Solidarität mit einer erpressten Künstlerin (Finanzamt Rosenheim)

wenn-unrecht-zu-recht

Ein wenig Ziviler Ungehorsam kann nie schaden 😉

An meine Lieben Leser und Mitstreiter.

Eine herzlich gute Freundin von mir, ist vom Finanzamt (Rosenheim) schlimm erpresst worden.

Der Angestellte hat sogar ihre Mutter bedroht, die mit dem Vorfall gar nichts zu tun hat.

Und ihr gedroht, das man sie aus Spaß plündern würde, damit die
Nachbarn über sie tuscheln würden, wenn ihre Tochter nicht bezahlt.

Mal ganz davon abgesehen, das der Herr vom Finanzamt sich hier der Nötigung strafbar gemacht
hat, und nun auch noch dritte (Unschuldige) davon betroffen sind, ist das ganze schon aus
moralischer Sicht unfassbar. Das die Schein-Justiz hier nicht ermittelt ist klar, denn
manche Leute haben hier Narren-Freiheit und das weiß auch jeder!

Die Junge Frau ist seit Gestern auch noch Obdachlos und ich
komme nicht in den Schlaf, wenn wir das nun so stehen lassen.

Aber was wir machen können, ist dieses Finanzamt mit Überstunden bestrafen!

Ich hab das Heute Nacht mit meiner Truppe durchgesprochen und es gibt eine einfache
Möglichkeit, den Laden Lahm zu legen und die Mitarbeiter mit Überstunden zu segnen.

Das ganze funktioniert wie folgt:

Es wäre Super wenn jeder von euch 1 Cent an das
Finanzamt Rosenheim überweisen würde. (also 0,01 Euro)

Denkt euch irgendwas aus was ihr in den Verwendungszweck schreiben wollt… das kann ein Zitat
sein, das kann eine Rechnungsnummer sein, das kann ein Sachverhalt sein, oder was auch immer.

Am Besten nutzt ihr den Terminal für eure Überweisungen, denn das ist kostenlos.

Für jeden dieser Sachverhalte muss ein neues Aktenzeichen/Vorfall/Buchungssatz angelegt werden.
(das heißt eine „neue Akte“ wird angelegt und das nimmt sehr viel Zeit in Anspruch).

Wenn die Mitarbeiter dort schnell sind, brauchen sie
ungefähr 5 bis 10 Minuten, für eine neu angelegte Akte.

Wenn ihr nun mal logisch überlegt, jeder Blogger der mit mir befreundet ist, hat so um die
5.000 Besucher, bei 10 Blogs hat man 50.000 Besucher. (50.000 mal 10 = 500.000 Minuten Arbeit).

Das heißt die Arbeitszeit macht denen zu schaffen und kostet die VIEL MEHR Geld als sie einnehmen.

Und man wird man mit Sicherheit wissen wollen, wer dieser Mitarbeiter gewesen
ist, der dafür die Verantwortung trägt, das alle Überstunden machen müssen. 😉

Hier ist die Bankverbindung :

Finanzamt-Rosenheim

PS :

Wenn das Finanzamt so dringend Geld braucht, dann geben wir ihnen doch welches. 😉

Euer Eisenblatt

Quelle : Aufruf von Eisenblatt

Das Einwurfeinschreiben – Ein Unsicheres Beweismittel

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Zugang einer Willenserklärung bei Einwurfeinschreiben fraglich

Das Oberlandesgericht Koblenz (Az. : 11 WF 1013/04) hat in einem Unterhaltsverfahren
per Beschluss am 29.11.2005 entschieden, dass das Einwurfeinschreiben nicht als Beweis
für die Zustellung eines Schreibens ausreicht. Anders als das Übergabeeinschreiben,
werde das Einwurfeinschreiben nur in den Briefkasten eingelegt.

Die Entscheidung ist für die Praxis äußerst wichtig.

Einführung

Die Deutsche Post AG hat 1997 das so genannte Einwurfeinschreiben eingeführt.

