Abschaffung der GEZ – Keine Zwangsfinanzierung von Medienkonzernen

Auch wenn eine Petition nur eine Bittschrift ist , sollte doch der Wille des Volkes
den „Helden der Nacht“ in Berlin und Bonn zu denken geben.

Also bitte mitzeichnen , damit man uns nicht weiter ignoriert.

Den Wir sind der Souverän – Die höchste Macht in einem Staate !!!

Abschaffung der GEZ – Keine Zwangsfinanzierung von Medienkonzernen

An:  Deutscher Bundestag Petitionsausschuss in Deutschland

Begründung:

Ab 2013 wird jeder Haushalt gezwungen eine Rundfunkabgabe zu bezahlen.
Dabei spielt es keine Rolle ob man öffentlich rechtliches Programm bezieht oder überhaupt ein Empfangsgerät besitzt.

Dies gleicht einer Steuer, die nach dem Grundgesetz aus guten Gründen verboten ist.
Jeder Mensch hat das natürliche Recht nicht gezwungen zu werden Firmen und Unternehmen zu finanzieren.
Dieses Grundprinzip individueller Freiheit wird durch die GEZ zerstört und findet ab 2013 seinen traurigen Höhepunkt.

Eine große Reform des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags ist dringend notwendig.
Öffentlich rechtliche Sender müssen sich nach dem Pay-TV Prinzip oder durch Werbeeinnahmen finanzieren.
Alles andere ist unlauterer Wettbewerb und ein Verstoß gegen bürgerliche Freiheitsrechte.

Die Petition findet Ihr hier : www.openpetition.de

 

Antrag auf Erstattung unrechtmäßig erhobener Steuern seit 1990 – Musterschreiben

Antrag auf Erstattung unrechtmäßig erhobener Steuern seit 1990 – Musterschreiben

Muster für Steuererstattung – 2012

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Antrag auf Erstattung  seit 1990

Steuernummer:

Antrag auf Erstattung unrechtmäßig erhobener Steuern:

a.)   Grund- undEinkommenssteuern 1990 bis heute

b.)  Gewerbesteuern  1990  bis heute nicht in Ihrem Zuständigkeitsbereich

c.)   alle durch Indirekte Steuern von uns vereinnahmten Gelder

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich stelle hiermit den Antrag, alle seit 1990 an Sie gezahlten Steuern verzinst zu erstatten.

Begründung:  Vgl. keine gesetzliche Steuerpflicht: 55274/301 BVerfG aus 1955

Keine Justizgewährleistung durch Stillstand der Rechtspflege nach §245 ZPO, kein Recht auf Steuern ohne Pflichterfüllung des effektiv-garantierten Rechtsschutzes für Steuerzahler. Das Rückbehaltungsrecht ergibt sich aus §395 BGB gegen den Staat. Mit den erhobenen Steuern im Staat werden Menschenrechtsverletzungen gegen den Bürger begangen. Menschenrechtsverletzungen sind permanent-fortgesetzte Straftaten im Amt.

Steuern sind Fördermittel, die dem Schenkungsrecht unterliegen. Ein Schenkungsrecht ist keine Schenkungspflicht. Werden meine vorstaatlichen Menschenrechte nicht praktiziert, habe ich keine Veranlassung, einem Unrechtsystem etwas schenken zu sollen, wenn diese Schenkungen der Förderung von Kriminalität in Deutschland dienen! Die Staatsangehörigen sind sogar verpflichtet, die Steuern nicht zu zahlen, wenn sie wissen, daß damit die Kriminalität gefördert wird. Sonst billigt der Steuerzahler belohnend Straftaten im Amt (Menschenrechtsverletzungen) und macht sich selbst strafbar.

Die Vorschriften nach § 126 BGB, § 317 ZPO und § 275 StPO wurden nicht beachtet, was mehrfach gerügt worden war.

In der Veröffentlichung vom 23.08.2007 wurde der Stillstand der Rechtspflege nach §245 ZPO (brd-matrix.de/2007_08_23_§245 20ZPO 20Insolvenz 20BRD-GmbH 20Hk-MR 20BRD-Urteile 20nichtig.pdf) über Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte bereits nachgewiesen.

