Warum zahlen wir Steuern ?

Träumen Sie nicht auch manchmal davon, Geld zu verdienen ohne dass die lästige Steuerkrake Staat ständig einen nicht unerheblichen Anteil Ihres hart erarbeiteten Einkommens abgreift?

Wenn Sie sich immer noch darüber wundern, dass Sie in Merkels buntem Personen-Betreuungs-Zoo so viele Steuern und Abgaben zu bezahlen haben und am Ende lediglich etwa 10% des erwirtschafteten Arbeitseinkommens für die Eigenversorgung übrig bleiben, dann kennen Sie offensichtlich Ihre wirkliche Position im großen Spiel um Macht und Geld noch nicht.

Um zu verstehen, was hier Tag für Tag mit uns passiert, muss man sich allerdings zuerst darüber klar werden, wo man in diesem Spiel überhaupt steht. Wenn Sie „Steuerzahler“ sind, dann agieren Sie im herrschenden System nicht als Mensch sondern als Person.

Wir lassen uns vom System durch einen Taschenspielertrick täuschen und
das ausschließlich zu unserem Nachteil. Fakt ist: Als Menschen sind wir
keine Personen aber wir haben eine.

Zumindest theoretisch, denn die Person und unser Name im System gehört rein rechtlich betrachtet dem, was wir gemeinhin als Staat bezeichnen. So steht es jedenfalls ganz deutlich im Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB).

Im Recht gibt es einige unverrückbare Grundsätze. So gilt zum Beispiel, dass man nicht mehr Rechte übertragen kann, als man selbst hat. Da ein Staat von Menschen geschaffen wird, steht der Mensch logischerweise immer über dem Staat, denn er kann dem Staat/System grundsätzlich nicht mehr Rechte geben, als er selbst hat.

Im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland können wir das leicht nachlesen.

„Die Würde des Menschen ist unantastbar“ Und etwas später folgt noch der Satz:
„ Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich“. Vor dem Gesetz bedeutet davor.
Danach gibt es nämlich in deren Augen nämlich keine Menschen mehr.

Da ist immer von Personen die Rede. Sie können Menschen im System nicht erkennen.
Menschen kommen im System nicht vor, weil sie zwangsläufig immer über dem System
stehen müssen.

Im System befinden sich deshalb nur noch Personen. Um uns Menschen im System, also nach dem Gesetz „behandeln“ zu können, wurden deshalb einfach Strohmänner geschaffen, die man zur Unterscheidung Personen statt Menschen nennt. Mit diesen Strohmännern sollen wir Menschen uns identifizieren. Wir sollen uns für die Person als identisch, als gleich erklären. Die Trennung Mensch/Person in der Rechtsprechung wird sofort offensichtlich, wenn man verschiedene Gesetzestexte liest.

Während die natürliche Person den Menschen in seiner Rolle im System
repräsentiert und sich so zumindest noch in unserem Verfügungsbereich
befindet, verfügt über die juristische Person eindeutig der „Staat“
oder in unserem Fall die Firma „Bundesrepublik Deutschland“.

Diesen Umstand kann man problemlos und ganz offen im Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB §10 Absatz 1) nachlesen. Dort steht „Der Name
einer Person unterliegt dem Recht des Staates, dem diese Person angehört.“
Aus diesem Grund haben diese Personen auch „rein zufällig“ den gleichen Namen
wie wir. Die Folge daraus ist, dass wir glauben,diese Person zu sein.

Wir Menschen sind diese Person aber nicht, solange wir uns nicht als mit ihr identisch erklären – uns identifizieren. Die Frage der Obrigkeit, „sind Sie
der Herr XXX“ hat also ganz bestimmte Gründe. Ein ja zu dieser Frage bedeutet,
dass ich mich mit der Person, die eigentlich gemeint ist, für identisch erkläre. Einen Zwang dies zu tun, gibt es nicht.

Das passiert freiwillig.

Den kompletten Artikel findet Ihr hier : Deutschland Pranger

Das Märchenbuch Staat ..

 

Stellt euch mal die Frage, ob der Personalausweis euch gehört.

Nun ja, man schaue im Personalausweisgesetz §4 Abs 2 und man lese :

„Ausweise sind Eigentum der Bundesrepublik Deutschland“

Was liest man ? Der Ausweis gehört nicht dir.

Wir schaun mal weiter und zwar dein Name, ja dein Name, wem gehört er ?

Man schaue im Einführungsgesetz BGB Art. 10 Abs 1:

„Der Name einer Person unterliegt dem Recht des Staates, dem die Person angehört“

Das Zitiergebot

 

Wenn ein Grundrecht durch ein Gesetz eingeschränkt werden soll, muss
das Gesetz den entsprechenden Artikel des Grundgesetzes benennen.

