Bund der Steuerzahler – Das Schwarzbuch

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Im Schwarzbuch erfasst der Bund der Steuerzahler über 100 Beispiele öffentlicher
Steuergeldverschwendung. Mit dem Schwarzbuch sensibilisieren und mahnen wir.

Wir nennen Ross und Reiter, sorgen für Transparenz, klären auf und stellen
Zusammenhänge her! Wir sprechen Fehlentscheidungen und den unsachgemäßen
Umgang mit Steuergeld an.

Denn das schärfste Schwert im Kampf gegen die Verschwendung
ist eine sensibilisierte und wachsame Öffentlichkeit.

Ein Beispiel :

Brücken-Farce in Biberach

An der Nordwestumfahrung Biberach stehen zwei ungewöhnliche neue Brückenbauwerke:

Fledermausbrücken. „Fliegen Fledermäuse nicht üblicherweise?“, fragt der Steuerzahlerbund.
Das tun sie tatsächlich. Trotzdem gibt es die Brücken. Der Grund: Die Bauwerke sind Teil
des Projekts „K 7532 neu Nordwestumfahrung Biberach“. Diese durchschneidet zwei Wälder,
die als Jagdreviere von zahlreichen Fledermausarten genutzt werden.

Fledermäuse sind laut dem Bundesnaturschutzgesetz besonders geschützte Arten und dürfen
nicht getötet werden. Droht ein Bauvorhaben gegen dieses Tötungsverbot zu verstoßen, darf
es nicht genehmigt werden. Untersuchungen zum Flugverhalten von Fledermäusen haben jedoch
ergeben, dass manche Arten sich an Bepflanzung, Hangkanten oder Böschungen orientieren.

Wird die Landschaft verändert, können die Tiere Probleme bekommen. Also wurden die zwei
Fledermausbrücken errichtet, „um die Verbundkorridore wieder herzustellen und den Fledermäusen
eine gefahrlose Querung der Straße zu ermöglichen“, wie das Landratsamt mitteilte.

Der Vorschlag dazu stammt von der Naturschutzbehörde des Regierungspräsidiums Tübingen.

Um den Fledermäusen zusätzlich zu helfen, hat der Landkreis als „ergänzende Leitstrukturen“
Hecken und Einzelbäume gepflanzt, die die Fledermäuse zu den Brücken leiten sollen. Doch
die sind noch klein. Bis die Bäume eine Höhe haben, die die Fledermäuse auch wahrnehmen,
sollen vier Meter hohe Zäune die Orientierung erleichtern.

Und was kostet nun der ganze Spaß? Allein für die beiden Brückenbauwerke werden rund 435 000 Euro
inklusive Mehrwertsteuer fällig. Ob sie ihren Zweck auch erfüllen, ist aber völlig offen.

Es gibt keine Erfahrungswerte. Zwar stehen es laut BdSt ähnliche Brücken bereits
in Polen und Wales – allerdings ohne den Blendschutz, wie das Landratsamt anmerkt.

Der aber sei für ein “effektives Querungsangebot“ sehr wichtig.

Das Schwarzbuch könnt ihr hier als PDF Datei herunterlanden : schwarzbuch.de

Deutsche Politiker: Maden im Steuer-Speck

Der deutsche Staat lebt im Steueraufkommen wie die Made im Speck. Trotzdem drangsalieren, schikanieren und kriminalisieren Politiker ihre Untertanen mit immer neuen Abgaben und Gebühren. Wie lange lassen sich das die Bürger noch gefallen?

Ein Kommentar der Börsen-Zeitung

Der deutsche Staat lebt im Steueraufkommen wie die Made im Speck. Wer es nicht glaubt, dem sei der Monatsbericht des Bundesfinanzministeriums zur Lektüre empfohlen. In den ersten sechs Monaten flossen 277,5 Mrd. Euro in die Kassen von Bund und Ländern, ein Anstieg um 3,5% im Vorjahresvergleich. Allein im Juni stiegen die Steuereinnahmen sogar um 4,3%. Und das alles bei nicht gerade überschäumender Konjunktur. Für die kommenden Jahre sind weitere Rekordeinnahmen in Serie absehbar. Nach den Zahlen per Jahresmitte hält der Fiskus besonders erfolgreich bei den Lohnsteuerzahlern, die sich ja auch kaum gegen das Abkassieren wehren können, die Hand auf: Wie in Form durchaus ansehnlicher Tariflohnzuwächse gewonnen, so ist das Geld über die Steuerprogression schnell wieder zerronnen.

Nun zahlen wir alle gerne unseren Obolus für die öffentliche Versorgung und Sicherheit, die Infrastruktur, die Bildung, den sozialen Ausgleich und selbstverständlich auch für eine gebotene solidarische Umverteilung. Und das ist gar nicht mal ironisch gemeint. Aber die Steuererhöhungsorgie, die sich für die nächste Legislaturperiode in Berlin abzeichnet, wird durch die offizielle Einnahmenstatistik geradezu ad absurdum geführt.

Dabei ist von den traditionellen Steuererhöhungsparteien SPD, Grüne und Linke, denen selten etwas Originelleres einfällt, als Unternehmen und Bürger zur Kasse zu bitten, nichts anderes zu erwarten. Doch ist die CDU keinen Deut besser.

Die saarländische Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer geht schon länger für einen höheren Spitzensteuersatz hausieren. Wohl um beizeiten den Boden für eine Neuauflage der Großen Koalition in Berlin zu bereiten. Kanzlerin und Parteichefin Angela Merkel setzt nun noch einen drauf, indem sie sich für die dauerhafte Erhebung des Solidaritätszuschlages über 2019 hinaus starkmacht, dann mit „gesamtdeutscher“ Verwendung. Die sozialen Wohltaten, die den Wählern mit Blick auf den 22. September versprochen werden, müssen eben finanziert werden.

