Berlin in Angst: Deutsche Einwohner fühlen sich zunehmend unsicher

 

Das Sicherheitsempfinden der deutschen Berliner hat merklich nachgelassen.

Fühlten sich letztes Jahr noch zwei Drittel der Deutschen in Berlin
sicher, so sind es heute nur noch 56 Prozent. Der Prozentsatz derer,
die sich sehr unsicher fühlen, stieg von 9 auf 16 Punkte.

Während manche Berliner die Medienberichterstattung für das sinkende
Sicherheitsgefühl verantwortlich machen, führen andere die wachsenden
Ängste auf den gestiegenen Anteil von Migranten und Flüchtlingen zurück.

Laut Arnold Mengelkoch, Integrationsbeauftragter für den Stadtteil
Neukölln, würden Straftäter häufig schon nach wenigen Stunden wieder
auf freien Fuß gesetzt.

Flüchtlinge würden sich daher nicht mehr vor einer Verhaftung fürchten.
Mengelkoch rechnet mit einer neuen Welle der Gewalt.

Kürzlich sprach der Berliner Innensenator Andreas Geisel
gar von einem wachsenden „Hass auf Deutsche“ unter Flüchtlingen.

BRD Verwaltung : Wichtige Hinweise für jeden Täter und Erfüllungsgehilfen

Es ist offenkundig, daß Sie keine staatlich-hoheitlichen Tätigkeiten ausüben.
Sie werden als privat-haftender „Strohmann“ und Mittäter in einer organisierten
Banden-Kriminalität mißbraucht – zum existenz-vernichtenden Schaden an Ihren
Mitmenschen und sogar an Ihrer eigenen Familie

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Das Wissen um die wahren Zusammenhänge
ist Ihre unbedingte Holschuld. Sie stehen als Erfüllungsgehilfe für die
Rechtmäßigkeit Ihrer Handlungen jederzeit in der unbegrenzten privaten Haftung.

[Verbrechen dieser Art verjähren nicht! Dem Buchhalter von Auschwitz haben
bei der Rechenschaft Ausreden wie „Ich habe nur meine Vorschriften und
Befehle befolgt“ auch nicht geholfen.]

Sie sind als privat-haftender Dienstleister im umsatz- und gewinn-orientierten
Firmen-Konstrukt GERMANY angestellt! [Das Kunstwort GERMANY bezeichnet das
Kriegsgefangenenlager und UN-Kartellgebiet in Zentraleuropa.

Der UN-Lizenzgeber hat dort die „BRD-NGO“ eingesetzt zur Verwaltung und Plünderung
der Kollateralwerte – inklusive den Freistellungskonten der Natürlichen Personen
(= beleihfähiges „Stimmvieh“).] Das ist lupenreines vertrags-hoheitliches Handelsrecht!

GERMANY verwendet die Ermächtigungs-Grundlage des Adolf Hitler für die Beitreibung
von Steuern und Gebühren (u.a. EStG von 1934, GewStG von 1937). Das ist praktizierter
Nationalsozialismus. Im UN-Kartellgebiet GERMANY existiert kein einziges gültiges
Steuergesetz!

Die umsatz-orientierte Justiz in GERMANY betreibt einen verschleierten
Wertpapierhandel durch eine Kontoeröffnung mit den Kollateralwerten der
hier lebenden Menschen. Das ist Treuhandbruch und Treuhandbetrug.

Die Richter / Rechtspfleger / Staatsanwälte / Justiziare verweigern die Unterschrift
auf ihren „Urteilen“, „Beschlüssen“, „Verfügungen“ usw., da sie die Haftung für ihre
Handlungen und Taten nicht übernehmen wollen.

Jedes „Urteil“, jeder „Beschluß“, jede „Verfügung“ usw. ist ein Wertpapier.
Mehrfache und unterschriebene „Ausfertigungen“ wären ein offensichtlicher
Wertpapierbetrug, den sich die Justiziare nicht vorwerfen lassen wollen.