Dieses Gebot nennt man „Zitiergebot“.

Gesetze, die gegen das „Zitiergebot“ verstoßen
sind ungültig und davon gibt es einige …

Aufklärung bezüglich der Bediensteten Haftbarkeit

3d man leaning on red information icon and pointing fingerBediensteten-Aufklärung bzgl. Bediensteten- Haftbarkeit

Dienststelle/ Dienstherr : ______________________________ wird hiermit darüber

aufgeklärt, dass er höchstpersönlich alleinig haftend für
seinen Handlungen ist nach §63 Bundesbeamtengesetz.

Eine zeitliche Beschränkung der Haftbarkeit des Beamten ist dort nicht vorgesehen.

Eine irgendwie geartete Beschränkung der Haftbarkeit des Beamten wird durch
den Bedrohten vollumfänglich abgelehnt, insbesondere also auch eine zeitliche
Beschränkung oder die Einrede der Verjährung.

Dies wird dem Beamten hiermit ausdrücklich zur Kenntnis gegeben.

Eine evtl. durch den Bediensteten in Anspruch genommene Ablehnung der Verantwortlichkeit
durch Bezug auf §63 ( 2 ) durch „Durchreichung der Verantwortung nach oben“ wird durch den
Bediensteten schriftlich gegen+ber dem Bedrohten belegt, er nimmt sein Recht auf schriftliche
Bestätigung nach §63 ( 2 ) wahr.

Die Rechtmäßigkeit der schriftlichen Bestätigung an sich liegt wiederum nach Absatz eins
§63 in der Verantwortlichkeit des Bediensteten, es gilt sinngemäß auch hier die Ablehnung
aller Haftungseinschränkungen mit allen daraus folgenden Konsequenzen. Der Bedrohte erhebt
hiermit explizit Anspruch auf alle aus diesen Konsequenzen zu seinen Gunsten sich ergebenden
Folgen ohne jedwede Einschränkung.

Der Bedienstete wird hiermit auch darüber aufgeklärt, dass er somit auch einem
Schadensersatzanspruch unterliegen kann und der Bedrohte hiermit den Anspruch
erhebt, in jedem Schadensfall ab Schadensanfall mit Verzugszinsen mit mindestens
fünf Prozent über Basiszinssatz geltend zu machen.

Schaden meint hiermit Schaden in umfassendsten Sinne.

Der Bedienstete erfährt hiermit weiters Aufklärung darüber, dass er im Rahmen seiner
Sorgfaltspflicht grundsätzlich KEINER Zeitbeschränkung zur Prüfung der anliegenden Belange
unterliegt, es sei denn derVorgesetzte verlangt die sofortige Durchführung der Anwendung.
Diesbezüglich gelten oben erklärte Darlegungen analog incl. Endhaftung des Bediensteten.

Der Bedienstete bestätigt die Aufklärung, insbesondere Vorliegen §63 Gesetzestext
Bundesbeamtengesetz. Legitimierung durch Dienstausweis und Personalausweis sind
erfolgt ( s.Kopie )

Hier findet Ihr das komplette Dokument zu Herunterladen : Bediensteten_Haftbarkeit

Download, Ausdruck, Durchlesen, dem Bediensteten zur Unterschrift vorlegen

(Kopie Dienstausweis und Personalausweis des Bediensteten nicht vergessen!)

„Die Unterschrift“ und die geheimen Tricks der Behörden und der GEZ

 

„Wir unterschreiben nichts“ Dieser Spruch kommt nicht von ungefähr.
Rechtsgültige Unterschriften sind den BRD Behörden fremd.

Mit krimminellen Machenschaften wird das deutsche Volk arglistig
getäuscht und an der Nase herum geführt. Dies wird mit vielen
Beispielen im Gespräch deutlich. Auch das Thema der GEZ wird hier behandelt.

Der Juraspezialist Andreas Clauss im Gepräch mit Oliver Glöckner bei Lebenskraft TV.

Musterschreiben : Forderungen des Beitragsservice (GEZ 2.0)

gez_stopBetreff: Ihre Forderung im Zusammenhang mit dem so genannten „Rundfunkstaatsvertrag“

Sehr geehrte/r Frau/Herr Gerichtsvollzieher ___________________,

in ihrem Schreiben vom _________________________ fordern Sie mich unter
Androhung von diversen Zwangsmassnahmen auf, eine Zahlung zu leisten im
Zusammenhang mit dem so genannten „Rundfunkstaatsvertrag“.