Die Politik ist in Deutschland weitestgehend parteiübergreifend mit allen solidarisch – nur nicht mit den Steuerzahlern. Auf die Idee, dass der Staatshaushalt zumal angesichts sprudelnder Einnahmen durch entschlossene Korrekturen auf der Ausgabenseite nachhaltig ins Gleichgewicht gebracht werden müsste, kommt jedenfalls auch die größere der Regierungsparteien nicht.

Für sie gilt wie für die Opposition das Diktum des Ökonomen Schumpeter: Eher legt ein Hund einen Wurstvorrat an als eine demokratische Regierung eine Haushaltsreserve.

http://www.mmnews.de/index.php/politik/13980-deutsche-maden

Bund erteilt Millionenaufträge an FDP-Firma

Über eine parteieigene Firma hält die FDP 50 Prozent an der Universum Verlag GmbH. Diese bekommt Aufträge von der Bundesregierung, brachte eine Anfrage der Linkspartei ans Licht. Nun stellt die Linke Forderungen.

 

 

http://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/medienbericht-bund-erteilt-millionenauftraege-an-fdp-firma/8048894.html

Nach der Wahl kommt Rentenkürzung

Die Abschaffung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes soll dem Bund
Steuereinnahmen in Höhe von 23 Milliarden Euro verschaffen. Zusätzlich steht das
Renteneintrittsalter auf der Kippe. Künftig solle die Rentenzeit »an die
Lebenserwartung gekoppelt werden«, heißt es einer Analyse aus dem
Bundesfinanzministerium, über den dieReuters berichtet. Die neuen Regelungen
sollen bereits von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble abgesegnet worden
sein.

Antrag auf Erstattung unrechtmäßig erhobener Steuern seit 1990 – Musterschreiben

Antrag auf Erstattung unrechtmäßig erhobener Steuern seit 1990 – Musterschreiben

Muster für Steuererstattung – 2012

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Antrag auf Erstattung  seit 1990

Steuernummer:

Antrag auf Erstattung unrechtmäßig erhobener Steuern:

a.)   Grund- undEinkommenssteuern 1990 bis heute

b.)  Gewerbesteuern  1990  bis heute nicht in Ihrem Zuständigkeitsbereich

c.)   alle durch Indirekte Steuern von uns vereinnahmten Gelder

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich stelle hiermit den Antrag, alle seit 1990 an Sie gezahlten Steuern verzinst zu erstatten.

Begründung:  Vgl. keine gesetzliche Steuerpflicht: 55274/301 BVerfG aus 1955

Keine Justizgewährleistung durch Stillstand der Rechtspflege nach §245 ZPO, kein Recht auf Steuern ohne Pflichterfüllung des effektiv-garantierten Rechtsschutzes für Steuerzahler. Das Rückbehaltungsrecht ergibt sich aus §395 BGB gegen den Staat. Mit den erhobenen Steuern im Staat werden Menschenrechtsverletzungen gegen den Bürger begangen. Menschenrechtsverletzungen sind permanent-fortgesetzte Straftaten im Amt.

Steuern sind Fördermittel, die dem Schenkungsrecht unterliegen. Ein Schenkungsrecht ist keine Schenkungspflicht. Werden meine vorstaatlichen Menschenrechte nicht praktiziert, habe ich keine Veranlassung, einem Unrechtsystem etwas schenken zu sollen, wenn diese Schenkungen der Förderung von Kriminalität in Deutschland dienen! Die Staatsangehörigen sind sogar verpflichtet, die Steuern nicht zu zahlen, wenn sie wissen, daß damit die Kriminalität gefördert wird. Sonst billigt der Steuerzahler belohnend Straftaten im Amt (Menschenrechtsverletzungen) und macht sich selbst strafbar.

Die Vorschriften nach § 126 BGB, § 317 ZPO und § 275 StPO wurden nicht beachtet, was mehrfach gerügt worden war.

In der Veröffentlichung vom 23.08.2007 wurde der Stillstand der Rechtspflege nach §245 ZPO (brd-matrix.de/2007_08_23_§245 20ZPO 20Insolvenz 20BRD-GmbH 20Hk-MR 20BRD-Urteile 20nichtig.pdf) über Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte bereits nachgewiesen.

Die Selbstverwaltung hat das Recht, Steuern zurückzubehalten, solange die Bundesrepublik den effektiv-garantierten Rechtsschutz aufgrund der Besatzung nicht gewähren kann, aus dem UNRECHT und somit Menschenrechtsverletzungen in Folge entstehen. Der Staat kann nur dann Rechte aus Steuern einfordern, wenn er auch die Garantien an den Steuerpflichtigen erfüllen kann. Die Bundesrepublik haftet für alle Schäden in allen Bereichen und Ländern als Teil und Gesamtschuldner, sowie die Länder für den Bund im Rückgriff.

Jeder Steuerzahler haftet danach auch für die Regierungskriminalität, wenn Steuerzahler damit die Straftaten im Amt billigend und selbst unter einem Zwang fördern, denn Untätigkeit und Unterlassung der Steuerzahlung zur Förderung der Regierungskriminalität oder Unwissenheit schützt nicht vor Strafe oder Haftung.

Der steuerzahlende Bürger wird mehrfach und mehrdimensional vom Staat abgezogen, wenn der Staat den Staatsvertrag des Friedens und der Freiheit für den Bürger nicht erfüllt oder nicht erfüllen kann.

Als Bürger des fortbestehenden Staates Deutsches Reich mussten wir entsetzt feststellen, daß die Personen aus den „Finanzbehörden“ (also Sie), letztlich seit 1990 unberechtigt Steuern  von uns gefordert  haben, um  unter Missachtung aller gesetzlichen Regeln einen Raub zu legalisieren, um zu Unrecht geforderte Gelder  für Kriegshandlungen zu verwenden.