Die Selbstverwaltung hat das Recht, Steuern zurückzubehalten, solange die Bundesrepublik den effektiv-garantierten Rechtsschutz aufgrund der Besatzung nicht gewähren kann, aus dem UNRECHT und somit Menschenrechtsverletzungen in Folge entstehen. Der Staat kann nur dann Rechte aus Steuern einfordern, wenn er auch die Garantien an den Steuerpflichtigen erfüllen kann. Die Bundesrepublik haftet für alle Schäden in allen Bereichen und Ländern als Teil und Gesamtschuldner, sowie die Länder für den Bund im Rückgriff.

Jeder Steuerzahler haftet danach auch für die Regierungskriminalität, wenn Steuerzahler damit die Straftaten im Amt billigend und selbst unter einem Zwang fördern, denn Untätigkeit und Unterlassung der Steuerzahlung zur Förderung der Regierungskriminalität oder Unwissenheit schützt nicht vor Strafe oder Haftung.

Der steuerzahlende Bürger wird mehrfach und mehrdimensional vom Staat abgezogen, wenn der Staat den Staatsvertrag des Friedens und der Freiheit für den Bürger nicht erfüllt oder nicht erfüllen kann.

Als Bürger des fortbestehenden Staates Deutsches Reich mussten wir entsetzt feststellen, daß die Personen aus den „Finanzbehörden“ (also Sie), letztlich seit 1990 unberechtigt Steuern  von uns gefordert  haben, um  unter Missachtung aller gesetzlichen Regeln einen Raub zu legalisieren, um zu Unrecht geforderte Gelder  für Kriegshandlungen zu verwenden.

So sieht die rechtliche Betrachtung nach der in Deutschland geltenden Rechtsordnung, wie folgt aus:

1949 – 1976 galt die RAO (Reichsabgabenordnung), ein Gesetz des Deutschen Reiches. Dieses Gesetz konnte und durfte von der „Zentralverwaltung für das Vereinigte Wirtschaftsgebiet“ (Art 133 GG) nicht zur Anwendung gebracht werden, da die RAO nur in Verbindung mit Art 84 Reichsverfassung gültig ist.

Dies im Besonderen, da die RAO ihren Geltungsbereich aus dieser Reichsverfassung bezieht. Damit entfällt für die Bundesrepublik in Deutschland jede Möglichkeit,  unter Verwendung der RAO Gelder von den Bürgern in Anspruch zu nehmen. 1977 bis heute gilt nicht die  „BRD“ – AO. Ein Werk ohne jeglichen Geltungsbereich ist damit aus Gründen der Rechtsicherheit (Art 20 GG) r e c h t s u n g ü l t i g.

Daher ist unsere  Forderung auf Rückzahlung der durch juristische Trickmanipulation geraubten Gelder der Bürger  in vollem Umfang zu erfüllen. Dies betrifft sowohl alle durch direkte Steuern eingezogenen Gelder, als auch alle durch p o t e n t i e r t e  Steuern widerrechtlich vereinnahmten Gelder, Gebührenfestsetzungen und rechtswidrige Pfändungen.

Es gibt Offenkundigkeiten nach §291 ZPO aus dem Grundgesetz, die eine weitere Kommentierung nicht benötigen. Es wird dafür auf das Grundgesetz verwiesen, das nicht von, sondern für die Bundesrepublik Deutschland geschaffen worden ist. So ist in Art. 65 GG niedergeschrieben, daß die „Regierung“ nur ein Geschäft ist. Die Bundesminister haben keinen „Regierungsbereich“, sondern einen Geschäftsbereich. Der Bundeskanzler leitet auch keine „Regierung“, sondern ein Geschäft und der Bundespräsident genehmigt die Geschäftsordnung und nicht die „Regierungsordnung“ unter Besatzungsrecht nach Art. 120, wonach  Besatzungskosten bezahlt werden.

Die Bundesrepublik ist also kein souveräner Staat, sondern nach Art. 133 GG eine vereinigte deutsche „Wirtschafts- und Verwaltungseinheit“, wo die Bürger keine Staatsbürger, sondern nur Personal sind (Personalausweis). Dies ergibt sich aus dem Art. 146 GG. Die Bundesrepublik hat kein eigenes Staatsvolk, keinen Staatsgrund, kein eigenes Staatsbürgerschaftsgesetz, keinen Friedensvertrag und auch keine vom (fehlenden eigenem) Volk gewählte Verfassung.

