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Asylpolitik : Verfassungsklage Abgewiesen ..
Er hat sich so viel Mühe gegeben, unser äußerst geschätzter Herr Professor
Schachtschneider, der die Bürgerinitiative „Ein Prozent“ bei Ihrer Klage
gegen die unsägliche Flüchtlingspolitik Angela Merkels mit Rat und Tat
unterstützen wollte. Auf über 70 Seiten hat er minutiös aufgelistet, was
derzeit von der „Kanzlerin der Herzen“ so alles an bösen Sachen zur längst
beschlossenen Umvolkung in Deutschland gemacht wird.
Und was passiert? Die purpurroten Marionetten des Karlsruher NPD-Tribunals
bügeln ihren besten Kunden, den omnipräsenten Dauer-Verfassungskläger Karl-
Albrecht einfach ohne jede Stellungnahme ab.
Dabei hätte der Herr Professor durchaus Recht mit seiner Klageschrift, gäbe
es noch echte Gesetze, echte Staatsgerichte und eine echte Regierung in diesem
Land. Aber Recht wird im Reich der Schwarzen Witwe längst nicht mehr gesprochen
und gar nicht erst beachtet. Dort wo früher im Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)
unter § 15 noch stand, dass alle Gerichte Staatsgerichte sind, steht heute nur
noch „weggefallen“. Genauso weggefallen sind jegliche Skrupel gegenüber den
Menschen in diesem Land, die in ihrem Personalausweis die Staatsangehörigkeit
„deutsch“ mit sich herumtragen müssen.
Deutschland hat „abgemerkelt“. Der so gern beschworene Rechtsstaat hat seit
1945 eigentlich nie wirklich existiert und wird so lange nicht existieren, wie
angebliche „Demokraten“ als Statthalter fremder Mächte die Menschen in diesem
Land belügen, betrügen und ausplündern.
Aber was wollen wir jammern. Um Recht und Gesetz hat sich in der BRD doch
wirklich schon seit über 70 Jahren niemand mehr ernsthaft geschert. Selbst
wenn die Handlungen der BRD Firmenleitung – Sigmar Gabriel hat Merkel selbst
im Jahre 2010 so bezeichnet – schon lange nicht mehr zu den von unseren
„alliierten Befreiern“ erlassenen allgemeinen Geschäftsbedingungen passen,
wird einfach weiter gemerkelt als gäbe es das alles nicht. Protest gleich
welcher Art, wird wie gerade bei Professor Schachtschneider wieder deutlich
erkennbar, kurzerhand abgebügelt. Seine Klage passt derzeit so gar nicht ins
perfekt für uns gemalte Weltbild, das wir nach Ansicht unserer „Führungskader“
im Kanzlerbunker von dieser „Republik“ nur haben dürfen.
Den kompletten Artikel findet Ihr hier : Deutschland Pranger
Deutsche inhaftiert : Knast „im Auftrag“ von ARD-ZDF-Deutschlandradio Beitragsservice
Sieglinde Baumert wurde am 04.02.2016 von ihrem Arbeitsplatz aus abgeführt
und inhaftiert, weil sie die ARD ZDF Deutschlandradio Zwangsgebühren aus
rechtlichen Gründen verweigert. Sieglinde Baumert wird voraussichtlich
bis August 2016 eingesperrt sein.
Sieglindes Arbeitsplatz ist inzwischen gekündigt. Ihr Arbeitgeber
konnte es nicht abwarten sie nach 10 Jahren Dienst zu entlassen.
So wird momentan von ihrer Mutter unterstützt und wird wahrscheinlich
nach Entlassung aus dem Knast auf Sozialleistungen angewiesen sein.
Sieglinde sitzt momentan in Einzelhaft, sie hat täglich
eine Stunde Ausgang, um frische Luft zu schnuppern.
Petra Timmermann, die das Video erstellte, machte erst vor wenigen
Monaten die gleiche bittere Erfahrung, die nun Sieglinde Baumert trifft.
Quelle : Netzplanet
Die Schande von Köln – Justiz versagt !