Zu der Verschleierung mißbrauchen sie ihre „Justizangestellten“, damit diese
die unterschriftslosen, haftungslosen und unverlangten „Ausfertigungen“
beglaubigen. Das ist organisierte Banden-Kriminalität.

Den kompletten Artikel findet ihr hier : rechtssachverstaendiger.de

Verschleierter Frauenmord: Das unwerte Leben der Mia aus Kandel

Die Presse dreht sich , da reibt man sich verwundert die Augen ! 😉

Der ihr das Leben nahm, ist ein Flüchtling. Als solcher genießt
er den Schutz der linksliberalen Öffentlichkeit – während sie der
Trauer offenbar nicht wert ist.

Am vergangenen Mittwoch ereignete sich im rheinland-pfälzischen Kandel eine
furchtbare Bluttat: Ein 15-jähriges Mädchen wurde von einem Jungen in einem
Drogeriemarkt niedergestochen und erlag ihren Verletzungen.

Es stellte sich heraus, dass es sich bei dem Beschuldigten um den Ex-
Freund des Mädchens handelt. Laut Polizeijargon eine „Beziehungstat“.

Was führen Polizeibeamte eigentlich für Beziehungen?

Mit dem Begriff „Beziehungstat“ werden diese Frauenmorde verschleiert.

Das suggeriert, dass es um etwas Persönliches ging, ein Streit, wie er
in Beziehungen halt mal vorkommt, den sie leider nicht überlebt.

Leider. Leider.

Frauenmord ist aber nichts Beziehungstechnisches – oder was für Beziehungen
führen Polizeibeamte? -, sondern Frauenmorde sind ein gesellschaftliches
Problem. 2016 versuchte nahezu jeden Tag ein Mann, seine (Ex)-Frau oder
seine (Ex)-Partnerin zu ermorden, bzw. verletzte sie lebensgefährlich.

Zwei Drittel dieser Frauen überlebten den Angriff nicht. Mit anderen Worten:
Fast jeden zweiten Tag starb 2016 eine Frau an den Folgen männlicher Gewalt.

Der Begriff „Beziehungstat“ macht diesen Femizid zum persönlichen Problem
der Opfer. Mia, so ist der Name des ermordeten Mädchens, hat aber gleich
zweifach Pech: Sie war mit dem Beschuldigten nicht nur bis wenige Wochen
vor der Tat liiert, er hatte zudem eine falsche Nationalität:

Bei dem Verhafteten handelt es sich um einen unbegleiteten
minderjährigen Flüchtling aus Afghanistan. Da setzen bei der
Refugee-Welcome-Community sämtliche Schutzreflexe ein.

Den kompletten Artikel findet Ihr hier: Telepolis

Anmerkung von Wigand.Stephan

Und sie wurde auch nicht ERSTOCHEN, sondern FILETTIERT.

Sorry, dass es leider so pietätlos klingt.

Zweifler sollten mal versuchen, mit einem
Brotmesser in einen grossen Braten zu STECHEN.

Und der Täter ist nie und nimmer 15-jährig……eher 25-30 Jahre.

Die freie Journalistin, Bloggerin, Model und
Politikstudentin Anabel Schunke schreibt:

Parallel versuche ich zu verarbeiten, was mir an Details über die Tat
geschildert wurde. Eine mutmaßliche DM-Mitarbeiterin berichtet, dass
das Mädchen nicht erstochen, sondern regelrecht zerschnitten worden
sein soll. Im Gesicht soll man nichts mehr erkannt haben. Man soll
die Zähne bei geschlossenem Mund gesehen haben.“

Sicherlich wird die „Welcome“-Meute, die jede Kritik mit Pfeifen und
Trommeln zu ersticken versucht, allerlei Entschuldigungen vorbringen,
warum man den Täter auf freiem Fuss lassen sollte.

Da wären: Traumatisierung, schlechte Kindheit, sein „jugendliches Alter“,
ungeübter Umgang mit deutschen Brotmessern, zuwenig Budget für ungenügende
Betreuung….und überhaupt das „Scheiss Deutschland“ („Deutschland verrecke“).

