen. Mehrere Strafanzeigen lägen ber
eits vor, darunter auch die Gebühreneinzugszentrale in Köln.
Ähnliches schriebt die Verbraucherzentrale Sachsen:
Die Schreiben sind nicht persönlich adressiert sondern gehen laut Adressfeld “An alle privaten Haushalte im Beitragsgebiet Deutschland”. Mit dem Schreiben wird aufgrund einer angeblichen Umstellung des Zahlungssystems zur Überweisung des Rundfunkbeitrages für die Monate April bis Juni 2013 auf ein Konto bei der Landesbank Berlin aufgefordert.
Das gefälschte Schreiben soll auch in „perforierter Form den Überweisungsträger samt Beleg für den Einzahler“ enthalten, so die Polizei. Erläutert wird die Zahlungsaufforderung im Schreiben wie folgt:
Durch Umstellung der Rundfunkgebühr auf den Rundfunkbeitrag haben wir, zum 1. Januar 2013, das Zahlungs-System und die Konto-Daten geändert. Sie haben eine neue Betragsnummer zugewiesen bekommen. Bitte zahlen Sie die kommenden Beträge unter Angabe der Beitragskonto-Nr. ….., auf das Konto ….., bei der Landesbank Berlin …. Wir bitten sie daher, die Rundfunkbeiträge für den Zeitraum April 2013 bis Juni 2013 von 53,94 Euro zu überweisen. Einen Vordruck für Ihre Zahlung haben wir beigefügt.
ERHEBLICHE VERWECHSLUNGSGEFAHR: Neue türkische MÜNZE im Umlauf – Achtung !!!
Achtet auf Eure 2-Euro-Münzen
A U F P A S S E N !!!!!!
KEIN SCHERZ!!!
Ich denke, dass es wichtig ist dies zu wissen!!!! Achtung, sie kommen und sind bereits im Umlauf !!!
Seit dem 1. Januar 2013 gibt es in der Türkei eine neue Währung, die „Neue türkische Lira“ (Yeni Turk Lirasi), die die alte Lira ersetzt, sehr unterbewertet.
Die neue Lira ähnelt ungeheuer der 2-Euro-Münze !
Wenn Ihr die zwei Münzen vergleichen, stellet Ihr fest, dass sie offenbar gleich sind (ein Kupfer-Teil von einem Teil aus Nickel umgeben), auch mit der gleichen Größe.
Eine Seite der Medaille hat, wie viele Euro-Münzen einen Kopf aufgeprägt (in diesem Fall ist es Atatürk).
Einziger Unterschied besteht darin, dass anstelle von „2 Euro“ eine „1“ steht. Die türkische Lira ist eine Nachahmung der 2-Euro-Münze.
Nur im Wert von knapp ¬ 0,4 – nicht gültig in Europa – also wertlos!
Bitte kontrolliert deshalb, ob die 2-Euro-Münzen, die Ihr erhaltet, keine türkische Lira sind, denn sie sind bereits im Umlauf.
Also aufgepasst!!!
Alain Soral/Jean Robin : Der Schoah-Betrüger Elie Wiesel
Ausschnitt aus dem Video von Alain Soral über den offensichtlichen Betrug von Nobelpreisträger Elie Wiesel.
Der französische Journalist Jean Robin erkundigte sich im Museum Auschwitz, ob es dort Unterlagen zu einem
Elie oder Eliezer Wiesel geben würde. Das ist nicht der Fall.
Hingegen gab es in Auschwitz einen Häftling mit dem Namen Lazar Wiesel, dessen Häftlings-Nummer nach dem
Krieg von Elie Wiesel betrügerisch übernommen wurde. Es scheint auch zu sein, daß Elie Wiesel nicht einmal
die von ihm behauptete Tätowierung der Häftlingsnummer aus dem KZ Auschwitz auf seinem Arm hat.
