Ruhegehalt für die Mitglieder der Bundesregierung

Im Bundestag notiert: Ruhegehalt für die Mitglieder der Bundesregierung

Inneres/Antwort – 22.01.2013

Berlin: (hib/STO) Das Ruhegehalt für die Mitglieder der Bundesregierung beträgt deren Angaben zufolge nach Vollendung einer Amtszeit von mindestens vier Jahren 27,74 Prozent des Amtsgehalts und Ortszuschlages. Es steigt mit jedem weiteren Amtsjahr um 2,39167 Prozent bis zum Höchstsatz von 71,75 Prozent, wie die Regierung in ihrer Antwort (17/12017) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/11904‘) erläutert. Bei einer Beendigung des Amtsverhältnisses aufgrund der Entlassung der Bundeskanzlerin oder des Bundeskanzlers nach Artikel 67 des Grundgesetzes, bei jeder anderen Erledigung des Amtes der Bundeskanzlerin oder des Bundeskanzlers oder im Falle der Auflösung des Deutschen Bundestages gelte bei einer ununterbrochenen Zugehörigkeit zur Bundesregierung von mehr als zwei Jahren diese als Amtszeit von vier Jahren.Auch unterwegs aktuell informiert mit der kostenlosen App „Deutscher Bundestag“ und unter m.bundestag.de.

http://www.bundestag.de/presse/hib/2013_01/2013_034/06.html

DPHW – Gesetzesgrundlagen zu Unterschriften

Daß die persönliche Unterschrift eine große Bedeutung im Rechtsverkehr besitzt, sowohl im Vertragsrecht/Handelsrecht als auch in allen anderen rechtlichen Zusammenhängen, ist allgemein bekannt. Mit diesem Info-Blatt werden die rechtlichen Grundlagen im Zusammenhang mit der Unterschriftsleistung zusammen gefaßt.

Nach der ständigen Rechtsprechung ist für eine

Unterschrift ein

die Identität des Unterschreibenden ausreichend kennzeichnender

individueller Schriftzug

zu verlangen, der sich nicht nur als Namenskürzel (Paraphe) darstellt, sondern charakteristische Merkmale

einer Unterschrift mit vollem Namen aufweist und die Nachahmung durch einen Dritten erschwert (OLG

Frankfurt 05.03.1993 – 11 W 44/92).

Das

BGB bestimmt dazu in seinem

§ 126 BGB –

(Schriftform)

(1) Ist durch Gesetz schriftliche Form vorgeschrieben, so muss die Urkunde von dem Aussteller

eigenhändig durch Namensunterschrift oder mittels notariell beglaubigten Handzeichens

unterzeichnet werden.

(2) Bei einem Vertrag muss die Unterzeichnung der Parteien auf derselben Urkunde erfolgen. Werden

über den Vertrag mehrere gleichlautende Urkunden aufgenommen, so genügt es, wenn jede Partei

die für die andere Partei bestimmte Urkunde unterzeichnet.

(3) Die schriftliche Form kann durch die elektronische Form ersetzt werden, wenn sich nicht aus dem

Gesetz ein anderes ergibt.

(4) Die schriftliche Form wird durch die notarielle Beurkundung ersetzt.

Beispiele

zur Rechtsprechung zum § 126 BGB:

– BAG, 09.12.2008 – 1 ABR 79/07 (Zustimmungsverweigerung durch Schreiben ohne

Unterschrift.)

– LAG Rheinland-Pfalz, 12.07.2007 – 2 TaBV 74/06

– BGH, 24.09.2007 – XII ZR 234/95

§ 125 BGB –

(Nichtigkeit wegen Formmangels)

Ein Rechtsgeschäft, welches der durch Gesetz vorgeschriebenen Form ermangelt, ist nichtig. Der

Mangel der durch Rechtsgeschäft bestimmten Form hat im Zweifel gleichfalls Nichtigkeit zur Folge.

Beispiele

zur Rechtsprechung zum § 125:

– BAG, 24.06.2003 – 9 AZR 302/02

– BAG, 20.05.2008 – 9 AZR 382/07

– BGH, 28.07.2005 – III ZR 416/04

– LAG Hamm, 08.03.1994 – 11 (3) Sa 1286/93

– LAG Nürnberg, 26.08.2004 – 2 Sa 463/02

Die häufigste Ausrede („Begründung“) für nicht unterschriebene „Ausfertigungen“ ist der Hinweis, daß dies

bei einer elektronischen Form nicht notwendig sei.

Dazu bestimmt der

§ 126a BGB folgendes:

(1) Soll die gesetzlich vorgeschriebene schriftliche Form durch die elektronische Form ersetzt werden,

so muß der Aussteller der Erklärung dieser seinen Namen hinzufügen und das elektronische

Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versehen.

(2) Bei einem Vertrag müssen die Parteien jeweils ein gleichlautendes Dokument in der in Absatz 1

bezeichneten Weise elektronisch signieren.

Beispiele

zur Rechtsprechung zum §126a BGB:

– KG, 20.06.2011 – 25 W 25/11

– LAG Baden-Württemberg, 01.08.2008 – 5 TaBV 8/07

– OLG Hamm, 20.09.2005 – 28 U 39/05

– LAG Hessen, 18.09.2007 – 4 TaBV 83/07

Eine „elektronische Form“ liegt nicht vor, wenn das entsprechende Dokument zwar elektronisch erstellt, aber

dem Adressaten postalisch übermittelt wird. Daher ist das Dokument persönlich vom Erklärenden zu

unterschreiben.