Ich habe inzwischen sogar Angst vor dem Prozess, bei dem alles beschönigt
und verschleiert werden wird und der Täter mit 2 Jahren auf Bewährung, der
deutschen Staatsbürgerschaft und mit viel Mitleid belohnt werden wird.

Die „Einzelfälle“ steigen in den letzten Monaten beängstigend an.

Nur gestern: Im Raum Stuttgart wurde wieder versucht,
eine Frau auf die Gleise zu SCHUBSEN (Nigerianer).

Und in Hamburg wieder ein Bürger von einem Muslim GEPIEKST
(„ein radikal- islamischer Bezug ist naheliegend….“).

Ich sehe mit Bedenken dem morgigen Silvester entgegen.

Bußgeldbescheid bei Geschwindigkeitsübertretungen

Blitzer

Bekanntlich sind die öffentlichen Kassen leer, und ständig führen die Segnungen der EU
dazu, daß aufgrund von massiver Anwerbung, zu der natürlich niemand das Volk befragt hat,
ständig ‚Fachkräfte‘ zu uns strömen, deren fachliche Qualifikationen nicht selten in der
Sendung ‚Aktenzeichen xy‘ einfühlsam nachvollzogen werden, und die merkwürdigerweise zum
sofortigen Lieblingspublikum bei den Sozialkassen gehören.

Diese Kassen müssen gefüllt werden, ein beliebtes Mittel dazu ist die Massenproduktion
von Bußgeldbescheiden (maschinell erstellt, nicht unterschrieben….) zu unseren Lasten
als Verkehrsteilnehmer mit regelmäßiger Dauerhektik im Hamsterrad.

Man kennt das. Nicht nur die Straßen dieser Musterrepublik zerstören uns die Fahrgestelle
lange vor dem MHD, sondern auch die Benutzung dieser Löcherpisten wird durch eine wenig
populäre Art von Wegelagerern zum Alptraum gemacht, die sich ihre Datensammelwut nicht
nur schmerzlich bezahlen lassen, sondern auch nicht selten dafür sorgen wollen, daß die
Mobilität des Bürgers, die ohnehin bereits durch Steuern und Spritpreise heftig bekämpft
wird, noch weiter abnimmt, nämlich durch Fahrverbote oder Führerscheinentzug.

Man bedient sich dabei elektronischer Vorrichtungen, die nicht nur Geschwindigkeiten und
Abstände aufgrund geheimer Methoden messen, sondern auch Bilder der Beteiligten Fahrer und
Beifahrer erstellen. Bereits seit langer Zeit hat man erlebt, daß mutige Richter diesem Spuk
eine Ende setzten, weil sie keine gesetzliche Grundlage für dieses Treiben finden konnten.

Andere monierten, daß diese Knipserei einen schwerwiegenden Eingriff in das allgemeine
und informationelle Selbstbestimmungsrecht darstelle, das allenfalls nur durch eine
astreine gesetzliche Grundlage ausnahmsweise erlaubt sein könne.

Wie ist der Stand der Rechtsprechung dazu ?

Das Bundesverfassungsgericht marschierte vorweg.

In einem Nichtannahmebeschluß AZ.: 2 BvR 941/08 sah das Gericht im häufig anzutreffenden
Verkehrskontrollsystem VKS 3.0 einen mangels gesetzlicher Ermächtigungsgrundlage unzulässigen
Eingriff in das sich aus Art. 2 in Verbindung mit Art. 1 Abs.1 GG ergebende Recht auf
informationelle Selbstbestimmung.

Unter Beachtung dieser Vorgaben wies das OLG Oldenburg mit Beschluß vom 27.11.2009 –
Ss Bs 186/09 die Rechtsbeschwerde der StA Osnabrück sowie der beigetretenen GenStA
Oldenburg kostenpflichtig zurück.