Quelle :
Urquelle: http://www.egaliteetreconcilation.fr (ER-TV, Alain Soral, Januar 2013, Paris)
Inflationsschutz Grundgesetz
Im Grundgesetz stehen schon viele Dinge, die nicht eingehalten werden. Nun will die FDP auch noch den „Inflationsschutz“ ins Grundgesetz schreiben.
Danach stehen die Verlierer einer Inflation fest. „Es sind die Rentnerinnen und Rentner und die Bezieher von Lohneinkommen“, heißt es in dem Papier. Geldwertstabilität sei ein Freiheitsrecht für alle Bürger. Die Aufnahme ins Grundgesetz könnte in Artikel 109 geschehen, indem das Instrument der Schuldenbremse grundsätzlich verankert ist.
Goldrausch
Als am 1. Juli 1990 die Treuhand ihre Arbeit aufnahm, wurden ihr 8500 Fertigungsbetriebe,
25 000 Läden sowie 7500 Hotels und Gaststätten mitsamt ihrer 4 Millionen Beschäftigten
und 1,7 Millionen Hektar Land überantwortet. Der erste Treuhand-Chef Karsten Rohwedder
schätzte den Gesamtwert dieser Anlagen auf 600 Milliarden Euro.
Als die Treuhand am 31. Dezember 1994 unter der Leitung von Birgit Breuel aufgelöst wurde,
lagen die neuen Bundesländer wirtschaftlich brach.
85 Prozent der Unternehmen waren in westdeutscher Hand, 2,5 Millionen Ostdeutsche
arbeitslos und die Anstalt hatte 256 Milliarden Euro Schulden.
Die Geschichte dieses Skandals zeichnet der Dokumentarfilm Goldrausch im Kleinen wie
im Großen nach und lässt dabei wichtige Akteure zu Wort kommen.
Der Bürgerrechtler Werner Schulz (Bündnis 90/Die Grünen) schildert, wie die Staats-Holding
während der Zeit des Runden Tisches von der DDR-Opposition konzipiert wurde:
Erst sollte der DDR-Besitz registriert und zusammengefasst und anschließend dem einzelnen
Bürger über Kapitalanteilsscheine ausbezahlt werden, wozu aber erst einmal die Betriebe
in Kapitalgesellschaften umgewandelt werden mussten.
Diese Maßnahme wurde von der Regierung Modrow einstimmig beschlossen.
Doch nach dem Triumph der Konservativen bei den Volkskammerwahlen 1990 zeichnete sich
bereits der „Ausverkauf“ (Schulz) ab:
Die großen westdeutschen Banken und Konzerne verlangten für ihr Entgegenkommen bei der
Währungsunion die DDR-Betriebe als Absicherung
(also gewissermaßen das DDR-Volksvermögen als Bürgschaft) und beanspruchten
noch vor der Politik die führende Rolle bei der Privatisierung des Volksvermögens.
Demgemäß wurde nach der Wahl der Regierung Kohl das ursprüngliche Treuhand-Gesetz so
verändert, dass „vom eigentlichen Kern nichts übrig geblieben ist“.
Bereits in der Regierung de Maizière waren zahlreiche Lobbyisten von West-Konzernen als
Berater tätig, die massiven Einfluss auf die Beschlüsse der in Sachen Marktwirtschaft
unbedarften Politiker nahmen.
Mit dem modifizierten Treuhand-Gesetz wurde allerdings eine neue Qualität erreicht.
Der damalige Bündnis 90/Die Grünen-Abgeordnete
(und heutige Afrikabeauftragte von Angela Merkel) Günter Nooke bezeichnete seinerzeit
das Gesetz als „eine Volksenteignung von noch nie da gewesenem Ausmaß“ und prophezeite
für die neuen Bundesländer eine Gesellschaft von Sozialhilfeempfängern und Angestellten.
Und der ehemalige Ministerpräsident von Sachsen-Anhalt, Reinhard Höppner (SPD), resümiert:
„Bevor wir die Dinge durchschaut hatten, waren alle Messen gesungen.“
Den kompletten Artikel findet Ihr hier : Telepolis
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