Die Verdächtigen der Kölner Silvesternacht
kommen mit einer leichten Bestrafung davon.
Anders sieht es da mit der Polizei in Köln aus, diese ermittelt gegen
sich selbst wegen Verletzung des Dienstgeheimnisses, nachdem interne
Berichte an die Öffentlichkeit gelangt sind.
Diebesgeschichte in vier Kapiteln (ohne Happy-End)
Die Geschichte beginnt am letzten Sonntag (7. Februar). Zivile Beamte beobachteten
gegen 15.45 Uhr ein einschlägig bekanntes Pärchen auf der Hohen Straße. Sie schauten
verdächtig in verschiedene abgestellte Fahrzeuge hinein. Beute war dort wohl nicht
zu finden, also ging es in die Beurhausstraße und dort in das Krankenhaus.
Sie verschwanden auf einer Station, um kurz darauf mit einer fremden Handtasche
wiederzukommen. Im Aufzug griffen die Beamten zu und nahmen die beiden fest. Bei
der Durchsuchung kam eine weitere Geldbörse ans Licht, die vermutlich ebenfalls
aus einem Diebstahl stammte. Der 34-Jährige (wohnhaft in Gelsenkirchen) und seine
23-jährige Begleiterin (wohnhaft in Unna) haben sich durch zig gleichgelagerte
Delikte bei der Polizei einen Namen „erarbeitet“.
Die Beamten brachten beide in Polizeigewahrsam.
Kapitel II
Am nächsten Tag (8. Februar) musste das Pärchen nach Beendigung der polizeilichen
Maßnahmen gegen 10 Uhr wieder entlassen werden. Diesmal ging es jedoch nicht in
ein Krankenhaus, sondern in einen Supermarkt. Dort machten sie aber die Rechnung
ohne den dortigen Detektiv. Der alarmierte gegen 12.30 Uhr die Polizei, nachdem
die beiden wiederum ihren Gewohnheiten nachgegangen waren.
Sie hatten Zigaretten gestohlen.
Kapitel III
Der Höhepunkt. Nachdem der Detektiv die Polizei alarmiert hatte, brachte er
die beiden zur Sachverhaltsaufnahme in sein Büro. Als hätte man in den letzten
Tagen nicht schon genug gestohlen, versuchte die 23-Jährige dort, das Handy aus
der Jackeeiner Angestellten zu entwenden. Unterbunden wurde dies abermals vom
aufmerksamen Ladendetektiv.
Kapitel IV
Die Beamten brachten die beiden jetzt also wieder in Polizeigewahrsam. Erneut
konnte sich die Polizei mit dem Wunsch der Untersuchungshaft nicht durchsetzen.
Auch die Bewährung (beide verbüßen derzeit eine mehrmonatige Haftstrafe auf
Bewährung) wurde nicht widerrufen. Beide wurden im Laufe des Tages entlassen.
Kapitel V
Folgt.
Quelle : Eigentümlich Frei
Die Malta-Masche : „Reichsbürger“ versuchen Justizangestellte in Magdeburg einzuschüchtern
Sogenannte Reichsbürger und andere versuchen, Mitarbeiter der Justiz in Magdeburg
mit horrenden Geldforderungen einzuschüchtern. Die Unruhe ist so groß, dass das
Justizministerium eigens eine Informationsveranstaltung organisiert hat, um die
eigenen Mitarbeiter zu beruhigen.
Sachsen-Anhalts Justizapparat ist in heller Aufregung: Auslöser sind Versuche vor
allem sogenannter Reichsbürger, mit der „Malta-Masche“ horrende finanzielle Forderungen
gegenüber Richtern, Justizangestellten und Gerichtsvollziehern durchzusetzen.
Die Unruhe ist so groß, dass das Justizministerium eigens eine Informationsveranstaltung
organisiert hat, um die eigenen Mitarbeiter zu beruhigen. „Ich bin von ganz vielen Kollegen
angesprochen worden, die in Sorge sind“, sagte Justizministerin Angela Kolb (SPD) der MZ.