Tragendes Argument war, daß wegen der mit Dauervideoüberwachung verbundenen relativen
Heimlichkeit so schwer in das Persönlichkeitsrecht des Fahrers eingegriffen werde, daß
hieraus nicht nur bereits ein Beweiserhebungsverbot, sondern auch ein endgültiges
Beweisverwertungsverbot resultiere.

Schon das Bundesverfassungsgericht hatte seinen Beschluß so begründet, daß
dieses Verbot wegen fehlender gesetzlicher Ermächtigungsgrundlage nicht nur
für Videoaufzeichnungen gelten muß, sondern auch für Fotos stationärer Anlagen,
desgleichen für Radarfotos oder Verfolgervideos aus Polizeifahrzeugen.

Wie man sich leicht denken kann, wird der Druck der leeren Kassen jedoch wesentlich größer
sein als die Rechtshörigkeit mancher Amtsrichter, so daß jedem geraten werden muß, auf jeden
Fall Rechtsbeschwerde nach §§ 79 ff OWiG einzulegen, da hierzu alle Veranlassung besteht.

Kenner der Materie haben herausgefunden, daß sich diese Sicht der Dinge zugunsten der
Betroffenen auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts im Anschluß an das
„Volkszählungsurteil“ – BVerfGE 65, 1/42 stützt, und die inzwischen als gefestigt anzusehen
ist (dazu BVerfGE 100, 33/56; 113, 29/45).

Der Streit wird demnach weitergeführt, ob sich dennoch z.B. für stationäre Anlagen,
die inzwischen liebevoll getarnt werden, nicht doch eine gesetzliche Rettung für die
leerenKassen gefunden werden kann.

Juristischer Einfallsreichtum ist gefragt und meldete sich erwartungsgemäß auch zu Wort.

Eine solche gesetzliche Grundlage könnte in der StPO zu finden sein. Nach § 46 Abs.1
OWiG gelten ausdrücklich u.a. die Vorschriften der StPO auch im Bußgeldverfahren.

Bei den Aufgaben der Polizei wird dies in den §§ 53 ff OWiG nochmals wiederholt.

Das Amtsgericht Saarbrücken glaubt, die Kassenrettung über die $$ 163 b und 81 b StPO
(betr. erkennungsdienstliche Behandlung) gefunden zu haben. Das OLG Bamberg tippte
zugleich mit dem AG Schweinfurt auf den $ 100 h StPO, der zu den ‚weiteren Maßnahmen
ohne Wissen des Betroffenen‘ auch Lichtbildaufnahmen außerhalb von Wohnungen vorsieht.

Das AG Meißen liegt auf dieser Linie, will die Anwendung der genannten
Vorschriften der StPO jedoch nur mit gewissen Einschränkungen zulassen.

Das AG Grimma entschied im Beschluß vom 22.10.2009 – 3 OWi 151 Js 3302/09, daß
die strafprozessualen Normen auf diese Fälle überhaupt nicht anwendbar seien.

Es lohnt sich, die Argumentation zu verfolgen, denn
sie weist Spuren juristischer Denktätigkeit auf :

Nachdem strafprozessuale Vorschriften bereits auch in Mecklenburg-Vorpommern angewendet
wurden, müßte das Bundesverfassungsgericht in seiner o.a. Entscheidung diese Regelungen
in der StPO glatt übersehen haben, was für nicht sonderlich wahrscheinlich gehalten wird.

Darüber hinaus würde der $ 81 b StPO auch ausscheiden, weil die
dort aufgeführten Maßnahmen einen ‚Beschuldigten‘ voraussetzen.

Einen Beschuldigten bzw. Betroffenen gibt es aber erst, wenn über das Kennzeichen ein
Fahrzeughalter ermittelt wurde, über den dann ggf. der weitere Ermittlungsweg zum Fahrer führt.

Das Verfahren steht daher auf dem Kopf. Der $ 100 h StPO schließlich setzt zwar keinen
Beschuldigten voraus, verlangt aber ebenfalls, daß eine Betroffeneneigenschaft bereits
begründet ist. Begründung des AG Grimma: ‚Auch hieran scheitert eine Anwendung.