So sieht die rechtliche Betrachtung nach der in Deutschland geltenden Rechtsordnung, wie folgt aus:

1949 – 1976 galt die RAO (Reichsabgabenordnung), ein Gesetz des Deutschen Reiches. Dieses Gesetz konnte und durfte von der „Zentralverwaltung für das Vereinigte Wirtschaftsgebiet“ (Art 133 GG) nicht zur Anwendung gebracht werden, da die RAO nur in Verbindung mit Art 84 Reichsverfassung gültig ist.

Dies im Besonderen, da die RAO ihren Geltungsbereich aus dieser Reichsverfassung bezieht. Damit entfällt für die Bundesrepublik in Deutschland jede Möglichkeit,  unter Verwendung der RAO Gelder von den Bürgern in Anspruch zu nehmen. 1977 bis heute gilt nicht die  „BRD“ – AO. Ein Werk ohne jeglichen Geltungsbereich ist damit aus Gründen der Rechtsicherheit (Art 20 GG) r e c h t s u n g ü l t i g.

Daher ist unsere  Forderung auf Rückzahlung der durch juristische Trickmanipulation geraubten Gelder der Bürger  in vollem Umfang zu erfüllen. Dies betrifft sowohl alle durch direkte Steuern eingezogenen Gelder, als auch alle durch p o t e n t i e r t e  Steuern widerrechtlich vereinnahmten Gelder, Gebührenfestsetzungen und rechtswidrige Pfändungen.

Es gibt Offenkundigkeiten nach §291 ZPO aus dem Grundgesetz, die eine weitere Kommentierung nicht benötigen. Es wird dafür auf das Grundgesetz verwiesen, das nicht von, sondern für die Bundesrepublik Deutschland geschaffen worden ist. So ist in Art. 65 GG niedergeschrieben, daß die „Regierung“ nur ein Geschäft ist. Die Bundesminister haben keinen „Regierungsbereich“, sondern einen Geschäftsbereich. Der Bundeskanzler leitet auch keine „Regierung“, sondern ein Geschäft und der Bundespräsident genehmigt die Geschäftsordnung und nicht die „Regierungsordnung“ unter Besatzungsrecht nach Art. 120, wonach  Besatzungskosten bezahlt werden.

Die Bundesrepublik ist also kein souveräner Staat, sondern nach Art. 133 GG eine vereinigte deutsche „Wirtschafts- und Verwaltungseinheit“, wo die Bürger keine Staatsbürger, sondern nur Personal sind (Personalausweis). Dies ergibt sich aus dem Art. 146 GG. Die Bundesrepublik hat kein eigenes Staatsvolk, keinen Staatsgrund, kein eigenes Staatsbürgerschaftsgesetz, keinen Friedensvertrag und auch keine vom (fehlenden eigenem) Volk gewählte Verfassung.

(2Bvf1/73, BVerfGE 36, 1):Das Grundgesetz – nicht nur eine These der Völkerrechtslehre und der Staatsrechtslehre! – geht davon aus, daß das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch die Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die alliierten Okkupationsmächte noch später untergegangen ist, das ergibt sich aus der Präambel, aus Art. 16, Art. 23, Art. 116 und Art. 146 GG. Das entspricht auch der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, an der der Senat festhält. Das Deutsche Reich existiert fort (BVerfGE 2, 266 [277]; 3, 288 [319 f.]; 5, 85 [126]; 6, 309 [336, 363]), besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig. Im Grundgesetz ist auch die Auffassung vom gesamtdeutschen Staatsvolk und von der gesamtdeutschen Staatsgewalt “verankert” (BVerfGE 2, 266 [277]). Verantwortung für “Deutschland als Ganzes” tragen – auch – die vier Mächte (BVerfGE 1, 351 [362 f., 367]).”

Hieraus ergibt sich, daß die Bundesrepublik von 1949  auch kein Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches sein kann. An dieser Ordnung änderte sich auch 1990 mit dem Überleitungsvertrag nichts, weil es auch zu diesem Zeitpunkt keine Volksabstimmung über die Einsetzung einer gesamtdeutschen Verfassung gab oder geben sollte. Deswegen sind in der Bundesrepublik Menschenrechtsverletzungen keine Straftaten nach dem Strafgesetzbuch.

Inzwischen sind Banken, Arbeitsämter, Gemeinden und Städte (Frankfurt, München…) privatisiert worden. Die Arbeitslosen heißen Kunden und müssen vor den Sozialgerichten gegen eine private Körperschaft klagen. Einen Staat Deutsch gibt es nicht. Das Deutsche Recht ist in Deutschland auch nicht abgeschafft, sondern die in Deutschland geltende Recht(s)ordnung (vgl. § 11 StGB) Das Deutsche Recht ist in Deutschland ohne gesetzeskonforme Richter jedoch nur willkürlich erreichbar, weil es aufgrund der Besatzung in Deutschland keine ordentlichen Staatsgerichte mehr gibt. (§15 GVG Staatsgerichte sind erloschen)

Es ist nach negativem Verlauf mit Fortsetzung von Menschenrechtsverletzungen nunmehr davon auszugehen, daß Ihre Mitarbeiter die Geschichte Deutschlands, die Gesetze und ihre Dienstvorschriften nicht kennen, ihre Befugnisse gegen exterritoriale Bürger überschreiten, womit sie Existenzen der Bürger, die Grundordnung der Bundesrepublik und die Staatssicherheit gefährden.

Ausdrücklicher Hinweis: Sie tragen für die Rechtmäßigkeit Ihrer Forderungen hinsichtlich der Haftungsfolgen die volle persönliche Verantwortung gem. §§ 179,823,826,830,839 BGB:

§ 63  BBG Verantwortung für die Rechtmäßigkeit

(1) Beamtinnen und Beamte tragen für die Rechtmäßigkeit ihrer dienstlichen Handlungen die volle persönliche Verantwortung.