Das

Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) §34 (Beglaubigung von Unterschriften)

bestimmt in seinem Absatz

(3) Der Beglaubigungsvermerk ist unmittelbar bei der Unterschrift, die beglaubigt werden soll, anzubringen.

Er muss enthalten:

1.die Bestätigung, dass die Unterschrift echt ist,…

Weiterhin bestimmt das

VwVfG § 44 (Nichtigkeit des Verwaltungsaktes)

(2)….ist ein Verwaltungsakt nichtig,

2.der nach einer Rechtsvorschrift nur durch die Aushändigung einer Urkunde erlassen werden kann,

aber dieser Form nicht genügt;

Ein Urteil, Beschluss oder Haftbefehl, der dem Adressaten nicht

mit Originalunterschrift vorgelegt wird, ist

also auch für die Verwaltung nur ein nichtiger und damit nicht existierender Verwaltungsakt.

Die

Zivilprozessordnung (ZPO) bestimmt in § 315 – (Unterschrift der Richter)

(1) Das Urteil (der Beschluß) ist von den Richtern, die bei der Entscheidung mitgewirkt haben, zu

unterschreiben.

Unterschriften von Richtern müssen mit dem Namen oder zu mindest so wiedergegeben werden, dass über

die Identität kein Zweifel aufkommen kann.

Denn für den Zustellempfänger muß nachprüfbar sein, ob die Richter, die an der Entscheidung

mitgewirkt haben, das Urteil auch unterschrieben haben.

Bezogen auf den konkreten Bediensteten / Gerichtsvollzieher / Vollziehungsbeamten / Richter /

Justizangestellten / Urkundsbeamten usw. bedeutet das:

Erhält ein Beamter ein Schriftstück, dass nicht nach VwVfG beglaubigt ist und handelt trotzdem danach,

übernimmt er die

volle persönliche Verantwortung für die Rechtmäßigkeit seiner Handlung (BBG §

56,[BayBG Art.65] BGB § 839) und

haftet dafür persönlich und unbeschränkt.

Die vom Gesetz geforderte Namensunterschrift soll die Person des Ausstellers erkennbar machen.

Es genügt nach der Rechtsprechung die

Unterschrift mit dem Familiennamen ohne Hinzufügung eines

Vornamens (BGH NJW 03,1120).

Keine Namensunterschrift vor dem Gesetz ist die Unterzeichnung mit einem Titel oder einer Rechtsstellung

oder dem Anfangsbuchstaben („Paraphe“ – BGH NJW 67,2310; Stgt DNotZ 02,543).

Eine

Paraphe ist keine Unterschrift (BGH 13.07.1967 – Ia ZB 1/67).

Ob ein Schriftzeichen eine Unterschrift oder lediglich eine Paraphe darstellt, ist nach dem äußeren

Erscheinungsbild zu beurteilen (BGH 22.1.1993 – V ZR 112/92).

So genügt auch die Angabe „gez. Unterschrift“ nicht (vgl. RGZ 139,25,26, BGH Beschlüsse v. 14.07.1965-VII

ZB 65 = VersR 1965, 1075 v. 15.04.1970 – VIII ZB 1/70 _ VersR 1970, 623, v. 08.06.1972 – III ZB 7/72 =

VersR 1972, 975, Urt. v. 26.10.1972 – VII ZR 63/72 = VersR 1973,87).

Was ist auf der Welt nach Adolf Hitler schon geschehen

Erlebnisbericht – Verschleppung durch Wachschutz der BRD GmbH

Gegen 4:20 Uhr klingelte es . Ich lag im Bett. Zu dieser Zeit empfange ich gewöhnlich keine Gäste, so das ich nicht reagierte. Zumal ging ich am Vortag recht spät zu Bett, so das ich noch gar nicht aufnahmefähig war. Nachdem es keine Ruhe gab, schaute ich nach. Es standen uniformierte Kräfte der BRD-GmbH auf der Straße. Das Klingeln wurde immer aggressiver.

Ich zog mir erst einmal etwas darüber und ging auf den Hof meines Grundstückes.

Ein Herr schaute über das Hoftor und rief mich sogleich an.

Ich ging ans Tor und fragte was denn los sei. Er hätte einen Vorführungsbefehl und ich solle mein Tor öffnen. Ich gab ihm zu verstehen, dass ich das nicht tun werde. Ich bat darum mir zu zeigen, was er sagte. Indes war ein zweites Fahrzeug  mit Uniformierten eingetroffen. Mit Ihnen die Feuerwehr. Sogleich wurde eine Leiter angestellt und man verschaffte sich wiederrechtlich Zutritt zu meinem Grundstück. Der vermeintliche Vorführbefehl war lediglich eine Kladde (Entwurf/Schmiererei), also ohne Unterschrift eines Richters.

Auf die Frage, woraus selbiger eigentlich fußt, antwortete man mir, ich wäre einer bzw. zwei Ladungen zu einer Gerichtsverhandlung nach Magdeburg nicht gefolgt.

Ich schwor, das ich keine Ladung bekommen habe. Die Behauptung solle man doch bekräftigen und die Kopie mir vorlegen. Das tat man nicht. Auch war die Adresse auf dem sog. „Vorführungsbefehl“ nicht stimmig mit der meinigen (ich habe da bis vor drei Jahren mal gewohnt). Eine Überprüfung des Sachverhaltes wurde abgelehnt. Man wollte einen Ausweis von mir sehen. Ich ging ins Haus um Ihn zu holen. dabei wurde ich verfolgt. Nach der Vorlage wollte dieser Herr zusätzlich noch meine Geburtsurkunde sehen. Auch die legte ich ihm noch vor.

