Innenminister de Maizière verheimlicht Dokumente zur Fünf-Prozent-Hürde

Das Bundesinnenministerium geht juristisch gegen die Veröffentlichung von Dokumenten zur Europawahl vor. Eine Webseite, die behördeninterne Dokumente veröffentlicht, wurde abgemahnt. Unter dem Vorwand des Urheberrechts übt das Ministerium Zensur aus.

Innenminister Thomas de Maizière (CDU) als Behördenchef versucht, mittels des Urheberrechts die Transparenz der Gesetzgebung auszuhebeln. Elementare Rechte der Bürger werden mit Füßen getreten. (Foto: dpa)

Innenminister Thomas de Maizière (CDU) als Behördenchef versucht, mittels des Urheberrechts die Transparenz der Gesetzgebung auszuhebeln. Elementare Rechte der Bürger werden mit Füßen getreten. (Foto: dpa)

Das Portal Fragdenstaat.de hat es sich zur Aufgabe gemacht, auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) eine Plattform zu bieten, durch die die Bürger einfacher an staatliche Informationen kommen. Ein Bürger verlangte vom Innenministerium (BMI) die Offenlegung von Dokumenten, die sich mit der vom Verfassungsgericht als rechtswidrig eingestuften Fünfprozenthürde bei der Europawahl beschäftigen und im Wesentlichen die internen Überlegungen der Behörde zu diesem Thema enthalten.

Das BMI folgte dem Ersuchen, machte jedoch deutlich, dass dieses Dokument nicht veröffentlicht werden dürfte, da es lediglich für den internen Gebrauch gedacht sei. Als Fragdenstaat.de die Stellungnahme dennoch veröffentlichte, schickte die  Behörde die Anwälte ins Feld und ließ den Portalbetreiber abmahnen. Als kruder Grund wurde das Urheberrecht angeführt. Dieses nimmt zwar amtliche Dokumente vom Schutz aus, da es sich bei der Stellungnahme jedoch um ein internes Dokument handele, greife hier die Ausnahme nicht ein.

Brisant ist, dass 2013 zwar eine Novellierung des Wahlgesetzes beschlossen und die Hürde auf drei Prozent abgesenkt wurde. Aus der Stellungnahme wird jedoch ersichtlich, dass nach Meinung der behördeninternen Fachleute aus dem Urteil des Verfassungsgerichts der Schluss gezogen werden müsse, dass solch eine Hürde generell verfassungswidrig sei.

Nach diesem Schluss hätte die Regierung also eine interne Warnung missachtet und wider besseres Wissen eine Sperrklausel per Gesetz festgelegt, die von den eigenen Mitarbeitern als verfassungswidrig eingestuft wurde. In diesem Widerspruch sah auch Fragdenstaat.de das öffentliche Interesse an dem Dokument und weigert sich weiterhin, den Zugang dazu zu sperren.

Innenminister Thomas de Maizière (CDU) als Behördenchef versucht also, mittels des Urheberrechts die Transparenz der Gesetzgebung auszuhebeln und damit elementare Rechte der Bürger mit Füßen zu treten. Damit wiederholt sich die Geschichte, denn schon Mitte 2013 zog er – damals noch als Verteidigungsminister – den Urheberrechtsjoker, um unliebsame Presse über den Afghanistaneinsatz zu unterdrücken (mehr hier).

Der Zirkelschluss, dass brisante interne Dokumente über den Arbeitsablauf in einem Ministerium ja gerade nicht für die Öffentlichkeit bestimmt und damit vom Urheberrecht geschützt seien, verkennt einmal mehr, dass in Bereichen, in denen die gewählten Volksvertreter wichtige Entscheidungen treffen, eine höchstmögliche Transparenz gegeben sein muss und die Öffentlichkeit gerade dort ein Interesse an Informationen hat. Je elementarer die Materie ist, die geregelt wird, desto eher haben die Bürger ein Recht auf Information.

 

http://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/2014/01/27/innenminister-de-maiziere-verheimlicht-dokumente-zur-fuenf-prozent-huerde/

Krr-Faq.net und die Lügen mit Staatsangehörigkeit Teil2

Die Lüge mit dem StAG

 Zitat:

„Die deutsche Staatsangehörigkeit ist jene, die im StAG geregelt ist.“
„Dort findet man dann auch die passenden Definitionen, wer Deutscher ist. Nämlich Bürger der Bundesrepublik Deutschland, Bürger des deutschen Staates.“

Man kann im StAG suchen und wird keine Definition finden, daß man ein „Bürger der Bundesrepublik Deutschland“ ist!
Was findet man im StAG? Die Lösung: Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) § 1 Deutscher im Sinne dieses Gesetzes ist, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.
Quelle: http://www.buzer.de/gesetz/4560/a63187.htm
Von Bundesrepublik Deutschland ist nirgends etwas zu finden. Die Frage, die sich dem Betrachter stellt lautet: Welche „deutsche Staatsangehörigkeit“ besitzt man?

Die „Spezifierung“ Definition

 Die Definition des Wortes „Staatsangehörigkeit“ ist für jeden einfach auszumachen, wenn man off. BRD Internetseiten besucht. Hier 2 Beispiele:
Das Bayerische Staatsministerium des Innern schreibt dazu: Die Staatsangehörigkeit, die der jeweilige Staatsbürger besitzt, ist das rechtliche Band zwischen dem Staat und seinem Staatsangehörigen. Sie zeigt an, welchem Staat der Betreffende angehört. Quelle: http://www.stmi.bayern.de/buerger/staat … oerigkeit/
Das Bundesministerium des Innern schreibt dazu: Die Staatsangehörigkeit bezeichnet die Zuordnung eines Menschen zu einem bestimmten Staat, mit allen Rechten und Pflichten. Entsprechend wird als Staatsangehöriger jemand bezeichnet, der einem bestimmten Staat angehört. Quelle: http://www.bmi.bund.de/DE/Themen/Migrat … _node.html
Die Behauptung: „Staatsangehörigkeit (Adjektiv) – Name des Staates (Substantiv)“ ist offenkundig falsch!

Der belgische Ausweis

 Mit der Behauptung: „Belge“-belgisch liegen die Verfasser absolut richtig. Man sollte aber dabei nicht vergessen, andere Länder geben keine Staatsangehörigkeit an. Das Wort Staatsangehörigkeit ist nur im deutschsprachigem zu finden. Diese Themen wurden in unserem Forum schon mehrmals belegt: viewforum.php?f=121
Interessant ist, die Belgier kennen eine Staatsangehörigkeit – Bundesrepublik Deutschland:

Die Abschlußbetrachtung 

So viel Unsinn und Desinformationen, auf 3 Seiten sind nicht zu überbieten. Wer schon die Hoffnung auf eine Staatsangehörigkeit BRD aufgegeben hat, den kann ich beruhigen. Wir haben diese gerichtlich bestätigt bekommen.