(2) Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit dienstlicher Anordnungen haben Beamtinnen und Beamte unverzüglich bei der oder dem unmittelbaren Vorgesetzten geltend zu machen. Wird die Anordnung aufrechterhalten, haben sie sich, wenn ihre Bedenken gegen deren Rechtmäßigkeit fortbestehen, an die nächsthöhere Vorgesetzte oder den nächsthöheren Vorgesetzten zu wenden. Wird die Anordnung bestätigt, müssen die Beamtinnen und Beamten sie ausführen und sind von der eigenen Verantwortung befreit. Dies gilt nicht, wenn das aufgetragene Verhalten die Würde des Menschen verletzt oder strafbar oder ordnungswidrig ist und die Strafbarkeit oder Ordnungswidrigkeit für die Beamtinnen und Beamten erkennbar ist. Die Bestätigung hat auf Verlangen schriftlich zu erfolgen.

(3) Verlangt eine Vorgesetzte oder ein Vorgesetzter die sofortige Ausführung der Anordnung, weil Gefahr im Verzug ist und die Entscheidung der oder des höheren Vorgesetzten nicht rechtzeitig herbeigeführt werden kann, gilt Absatz 2 Satz 3 bis 5 entsprechend.

Die Rückerstattung der von Ihnen seit 1990 unrechtmäßig eingeforderten Steuern und Gebühren hat durch bestätigten Bankverrechnungsscheck an den Ihnen bekannten Empfangsbevollmächtigten zu erfolgen. Für die Abwicklung der Erstattung ist gem. §§ 179,823,826,830,839 BGB die gesetzliche  Frist von 21 Tagen geboten. Weiterungen bleiben bei Fristversäumnis vorbehalten.

Mit freundlichen Grüßen

___________________

Antrag auf Steuererstattung-2012

Dank geht an den ZDS – DZfMR e.V.

Der ZDS – DZfMR e.V. ist als Menschenrechtsorganisation ein Dachverband in Deutschland zur Wahrung der Rechte, insbesondere der Grundrechte. Wir sind als Wächter über die Menschenrechte keine Rechtsschutzversicherung, keine Rechtsanwälte und dürfen darum auch keinen Rechtsrat erteilen.

Indem der ZDS – DZfMR e. V. Betroffene darüber aufklärt, wie sie sich bei ihrem Widerstand gegen erlittenes Unrecht innerhalb der Grenzen des Erlaubten verhalten können, wollen wir Menschenrechtsverletzungen in Folge vorbeugen, um sie zu beenden.

 

 

http://finanzamt.name/2012/03/nachrichten/news/Deutschland/Rosenheim/Akquise-Experte/antrag-auf-erstattung-unrechtmasig-erhobener-steuern-seit-1990/

Strafanzeige gegen die Mitglieder der Bundesregierung, Mitglieder des Bundestages und des Bundesrates der Bundesrepublik Deutschland welche dem ESM-Vertrag zugestimmt haben

An die

Kriminalpolizeiinspektion Erfurt

Andreasstrasse 38

D-99084  Erfurt

 

 

 

 

Betr.: Strafanzeige gegen die Mitglieder der Bundesregierung, Mitglieder des Bundestages und des Bundesrates der Bundesrepublik Deutschland welche dem ESM-Vertrag zugestimmt haben wegen Hochverrates und Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens gemäß §81 – §83 StGB

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit erstatte ich gegen die Mitglieder der Bundesregierung, Mitglieder des Bundestages und des Bundesrates der Bundesrepublik Deutschland Strafanzeige und stelle Strafantrag wegen aller in Betracht kommenden Delikte.

 

Der Inhalt dieser Strafanzeige wird veröffentlicht.

 

Gegenstand:

Durch Zustimmung zum ESM-Vertrag im Bundestag und Bundesrat bezichtige ich die oben benannten Personen des Hochverrates und der Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens gemäß §81 und §83 StGB.

Durch unrechtmäßige Ausübung Ihres demokratisch legitimierten Mandates wird die gesetzgeberische Gewalt der wichtigsten Organe der Legislative im Bund missbraucht und

  • die Verfassungsidentität des Grundgesetzes sowie
  • die gemäß  Art. 1 Abs. 2 GG garantierten universellen Menschenrechte

durch Verabschiedung einen verfassungswidrigen Völkerechtvertrag ausgesetzt.

 

Begründung:

 

  1. Der ESM – Vertrag hat in Artikel 32 und Artikel 35 folgenden hier zusammengefassten Inhalt.

>>

Der ESM, sein Eigentum, seine Mittelausstattung und seine Vermögenswerte genießen unabhängig davon, wo und in wessen Besitz sie sich befinden, Immunität von gerichtlichen Verfahren jeder Art, es sei denn, der ESM verzichtet für ein Gerichtsverfahren oder in den Klauseln eines Vertrags, etwa in der Dokumentation der Finanzierungsinstrumente, ausdrücklich auf seine Immunität.

 

Das Eigentum, die Mittelausstattung und die Vermögenswerte des ESM genießen unabhängig davon, wo und in wessen Besitz sie sich befinden, Immunität von Durchsuchung, Beschlagnahme, Einziehung, Enteignung und jeder sonstigen Form des Zugriffs durch vollziehende, gerichtliche, administrative oder gesetzgeberische Maßnahmen.

 

Die Archive des ESM und sämtliche Unterlagen, die sich im Eigentum oder im Besitz des ESM befinden, sind unverletzlich.

 

Im Interesse des ESM genießen der Vorsitzende des Gouverneursrats, die Mitglieder des Gouverneursrats, die stellvertretenden Mitglieder des Gouverneursrats, die Mitglieder des Direktoriums, die stellvertretenden Mitglieder des Direktoriums sowie der Geschäftsführende Direktor und die anderen Bediensteten des ESM Immunität von der Gerichtsbarkeit hinsichtlich ihrer in amtlicher Eigenschaft vorgenommenen Handlungen und Unverletzlichkeit hinsichtlich ihrer amtlichen Schriftstücke und Unterlagen.