Danach wurde ich aufgefordert mich an zu ziehen, das er mich mitnähme. Zunächst in die PI Gera-Amthorstraße, dann weiter nach Magdeburg zu einer Gerichtsverhandlung, wo ich als Zeuge geladen wäre. Da aus dem sog. „Vorführbefehl“ ersichtlich war, um welche Angelegenheit es dort geht bat ich den Herren noch Unterlagen zu dem Vorgang mitnehmen zu dürfen. Auch das wurde verweigert.

Es handelte sich um eine Betrugssache aus dem Jahre 2004, von dem ich selbst betroffen bin.

Ein Toilettengang, welcher schon recht akut war, wurde verweigert.

Ich ging mit dem Herren auf die Straße, dabei riss er noch die Klinke meiner Tür ab. Ein Hineinstecken der selbigen wurde verboten.

Nun dann setzte ich mich in denen ihr Auto. Wir fuhren in die PI-Gera-Amthorstraße.

Wieder bat ich um Toilettengang. Wieder wurde der verweigert.

Nun wurde ich in einen Raum geführt und musste meine Taschen räumen. Weiter musste ich mich unter Androhung von Gewalt splitternackt ausziehen um mir schlussendlich in den „Arsch“ gucken zu lassen. Offenbar zur Befriedigung ihrer Gelüste.

Anschließend durfte ich mich wieder anziehen. Meine Sachen wurden weggeschlossen.

Ich wurde in eine Gefängniszelle weggesperrt. Nun konnte ich endlich meinen Toilettengang verrichten, jedoch stand dafür bloß ca. 1Meter Klopapier zur Verfügung. Ein Waschbecken gab es nicht um sich danach zu waschen.

Nach etwa 20 Minuten wurde die Zellentür aufgeschlossen und ich musste herauskommen.

Sogleich wurde ich von einem, offensichtlich der Anführer, bedroht. Das heist mir wurde gesagt, wenn ich nicht mache was die wollen wendet man Gewalt an. Anschließend bekam ich Handschellen angelegt, die ich auf der ganzen Fahrt nach Magdeburg zu tragen hatte.

Meine Bitte die selbigen weg zu lassen oder nicht zu fest an zu ziehen wurde abgelehnt. Es gab auch keinen Grund sie anzulegen. Meine Frage ob ich denn eine Bedrohung für sie darstelle wurde verneint. Durch zu festes Anziehen hatte ich die ganze Zeit Schmerzen.

Endlich kamen wir in Magdeburg an.

Ich wurde ins Gerichtsgebäude geführt. Nach ca 5 Minuten bekam ich die Handschellen abgenommen, wurde dann den uniformierten Kräften im Gerichtsgebäude übergeben.

Ich bat endlich mit einem Richter sprechen zu dürfen um diese Farce zu beenden.

Ich wurde schließlich einer Richterin vorgeführt, der ich den Sachverhalt schilderte. Ich stellte Antrag auf Akteneinsicht. Dieser wurde verweigert.

Die Herren Polizisten verabschiedeten sich dann. Auf meine Frage ob sie mich denn nicht wieder nach Hause fahren wollen lachten sie bloß.

Die Zeugenvernehmung wurde noch verschoben durch Ausbleiben eines Anderen.

Die Uniformierten Bediensteten des Gerichts hatten Verständnis für meine Situation und behandelten mich auch menschenwürdig.

Die sog. Richterin hatte indes die Akte kontrolliert und damit bestätigt, dass sämtliche Ladungen an meine alte Wohnadresse gegangen sind, so dass sie mich nie erreichen konnten.

Ich erklärte ihr dass so etwas vermieden werden könne, wenn eine Zustellung durchgeführt werden würde, nicht aber durch bloßen Posteinwurf.

Sie gab zu, dass die Polizisten sich hätten informieren müssen, da die Adresse nicht stimmig ist um bei Gericht nachzufragen, damit mir eine neue Ladung zuginge.

Nach der Zeugenvernehmung wurden mir meine Habseligkeiten wieder ausgehändigt und ich durfte die Rückreise per Zug antreten.

 

Jürgen Koch

Europäisches Gericht setzt der EZB Frist von zwei Monaten

Unsere Massenklage gegen die Inflationspolitik der EZB ist einen ersten, großen Schritt vorangekommen: Das Europäische Gericht hat die Klage, der sich inzwischen mehr als 7.000 Menschen angeschlossen haben, nun endlich der EZB zugestellt. Die EZB muss nun innerhalb von zwei Monaten Stellung nehmen (s. ausführlich dazu hier).

Aber die Gefährdung unserer Ersparnisse und Einkommen droht nicht nur durch das unbeschränkte Gelddrucken der EZB. Auch unsere Politik verspielt mit dem Vollzug des ESM ganz unmittelbar immer weiter unseren Wohlstand. Der Widerstand hiergegen darf nicht nachlassen. Er muss wachsen:

Schicken Sie mit einem Klick hier Ihre Protestmail an 10 Abgeordnete des Bundestages. Wir sind die Mehrheit. Wir sind das Volk. Wir wollen die schrankenlose „Euro-„Rettungs“-Politik nicht.

Leiten Sie diese Mail an Freunde und Bekannte weiter, damit auch diese sich an dem organisierten Widerstand beteiligen können.

