„Nazi“ Forum – Antireichsdeppenforum aka KRR-FAQ.NET – unterbindet Kritik an der braunen BRD Vergangenheit

Das angeblich „frei zugängliche“ Forum, Namens „Antireichsdeppenforum“ steht vor einem Problem. Ein User hat sich getraut, daß Thema Nazis und deren Karriere in der BRD aufzugreifen. Damit hat man in dem Antireichsdeppenforum ein Problem. Eine BRD ist ein angebl. Staat, in dem man die Nazis nach 1945 entsorgt hat. Das es nicht so ist, ist offenkundig.

Zitate des Users:

Entgegen den offiziellen Verlautbarungen des Bundesjustizministeriums waren in den 60-igern, in Westdeutschland noch über 800 Juristen der nazistischen Ausnahmegerichte tätig. Nicht einer der zum Teil mit über 100 Bluturteilen belasteten Nazi-Juristen wurde vor Gericht gestellt. Diese Rechtsprecher‘, die ausnahmslos im Dienste der Unmenschlichkeit, des Unrechts und der Aggression standen, sind bis in die höchsten Positionen des westdeutschen Staats- und Justizapparates gelangt.
Westdeutsche Gerichte stellten sogar die Ermittlungsverfahren ein, die auf Grund von Strafanzeigen gegen Nazi-Juristen eingeleitet worden waren. Selbst von Staaten der Antihitlerkoalition rechtskräftig verurteilte Nazi- und Kriegsverbrecher wurden in voller Kenntnis ihrer Vergangenheit in Bonner Dienste übernommen. So wurde z. B. Dr. Leonhard Drach 1956 als Staatsanwalt in Frankenthal eingesetzt und später zum Oberstaatsanwalt befördert, obwohl er als Nazi-Staatsanwalt an Stand- und Sondergerichten im okkupierten Luxemburg zahlreiche Bluturteile beantragt hatte, denen auch entsprochen worden war. In Luxemburg wurde Drach nach 1945 wegen seiner Verbrechen zu 20 und 15 Jahren Zuchthaus verurteilt.
Der frühere Staatsanwalt beim Sondergericht in Luxemburg, Josef Wienecke – nach 1945 in Luxemburg in Abwesenheit (weil er von einem Urlaub auf ,Ehrenwort“ nicht zurückkehrte) zu zehn Jahren Zuchthaus verurteilt -, wurde 1953 Staatsanwalt in Koblenz. Später wurde er, obwohl auch seine Vergangenheit bekannt war, zum Ersten Staatsanwalt befördert.
Auch dem nach der Befreiung Luxemburgs zu vier Jahren Gefängnis verurteilten ehemaligen Mitarbeiter der Nazi-Justizverwaltung Dr. Otto Bauknecht wurden in Westdeutschland 1956 Amt und Würden – zunächst als Landgerichtspräsident in Kreuznach – verliehen. Bis Ende 1967 hatte der Juristennachwuchs vor ihm als Präsident des Justizprüfungsamtes seine Befähigung für den westdeutschen Justizdienst in der 1. und 2. Staatsprüfung nachzuweisen.
Sogar der Vorsitzende des Sondergerichts in Luxemburg Adolf Raderschall – in Abwesenheit zum Tode verurteilt – fungierte in Rheinland-Pfalz als Landgerichtsdirektor a. D. auf einer Amtsgerichtsrats-Planstelle und ist jetzt Alterspensionär mit Bezügen, die die seiner Opfer um ein mehrfaches übersteigen. Drach, Wienecke und Bauknecht sind bis heute trotz luxemburgischer Proteste noch nicht zur Verantwortung gezogen worden. (Angaben aus: Der Spiegel, Hamburg, 5. Mai 1965 und 3. Febr. 1965, und Die Welt, Hamburg, 15. Juli 1965)