 

Der Gouverneursrat kann die durch diesen Artikel gewährten Immunitätenin dem Maße und zu den Bedingungen, die er bestimmt, aufheben. Soweit dies zur Durchführung der in diesem Vertrag vorgesehenen Tätigkeiten notwendig ist, sind das gesamte Eigentum, die gesamte Mittelausstattung und alle Vermögenswerte des ESM von Beschränkungen, Verwaltungsvorschriften, Kontrollen und Moratorien jeder Art befreit.

Der ESM ist von jeglicher Zulassungs- oder Lizenzierungspflicht, die nach dem Recht eines ESM-Mitglieds für Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsunternehmen oder sonstige der Zulassungs- oder Lizenzierungspflicht sowie der Regulierung unterliegende Unternehmen gilt, befreit.

<<

  • Somit kann der „ESM“ beliebige Rechtsgeschäfte in beliebiger Ausgestaltung  vornehmen ohne irgendeiner Gerichtsbarkeit oder Rechtstaatlichkeit unterworfen zu sein. Er unterliegt keinerlei staatlich legitimierter Kontrolle.
  • Der „ESM“ selbst jedoch kann jeden Bürger, Institution, Gesellschaft jeglicher Ausprägung verklagen und seine Interessen sichern und aufgrund seiner Immunität gefahrlos und willkürlich durchsetzen . ZPO und StPO sind in Verfahren nur einseitig anwendbar, der/die Bürger, Institution, Gesellschaft jeglicher Ausprägung sind dem „ESM“ willkürlich und rechtlos aber kostenverantwortlich gegenübergestellt.
  • Kein Bürger, Institution, Gesellschaft jeglicher Ausprägung kann den ESM verklagen

 

Bewertung zu I:

Die Rechtstaatlichkeit hat in der BRD Verfassungsrang. Die Verfassungsidentität wird in Teilen aufgehoben.

Die gemäß  Art. 1 Abs. 2 GG garantierten universellen Menschenrechte werden in Teilen aufgehoben.

 

  1. Der ESM – Vertrag hat in Artikel 10 und Artikel 25 folgenden hier zusammengefassten Inhalt.

>>

Der Gouverneursrat überprüft das maximale Darlehensvolumen und die Angemessenheit des genehmigten Stammkapitals des ESM regelmäßig, mindesten jedoch alle fünf Jahre. Er kann beschließen, das genehmigte Stammkapital zu verändern und Artikel 8 und Anhang II entsprechend zu ändern. Dieser Beschluss tritt in Kraft, nachdem die ESM-Mitglieder dem Verwahrer den Abschluss ihrer jeweiligen nationalen Verfahren notifiziert haben. Die neuen Anteile werden den

ESM-Mitgliedern nach dem in Artikel 11 und Anhang I vorgesehenen Beitragsschlüssel zugeteilt.

 

Nimmt ein ESM-Mitglied die aufgrund eines Kapitalabrufs gemäß Artikel 9 Absätze 2 oder 3 erforderliche Einzahlung nicht vor, so ergeht an alle ESM-Mitglieder ein revidierter erhöhter Kapitalabruf, um sicherzustellen, dass der ESM die Kapitaleinzahlung in voller Höhe erhält. Der Gouverneursrat beschließt geeignete Schritte, um sicherzustellen, dass das betreffende ESM-Mitglied seine Schuld gegenüber dem ESM innerhalb vertretbarer Zeit begleicht. Der Gouverneursrat hat das Recht, auf den überfälligen Betrag Verzugszinsen zu erheben.

<<

  • Somit bestimmt das Zahlungsverhalten anderer ESM-Mitglieder die Haftungshöhe der BRD.
  • Gemäß  Artikel 9 Absatz 3 des ESM-Vertrages verpflichten sich die ESM-Mitglieder unwiderruflich und uneingeschränkt, Kapital, das der Geschäftsführende Direktor gemäß diesem Absatz 3 von ihnen abruft, innerhalb von sieben Tagen ab Erhalt der Aufforderung einzuzahlen.
  • Somit bestimmt der Mittelabfluss des ESM die zeitliche Fälligkeit.
  • Im Urteil BVerfG, 2 BvR 987/10 vom 7.9.2011 wird festgestellt:
    Der Haushaltsplan, der nach Art. 110 Abs. 2 Satz 1 GG durch das Haushaltsgesetz festgestellt wird, ist nicht nur ein Wirtschaftsplan, sondern zugleich ein staatsleitender Hoheitsakt in Gesetzesform (vgl. BVerfGE 45, 1 <32>; 70, 324 <355>; 79, 311 <328>). Er ist zeitlich begrenzt und aufgabenbezogen.

 

Bewertung zu II:

Der Deutsche Bundestag muss dem Volk gegenüber verantwortlich über Einnahmen und Ausgaben entscheiden. Die Übernahme von fremdbestimmten Risiken in unbegrenzter Haftungshöhe und fremdbestimmter  Fälligkeit von Kapitaleinzahlungen gefährden den sozialen Frieden und nicht zuletzt die Eigenständigkeit und staatliche  Souveränität der BRD. Die Bonität der BRD wurde bereits beschädigt.

Durch den ebenfalls beschlossenen Fiskalpakt wird ausdrücklich die Abgabe hoheitlicher Aufgaben und Rechte, insbesondere das Haushaltsrecht,  für überschuldete Staaten gefordert und den EU Mitgliedsstaaten auferlegt.

 

Die abwehrrechtliche Dimension des Art. 38 Abs 1 GG kommt in Konstellationen zum Tragen, in denen offensichtlich die Gefahr besteht, dass die Kompetenzen des gegenwärtigen oder künftigen Bundestages auf eine Art und Weise ausgehöhlt werden, die eine parlamentarische Repräsentation des Volkswillens, gerichtet auf die Verwirklichung des politischen Willens der Bürger, rechtlich oder praktisch unmöglich macht.

 

Das Wahlrecht ist verletzt, wenn sich der Deutsche Bundestag seiner parlamentarischen Haushaltsverantwortung dadurch entäußert, dass er oder zukünftige Bundestage das Budgetrecht nicht mehr in eigener Verantwortung ausüben können.