Für heute bin ich mit sehr freundlichen Grüßen aus Berlin Ihre

Beatrix von Storch

Steuerboykott als legales Mittel des Widerstands gegen diesen Unrechtsstaat

Eddy bittet um Unterstützung bei seinem Gerichtstermin.

Thema Steuerboykot

Donnerstag, 17.01.2013 um 9:30 Uhr
Finanzgericht Cottbus
Fanschonstraße 10

eddy stranzenbach – Steuerboykott als legales Mittel des Widerstands

Die Justiz – unsere heimlichen Feinde?

Der Fall Gustl Mollath zeigt, wie „der Dolch des Mörders unter der Robe des Juristen verborgen“ bleibt, und wie ein Aufdecker mit den Waffen des Rechtsstaats zerstört wird, genau wie es in Nazi-Deutschland und in der DDR geschehen ist.

von Jane Bürgermeister

Im April 2009 erstattete ich eine Anzeige gegen Baxter wegen der Kontaminierung von 72 KG saisonalen Grippe- Impfstoffes mit dem Vogelgrippe-Virus und startete eine Kampagne, Menschen vor den schädlichen Nebenwirkungen des Schweinegrippe-Impfstoffes mit einem Adjuvans zu warnen.
Im Jahr 2010 gab es drei Versuche von Vertretern der Big Pharma und des Justizapparates der Öesterreichischen Regierung, die ich auch kritisierte, mich einzuweisen bzw. zu entmündigen.
Der Fall Gustl Mollath ist kein Einzelfall. Aufgrund der Ähnlichkeiten zu meinem Fall, ist es berechtigt zu fragen, ob die Richter und Staatsanwälte in Deutschland und Österreich die kriminellen Machenschaften von Banken, Unternehmern und Politikern ermöglichen.
Für Deutsche und Österreicher sollte dieser Skandal nur allzu bekannt sein.
In Nazi-Deutschland dienten die Gerichte und die Rechtsprechung auch der Herrschaft und dem Machterhalt des Nazi-Apparats, einem kriminellen Apparat. Die Richter waren Teil eines staatlich organisierten Systems von Terror, Mord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit.  Mit dem Nürnberger Juristenprozess 1947 wollten die Briten und Amerikaner ein neues deutsches Rechtssystems aufbauen.
Sie haben versagt.
Es ist nicht auszuschließen, dass hunderte von tausenden Menschen in Deutschland jetzt nur deswegen in psychiatrischen Anstalten alle Qualen einer lebenslangen Verhaftung ertragen müssen, weil sie Verbrechen aufzudecken versuchten und sich an die Justiz und Massenmedien wandten, die aber ein verdeckter Teil dieses Verbrecherapparats sind.
Der Fall Gustl Mollath zeigt, wie „der Dolch des Mörders unter der Robe des Juristen verborgen“ bleibt, und wie ein Aufdecker mit den Waffen des Rechtsstaats zerstört wird, genau wie es in Nazi-Deutschland und in der DDR geschehen ist.
Mollath hat eine Anzeige wegen Geldwäscherei und Steuerhinterziehung bei einer Großbank, der HypoVereinsbank, erstattet. Statt eine Untersuchung einzuleiten, haben die Staatsanwaltschaft und Richter die verfälschten Formen des Rechtsstaates dazu missbraucht, Mollath 2006 in die Psychiatrie zwangseinzuweisen.
Die Bayerische Justizministerin Beate Merk gab dem TV- Programm „Report Mainz“ ein Interview, das den Eindruck nur verstärkte, dass es sich gar nicht um einen Justizfehler handelte. Es handelte sich um eine systematische und absichtliche Zerstörung der Unabhängigkeit des Rechtsstaats; und zwar um eine, die von obersten politischen Instanzen angeordnet worden war.
Beweise werden versteckt; fiktive Schulden und Defizite werden dem Aufdecker angelastet; und offensichtlicher Druck und Drohungen werden ausgeübt.
Als die HypoVereinsbank ihre Angabe über Geldwäscherei und Steuerhinterziehung durch eine interne Untersuchung bestätigte und die Ex-Frau von Mollath entließ, wurde der Bericht dieser Bank einfach unterdrückt. Somit konnte die Fiktion aufrechterhalten, dass Mollath nur deshalb eingewiesen war, weil er unter „Paranoia“ leidet. Das Gutachten sollte sogar ursprünglich von einem Psychiater gemacht werden, der selber in diese Machenschaften verwickelt zu sein schien, und machte somit die Unabhängigkeit der Justiz zum Spott.
Der Richter, Otto Brixner, schrie Mollath nieder, wenn er im Prozess die Beweise anzusprechen versuchte. Brixner machte sogar Druck auf die Finanzbehörden, nicht zu ermitteln. Die Begründung: die paranoischen Störungen von Mollath. Zu diesem Zeitpunkt aber wurden sie nicht einmal vom Gericht begutachtet.
Jede Woche kommen neue Justizskandale ans Licht, die den Eindruck verstärken, dass Teile der Justiz nur noch als verlängerte Arme von Verbrechern handeln.
Vier Steuerfahndern, zum Beispiel, die im Raum Frankfurt, wegen des Übergehens reicher Steuersünder protestierten, wurde von einem von der Hessischen Regierung beauftragten Psychiater bescheinigt, sie zeigten „paranoid-querulatorische“ Störungen, und wurden zwangspensioniert.
Laut einem neuen psychologischen Gutachten sind alle vier aber gesund. Wieder ging es darum, Aufdecker mundtot zu machen und mächtige Personen, die bei kriminellen Machenschaften ertappt wurden, zu schützen.
Nach Angaben der Frankfurter Rundschau werden jedes Jahr in Deutschland etwa 200,000 Menschen in psychiatrischen Anstalten zwangseingewiesen. Das sind so viele Menschen, wie in der „Schlussphase der Sowjetunion“, schrieb Arno Widmann.