Bei den Reichsbürgern handelt es sich um ein Phänomen, das die Verfassungsschutzbehörden
seit mehreren Jahren beschäftigt. Reichsbürger, Germaniten und andere erkennen
Bundesrepublik und damit auch deren Verfassungsorgane nicht an.
Folglich akzeptieren sie beispielsweise keine Bußgeldbescheide etwa wegen Fahrens
ohne Führerschein. Sie sehen die Bescheide als Schikanen der Vertreter des Staates.
Quasi als Antwort stellen sie Schadenersatz-Forderungen gegen die Staatsdiener.
Was verrückt klingt, funktioniert in der Praxis, wenn auch über verschlungene Wege.
Da ist zunächst eine Anmeldung im UCC-Register in den USA nötig. Die Anmeldung
in dem Handelsregister ist online mögliche und läuft vollautomatisch, die
Plausibilitätsprüfung übernehmen Computer.
Nach der Anmeldung können Forderungen gegenüber angeblichen Schuldnern – also
Justizbediensteten – geltend gemacht werden. Und dies ohne den in Deutschland
üblichen Rechtsweg, bei dem die Schuld und der tatsächlich entstandene Schaden
nachgewiesen werden müssen.
Diese Forderungen werden dann vom UCC-Register an Inkassounternehmen auf Malta
abgetreten, die damit vollstreckbare Titel vor maltesischen Gerichten erwirken.
Betroffene müssen vor Gericht in Malta erscheinen
Die Betroffenen müssten dann innerhalb kürzester Zeit persönliche vor Gericht auf
Malta erscheinen, um sich gegen die Forderungen zu wehren“, so Kolb. Unterbleibe
das, drohten die infolge Gebühren zu horrenden Summen angewachsenen Forderungen
in Deutschland vollstreckt zu
Belegt sind bislang mehrere Fälle in Sachsen, Hessen und Nordrhein-Westfalen, wo
es jeweils um Forderungen in Größenordnungen von mehreren Hunderttausend Euro ging.
Vollstreckt wurden diese offenbar nur deshalb
nicht, weil es Formfehler bei der Zustellung gab.
Kolb will nun mit der Informationsveranstaltung für Beruhigung in der Justiz sorgen:
„Es gibt inzwischen Verfahren, die Forderungen abzuwenden.“ Ein
Nachweis, dass die Forderungen unberechtigt seien, sei nicht nötig.
Das Phänomen beschäftige inzwischen auch das Bundesministerium der Justiz, das Auswärtigen
Amt und die Botschaften in den USA und auf Malta. In beiden Staaten hätten sich die Behörden
kooperativ gezeigt: So habe Malta eine Rechtsanwältin benannt, die sich um die Abwehr der
Forderungen kümmern soll; das UCC-Register in den USA will die Einträge von Reichsbürgern
auf Antrag unbürokratisch löschen.
Der Verfassungsschutz in Sachsen-Anhalt beobachtet derzeit die Reichsbürger weiter, vor
allem die „Exilregierung Deutsches Reich“ und die „Regierung Deutsches Reich“.
„Unter den Reichsbürgern sind eine ganze Menge wunderlicher Menschen, die nicht
per se rechtsextrem sind, aber es gibt auch eindeutige Berührungspunkte und
Überschneidungen zum Rechtsextremismus“, sagte Verfassungsschutzchef Jochen Hollmann.
Quelle : Mitteldeutsche Zeitung
Flüchtlingsunterbringung : Eigentümer wehrt sich gegen Beschlagnahme
Die Stadt Lüneburg hat die Beschlagnahme des Grundstücks verfügt
und angeordnet, dass der Eigentümer das Grundstück zu räumen habe.
Gleichzeitig wurde die Einweisung von 50 Flüchtlingen in das
ehemalige Kinderheim verfügt und eine Entschädigung festgesetzt.
Dagegen wehrt sich der Eigentümer.