Das Grundgesetz setzt die souveräne Staatlichkeit Deutschlands nicht nur voraus, sondern garantiert sie auch.

Mit der sogenannten Ewigkeitsgarantie wird die Verfügung über die Identität der freiheitlichen Verfassungsordnung selbst dem verfassungsändernden Gesetzgeber aus der Hand genommen.

 

Zusammenfassung:

Mit der Zustimmung zum ESM-Vertrag wird die auf dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung ausgehebelt, dieser Vorgang kommt einem Staatstreich gleich.

Die verfassungsgebende Gewalt hat insofern den Vertretern und Organen des Volkes kein Mandat erteilt, über die Verfassungsidentität zu verfügen.

Durch unrechtmäßige Ausübung Ihres demokratisch legitimierten Mandates  wird die gesetzgeberische Gewalt der wichtigsten Organe der Legislative durch die Mitglieder der Bundesregierung, Mitglieder des Bundestages und des Bundesrates der Bundesrepublik Deutschland im Bund missbraucht und

  • die Verfassungsidentität des Grundgesetzes sowie
  • die gemäß  Art. 1 Abs. 2 GG garantierten universellen Menschenrechte

durch Verabschiedung einen verfassungswidrigen Völkerechtvertrag ausgesetzt.

 

Die Begriffsbestimmungen des §92 StGB enthalten die gemeinsamen Vorschriften zu den Straftatbeständen Friedensverrat, Hochverrat und Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates (§§80-92b).

(1) Im Sinne dieses Gesetzes beeinträchtigt den Bestand der Bundesrepublik Deutschland, wer ihre Freiheit von fremder Botmäßigkeit aufhebt, ihre staatliche Einheit beseitigt oder ein zu ihr gehörendes Gebiet abtrennt

 

.

(2) Im Sinne dieses Gesetzes sind Verfassungsgrundsätze

  1. das   Recht des Volkes, die Staatsgewalt in Wahlen und Abstimmungen und durch   besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der   Rechtsprechung auszuüben und die Volksvertretung in allgemeiner,   unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl zu wählen,
  2. die   Bindung der Gesetzgebung an die verfassungsmäßige Ordnung und die Bindung der   vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung an Gesetz und Recht,
  3. das   Recht auf die Bildung und Ausübung einer parlamentarischen Opposition,
  4. die   Ablösbarkeit der Regierung und ihre Verantwortlichkeit gegenüber der   Volksvertretung,
  5. die   Unabhängigkeit der Gerichte und
  6. der   Ausschluß jeder Gewalt- und Willkürherrschaft.

 

(3) Im Sinne dieses Gesetzes sind

  1. Bestrebungen   gegen den Bestand der Bundesrepublik Deutschland solche Bestrebungen, deren   Träger darauf hinarbeiten, den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu   beeinträchtigen (Absatz 1),
  2. Bestrebungen   gegen die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland solche Bestrebungen, deren   Träger darauf hinarbeiten, die äußere oder innere Sicherheit der   Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen,
  3. Bestrebungen   gegen Verfassungsgrundsätze solche Bestrebungen, deren Träger darauf   hinarbeiten, einen Verfassungsgrundsatz (Absatz 2) zu beseitigen, außer   Geltung zu setzen oder zu untergraben.

 

Geschütztes Rechtsgut ist der physische und verfassungsmäßige Bestand der Bundesrepublik Deutschland und ihrer Länder.

 

Rechtsgrundlagen:

Die auf dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung der BRD besteht aus der Dreiteilung der staatlichen Gewalt, bestehend aus

  • Legislative
  • Exekutive
  • Judikative

Diese drei Staatsgewalten kontrollieren und bremsen sich durch weitreichende Verschränkungen gegenseitig, und tarieren ihre Machtpositionen untereinander aus: Eine Konzentration staatlicher Gewalt in einer Hand soll auf diese Weise verhindert werden.

Ein wesentliches und unverzichtbares Element ist hierbei die Rechtstaatlichkeit und Rechtssicherheit, in dem nicht Willkür, sondern Recht und materielle Gerechtigkeit herrschen und der Maßstab aller Dinge sind. Rechtssicherheit ist Element des Rechtsstaatsprinzips. Verfassungsrang kommt der Rechtssicherheit in Deutschland mit Art.20 Grundgesetz (GG) zu.

 

Dies wird auch durch das Lissabon Urteil (Zitierung: BVerfG, 2 BvE 2/08 vom 30.6.2009, Absatz-Nr. (1 – 421), http://www.bverfg.de/entscheidungen/es20090630_2bve000208.html) ausdrücklich bestätigt:

 

  • Rn 216
    „Das demokratische Prinzip ist nicht abwägungsfähig; es ist unantastbar (vgl. BVerfGE 89, 155 <182>). Die verfassungsgebende Gewalt der Deutschen, die sich das Grundgesetz gab, wollte jeder künftigen politischen Entwicklung eine unübersteigbare Grenze setzen. Eine Änderung des Grundgesetzes, durch welche die in Art. 1 und Art. 20 GG niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig (Art. 79 Abs. 3 GG). Mit der sogenannten Ewigkeitsgarantie wird die Verfügung über die Identität der freiheitlichen Verfassungsordnung selbst dem verfassungsändernden Gesetzgeber aus der Hand genommen. Das Grundgesetz setzt damit die souveräne Staatlichkeit Deutschlands nicht nur voraus, sondern garantiert sie auch.“

 