„Kenner der Materie streiten darüber, ob es dabei nur eine Fehlerquote von dreißig Prozent gibt oder ob es nicht doch fünfzig Prozent sein könnten,“ so Widmann.
Das heißt, etwa 100,000 Menschen konnten jedes Jahr in Deutschland in psychiartische Anstalten eingewiesen werden, aufgrund von sogenannten „Justizfehler“ wie im Fall Mollath. Wie viele davon sind Aufdecker und Kritiker wie Mollath? Wird eine Säuberung aller kritischen Stimmen in der Gesellschaft systematisch und hinterlistig betrieben? Und warum wird diese ungeheure Vorgehensweise gegen eine so ungeheuer große Anzahl von Menschen nicht in den Massenmedien thematisiert?
In Nazi-Deutschland wurden die Gerichte und die Rechtsprechung dazu benutzt, mörderische Herrschaftsstrukturen an der Macht zu halten, während die Massenmedien eine Propagandafunktion erfüllte. Und heute ist es scheinbar nicht viel anders.
Schließlich ist es dasselbe, wenn ein Pharmakonzern wie Baxter 2009, 72 Kilo Impfstoff mit dem Vogelgrippe-Virus kontaminiert hat und dadurch fast eine Pandemie, die eine große Gefahr für die Menschheit um die Welt darstellt, auslöste, und dafür nicht zur Verantwortung gezogen worden ist.
Eine polizeiliche Untersuchung, die ich durch eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Wien in April 2009 einleitete, wurde in September 2009 eingestellt, und obwohl die Beweislast der augenscheinlichen Absicht kaum zu übersehen ist. Wie sonst kann man das Umgehen aller strengen Biosicherheitsrichtlinien der Stufe drei in der Baxter-Anlage in der Nähe von Wien erklären?
Noch mehr Brisantes: Dokumente aus der US-Botschaft in Österreich, die auf Wikileaks veröffentlicht wurden, zeigen, dass die Baxter-Anlage, die eine Pandemie fast auslöste, als sehr wichtig für die US Sicherheit eingestuft wurde.
Mit großer Wahrscheinlichkeit handelt es sich um eine sogenannte „black op“-Anlage, die mit geheimen Geldern der US Regierung Biowaffenforschungen betreibt.
Bis heute wurde kein Manager zur Verantwortung gezogen. Ebenso wenig wurden die Drahtzieher der Pandemie-Impfstoffpläne 2006, die sogar Zwangsimpfungen vorsehen, der Big Pharma, WHO und die nationalen Regierungen zur Verantwortung gezogen.
Nur die Tatsache, dass ich zu dem Zeitpunkt, als ich die Anzeige erstatte, als Journalistin für namhafte englischsprachige Medien, wie „Nature“, arbeitete und dass die Staatsanwaltschaft und Polizei daraufhin ermittelt haben, hat mich scheinbar vor der sofortigen Zwangseinweisung gerettet.
Journalisten genießen noch einen bestimmten Schutz. Innerhalb einiger Wochen war ich aber ohne Arbeit – und Freiwild für die Justiz und Massenmedien.
Wichtige Enthüllungen werden jetzt an die Bevölkerung über Blogs vermittelt. Aber Blogger genießen nicht die gleichen Rechte wie Journalisten, was die Pressefreiheit betrifft.
Wie im Fall Mollath wurden Beweise unterdrückt. Mittlerweile haben die Regierungen in Finnland, Irland und Schweden offiziell bestätigt, dass der Schweinegrippe-Impfstoff schwere neurologischer Schaden verursacht hat.
Mir wurden Schulden durch dreiste Lügen der Richter angelastet, die ich entkräften musste.
Das Justizministerium hat sogar eine Anzeige wegen Verleumdung gegen mich einstellen müssen, weil die Beweise so groß waren, dass ich nur wegen meiner Impfkampagne verfolgt wurde und die Verleumdungsanzeige nur als dreistes Druckmittel zu werten war.
Ein Polizei Inspektor in Wien hat sogar den Forscher, Lukas Kenner, der von der Regierung bezahlt ist, angezeigt, nachdem er zwei Versuche einfädelte, mich Anfang 2010 einzuweisen.
Noch immer muss ich auf Gerechtigkeit warten, obwohl wir angeblich in einem Rechtsstaat leben und die Beweise von Straftaten genug sein sollen, um ein Urteil bei Gericht zu bewirken.
Meine Erfahrung zeigt: wir leben in keinem Rechtstaat. Es ist eine Fiktion und eine gefährliche Fiktion.
Die Geschichte von Nazi-Deutschland und der DDR könnte sich bald wiederholen.
Sollte die Wirtschaft unter der Zinslast der privatisierten Geldschöpfung bald zusammenbrechen, könnten die Gerichte wieder dazu eingesetzt werden, die Opposition mundtot zu machen.
Es gibt Lichtblicke: die Justiz hat gerade gegen mächtige Manager in der Deutsche Bank ermittelt wegen ihrer Rolle in einer Steuerbetrug-Affäre. Der Kampusch-Fall wird vom FBI und der Polizei (BKA) wieder aufgerollt, nachdem sich das Parlament eingeschaltet hat. Teile der Massenmedien, wie „Report Mainz“ und die „Süddeutsche Zeitung“, haben so ausführlich über den fehlerhaften Rechtsprozess im Fall Mollath berichtet, dass der Fall jetzt neu aufgerollt wird.
Die Psychiaterin, die es abgelehnt hat, mich zweimal einzuweisen, könnte bald ihr Lizenz durch einen Gerichtsprozess wieder bekommen, nachdem sie ihr durch das Gesundheitsministerium aufgrund von inhaltlosen Vorwürfe von eben diesem Lukas Kenner entzogen wurde.
Nichtsdestotrotz haben wir viel zu tun, um die Freiheit der Presse und eine Rechtsordnung im Einklang mit dem Gesetz wiederherzustellen.