Wie oben bereits ausgeführt, erfolgt nach Einrichtung der Meßanlage eine automatische
Überwachung des fließenden Verkehrs durch die Anlage. Ebenso wurde die ‚Entscheidung‘
zur Auslösung der Fotoeinheit automatisch durch die Maschine getroffen.

Die Auswertung der gemachten Aufnahmen erfolgt erst im nachhinein an einem Computer.‘

Bei dieser Rechtslage sollte man sich größte Mühe geben, die Zustellung des
Bußgeldbescheides nicht zu verpassen, und auf jeden Fall per Einspruch die
o.g. Argumente vor Gericht zur Geltung zu bringen.

Danach steht der Weg über die Rechtsbeschwerde offen, denn es handelt sich
immer noch um grundsätzliche Rechtsfragen, für die eine Vereinheitlichng der
OLG-Rechtsprechung noch hergestellt werden muß.

An dieser Stelle sei nochmals allen Verkehrsteilnehmern dringend geraten, sich mit
einer guten Rechtsschutzversicherung auszustatten, denn solche Verfahren kosten
immer Geld und können gravierende Auswirkungen auf die Existenz haben.

Derzeit wird zwar aus irgendwelchen Gründen immer heftiger auf dem ADAC herumgehackt.

Ich meine aus eigener Erfahrung, daß der ADAC seinen Hilfsangeboten wie
versprochen vorbildlich nachkommt (Verdienst der ‚Gelben Engel‘) und daß
von ihm eine der brauchbarsten Rechtsschutzversicherungen angeboten wird,
die ich derzeit kenne, nach dem Motto : was andere versprechen… usw.

Zur Klarstellung :

Ich bin beim ADAC Mitglied und sonst nichts, aber
Mandanten mit ADAC-RS sind hier hoch willkommen!

Quelle : RA Lutz Schäfer

Prozeßbeobachter in Erding am 23.01.2014 um 10 Uhr gesucht

gericht

Am 23.01.2014 um 10 Uhr, Münchner Strasse 27, 85435 Erding,
Sitzungssaal 2/ EG Raum Nr 16. findet eine Verhandlung wegen
Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte in TE mit Beleidigung statt.

Alex Hartmann :

Ich verlangte nur den Ausweis der “Beamten” das werten sie als
Widerstand, weiterhin drohten sie mir meine Hunde zu erschießen,
da war ich nicht ganz so sicher mit meiner Wortwahl.

Also wer will darf gern den Prozess beobachten und darüber berichten.

Aktenzeichen 2 Ds 34 Js 249a7/ 13

Russische Regierung legt Beschwerde wegen Gewalt gegen COMPACT-Konferenz in Leipzig ein

compact-demo-4

Am vergangenen Samstag war es in Leipzig bei der COMPACT-Konferenz “Für die Zukunft der Familie”
zu Ausschreitungen von Gegendemonstranten gekommen. Die Polizei blieb über weite Strecken passiv
und duldete auch körperliche Angriffe auf Besucher unserer Konferenz. Eine Besucherin musste
wegen der Angriffe ins Krankenhaus eingeliefert werden.

Andere wurden bedrängt, gestoßen, getreten und geschlagen.

Der “Polizeiticker” der Leipziger Volkszeitung berichtete über die Demonstration: “

‘Die Personen traten von Beginn an aggressiv auf, störten den Hotelbetrieb und beschädigten Sachen’,
teilte die Polizei am Abend mit. 100 Veranstaltungsgegner versuchten, die Konferenzräume zu stürmen
und konnten nur durch massiven Polizeieinsatz davon abgehalten werden, so die Behörde weiter.”

Besonders empörend war, dass die Demonstranten auch unsere ausländischen Referentinnen angriffen.
Natalja Narotchnitskaya, Präsidentin des mitveranstaltenden Institut de la Démocratie et da la
Coopération und langjährige Vorsitzende des außenpolitischen Ausschusses der Duma, wurde ebenso
getreten wie Jelena Misulina, aktuell die Vorsitzende des familienpolitisches Ausschusses der Duma.