  • RN 218
    „Die Verletzung der in Art. 79 Abs. 3 GG festgelegten Verfassungsidentität ist aus der Sicht des Demokratieprinzips zugleich ein Übergriff in die verfassungsgebende Gewalt des Volkes. Die verfassungsgebende Gewalt hat insofern den Vertretern und Organen des Volkes kein Mandat erteilt, über die Verfassungsidentität zu verfügen. Keinem Verfassungsorgan ist die Kompetenz eingeräumt, die nach Art.79 Abs.3 GG grundlegenden Verfassungsprinzipien zu verändern. Darüber wacht das Bundesverfassungsgericht. Mit der sogenannten Ewigkeitsgarantie reagiert das Grundgesetz einerseits auf historische Erfahrungen einer schleichenden oder auch abrupten Aushöhlung der freiheitlichen Substanz einer demokratischen Grundordnung. Es macht aber auch deutlich, dass die Verfassung der Deutschen in Übereinstimmung mit der internationalen Entwicklung gerade auch seit Bestehen der Vereinten Nationen einen universellen Grund besitzt, der durch positives Recht nicht veränderbar sein soll.“

 

 

Das Haushalts und Budgetrecht stellt ein zentrales Element der demokratischen Willensbildung dar und ist nicht übertragbar, Zitierung: BVerfG, 2 BvR 987/10 vom 7.9.2011, Absatz-Nr. (1 – 142),

 

http://www.bverfg.de/entscheidungen/rs20110907_2bvr098710.html

 

Die Entscheidung über Einnahmen und Ausgaben der öffentlichen Hand ist grundlegender Teil der demokratischen Selbstgestaltungsfähigkeit im Verfassungsstaat (vgl. BVerfGE 123, 267 <359>). Der Deutsche Bundestag muss dem Volk gegenüber verantwortlich über Einnahmen und Ausgaben entscheiden. Das Budgetrecht stellt insofern ein zentrales Element der demokratischen Willensbildung dar (vgl. BVerfGE 70, 324 <355 f.>; 79, 311 <329>)

Art. 38 GG schützt die wahlberechtigten Bürger vor einem Substanzverlust ihrer verfassungsstaatlich gefügten Herrschaftsgewalt durch weitreichende oder gar umfassende Übertragungen von Aufgaben und Befugnissen des Bundestages, vor allem auf supranationale Einrichtungen (BVerfGE 89, 155 <172>; 123, 267 <330>). Die abwehrrechtliche Dimension des Art. 38 Abs. 1 GG kommt in Konstellationen zum Tragen, in denen offensichtlich die Gefahr besteht, dass die Kompetenzen des gegenwärtigen oder künftigen Bundestages auf eine Art und Weise ausgehöhlt werden, die eine parlamentarische Repräsentation des Volkswillens, gerichtet auf die Verwirklichung des politischen Willens der Bürger, rechtlich oder praktisch unmöglich macht.

 

  • RN 121
    Das Wahlrecht ist verletzt, wenn sich der Deutsche Bundestag seiner parlamentarischen Haushaltsverantwortung dadurch entäußert, dass er oder zukünftige Bundestage das Budgetrecht nicht mehr in eigener Verantwortung ausüben können.
  • RN 122
    Die Entscheidung über Einnahmen und Ausgaben der öffentlichen Hand ist grundlegender Teil der demokratischen Selbstgestaltungsfähigkeit im Verfassungsstaat (vgl. BVerfGE 123, 267 <359>). Der Deutsche Bundestag muss dem Volk gegenüber verantwortlich über Einnahmen und Ausgaben entscheiden. Das Budgetrecht stellt insofern ein zentrales Element der demokratischen Willensbildung dar (vgl. BVerfGE 70, 324 <355 f.>; 79, 311 <329>). Zum einen dient das Budgetrecht als Instrument umfassender parlamentarischer Regierungskontrolle. Zum anderen aktualisiert der Haushaltsplan den tragenden Grundsatz der Gleichheit der Bürger bei der Auferlegung öffentlicher Lasten als eine wesentliche Ausprägung rechtsstaatlicher Demokratie (BVerfGE 55, 274 <302 f.>). Im Verhältnis zu den anderen an der Feststellung des Haushaltsplanes beteiligten Verfassungsorganen kommt dem gewählten Parlament eine überragende verfassungsrechtliche Stellung zu. Die Kompetenz zur Feststellung des Haushaltsplanes liegt nach Art. 110 Abs. 2 GG ausschließlich beim Gesetzgeber. Diese besondere Stellung findet auch darin Ausdruck, dass Bundestag und Bundesrat berechtigt und verpflichtet sind, nach Art. 114 GG den Haushaltsvollzug der Bundesregierung zu kontrollieren (vgl. BVerfGE 45, 1 <32>; 92, 130 <137>).
  • RN 123
    Als Repräsentanten des Volkes müssen die gewählten Abgeordneten des Deutschen Bundestages auch in einem System intergouvernementalen Regierens die Kontrolle über grundlegende haushaltspolitische Entscheidungen behalten. Mit ihrer Öffnung für die internationale Zusammenarbeit, Systeme kollektiver Sicherheit und die europäische Integration bindet sich die Bundesrepublik Deutschland nicht nur rechtlich, sondern auch finanzpolitisch. Selbst dann, wenn solche Bindungen erheblichen Umfang annehmen, wird das Budgetrecht nicht in einer mit dem Wahlrecht rügefähigen Weise verletzt. Für die Einhaltung der Grundsätze der Demokratie kommt es darauf an, ob der Deutsche Bundestag der Ort bleibt, in dem eigenverantwortlich über Einnahmen und Ausgaben entschieden wird, auch im Hinblick auf internationale und europäische Verbindlichkeiten. Würde über wesentliche haushaltspolitische Fragen der Einnahmen und Ausgaben ohne konstitutive Zustimmung des Bundestages entschieden oder würden überstaatliche Rechtspflichten ohne entsprechende Willensentscheidung des Bundestages begründet, so geriete das Parlament in die Rolle des bloßen Nachvollzuges und könnte nicht mehr die haushaltspolitische Gesamtverantwortung im Rahmen seines Budgetrechts wahrnehmen
  • RN 125
    Vor diesem Hintergrund darf der Deutsche Bundestag seine Budgetverantwortung nicht durch unbestimmte haushaltspolitische Ermächtigungen auf andere Akteure übertragen. Insbesondere darf er sich, auch durch Gesetz, keinen finanzwirksamen Mechanismen ausliefern, die – sei es aufgrund ihrer Gesamtkonzeption, sei es aufgrund einer Gesamtwürdigung der Einzelmaßnahmen – zu nicht überschaubaren haushaltsbedeutsamen Belastungen ohne vorherige konstitutive Zustimmung führen können, seien es Ausgaben oder Einnahmeausfälle. Dieses Verbot der Entäußerung der Budgetverantwortung beschränkt nicht etwa unzulässig die Haushaltskompetenz des Gesetzgebers, sondern zielt gerade auf deren Bewahrung.
  • RN 126
    Dementsprechend hat das Bundesverfassungsgericht bereits im Zusammenhang mit der zur Verwirklichung eines vereinten Europas erstrebten Öffnung der staatlichen Herrschaftsordnung hin zur Europäischen Union (vgl. Art. 23 GG) auf verfassungsrechtliche Schranken hingewiesen, die das Grundgesetz gegenüber einer parlamentarischen Selbstbeschränkung des Budgetrechts errichtet (vgl. BVerfGE 89, 155 <172>; 97, 350 <368 f.>). Danach läge eine das Demokratieprinzip und das Wahlrecht zum Deutschen Bundestag verletzende Übertragung wesentlicher Bestandteile des Budgetrechts des Bundestages jedenfalls dann vor, wenn die Festlegung über Art und Höhe der den Bürger treffenden Abgaben in wesentlichem Umfang supranationalisiert und damit der Dispositionsbefugnis des Bundestages entzogen würde (vgl. BVerfGE 123, 267 <361>).