 

 

http://www.mmnews.de/index.php/etc/11600-die-justiz-unsere-heimlichen-feinde

“Hurra, wir sind Export-Weltmeister!” Dabei sind wir nur eines: Sklaven!

Wir sind der Export-Weltmeister und trotzdem so hoch verschuldet, wie nie in der Geschichte zuvor.

 

Wir sind der Export-Weltmeister und in Dortmund, als Beispiel, lebt jedes vierte Kind von HartzIV.

 

Wir sind der Export-Weltmeister und trotzdem geht die Anzahl regulärer Arbeitsverhältnisse zurück. Von Job-Wunder wird gerne gesprochen.

 

Wir sind der Export-Weltmeister und die Zahl der Minijobs und Teilzeittätigkeiten wächst– mit dramatischen Folgen für den späteren Rentenbezug.

 

Wir sind der Export-Weltmeister und trotzdem muss im Bereich reguläre Arbeit immer länger gearbeitet werden. Davon sind in erster Linie Frauen betroffen.

 

Wir sind der Export-Weltmeister und die Leiharbeitsstellen haben sich die vergangenen zehn Jahre verdoppelt, auf jetzt 900.000.

 

Wir sind Export-Weltmeister und trotzdem ist schlechte Bezahlung für gute Arbeit in vielen Bereichen an der Tagesordnung.

 

Wir sind Export-Weltmeister und etwa die Hälfte aller neu geschaffenen Arbeitsstellen ist inzwischen befristet. Eine langfristige Planung ist den Arbeitnehmern so nicht mehr möglich.

 

Wir sind Export-Weltmeister und jeder dritte Arbeiter hat Angst um seinen Arbeitsplatz. Angst ist eine große Waffe, wer Angst hat verhält sich auch völlig anders und ist viel leichter zu manipulieren.

 

Komplett lesen unter: http://lupocattivoblog.com/2012/12/19/hurra-wir-sind-export-weltmeister-dabei-sind-wir-nur-eines-sklaven/

 

„…Die Aufgabe einer Volkswirtschaft ist es das Volk zu versorgen. Wenn sie das tut ist es gut. Wenn sie es nicht tut ist es schlecht. Auch wenn einige Wenige sagen: mein Aktien stehen hervorragend…“

 

Wer hat das gesagt?

Geheime Anhörung im Bundestag

Betreff: Geheimanhörung: “Tumultartige Szenen im Rechtsausschuss”

 

A) Für die PatVerfü konnte ein weiterer Mitherausgegeber gewonnen werden, der Bundesverband Psychiatrie-Erfahrener (BPE).

 

B) Als Tagesordnungspunkt 13 ist für Donnerstag, den 17. Januar die zweite und dritte Lesung des Gesetzentwurfs zur Zwangsbehandlung für das Plenum das Bundestag vorgesehen:http://www.bundestag.de/dokumente/tagesordnungen/Tagesordnung_komplett_kommende_Woche.pdf

Es besteht also noch einen Monat Zeit, Abgeordneten darauf hinzuweisen, dass sie mit einer Zustimmung zu diesem Terrorgesetz sowohl das Grundgesetz verletzen (siehe Rechtsgutachten RA Thomas Saschenbrecker), als auch aktiv die Menschenrechte mißachten, wie es in einer Stellungnahme der Monitoringstelle für die Behindertenrechtskonvention festgestellt wird:

Klicke, um auf MSt_2012_Stellungnahme_Psychiatrie_und_Menschenrechte.pdf zuzugreifen

 

C) In zwei Berichten polnischer Internet-Medien wird über die Versuche berichtet, wie in Deutschland die psychiatrische Zwangsbehandlung eingeführt werden soll, obwohl sie höchstrichterlich als unvereinbar mit den Grundrechten verboten wurde:

In dem Artikel „Gefährliche Versuche hinter der Oder-Neise-Grenze“ wird berichtet, wie die deutschen Justizminister dieses Menschenrechtsverbrechen durchpeitschen wollten und was in letzter Minute dagegen getan wurde.

Im zweiten Bericht: „Rückkehr von Sondergesetzen außerhalb der Öffentlichkeit?“ wird über die geheime „öffentliche Anhörung“ am 10.12.2012 im Rechtsausschuss berichtet, in der es polnischen Journalisten trotzt gültiger Akkreditierung verboten wurde, die Sitzung aufzuzeichnen. Eine der beiden wurde sogar wegen fehlender „Einsichtigkeit“ des Hauses verwiesen, weil sie über diese Einschränkung der Pressefreiheit versuchte zu diskutieren.