Beim Einwurfeinschreiben wird die Einlegung des Schreibens in den Briefkasten
des Empfängers mit Datum- und Zeitangabe sowie die Unterschrift des Zustellers
auf einem Auslieferungsbeleg eingetragen. Auf der Homepage der Deutschen Post,
kann man nach einigen Tagen den Zeitpunkt des Einwurfs erfragen und ausdrucken.

Seit jeher war aber der Beweiswert des Einwurfeinschreibens umstritten.

Denn mit dem Einwurf war nicht zwingend festgestellt, dass das Schreiben
in die Hand des Empfängers – sondern nur in den Briefkasten – gelangt ist.

Für welche Fälle ist der Nachweis wichtig ?

Gemäß § 130 Abs. 1 BGB wird eine Willenserklärung, die einem anderen abzugeben
ist, in dem Zeitpunkt wirksam, in welchem sie dem anderen zugeht. Gerade in den
Fällen, in denenWillenserklärungen, z.B. Kündigungen, Widerrufe, Anfechtungen,
abgegeben werden,kann es in einem Prozess zwingend vorgeschrieben sein, dass
man den Zugang der Willenserklärung nachweisen kann.

Dies gilt v.a. auch in den Fällen, in denen Fristen eingehalten werden müssen.

Denn dieBeweislast für den Zugang dieser Erklärungen trägt immer derjenige, der
sich darauf beruft. Behauptet z.B. der Arbeitgeber, dass er dem Arbeitnehmer
gekündigt hat, so muss er dies im Zweifelsfalle beweisen können.

Rechtsprechung

Ein Teil der Rechtsprechung lehnte den Nachweis des
Zugangs der Schreiben aus verschiedenen Gründen ab.

Sie argumentierten ähnlich wie das Oberlandesgericht Koblenz am 29.11.2005.

Es gibt aber auch Entscheidungen, die für den Nachweis des Zuganges genügen lassen,
dass das Schreiben in den Briefkasten eingeworfen und dies durch den Postzusteller
dokumentiert wird. Sie arbeiteten u.a. mit der Rechtsfigur des so genannten Anscheinsbeweis
(auch sog. prima – facie Beweis). Der Beleg des Zustellers lasse in der Regel darauf hindeuten,
dass das Einschreiben ordnungsgemäß abgesandt und auch zugegangen sei (vgl. AG Paderborn in:
NJW 2000, S. 3722 f., ArbG Karlsruhe Urteil vom 09.03.2004, Az. : 6 Ca 569/03 zitiert
nach:www.arbeitsgerichte.landbw.de).

Es reiche aus, dass der Einlieferungsbeleg und der
Auslieferungsbeleg vorgelegt werden (ArbG Karlsruhe a.a.O.)

Einige Gericht – wie z.B. das Landesarbeitsgericht Hamm – hören den jeweiligen
Zusteller als Zeugen an. Hier besteht natürlich das Risiko, dass sich der Zusteller
aufgrund der Vielzahl der Aufträge nicht mehr an die jeweilige Zustellung erinnert.
(vgl. LAG Hamm in: LAGReport 2003, S. 8 ff.)

Konsequenzen

Das Einwurfeinschreiben ist aus rechtlicher Sicht nur unzureichend zu gebrauchen.

Zwar gibt es einige Gerichte, die das Einwurfeinschreiben aus verschiedenen
Gründen als ausreichend ansahen. Aber nach dem Urteil des Oberlandesgerichtes
wird diese Zahl geringer werden.

Daher müssen sichere Möglichkeiten gesucht werden.

Diese sind :

1.) das Einschreiben mit Rückschein
2.) die persönliche Übergabe des Schreibens unter Zeugen und schriftlicher Empfangsbestätigung
3.) die Zustellung des Schreiben mit Gerichtsvollzieher

Problematisch ist das Einschreiben / Rückschein nur dann, wenn der Empfänger nicht
anzutreffen ist. Dann wird zwar eine Benachrichtigung in den Briefkasten hinterlegt,
doch hier stellt sich dann die Frage, ob und wann das Schreiben dann zugegangen ist :

mit der Benachrichtigung über die Hinterlegung des Schreibens
bei der Post oder erst mit der Abholung des Schreibens bei der Post.