BELASTETE NAZIS IN BONNER MINISTERIEN KONZENTRIERT
Im Bereich der
wichtigsten Bonner Ministerien, insbesondere auch derjenigen, die unter Führung
sozialdemokratischer Minister stehen, hat sich die Zahl der Naziverbrecher und
schuldbeladenen Gehilfen des Hitlerregimes, vor allem in den leitenden
Positionen, weiter erhöht:
Botschafter 621
Mitarbeiter in
Auslandsvertretungen 147

Bundesjustizministerium
Abteilungs- und
Unterabteilungsleiter sowie andere leitende Beamte im Bundesministerium
18
Juristen an Bundesgerichten 119
Leitende Juristen in
Länderjustizministerien 20
Juristen an Oberlandesgerichten 216
Juristen an
Land- und Amtsgerichten 745

Bundesinnenministerium
Leitende Beamte im
Bundesministerium 42
im Bundesgrenzschutz 9
im Verfassungsschutz
13

Bundesministerium für Verteidigung
Führungskräfte im
Bundesministerium 17
Generalität der Bundeswehr 160
Mitarbeiter der
westdeutschen Vertretung beim NATO-Oberkommando
12

Bundeswirtschaftsministerium 59
Bundesarbeitsministerium
21
Bundesverkehrsministerium 29
Bundesernährungsministerium
19
Bundesschatzministerium 15
Bundesfinanzministerium
54

Eine große Anzahl weiterer schwerbelasteter Personen ist in
den Bereichen der übrigen Bundesministerien zu finden, so im Bundesministerium
für ‚gesamtdeutsche Fragen‘, im Bundespresseamt, im sogenannten
Vertriebenenministerium sowie in der Leitung der Bundesbank

Auch
andere Quellen zeigen ähnliche Bilder, z.B. für Baden-Württemberg (OMGUS Weekly
Intelligence Report, Maiy1949): Anteil ehemaliger NSDAP-Mitglieder nahm sogar im
Laufe der Zeit zu: Wahlbeamte am 1.4.1948 7.8%, am 33,4% ++ Höherer Dienst 47,9
auf 66,4% ++ Gehobener Dienst von 56 auf 63,2% ++ Mittlerer Dienst 29,4 auf
32,7% ++ Niederer Dienst von 30,4 auf 32,1 % und Arbeiter von 20,1 auf 20,4%.
Insgesamt waren am 30.9.1948 von den Ministeriumsangehörigen Ex-NSDAPler:
Kulturministerium 60%, Finanzministerium 65,1%, Justiz 54,3%, Inneres 22%,
Wirtschaft 26,2%, Landwirtschaft 21,6%, Transport 35,5%, Arbeit 43,2%,
Landeszentralbank 43,2% und Baden-Dep. für Kultur und Erziehung 60,4%. (Quelle:
Junge Welt, 30.8.2008, S. 15)

Das darf nicht sein, was dazu führte, daß man den Strang in den „nicht öffentlichen Teil“ verschieben mußte.

Naziforum

Es ist offenkundig, daß man Angst vor der Wahrheit hat. Die angebl. Nazis, sind andere.

 

BRD Gerichte

Neustes Propagandavideo der KRR-FAQ.NET und dem Antireichsdeppenforum

Dieses Video ist das neuste aus der BRD Propagandaschmiede KRR-Fuck & Co.

1. Lüge

Es heißt nicht „Verfassung der Bundesrepublik Deutschland“! Richtig ist: „Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland“

2. Lüge

Bewußt wird das Wort „unmittelbar“ unterschlagen.

Artikel 38 GG
(1) Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.

Zitat : Prof. jur und Völkerrecht Hans Herbert von Arnim Lehrstuhl Speyer

Erst einmal aus dem Großen Kommentar des GG von 2000 !

Und nun zieht Euch erst einmal warme Hosen an und seht was die da….., ja genau die, mit Euch machen !

GG Bonner Grundgesetz Band 2, Großer Kommentar von Mongold-Klein-Stark Ausgabe 2000 4te Auflage Verlag Franz Vahlen !