 

D) Über diese bezeichnende Einschränkung der Pressefreiheit, um staatlich erzwungener Körperverletzung den Anschein von Legalität zu verschaffen, gibt es hier einen ausführlichen Bericht: http://www.readers-edition.de/2012/12/14/geheime-anhorung-im-bundestag/

 

Geheime Anhörung im Bundestag

 

Im deutschen Parlament findet eine als öffentlich deklarierte Anhörung des Rechtsausschusses des deutschen Bundestages statt. Es soll über einen Gesetzentwurf debattiert werden, der psychiatrische Zwangsbehandlung legalisieren soll. Genauer gesagt handelt es sich um den “Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der betreuungsrechtlichen Einwilligung in eine ärztliche Zwangsmaßnahme”, inklusive “medikamentöser” Zwangsbehandlung, womit u.a. die Zwangsverabreichung von Psychopharmaka gemeint ist, die in Wahrheit keine Medikamente, sondern Stimmungs-, Persönlichkeits- sowie Körperverändernde Substanzen sind und bei längerer Einnahme u.a. zu chemischer Kastration, starker Gewichtszunahme, Gefühllosigkeit, Verwirrung und einer erheblich verkürzten Lebenserwartung führen.

 

Eingeladen sind- abgesehen von den Bundestagsabgeordneten- jene von der Psychiatrie betroffenen Personen, die als Zuschauer “miterleben” dürfen, welche Zwangsmaßnahmen über sie verhängt werden sollen. Wir kommen als polnische Pressevertreter mit offizieller Akkreditierung für Ton- und Bild- Berichterstattung im Bundestag, was bei öffentlichen Versammlungen prinzipiell kein Problem darstellen sollte. Immerhin ist die Pressefreiheit im deutschen Grundgesetz vermerkt. Ebenso wie insbesondere das Parlament keine Geheimnisse vor den Bürgern haben sollte. Polizisten machen uns jedoch schon bei den ersten Aufnahmen darauf aufmerksam, dass mit Hinweis auf das “Hausrecht” des Vorsitzenden jegliche Aufzeichnungen- noch deutlicher: jede Aufnahme von Beweisen- untersagt seien. Nicht mal schriftlich können sie uns dieses Verbot geben, das unsere Akkreditierung aufheben soll. Kurz darauf verweisen sie einen von uns des Raumes. Weitere folgen. Dabei erkundigten wir uns lediglich gut vernehmlich nach der Pressefreiheit und welches Recht sich diese Menschen heraus nähmen, voller Gefühlskälte über Leben und Tod anderer zu entscheiden, nur weil sie angepasst und etabliert sind.

 

Doch wie kommt es, dass auf einer öffentlichen Veranstaltung die Presse verboten wird? Es hängt offensichtlich mit der Tatsache zusammen, dass die Regierung versucht, den psychiatrischen Zwangohne Aufsehen, sozusagen durch die Hintertür, einzuführen. Andeutungsweise kann man bereits jetzt erkennen, dass weitere Maßnahmen folgen sollen, wie man sie aus dem Beschluss derHerbstkonferenz der Justizministerinnen und Justizminister im 3. Absatz ersehen kann:

 

“Die Justizminister begrüßen, dass sich das Bundesministerium der Justiz nach den Beschlüssen des Bundesgerichtshofs vom 20. Juni 2012 (Az. XII ZB 99/11, 130/33) der Sache angenommen hat. Sie weisen allerdings darauf hin, dass die vom Bundesministerium der Justiz vorgelegte Formulierungshilfe der Problematik nicht vollständig gerecht wird, weil danach die ärztliche Maßnahme nur dann zulässig sein soll, wenn der Betroffene in einer geschlossenen Einrichtung untergebracht ist. Wird eine ärztliche Maßnahme gegen den Willen des Betroffenen nur im Rahmen einer geschlossenen Unterbringung erlaubt, bleibt jedoch nach Ansicht der Justizministerinnen und Justizminister einem nicht unbeträchtlichen Teil von Betroffenen die ‘notwendige’ und zugleich ‘schonendere Zuwendung’ medizinischer Hilfe versagt.”

 

Welch ein als Ironie getarnter Sarkasmus, Zwang und Gewalt zum ‘Wohle des Menschen’ zu legalisieren. Betroffenen sollen sozusagen jegliche Rechte, bzw. jede Möglichkeit auf Entscheidungsfreiheit, körperliche Unversehrtheit, Zukunft, Liebe und Perspektive entzogen werden und das Zynischste zum Schluss: Sie sollen dafür auch noch ‘dankbar’ sein.

 

Sollte also dieser Gesetzesentwurf in die Realität umgesetzt werden, kann jeder willkürlich als “psychisch krank” abgestempelt und unter Betreuung gestellt werden, was in einem Großteil der Fälle zu Entmündigung und Zwangsbehandlung führt. Dies stellt also nicht nur ein Mittel zur Eliminierung von politischen Gegnern, sondern auch die universell praktische Lösung zur Beseitigung aller Menschen dar, die anders denken, fühlen und sehen und gegen die andere zur Waffe der Psychiatriesierung greifen. Diese Liste ist lang: Von Künstlern und Freidenkenden zu jedem, der nicht mit dem System verschmilzt und das gleiche Gedankengut teilt, mit dem sich die Massen identifizieren. Folglich kann bald jeder aus der Gesellschaft in einem psychiatrischen Krankenbett stillgelegt werden, der die stetig wachsenden Mauern unseres Systems nicht gutheißt. Die versuchte Privatisierung von (Regen)wasser in Brasilien dürfte nur ein Vorgeschmack auf das sein, was denen blüht,  die für das System ohne kapitalistischen Nutzen sind (‘The big sellout’).

