
Wer „fremdenfeindliche“ Aussagen auf Facebook tätigt oder gegen „Flüchtlingsheime“
demonstriert, könnte demnächst sein Umgangsrecht mit seinem Kind verlieren, auch
wenn keine Straftat vorliegt, erklärt der Deutsche Anwaltverein.
Eine Personalie des Anwaltvereins weist ins linksextreme und zugleich
linksrassistische Milieu. Heiko Maas Kampf gegen missliebige Meinungen
wird auf immer breiterer Front ausgefochten.
Wie das Magazin „Deutsche Anwaltsauskunft“ berichtet, kann ein
„fremdenfeindliches“ Posting auf Facebook oder die Teilnahme an
einer Demonstration gegen ein „Flüchtlingsheim“ zum Verlust des
Umgangsrechts mit seinem eigenen Kind führen.
Im betreffenden Artikel heißt es, dass die „Diskussion um Aufnahme und
Unterbringung von Flüchtlingen einige angenehme, aber auch schockierende
Seiten der Deutschen zutage gefördert habe:
Immer mehr Menschen äußern sich öffentlich ‚besorgt‘ bis offen
fremdenfeindlich oder demonstrieren gar gegen Flüchtlingsheime“.
Völlig undifferenziert heißt es dort weiter, dass es diesen
„Menschen nicht nur Facebook- und echte Freundschaften, sondern
auch ihren Job kosten“ kann. Damit jedoch nicht genug.
Missliebigem Ex-Partner das Kind entziehen
Auch das Umgangs- und Sorgerecht könne gefährdet sein.
Und das „dürfte vor allem Mütter und Väter interessieren, die ihr
Kind gemeinsam mit einem fremdenfeindlich agierenden Ex-Partner
erziehen“, so das Magazin, da das Kind durch den „fremdenfeindlichen“
Elternteil in „falsche Kreise“ gerät beziehungsweise die
„falschen Werte“ vermittelt würden.
Dabei sei es zunächst auch unerheblich, ob der Elternteil sich mit
seinen Äußerungen oder Handlungen strafbar mache.
Das Umgangsrecht soll dem Wohl des Kindes dienen,
die Eltern haben gemäß Paragraf 1684 Absatz 2 BGB
eine Pflicht zum Wohlverhalten.
Den kompletten Artikel findet Ihr hier : Anonymous News