Béatrice Bourges, eine der Sprecherinnen der französischen Volksbewegung gegen die
Homosexuellen-Ehe, ging im Tumult zu Boden. Kann man sich vorstellen, welchen Aufruhr
es in deutschen Staatsmedien gäbe, wenn deutschen Parlamentariern in Russland ähnliches
geschehen würde – und die Polizei daneben steht und zuschaut?

Aber wenn russische Abgeordnete in Deutschland angegriffen werden,
berichtet kein einziges deutsches Mainstream-Medium!

Nun hat die russische Regierung auf die Angriffe gegen die COMPACT-Konferenz reagiert.

Konstantin Dolgov, der Menschenrechtsbeauftragte der russischen Regierung, legte förmlichen
Protest bei der deutschen Botschaft in Moskau wegen der skandalösen Vorkomnisse ein,
insbesondere wegen des Angriffes auf die Abgeordnete Misulina.

Quelle : compact-magazin.com

Wegen Flüchtlingen : Straßenschlacht in Hamburg

Demonstration vor Roter Flora in Hamburg

Am Dienstagabend ist es in Hamburg zu einer Straßenschlacht zwischen der Polizei
und Demonstranten gekommen. Der Streit entzündete sich an der Behandlung einer
aus Lampedusa nach Hamburg gelangten afrikanischen Flüchtlingsgruppe.

Bei einem Protestmarsch von Aktivisten des autonomen Kulturzentrums Rote Flora
im Hamburger Schanzenviertel ist es am Dienstagabend zu Krawallen gekommen.
Etwa tausend Demonstranten wurden jedoch von der Polizei an einem Protestmarsch
für Flüchtlinge aus Lampedusa gehindert.

Darauf warfen die Demonstranten Steine, Flaschen und Feuerwerkskörper.

Die Polizei setzte Pfefferspray ein.

Zuvor hatten die Demonstranten ein Ultimatum an den Senat gerichtet.

Darin forderten sie die Einstellung von Kontrollen und polizeilicher
Verfolgung von afrikanischen Flüchtlingen aus Lampedusa.

„Die arrogante und kalte Haltung des Senates ist unfassbar.

Für uns ist damit ein Punkt erreicht, an dem wir in Zukunft auf jede erdenkliche
Weise den Protest auf die Straße tragen werden“, so die Aktivisten in einem Blogbeitrag.

Die Machtpolitik, die im Umgang mit den Flüchtlingen deutlich werde, sei ihrer Ansicht
nach ein „breiter Angriff auf die Zivilgesellschaft selbst“. Man werde daher nicht
länger tolerieren, dass in Hamburg Flüchtlinge verfolgt und zur Fahndung ausgeschrieben
würden. Ebenso würde nicht länger toleriert werden, dass alle Menschen mit nicht-weißer
Hautfarbe „rassistischen Kontrollen“ unterzogen werden. Polizeigewalt und Übergriffe
werde man ebenso wenig zulassen, sondern stattdessen „eingreifen“.

Den kompletten Artikel findet Ihr hier : Deutsche Wirtschafts Nachrichten

Sicherheitsverwahrung mal anders

Polizeifahrzeuge in Frischhaltefolie gewickelt

In bemerkenswerter Weise unterstützen die Bürger Kölns derzeit die Hüter
von Recht und Ordnung. In der nächtlichen Stadt werden Polizeifahrzeuge
feinsäuberlich mit Frischhaltefolie eingewickelt.

Das ist gut damit der Lack frisch bleibt und sichert zusätzlich den Innenraum.

Hinter der Aktion wird der Street-Artist SPY vermutet.

Leider gibt es noch keine Fotos, die die Freude beim Auspacken belegen.

Bildschirmfoto-2013-09-20-um-09.08.17

Bildschirmfoto-2013-09-20-um-09.07.37

Gefunden bei schleckysilberstein.com