DPHW – Presseerklärung des DPHW zum Vorgang in Petersroda vom 19.12.2012

Am Abend des 19.12.2012 gegen 20:00 Uhr klopften zwei zivil gekleidete Personen bei einer Familie und erklärten verbal, sie seien Polizisten.
Sie erklärten, sie hätten einen Haftbefehl für den Mann der Familie. Ein telefonisch herbeigerufener rechtlicher Vertreter unterstützte die Frau, welche dann um eine Legitimation bat.
Beide nannten ihren Familiennamen und lediglich Frau K. zeigte nur kurz ihren Dienstausweis. Der Herr P. unterließ dies bis zum Ende, ebenso wie es beide verweigerten, ihren Vornamen zu nennen. Sie wurden darauf hingewiesen, dass sie gemäß §12 Polizeiaufgabengesetz verpflichtet seien, sich auszuweisen. Darauf erklärten sie, Zitat: „das sind nicht unsere Gesetze und wir haben sie nicht gemacht“.
Anschließend wurden sie befragt, ob der Haftbefehl unterzeichnet sei. Das bejahten sie und erklärten, Zitat: „von einer Justizangestellten“.
Den Hinweis, dass dieser nicht rechtswirksam sei, negierten sie, Zitat: „das interessiert uns nicht“.
Es wurde auf § 315 ZPO und § 126 BGB und auf das geltende VwVfG hingewiesen, was die für sie geltenden Gesetze seien. Daraufhin erwiderten sie,
Zitat: „ wir haben keine eigenen Gesetze“.
Beide wollten sich nun Zutritt zum Haus der Betroffenen verschaffen und drohten mit einem Schlüsseldienst, wenn die Betroffene ihnen nicht Zutritt gewähren würde, um festzustellen, ob der Betroffene anwesend sei. Frau K. äußerte sich Zitat: „ich habe das schon öfter gemacht“.
Auf den Hinweis, dass sie dafür einen richterlichen Durchsuchungsbefehl benötigten würden, beantwortete Frau K., Zitat: „den brauchen wir nicht, wenn wir einen Haftbefehl haben“.
Daraufhin wurden beide auf den vermutlich geleisteten Eid auf das Grundgesetz hingewiesen. Das kommentierte Frau K., Zitat: „ wir haben das Grundgesetz nicht erfunden, halten uns aber daran“.
Die Betroffene beendete die Diskussion mit dem Hinweis, dass, wenn sie einen von einem Richter korrekt unterschrieben Haftbefehl vorweisen können, gäbe es keine Probleme. Jetzt wünsche sie erst einmal einen Guten Abend und schloss die Tür.

Sehr geehrte Mitmenschen,
dem DPHW geht es nicht um den Grund, warum evtl. ein Haftbefehl vorlag, es geht ausschließlich um die Beleuchtung der Vorgehensweise der beiden vermutlichen Polizeibediensteten, deren Identität nicht vollumfänglich geklärt werden konnte.

Das DPHW stellt an das Polizeipräsidium Magdeburg folgende Fragen:

Warum fahren zwei junge Polizeibedienstete, die laut Ausweis der Frau K. aus Magdeburg waren, ca. 115 km bis in die Region Bitterfeld-Wolfen, also bis an die Sächsische Grenze.
Warum führen jene bei Ihrem Anliegen keine gültigen, Rechtskraft entfaltenden Dokumente mit?
Warum sind sie lediglich mit Skripturakten bzw. Entwürfen unterwegs, denn zur Rechtskraftentfaltung sind gemäß der Vorschriften aus BGB, VwVerfG und ZPO Unterschriften mindestens eines Richters notwendig.
Eine Justizangestellte muss dann zumindest eine Urkundsbeamtin sein, um die Richtigkeit und die Identität des unterzeichnenden Richters zu bestätigen.
Sie selbst ist nicht berechtigt, den Anschein zu erwecken, sie hätte eine Urkunde gezeichnet.
Warum weisen sich die Polizeibediensteten nicht korrekt nach Polizeiaufgabengesetz mit ihrer Dienstbezeichnung und ihrem Namen aus?
Warum können die Polizeibediensteten so eine merkwürdige Rechtsauffassung zur Gültigkeit von Gesetzen haben, sie aber trotzdem durchsetzen wollen.
Warum lässt die gesamte Vorgehensweise der Bediensteten einen Schluss zu, dass sie sich verbergen oder verstecken müssten?

Sehr geehrte Mitmenschen,
Sehen Sie diese Vorgehensweise nicht im Ansatz etwas eigenartig? Warum haben Polizisten offensichtlich Angst, sich erkennen zu geben.
Im Rahmen eines Unternehmens kommt doch auch niemand auf die Idee, dass der Sachbearbeiter einen rechtlich bindenden Vertrag mit einer andern Firma unterzeichnet. Dies macht, um haftungstechnische Rechtskraft zu entfalten, der Geschäftsführer oder der Prokurist.
Das DPHW möchte darauf hinweisen, dass es doch grundsätzlich kein Problem darstellen sollte, dass Urkunden ordnungsgemäß unterschrieben sind und dass Polizisten sich normgerecht der Bevölkerung gegenüber ausweisen. Denn dafür gibt es doch schließlich die gesetzlichen Regelungen, oder?

Pressestelle des DPHW