(2Bvf1/73, BVerfGE 36, 1):Das Grundgesetz – nicht nur eine These der Völkerrechtslehre und der Staatsrechtslehre! – geht davon aus, daß das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch die Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die alliierten Okkupationsmächte noch später untergegangen ist, das ergibt sich aus der Präambel, aus Art. 16, Art. 23, Art. 116 und Art. 146 GG. Das entspricht auch der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, an der der Senat festhält. Das Deutsche Reich existiert fort (BVerfGE 2, 266 [277]; 3, 288 [319 f.]; 5, 85 [126]; 6, 309 [336, 363]), besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig. Im Grundgesetz ist auch die Auffassung vom gesamtdeutschen Staatsvolk und von der gesamtdeutschen Staatsgewalt “verankert” (BVerfGE 2, 266 [277]). Verantwortung für “Deutschland als Ganzes” tragen – auch – die vier Mächte (BVerfGE 1, 351 [362 f., 367]).”

Hieraus ergibt sich, daß die Bundesrepublik von 1949  auch kein Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches sein kann. An dieser Ordnung änderte sich auch 1990 mit dem Überleitungsvertrag nichts, weil es auch zu diesem Zeitpunkt keine Volksabstimmung über die Einsetzung einer gesamtdeutschen Verfassung gab oder geben sollte. Deswegen sind in der Bundesrepublik Menschenrechtsverletzungen keine Straftaten nach dem Strafgesetzbuch.

Inzwischen sind Banken, Arbeitsämter, Gemeinden und Städte (Frankfurt, München…) privatisiert worden. Die Arbeitslosen heißen Kunden und müssen vor den Sozialgerichten gegen eine private Körperschaft klagen. Einen Staat Deutsch gibt es nicht. Das Deutsche Recht ist in Deutschland auch nicht abgeschafft, sondern die in Deutschland geltende Recht(s)ordnung (vgl. § 11 StGB) Das Deutsche Recht ist in Deutschland ohne gesetzeskonforme Richter jedoch nur willkürlich erreichbar, weil es aufgrund der Besatzung in Deutschland keine ordentlichen Staatsgerichte mehr gibt. (§15 GVG Staatsgerichte sind erloschen)

Es ist nach negativem Verlauf mit Fortsetzung von Menschenrechtsverletzungen nunmehr davon auszugehen, daß Ihre Mitarbeiter die Geschichte Deutschlands, die Gesetze und ihre Dienstvorschriften nicht kennen, ihre Befugnisse gegen exterritoriale Bürger überschreiten, womit sie Existenzen der Bürger, die Grundordnung der Bundesrepublik und die Staatssicherheit gefährden.

Ausdrücklicher Hinweis: Sie tragen für die Rechtmäßigkeit Ihrer Forderungen hinsichtlich der Haftungsfolgen die volle persönliche Verantwortung gem. §§ 179,823,826,830,839 BGB:

§ 63  BBG Verantwortung für die Rechtmäßigkeit

(1) Beamtinnen und Beamte tragen für die Rechtmäßigkeit ihrer dienstlichen Handlungen die volle persönliche Verantwortung.

(2) Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit dienstlicher Anordnungen haben Beamtinnen und Beamte unverzüglich bei der oder dem unmittelbaren Vorgesetzten geltend zu machen. Wird die Anordnung aufrechterhalten, haben sie sich, wenn ihre Bedenken gegen deren Rechtmäßigkeit fortbestehen, an die nächsthöhere Vorgesetzte oder den nächsthöheren Vorgesetzten zu wenden. Wird die Anordnung bestätigt, müssen die Beamtinnen und Beamten sie ausführen und sind von der eigenen Verantwortung befreit. Dies gilt nicht, wenn das aufgetragene Verhalten die Würde des Menschen verletzt oder strafbar oder ordnungswidrig ist und die Strafbarkeit oder Ordnungswidrigkeit für die Beamtinnen und Beamten erkennbar ist. Die Bestätigung hat auf Verlangen schriftlich zu erfolgen.

(3) Verlangt eine Vorgesetzte oder ein Vorgesetzter die sofortige Ausführung der Anordnung, weil Gefahr im Verzug ist und die Entscheidung der oder des höheren Vorgesetzten nicht rechtzeitig herbeigeführt werden kann, gilt Absatz 2 Satz 3 bis 5 entsprechend.

Die Rückerstattung der von Ihnen seit 1990 unrechtmäßig eingeforderten Steuern und Gebühren hat durch bestätigten Bankverrechnungsscheck an den Ihnen bekannten Empfangsbevollmächtigten zu erfolgen. Für die Abwicklung der Erstattung ist gem. §§ 179,823,826,830,839 BGB die gesetzliche  Frist von 21 Tagen geboten. Weiterungen bleiben bei Fristversäumnis vorbehalten.