Sichere Methoden sind daher die persönliche Übergabe des Schreibens unter Zeugen mit
schriftlicher Empfangsbestätigung oder die Zustellung des Schreibens per Gerichtsvollzieher.

Dies sollte beachtet werden.

Französischer Publizist aus Leipziger Gerichtssaal gewiesen

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Ein französischer Publizist wurde am Mittwoch (04.12.2013) in Leipzig aus dem Saal 247 des
örtlichen Amtsgerichts gewiesen. Trotz seines Hinweises auf seine französische Staatsbürgerschft
und seine journalistische Tätigkeit wurde der Franzose ohne erkennbaren äußeren Anlass von Richterin
Seitz aus dem Verhandlungsraum geschickt, nachdem sie seine Identitätsdaten protokolliert hatte.

Es blieb nicht die einzige Merkwürdigkweit in dem Ordnungswidrigkeitsverfahren, bei dem
eigentlich der Vorwurf eines Verkehrsdelikts zur Debatte stehen sollte. Seitz verweigerte
dem “Angeklagten” neben dem Nachweis ihrer Legitimation als staatliche Richterin die Aufnahme
zahlreicher Aussagen und Feststellungen im Protokoll.

Aufgrund fehlender Publikumsplätze konnten einge am Verfahren interessierte Bürger nicht teilnehmen.

Sie wurden auf Anordnung der Richterin von einem halben Dutzend uniformierten Justizbeamten
aus dem Saal gedrängt. Weiteren anwesenden Pressevertretern wurden Informationen vorenthalten
bis hin zu Vor- und Nachnamen. Die Auskunft lautete, man möge sich an die Pressestelle des
Gerichts wenden. Diese wiederum war ganztätig geschlossen.

Ähnliches hatte sich bereits vor einigen Monaten im Amtsgericht Gera abgespielt.

Dort kam es letztlich gar nicht zu einer Verhandlung. Sie wurde abgesagt.

Ebenfalls wurden Hintergrundinformationen vorenthalten.

Als Journalisten deswegen den Pressesprecher des Gerichts kontaktieren wollten,
wurde ihnen kurzerhand von der Gerichtspräsidentin Hausverbot erteilt.

Inzwischen häufen sich solche und ähnliche Vorfälle in bundesdeutschen Justizstellen.

Das bürgerschaftliche Engagement der Bevölkerung und das zunehmende
Interesse der Zivilgesellschaft an den internen Vorgängen von Justiz
und Behörden irritiert die dort Tätigen immer öfter.

Quelle : adn1946.wordpress.com

§ 96 OWiG – Anordnung von Erzwingungshaft

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Gesetz über Ordnungswidrigkeiten

Zweiter Teil (Bußgeldverfahren (§§ 35-110))
Neunter Abschnitt (Vollstreckung der Bußgeldentscheidungen (§§ 89-104))

(1)
Nach Ablauf der in § 95 Abs. 1 bestimmten Frist kann das Gericht auf
Antrag der Vollstreckungsbehörde oder, wenn ihm selbst die Vollstreckung
obliegt, von Amts wegen Erzwingungshaft anordnen, wenn

1. die Geldbuße oder der bestimmte Teilbetrag einer Geldbuße nicht gezahlt ist,
2. der Betroffene seine Zahlungsunfähigkeit nicht dargetan hat (§ 66 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe b),
3. er nach § 66 Abs. 2 Nr. 3 belehrt ist und
4. keine Umstände bekannt sind, welche seine Zahlungsunfähigkeit ergeben.

(2)
Ergibt sich, dass dem Betroffenen nach seinen wirtschaftlichen Verhältnissen
nicht zuzumuten ist, den zu zahlenden Betrag der Geldbuße sofort zu entrichten,
so bewilligt das Gericht eine Zahlungserleichterung oder überlässt die Entscheidung
darüber der Vollstreckungsbehörde.

Eine bereits ergangene Anordnung der Erzwingungshaft wird aufgehoben.

(3)
Die Dauer der Erzwingungshaft wegen einer Geldbuße darf sechs Wochen, wegen mehrerer
in einer Bußgeldentscheidung festgesetzter Geldbußen drei Monate nicht übersteigen.