Artikel 38 Abs. 1 III Rn 121 Grundgesetzt Wahlgrundsätze

Im Bund und in den Ländern bestehen die Wahlgrundsätze der allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahl ( Artikel 38 Abs. 1 , 28 Abs. 1 Satz 2 i.V. den entsprechenden Verfassungsvorschriften der Länder ).
Der Begriff der Wahl umfaßt Abstimmungen, durch die eine oder mehrere Personen aus einem größeren Kreis von Kandidaten ausgewählt werden. Die Wahlgrundsätze gelten für das gesamte Verfahren!, mithin nicht nur für die Wahlhandlung selbst, sondern mit gewissen, sachbezogenen Einschränkungen auch schon für die Wahlvorbereitung und wirken sich sowohl zugunsten der Wähler als auch, soweit sich aus der Natur der Sache nichts anderes ergibt, zugunsten der Wahlbewerber aus.
Das verfassungsrechtlich geschützte Wahlrecht darf nicht durch zu weitgehende Verlagerung der Aufgaben und Befugnisse des Bundestages auf supranationale Einrichtungen entleert werden, so daß praktisch keine demokratische Legitimation mehr möglich ist . Die Grenze ist dabei aufgrund von Artikel 23 GG zu ziehen.

Artikel 38 Abs 1. 2. Rn 125 Grundgesetz

Unmittelbarkeit der Wahl

Unmittelbarkeit der Wahl schließt jedes Wahlverfahren aus , bei dem sich zwischen Wähler und Wahlbewerber eine weitere Instanz – insbesondere eine Versammlung gewählter Wahlmänner – einschiebt , die nach ihrem eigenen Ermessen die Abgeordneten auswählt und damit deren direkte Wahl ausschließt.

Nun, wacht doch endlich einmal auf.

Und nun zu : Hans Herbert von Arnim Prof. jur u. Völkerrecht Speyer!

Zitat:

“ Die Wahlen sind unmittelbar der wissenschaftliche historische Hintergrund dieses Skandals der Skandale .“

Nehmen wir den Artikel 38 des Grundgesetzes : „Die Abgeordneten des deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer , freier und geheimer Wahl gewählt . “

In Wirklichkeit werden die Abgeordneten in zwei verschiedenen, also nicht gleichen, Wahlverfahren gewählt. Unter Missachtung des Gebotes des Artikel 38 des GG , hat der Bundestag am 07.Mai 1956 das Bundeswahlgesetz beschlossen und ihm am o1. September 1975 seine heutige Fassung gegeben. Das eine der darin bestimmten Wahlverfahren ( Bundeswahlgesetz ) sieht in der Tat unmittelbare Wahl eines Abgeordneten in jedem Wahlkreis vor.

In einem zweiten, also eben nicht gleichen, sondern verschiedenen Wahlverfahren des Bundeswahlgesetzes wählt der Wähler überhaupt keinen Abgeordneten, sondern Verfassungswidrig eine Partei, indem er seine Stimme Verfassungswidrig für eine Landesliste ab gibt, also wählt er auch keinen Abgeordneten unmittelbar.
Kurzum :
Der Bundestag war seit 1956 und ist auch noch heute rechtswidrig zusammengesetzt und damit ein rechtswidriges Staatsorgan.

Dies hat besondere und schwerwiegende Folgen für die gesamte demokratische Ordnung und das Leben aller Deutschen !
Hier nur Einige davon :
Hier hat sich eine Gruppe ( Bande nach § 129 StGB ), von schwerst kriminellen Subjekten , daran gemacht das Grundgesetz der BRdvD, Stück für Stück für Ihre Vorteile zu demontieren !

Und nun kommt es: Für alle rabulistischen, verkorksten Rechtsverdreher, Feinde des Deutschen Volkes, Politiker, Juristen, Beamte und sonstige System – und Staatsverbrecher in “ Amt “ und noch lächerlicher, in „Würden „!

Fakten, Fakten , Fakten und nochmals Fakten !