Mit freundlichen Grüßen

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Antrag auf Steuererstattung-2012

Dank geht an den ZDS – DZfMR e.V.

Der ZDS – DZfMR e.V. ist als Menschenrechtsorganisation ein Dachverband in Deutschland zur Wahrung der Rechte, insbesondere der Grundrechte. Wir sind als Wächter über die Menschenrechte keine Rechtsschutzversicherung, keine Rechtsanwälte und dürfen darum auch keinen Rechtsrat erteilen.

Indem der ZDS – DZfMR e. V. Betroffene darüber aufklärt, wie sie sich bei ihrem Widerstand gegen erlittenes Unrecht innerhalb der Grenzen des Erlaubten verhalten können, wollen wir Menschenrechtsverletzungen in Folge vorbeugen, um sie zu beenden.

 

 

http://finanzamt.name/2012/03/nachrichten/news/Deutschland/Rosenheim/Akquise-Experte/antrag-auf-erstattung-unrechtmasig-erhobener-steuern-seit-1990/

Steuern in der BRD GmbH – Souveränität Deutschland

Das Grundgesetz kennt keineSteuerpflicht. Spezialgesetze?
Die AO ist eine Ordnung und kein Gesetz. Ebenso die Bestätigung,
dass Deutschland zu keinem Zeitpunkt je souverän war / ist.

Das Grundgesetz macht die Menschenrechte zu nationalem Recht.

Haftbefehl bei EV?

Dies steht zu einem klaren Widerspruch zu den Menschenrechten und Völkerrecht.

Steuern in der BRD GmbH – Souveränität Deutschland

Ungekürzte ZDF Doku über die „BRD GmbH“ / BRD Verwaltung

Kein gültiges Wahlrecht – Ist die momentane Regierung überhaupt legitim ?

Gerichtsvollzieher macht sich strafbar

Bitte beachtet , es geht hier nicht darum ,
das man seine Schulden nicht bezahlen soll.

Es geht im Video darum , dem Gerichtsvollzieher sein
ungesetzliches Handeln klar zu machen.

Entschuldigt bitte die Video und Tonqualität ,
aber das Video wurde mit versteckter Kamera aufgenommen.

PS :

Aber eins muss man dem Gerichtsvollzieher lassen ,er war tapfer !
Wir kennen andere , die hätten sofort das Sonder Geld Einziehungskommando gerufen 🙂
Also , solltet Ihr auch so eine Aktion starten , bitte bleibt sachlich und höflich.
Es gibt auch noch Menschen im BRD System.

Auskunftspflicht von Behörden!

1. Allgemein

Informationserteilung durch die Behörde.

Die Behörde ist verpflichtet, die Beteiligten eines Verwaltungsverfahrens über ihre Rechte und Pflichten zu informieren, soweit dies erforderlich ist.

Wie schon bei der in § 25 S. 1 VwVfG geregelten Beratungspflicht verpflichtet die in § 25 S. 2 VwVfG normierte Auskunftspflicht die Behörde nicht zur allgemeinen Auskunftserteilung außerhalb eines Verwaltungsverfahrens. Die Verpflichtung zur allgemeinen Auskunftserteilung bestimmt sich nach dem/den Informationsfreiheitsgesetz(en).

Der Auskunftspflicht vorausgehen muss die konkrete Anfrage des Beteiligten eines Verwaltungsverfahrens, es sei denn, der Beteiligte ist erkennbar unwissend.

Direkt anspruchsberechtigt sind nur die Beteiligten eines Verwaltungsverfahrens.

Des Weiteren sind Auskunftsansprüche in verschiedenen Spezialgesetzen geregelt, gegenüber denen § 25 VwVfG subsidiär ist. Die Auskunftspflicht wird ergänzt durch das Akteneinsichtsrecht im Verwaltungsverfahren.

Bei der Auskunftserteilung handelt es sich bei Vorliegen der Voraussetzungen um eine gebundene Entscheidung, die aber durch den unbestimmten Rechtsbegriff „Erforderlichkeit der Auskunftserteilung“ eingeschränkt wird. Die weitergehende als durch § 25 S. 2 VwVfG vorgeschriebene Auskunftserteilung liegt im Ermessen der Behörde.