Sie wird, auch unter Berücksichtigung des zu zahlenden Betrages der Geldbuße, nach
Tagen bemessen und kann nachträglich nicht verlängert, jedoch abgekürzt werden.

Wegen desselben Betrages darf die Erzwingungshaft nicht wiederholt werden.

Anmerkung :

Die Argumentation , das daß OWIG ungültig ist – da sein Geltungsbereich
gestrichen wurde , ist der Vollstreckungsbehörde herzlich egal.

Ihr könnt natürlich gerne mit der Behörde streiten (Wiederspruch etc.) ,
das ist euer gutes Recht. Sollte es einem „Beamten“ zu blöd werden oder
Ihr verpasst Fristen , dann könnt Ihr die Erzwingungshaft durch Zahlung
des geforderten Betrages abwenden oder eure Zahlungsunfähigkeit erklären.

Die BRD Vollstreckungsbehörden haben keinen „Stress“ damit ,
jemanden wegen 10 Euro einen Tag wegzusperren.

Urteile : Unterschriften und die Paraphe (Handzeichen)

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Ein Beschluss, ein Urteil wie auch Verträge jeglicher Art müssen zur Rechtskrafterlangung
unterschrieben sein, weil nur die Unterschrift seine Herkunft verbürgt.

Im Kollegialgericht genügt die bloße Unterschrift des
Vorsitzenden und des Berichterstatters nicht.
(§129 Rn 8ff BGH Vers S.6 442, Karls. Fad RZ 99,452)

Auch ein Handzeichen (Paraphe) ist keine hier ausreichende Unterschrift.
(§ 104 Rn 15, § 129 Rn 31).

Namensabkürzungen (Paraphe)
(§170 Rn, 10, § 216 Rn 12, § 317 Rn 8, BGH Verse 90, 673,
Brdb Pfleger 98, 208, Köln Rpfleger 91,198 (jeRpfl).

Dies gilt auch bei einer Verfügung des Urkundsbeamten.
(Düss Rfz. 89,276)

Unterschriften von Richtern müssen stets mit dem Namen oder zumindest so
wiedergegeben werden, dass über ihre Identität kein Zweifel aufkommen kann.

Denn für den Zustellempfänger muss nachprüfbar sein, ob die Richter, die
an der Entscheidung mitgewirkt haben, das Urteil auch unterschrieben haben.

Deshalb genügt die Angabe „gez. -Unterschrift-„ nicht.“

(vgl. RGZ 159,25,26, BGH, Beschlüsse v. 14.7.1965 – VII ZB 6&65 = VersR 1965,
1075, v. 15.04.1970 – VIII ZB 1/70 = VersR 1970, 623, v. 08.06.1972 = VersR 1972,
975, Urt. V. 26.10.1972 – VII ZR 63/72 = VersR 1973, 87)

Was sind Gutmenschen ?

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Was sind eigentlich Gutmenschen? Sind Sie das Gegenteil von “Schlechtmenschen”?

Was zeichnet Gutmenschen aus? Diese Fragen werden uns regelmäßig gestellt, und
wir haben Sie auch schon mehrfach beantwortet, aber offensichtlich ist das Bedürfnis
nach einer eindeutig abgelegten Definition davon, was Gutmenschen sind, sehr groß.

Deshalb haben wir uns ein paar weitergehende Gedanken gemacht und die Definition
von Gutmensch, die wir bereits gegeben haben, ausgearbeitet, auch oder insbesondere
auf Grundlage der Erfahrungen, die wir seit nunmehr drei Dekaden als Sozialwissenschaftler
gemacht haben.

Die Definition von Gutmensch, die wir an anderer
Stelle bereits gegeben haben, ist die folgende :

Gutmenschen sind Indivdiuen, die ein Überzeugungssystem haben, auf dem sie den Glauben
an bestimmte Dinge gründen, z.B. an einen Gott, an den Teufel “Kapitalismus”, an die
Benachteiligung von Frauen, an die Überlegenheit der arischen Rasse oder an die Bedeutung
ungeborenen Lebens. Von diesem Überzeugungssystem aus – und das ist das entscheidende
Kriterium für Gutmenschen- marschieren sie sie, um andere zu ihrem Heil zu bekehren.