Der Sachverhalt
Auf dem Grundstück befindet sich ein bereits entkerntes Gebäude, in dem früher
ein Kinder- und Jugendheim untergebracht war. Auf dem Grundstück soll laut
Investor ein neues Wohngebiet entstehen. Die Stadt Lüneburg hat die Beschlagnahme
des Grundstücks – befristet auf 6 Monate – verfügt und angeordnet, dass der
Eigentümer das Grundstück bis zum 12.10.2015 zu räumen habe.
Gleichzeitig wurde die Einweisung von 50 Flüchtlingen
in das Gebäude verfügt und eine Entschädigung festgesetzt.
Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Lüneburg (Az. 5 B 98/15)
Die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Lüneburg (Beschluss, Az. 5 B 98/15) hat dem
hiergegen gerichteten Antrag auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes stattgegeben.
Die Voraussetzungen einer Beschlagnahme nach Polizeirecht seien nicht gegeben.
Beschlagnahme nur als „letztes Mittel“
Drohende Obdachlosigkeit stelle zwar eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit dar.
Der Eigentümer als nichtverantwortlicher Dritter könne aber nur unter den engen
Voraussetzungen des sog. polizeilichen Notstands und als „letztes Mittel“ in Anspruch
genommen werden.
Die Beschlagnahme stelle einen erheblichen Eingriff in das Grundrecht auf Eigentum
gem. Art. 14 Abs. 1 GG dar. Sie setze voraus, dass die Stadt die drohende Obdachlosigkeit
von Flüchtlingen nicht rechtzeitig selbst oder durch Beauftragte abwehren könne.
Vor der Inanspruchnahme des Eigentums unbeteiligter Dritter sei die Stadt daher gehalten,
alle eigenen Unterbringungsmöglichkeiten auszuschöpfen und ggfs. Räumlichkeiten – auch in
Beherbergungsbetrieben – anzumieten, auch wenn letzteres kostenintensiv sein möge.
Der Kammer sei bewusst, dass die Unterbringung der derzeit hohen Zahl von Flüchtlingen
eine große Herausforderung an alle Kommunen darstelle und die Bemühungen der Stadt
Lüneburg mit dem von ihr erarbeiteten Konzept der dezentralen Unterbringung von
Flüchtlingen einen wichtigen Aspekt für eine dauerhafte und zufriedenstellende Versorgung
der Flüchtlinge darstelle.
Dabei sei auch nicht zu beanstanden, dass eine Unterbringung in Turnhallen und
Kleinstunterkünften möglichst vermieden werden solle. Dennoch obliege die Gewährung
sozialer Fürsorge primär der Allgemeinheit – und damit der Stadt Lüneburg – und dürfe
nur als letztes Mittel auf eine Privatperson abgewälzt werden.
Gegebenfalls müssen Ferienwohnungen oder Hotelzimmer angemietet werden
Hiervon ausgehend habe die Stadt Lüneburg nicht hinreichend dargelegt, dass alle anderen
Möglichkeiten der Unterbringung ausgeschöpft worden sind. Die Stadt hätte insbesondere
prüfen müssen, ob Unterbringungsmöglichkeiten in der Lüneburger Jugendherberge (148 Betten)
zur Verfügung stehen und diese oder Ferienwohnungen und Hotelzimmer anmieten müssen.
Wirtschaftliche Gesichtspunkte dürften bei der Inanspruchnahme keine wesentliche Rolle spielen.
Gericht :
Verwaltungsgericht Lüneburg, Beschluss vom 09.10.2015 – 5 B 98/15
Quelle : Rechtsindex
OWI[G] – BRD Rechtsbankrott – Richter massiv straftatverdächtig
ARD / ZDF Beitragsservice und das BGH-Urteil – Die Richterin war im Urlaub
Es ist gar nicht so einfach, seine Interessen in der obersten Rechtssprechung durchzusetzen.
Richter sind schließlich nicht kaufbar. Da ist es schonmal praktisch, gute Kontakte in die
Rechtspflegeabteilung zu haben. Rechtspfleger entscheiden mehr, als man gemein hin annimmt.
Wenn Rechtspfleger urteilen, erhält man in der Regel
einen Urteilstext ohne richterliche Unterschrift.