2. Umfang der Auskunft

Die Auskunft erstreckt sich auf die den Beteiligten im Verwaltungsverfahrens zustehenden Rechte und Pflichten. Der Umfang der Auskunft richtet sich nach dem objektiven Empfängerhorizont des Beteiligten und der Komplexität der Sachlage. Die Grenze bildet eine Rechtsberatung, die von der Behörde nicht zu leisten ist bzw. nicht geleistet werden darf.

3. Folgen einer unterlassenen oder fehlerhaften Auskunft

Verletzt die Behörde ihre Auskunftspflicht schuldhaft, kann der Adressat einen Amtshaftungsanspruch gemäß § 839 BGB, Art. 34 GG geltend machen.

Haftet der Beamte für seine verursachten Fehler?

„Beamte“ haben einen entstandenen finanziellen Schaden (Gebühren etc.) persönlich zu ersetzen!
Gemäß den Paragraphen 823 und 839 BGB haftet jeder „Beamte“ persönlich für jede Summe, die er ohne gültige Rechtsgrundlage verursacht! Diese kann ihm im Zuge des Schadenersatzes persönlich in Rechnung gestellt werden.

 

 

Vorlage / Vorschlag – Schadensersatzforderung gegen GV`s u.a. „Beamte“/Angestellte i.ö.D.
1. Eine Schadensersatzforderung wegen Amtspflichtverletzung an den jeweiligen „Beamten“ mit kurzer Zahlungsfrist, nur ein oder zwei Argumenten, und nur einem kleinen Forderungsbetrag schicken. Der Betrag kann aus der Luft gegriffen sein. Ich selber stelle zunächst die Bearbeitung des Vorgangs mit einem Stundenhonorar in Rechnung und behalte mir ausdrücklich weitere Schadenersatzforderungen vor. 2. Bei Zahlung wird die Schuld eingestanden und die Rechtsbeugung ist zugegeben, eine Amtsenthebung kann erfolgversprechend eingeleitet werden, weitere Schadenersatzforderungen können und sollten nachgereicht werden. 3. Bei Zahlungsverweigerung wir dem „Beamten“ über das zentrale Mahngericht ein Mahnbescheid zugestellt. Der Mahnbescheid kann online über https://www.online-mahnantrag.de gebührenpflichtig beantragt werden. Die Gebühr ist aber wegen der kleinen Forderung überschaubar. Sie beträgt 23,- EUR für Ansprüche bis 900 EUR. Die Tabelle mit den Kosten kann auf der genannten Seite eingesehen werden. Als Anspruchsbegründung wird angegeben: Schadenersatz aus …-Vertrag (Katalog-Nr. 28), als Vertragsart (Anspruchszusatz) wird Unterlassung angegeben. 4. Wird kein Einspruch eingelegt, erhält man einen vollstreckbaren Titel. Die Schadenersatzforderung kann jetzt durch einen Gerichtsvollzier eingetrieben werden. Weitere Schadensersatzforderungen können nachgereicht werden. Die Amtsenthebung der betreffenden Person kann eingeleitet werden. 5. Wird Einspruch eingelegt, kommt eine weitere Rechnung vom Mahngericht, die zu bezahlen ist. Nach Zahlungseingang wird der Vorgang an das zuständige Amtsgericht (bei „Beamten“ ist es das Landgericht) weiter gegeben. Das betreffende Landgericht ist jetzt gezwungen, sich mit dem Vorgang auseinandersetzen und fordert auf, eine Anspruchsbegründung einzureichen. 6. Anspruchsbegründung wird formuliert, nun aber mit der maximalen Argumentationskette, in der die Nichtigkeit der BRD auf der Basis von offenkundigen Tatsachen nachgewiesen wird. Offenkundige Tatsachen bedürfen keines Beweises, gegenteilige Argumente darf ein Gericht nicht anerkennen. Die Falle ist nun zugeschnappt, denn nun muss das Gericht Position beziehen, ob es nun ein Teil der BRD ist oder sich auf das gültige deutsche Recht bezieht und den Angeklagten verurteilt. 7. Auf diese Reaktion warte ich jetzt noch, und je nach dem wie sich das Gericht positioniert, startet entweder der Vorgang für den betreffenden Richter wie oben, oder das Ziel ist erreicht, der Angeklagte muss zahlen und die fehlende Herrschaftsgewalt der BRD und Ihrer Staatsanwaltschaften ist gerichtlich bestätigt. Dann stoßen wir die Lawine los.