Das Kriterium, das den Gutmenschen ausmacht, ist somit sein missionarischer Eifer, der
sich wiederum aus der eingebildeten Überlegenheit des eigenen Überzeugungssystems speist.

Ausgehend von dieser Definition kann man nun Gutmenschen klassifizieren.

Da Gutmenschen ihr Handeln auf andere ausrichten, es sich also um soziales Handeln handelt,
bietet sich die von Max Weber aufgestellte Typologie der Handlungsmodi an, um Gutmenschen
zu klassifizieren. Entsprechend kann man Gutemenschen in zweckrationale Gutmenschen,
wertrationale Gutmenschen, affektive Gutmenschen und traditionale Gutmenschen unterscheiden.

Zweckrationale Gutmenschen missionieren andere, um sich damit einen eigenen
Vorteil zu verschaffen.Sie instrumentalisieren ein Überzeugungssystem, um
sich Zugänge zu Ressourcen zu verschaffen.

Ein herausragendes Beispiel für zweckrationale Gutmenschen sind all die Günstlinge, die sich
im Speckgürtel des Bundesministeriums für FSFJ angelagert haben und unnütze Studien anstellen,
die Gender Mainstreaming thematisieren oder die sich durch Gender-Was-auch-immer ein Auskommen
verschafft haben, das darauf zielt, die gerade opportune Überzeugung, nach der Frauen in Deutschland
benachteiligt sind, gewinnbringend einzusetzen.

Entsprechend penetrieren sie unbeteiligte Dritte mit dieser opportunen Überzeugung so lange, bis
diese Dritten es nicht mehr hören können, um der gerade opportunen Überzeugung Bedeutung zu geben.

Das Ziel dieser Verleihung von Bedeutung besteht natürlich darin, Dritten die Notwendigkeit
zu vermitteln, für das “Gute” zu bezahlen, und zwar über Steuern und Abgaben.

Solange die von zweckrationalen Gutmenschen missionierten den Mund halten und zahlen, sind
zweckrationale Gutmenschen zufrieden. Wir glauben, Hinrich Rosenbrock, der sich an den
Staatsfeminismus verkauft hat, ist ein gutes Beispiel für einen zweckrationalen Gutmenchen.

Den kompletten Artikel findet Ihr hier : sciencefiles.org

Beamte müssen alle Rechtsgrundlagen kennen

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Sie haben sich über die zugrundeliegende Rechtslage zu informieren,
da Sie persönlich gemäß § 839 BGB persönlich dafür haften!

Im Urteil 1 U 1588/01 des Oberlandesgerichts Koblenz heißt es auf Seite 5 unter a)
„Für die Beurteilung im Sinne des § 839 BGB gilt ein objektiv-abstrakter Sorgfaltsmaßstab.

Danach kommt es auf die Kenntnisse und Einsichten an, die für die Führung des übernommenen
Amts im Durchschnitt erforderlich sind, nicht aber auf die Fähigkeiten, über die der Beamte
tatsächlich verfügt. Dabei muss jeder Beamte die zur Führung seines Amts notwendigen Rechts-
und Verwaltungskenntnisse besitzen oder sich diese verschaffen.

Ein besonders strenger Maßstab gilt für Behörden, die wie die Finanzämter durch den Erlass
von Bescheiden selbst vollstreckbare Titel schaffen. Eine objektiv unrichtige Gesetzesauslegung
oder Rechtsanwendung ist schuldhaft, wenn sie gegen den klaren und eindeutigen Wortlaut der Norm
verstößt oder wenn aufgetretene Zweifelsfragen durch die höchstrichterliche Rechtsprechung,
sei es auch nur in einer einzigen Entscheidung, geklärt sind.“

7 Millionen Euro für Hartz IV-Kinder verschwunden

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Von den insgesamt 10 Millionen Euro für das Bildungs- Teilhabepaket für Kinder
aus Essener Sozialhilfe- oder Hartz IV Familien sind gerade einmal drei Millionen
zweckgemäß ausgegeben worden.

