Es lässt sich zwischenzeitlich mehr und mehr erkennen, dass die sogenannten
„Behörden“ wach geworden sind und die sogenannten „Reichsbürger“ ernst nehmen.
Zur Information: Die sogenannten „Reichsbürger“ sind erwiesenermaßen nichts
anderes, als anständige Menschen, die das Unrechtssystem weitestgehend durchschaut
haben und sich auf Grund dessen gegen das erkannte Unrecht zur Wehr setzen.
Das manifestiert sich darin, dass diese anständigen Menschen vollkommen zu Recht allerlei
Zahlungen verweigern, wie zum Beispiel Steuern, Strafgelder, Bußgelder, Haushaltsabgabe
(„GEZ“) usw. usw., da für die Forderung dieser Gelder nicht eine einzige gültige
Rechtsgrundlage besteht. Das ist aber noch nicht alles!
Es existiert auch nichts und niemand mit hoheitsrechtlichen Befugnissen im hiesigen Land,
da kein Friedensvertrag geschlossen wurde und daher bis zur Sekunde ausschließlich die
sogenannten „alliierten Siegermächte“ sämtliche Hoheitsrechte beanspruchen.
Der Beamtenstatus wurde von selbigen Mächten am achten Mai des Jahres 1945 ausgelöscht,
da dieser mit hoheitsrechtlichen Befugnissen einherging, welche die Siegermächte, wie
schon erwähnt, ausschließlich für sich beanspruchen.
Nachgelesen werden kann das unter folgendem Aktenzeichen: 1 BVR 147/52, Leitsatz 2.
Die Menschen wehren sich also völlig zu Recht gegen scheinamtliche Terroristen, wie
zum Beispiel sogenannte „Gerichtsvollzieher“, sowie gegen Wortmarketräger der Firma
„POLIZEI“ und sonstige Scheinbeamte.
Es stellte sich erwiesenermaßen heraus, dass hierzulande sämtliche sogenannten
„Gerichte“, jedwede „Polizei“, sowie auch alles andere, eingetragene Firmen sind.
Auch stellte sich heraus, dass es sich bei alledem keineswegs um „Spinnerei“
von sogenannten „Reichsbürgern“ handelt, sondern um Fakten!
Tatsächlich ist es so, dass sogenannte „Richter“, „Gerichtsvollzieher“,
„Polizisten“, sowie alle anderen Scheinbeamten keinen Beamtenausweis besitzen.
Das wäre dann sowas hier:
BILD = https://newstopaktuell.files.wordpress.com/2015/04/beamtenausweis.jpg?w=450
Eine Bestallungsurkunde kann ebenfalls niemand vorweisen, geschweige denn
eine Tätigkeitsgenehmigung nach Militärgesetz Nummer 2, Artikel V .9 der
alliierten Militärregierung.
All diese Leutchen wissen sehr genau, was sie nicht sind: Beamte.
All diese Leutchen wissen sehr genau, Was sie nicht haben: Befugnisse.
Und all diese Leutchen wissen sehr genau, was sie dürfen: NICHTS!
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