Dazu möchte ich hiermit wie folgt Stellung nehmen :

1.)
Ihr Auftraggeber hat mir bisher keinen Vertrag vorgelegt, der seine Forderung rechtfertigt.
Tatsächlich bin ich mit Ihrem Auftraggeber zu keiner Zeit einen Vertrag eingegangen.

Sollte ich mich hierüber im Irrtum befinden, teilen Sie mir bitte mit,
wann und mit wem ich einen solchen Vertrag nachweislich geschlossen hätte.

2.)
Da der von Ihrem Auftraggeber behauptete „Rundfunkstaatsvertrag“, auf den sich seine
Forderung stützt, tatsächlich weder ein Vertrag im Rechtssinne ist, noch ein Gesetz,
besitzt er de facto keinerlei Rechtskraft, welche die Durchsetzung irgendeiner
Forderung gegen Dritte rechtfertigt.

3.)
Wie ich vor kurzem in Erfahrung bringen konnte, handelt es sich bei
Ihrem Auftraggeber um eine nicht rechtsfähige Gemeinschaftseinrichtung.

4.)
Ihr Auftraggeber kann keinen Nachweis erbringen, daß es sich bei ihm um eine staatliche
Behörde handelt, daher verfügt er auch nicht über Hoheitsrechte und besitzt somit auch
keine Berechtigung, Dritte zu irgendeiner Zahlung oder einer Anmeldung zu einer Zahlung
oder zu einer Nachzahlung zu verpflichten.

5.)
Weil Ihr Auftraggeber über keine Hoheitsrechte verfügt, besitzt er keinerlei Recht
einen Staatsbeamten oder sonstige Dritte zur Durchsetzung seiner Forderung zu bemühen.

Aus diesem Grund machen sich sowohl der Auftraggeber als auch der Ausführende strafbar:

der Auftraggeber wegen Täuschung und der Ausführende wegen räuberischer Erpressung –
wenn auch in einem minderschweren Fall wegen der vorausgegangenen Täuschung.

6.)
Bis zum Erweis des Gegenteils muß davon ausgegangen werden, daß der behauptete
„Rundfunkstaatsvertrag“ rechtswidrig zwischen einer nicht rechtsfähigen
Gemeinschaftseinrichtung zu Lasten Dritter, geschlossen wurde, weswegen
es sich um ein sittenwidriges Rechtsgeschäft nach § 138 BGB handelt.

7.)
Es besteht der Verdacht, daß der so genannte „Rundfunkstaatsvertrag“ in betrügerischer
Absicht nach § 263 StGB geschlossen wurde, da reguläre Rechtsmittel zur staatlichen
Subvention unwirtschaftlicher Mediendienstleistungen nicht zur Verfügung stehen und
niemals zur Verfügung stehen werden!

Aus den oben genannten Gründen bitte ich Sie von weiteren Zahlungsaufforderungen
und/oder Vertragsangeboten Ihres Auftraggebers an mich abzusehen.

Vorsorglich weise ich Sie hiermit auf mögliche persönliche Rechtsfolgen hin :

1.)
Sollte meine obige Argumentation auch nur näherungsweise zutreffend sein, und
sollten Sie selbst im Auftrage Dritter in dieser Sache vollverantwortlich handeln,
dann sind Sie ein an diesem Vorgang maßgeblich Beteiligter und können wegen Beihilfe
jederzeit auch nachträglich juristisch belangt werden.

2.)
Für den Fall, daß meine Argumentation auch nur näherungsweise zutreffend sein sollte
und Sie in dieser Angelegenheit Maßnahmen ergreifen, die eine geschäftsschädigende
Auswirkung auf meinen Ruf nach sich ziehen, z.B. negativer Schufa-Eintrag, sonstige
negative interne und externe Bewertungen, Besuche von Gerichtsvollziehern in meinen
Geschäfts- oder Privaträumen, Verleumderische Informationen über mich mündlicher
oder schriftlicher Art, via Telefon oder vermittels sonstiger Medien an Dritte, etc.,
behalte ich mir den Rechtsweg zur Durchsetzung meiner Rechte sowie Schadensersatz vor.

Bitte haben Sie Verständnis, daß ich mir von nun an vorbehalte, jede weitere Eingabe
und jeden weiteren Vorgang in dieser Sache anwaltlich kostenbewehrt abwickeln zu lassen.

Mit Dank für Ihre Aufmerksamkeit und mit Hochschätzung für Ihre ehrenwerte
berufliche Tätigkeit verbleibe ich in der Hoffnung auf allseitige Einsicht

Mit freundlichen Grüssen

Max Mustermann