Damit bleibt eine Haben-Differenz von rund sieben Million Euro.

Das Pikante: Angeblich weiß niemand wo das Restgeld geblieben ist.

Unter der Führung der Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) wurde ein
bürokratisches Monstrum namens „Bildungspaket“ geschaffen. Mit aufwendigen Antragsformalien
wurde es Eltern erschwert, überhaupt Leistungen für ihre anspruchsberechtigten Kinder zu beantragen.

Und wenn die Anträge dann genehmigt wurden, standen die Leistungen kaum im Verhältnis
zu dem aufwendigen Prozedere. So blieben vielerorts die Fördergelder ungenutzt, weshalb
hohe Millionenbeträge übrig blieben.

Doch in Essen weiß offenbar niemand, wo diese Überschüsse hin geflossen sind.

Janina Herff (Die Linke) wollte hier aber nicht Ruhe geben und stellte immer wieder den Essener
Stadtoberen unbequeme Fragen. Von 10.267.199,70 Euro, die zur Finanzierung des Hartz IV Bildungspaket
vom Bund nach Essen flossen, wurden 2011 gerade einmal 2.747.731,07 Euro ausgegeben.

So jedenfalls die Antwort des Rathauses.

Nun bleibt die Frage, wo denn der große Rest geblieben ist. Wurden hierfür etwa Projekte
gefördert, um Kinder aus einkommensarmen Familien zu fördern? Fehlanzeige, wie Herff vermutet.

„Das Geld ist vermutlich im Haushaltsloch verschwunden“.

Doch: „Man hat versucht, mich für dumm zu verkaufen.“

Erst nach fortwährenden Nachfragen hieß es lapidar:

„Das Sozialdezernat konnte nicht mehr nachhalten, wo das Geld geblieben ist“. Ein Skandal.

So oder so ähnlich sieht es leider in vielen Städten und Kommunen aus.

Das Geld, das eigentlich für die Kinder vorgesehen war,
wird dazu genutzt, die Haushaltslöcher zu stopfen.

Im gleichen Atemzug werden die Gelder dann aber sozialen Projekten, wie der Arbeitslosenberatung,
gekürzt oder gar ganz gestrichen. So ist das Bildungspaket der Frau von der Leyen in erster Linie
ein Sanierungsprojekt für die knappen Kassen der Städte.

Quelle : www.gegen-hartz.de

Thüringer Polizei erhält Lizenz zum Staatstrojaner-Einsatz

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Der thüringische Landtag hat Ende vergangener Woche mit den Stimmen der großen Koalition ein
neues Polizeigesetz verabschiedet. Es erlaubt erstmals „Eingriffe in informationstechnische
Systeme“ mithilfe von Staatstrojanern zur umstrittenen Quellen-Telekommunikationsüberwachung.

Damit soll es Ermittlern möglich werden, Internet-Telefonate vor einer Ver- beziehungsweise
nach einer Entschlüsselung direkt auf einem Rechner abzuhören. Ebenso wie weitere Kompetenzen
etwa zur „Datenerhebung mit besonderen Mitteln“, zum großen Lauschangriff oder zur Rasterfahndung
darf der Staatstrojaner nur zur Abwehr konkreter Gefahren für „herausragende Rechtsgüter“ wie
die Sicherheit des Staates oder für Leben, Gesundheit oder Freiheit einer Person eingesetzt werden.

Die Initiative erlaubt es der Polizei auch, zur Strafverfolgung oder zur Gefahrenabwehr in
bestimmten Fällen unter anderem Nutzerinformationen hinter IP-Adressen oder Passwörter abzufragen.

Eine Richtergenehmigung müssen die Ermittler für
eine solche Bestandsdatenauskunft nicht einholen.

Das Instrument regelt allgemein, unter welchen Bedingungen Strafverfolger personenbezogene Daten
über Anschlussinhaber wie Name oder Anschrift manuell bei Telekommunikationsanbietern einholen dürfen.

Der Bund und andere Länder haben im Lauf des Jahres bereits vergleichbare,
häufig aber mit höherem Rechtsschutz versehene Neuregelungen erlassen.

Den kompletten Artikel findet Ihr hier : heise.de