So landete das Anliegen zur Gültigkeit der vom Beitragsservice ausgestellter
Zahlungserinnerungen vor dem I. Zivilsenat des BGH, konkret bei Büscher (63),
Koch (53), Löffler (52) und Feddersen (47).
Aus Beitragserinnerungen mit Werbebannern vom Beitragsservice sollen echte behördliche
Bescheide werden, die vollstreckbare Titel generieren. Nachdem das Urteil zurechtgeschustert
wurde, um den Kollegen in den Amtsgerichten die Arbeit zu erleichtern, muss das Urteil
unterschrieben werden.
Die zuständige Richterin Dr. Martina Schwonke (52) meldete sich ab: „Ich bin dann mal weg.“
Sofern ein Richter nicht unterschreiben kann, muss dies vom ältesten Richter begründet und
dokumentiert werden. Also schnappt sich Büscher, der in zwei Jahren endlich in den verdienten
Ruhestand gehen kann, den Stift und dokumentiert: „Schwonke im Urlaub!“.
Die anderen um Dekaden jüngere Richter folgten mit ihrer Unterschrift.
Büschner hatte erst im April 2015 der ARD einen Riegel vorgeschoben, als die öffentlich-
rechtlichen in den Zeitungsmarkt einstiegen: „Rundfunkangebote dürfen nicht presseähnlich
sein.“ Die Vorstellung von Büschner, die ARD müsse in Zukunft stets senden – Bewegtbild
oder Radio, und dürfe maximal auf diese Angebote per Text und Bild Bezug nehmen, war
damals ein deutliches Zeichen. Grund genug, diesem ständigen Beschallungsmedium die
nötige Grundlage bei der Finanzierung zu geben.
Damals bestätigte der BGH die Nichtrechtsfähigkeit der ARD. Die Verlage klagten
nämlich zunächst gegen die ARD und wurden mit der Begründung abgewiesen, dass die
ARD als Zusammenschluss von Sendern “als solcher nicht rechtsfähig ist und nicht
verklagt werden kann”.
Aus dieser Perspektive ist es nachvollziehbar, dass das BGH gar nicht erst auf eine
Bescheidqualität einer Abteilung der ARD abstellte, sondern klarstellte, dass ‚ein
„Beitragsbescheid“ weder gesetzlich vorgesehen, noch für die Gewährung eines effektiven
Rechtsschutzes erforderlich sei.‘
Das ist in sofern praktisch, da bei Fehlen eines Bescheides weder Widerspruch noch andere
Rechtsmittel eingelegt werden können. Erst bei Vollstreckung – nämlich genau dann, wenn im
Zweifel gar keine Erinnerungszettel eingegangen sind – könnte man per ZPO klagen.
Die regionalen Anstalten sind Vollstreckungsbehörde, die per schriftlichem
Vollstreckungsersuchen vollstrecken und deren Vollstreckungsversuch man im
Zweifel per ZPO (Vollstreckungsgegenklage) behandeln müsse.
So eine Vollstreckung kann auch jemanden treffen, der von der ZPO noch nichts gehört
hat. Hier könnte nur noch der Vollstreckungsbeamte aushelfen, wenn er denn will.
Die Nonstop-Beschallung ist zu bezahlen, als Bürgerpflicht !
Wer nicht selbst zahlt, hat schon Versäumnisgebühren, Zinsen und Vollstreckungsauslagen zu
berappen. Das war wohl einigen Richtern zuviel des Guten. Doch Büschner hält das Team zusammen.
Es ist schließlich bald wieder Krieg in Europa. Da wird ein moderner Volksempfänger benötigt,
der sofort und ohne Mühe die aktuellen Frontberichte dem Volke beibringt. Kein Klick im Netz.
Kein Artikel, um erst noch recherchieren zu müssen. Volksfunk ist kriegswichtig.
War es schon 1933 und ist es heute umso mehr. Man denke an den Anchorman
der Volksbeschallung Claus Kleber: „in der Ukraine gibt es keine Faschisten.
Wir haben nachgeschaut!“