Da alle Handlungen des Bundestages der vorgeschriebenen Form des Artikel 38 des Grundgesetzes ermangeln, sind sie samt und sondern nichtige Rechtsgeschäfte nach § 125 BGB der BRdvD, so steht es geschrieben …

Die Fälschung der Absicht des Artikel 38 GG, durch das ihm entgegenstehende Bundeswahlgesetz als plumper Betrug gegen die guten Sitten verstößt, sind alle auf dieser Grundlage von nicht rechtens gewählten Abgeordneten vollzogenen Rechtsgeschäfte nichtig, nach § 134 BGB , so steht es geschrieben ……

Da das Grundgesetz ausdrücklich die mittelbare Wahl von Abgeordneten verbietet, indem es die unmittelbare fordert, haben alle Handlungen des Bundestages gegen ein gesetzliches Verbot verstoßen und tun es auch heute noch, und zwar täglich, stündlich und immer wieder und wieder. Sie sind damit samt und sonders nichtig , nach § 134 BGB, so steht es geschrieben …..

Sämtliche Handlungen des Deutschen Bundestages seit 1956 sind nicht nur nichtige Rechtsgeschäfte, sie waren und sind auch strafbar nach StGB § 81 in Zusammenhang mit § 92 II Abs. 1 und 2. in Folge Hochverrat und Hochverfassungsverrat, ( schwerst kriminell ), sowie § 10 a ( Wählertäuschung ), § 107 a ( Wahlbetrug ), § 132a ( Amtsanmaßung ), und viele durch diesen Kettenmissbrauch der Rechte, verdeckt getätigten Straftaten mehr , so steht es geschrieben ……

Aber seht selbst, wie die BRD Propagandaschmiede noch weiter lügt:

Finanzbeamte und Richter des Reichsfinanzhofes hätten in Nürnberg auf die Anklagebank gehört

Längst steht es unauslöschlich in den Geschichtsbüchern geschrieben, die nationalsozialistische Finanzverwaltung sowie die Richter des Reichsfinanzhofes haben maßgeblich an der systematischen Vernichtung der Juden und Andersdenkender mitgewirkt sowie zum Gelingen des Holocaustes beigetragen. Auf der Anklagebank in Nürnberg zwischen den Jahren 1945 und 1949 saß jedoch keiner von den fiskalischen Tätern. ( Nürnberger Prozesse )

Aus dieser als Ausformung organisierer Kriminalität später bezeichneten nationalsozialistischen Finanzverwaltung ist nahezu 1:1 die bundesdeutsche Finanzverwaltung hervorgegangen, die bis heute ein Steuerrecht anwendet, dass mit den zwingenden Gültigkeitsvorschriften des Bonner Grundgesetzes nicht sehr viel gemein hat und deren Anwender dann, wenn sie zugunsten des Staates den einzelnen Grundrechtsträger in Gestalt des Staatsbürgers vorsätzlich beraubt und ausplündert, “persönlich unantastbar“, also straffrei bleibt. Die vor den Finanzgerichten sowie dem Bundesfinanzhof geführten Prozesse gleichen denen, die man “Schauprozesse” nennt, denn wenn schon die tätigen Finanzbeamten aufgrund von ministeriell und im Wege von gebeugtem Recht garantierter Straffreiheit vorsätzlich im Festsetzungs- und Einspruchsverfahren rauben und plündern dürfen, warum soll denn dann ein Finanzrichter später nach den Buchstaben des Gesetzes “Recht sprechen” und das im Wege von organisierter Kriminalität zusammengeraubte Vermögen an deren rechtmäßige Eigentümer zurückgeben lassen. Im selben Moment wäre das schöne Beitreiben von Mehreinnahmen des bundesdeutschen Fiskus dahin.

Mehr zur Straffreiheit von Finanzbeamten und Richtern unter:

“Beamte und Richter, die zugunsten des Staates Straftaten verüben, bleiben straffrei; so wird die Wirkweise des Bonner Grundgesetzes als ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland systematisch ausgehebelt”
Link: http://burkhard-lenniger.de/beamte-und- … systematis

http://www.volksbetrug.net/forum/viewtopic.php?f=64&t=2699&sid=b7b7cf070ee46416ff94872a350c9f25