 

 

 

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

„Heute da hört uns Deutschland“

„…bald werden sie zittern……… die morschen Knochen
„Es zittern die morschen Knochen“ oder auch „Heute da hört uns Deutschland“ ist ein Lied von Hans Baumann, das im Jahre 1932 während einer Wallfahrt nach Neukirchen bei Heiligenblut für die katholische deutsche Jugend entstand. Es wurde später auch gern von der Hitlerjugend und dem Bund deutscher Mädel gesungen. Darüber hinaus gab es eine Marschversion für die SA, das Lied war Pflichtlied des Reichsarbeitsdienstes.

http://de.metapedia.org/wiki/Es_zittern_die_morschen_Knochen

 

In üblicher Verdrehung wurde durch die Siegermächte des Zweiten Weltkrieges der Sinn des Liedes im Nachhinein entstellt. So wird immer wieder behauptet, in dem Refrain des Liedes tauche der Satz „Denn heute gehört uns Deutschland / Und morgen die ganze Welt.“ auf, was man bereits als Indiz deutscher Eroberungsabsichten auslegte. In Liederbüchern aus der NS-Zeit, die der alliierten Büchervernichtung der Nachkriegszeit nicht zum Opfer fielen, ist jedoch der Originaltext nachzulesen, in dem es „da hört“ heißt. Darüber hinaus gab es allerdings auch gedruckte Ausgaben, die das Wort „gehört“ enthielten.

Demnach ist es vor 1945 auch vorgekommen, daß „da hört“ durch „gehört“ ersetzt wurde. Diese Version war jedoch schon zur Zeit des Nationalsozialismus unautorisiert und das öffentliche Singen dieses Refrains wurde teilweise streng bestraft.[1] In Tonaufnahmen aus der damaligen Zeit ist demnach auch meistens nur die originale Textversion mit „da hört“ zu hören.

Daß man meist die unüblichere Variante als die richtige ausgibt soll dazu dienen, die Ideen von einem deutschen Welteroberungsplan zu bestärken. Da das Lied 1932, also noch vor der Machternennung der Nationalsozialisten, verfaßt wurde, will man erkennen, daß die angeblichen Eroberungs- und Vernichtsungskriege bereits lange Zeit vorher geplant worden waren.

1993 – fast 50 Jahre nach der Zerschlagung des Nationalsozialismus – setzte das Landgericht Hannover das Lied auf die Liste der verbotenen, nationalsozialistischen Kennzeichen. ( Na und…….ihr könnt den Sänger in Ketten legen aber niemals sein Lied)…“

 

http://www.youtube.com/watch?feature=player_embedded&v=vb-BrSIUs_w

 

gefunden bei: http://terragermania.wordpress.com/

Finanztransaktionsteuer nicht für Staat

Steuerzahlerbund: Der Staat befreit sich als erster von der Transaktionsteuer. Die Diskussion um Ausnahmen von der Besteuerung zeige, wie wenig die Politik die Nebenwirkungen bedacht habe. „Auf riskante Spekulationen wird ebenso Steuer fällig wie auf solide Transaktionen“.

 

Der Staat wird sich nach Einschätzung des Bundes der Steuerzahler (BdSt) von der Finanztransaktionsteuer befreien, weil diese sonst auch Finanzgeschäfte der öffentlichen Hand treffe. „Auch Bund, Länder und Kommunen investieren auf den Finanzmärkten. Die öffentliche Hand wird daher vermutlich als einer der ersten Betroffenen fordern, von der Finanzsteuer verschont zu werden“, sagte BdSt-Präsident Reiner Holznagel im Interview der am Montag erscheinenden WirtschaftsWoche.
Die Diskussion um Ausnahmen von der Besteuerung zeige, wie wenig die Politik die Nebenwirkungen bedacht habe. „Auf riskante Spekulationen wird ebenso Steuer fällig wie auf solide Transaktionen“, kritisierte Holznagel. „Die Finanzsteuer ist nicht in der Lage, das Verhalten der Marktteilnehmer in Richtung risikoarmer Geschäfte zu lenken.“ Die Steuer auf den Handel mit Aktien und Anleihen verfehle daher ihr Ziel, riskante Deals einzudämmen. Die Steuer soll nach dem Vorstoß der Bundesregierung ab 2014 in weiten Teilen der Europäischen Union – darunter Deutschland – eingeführt werden.

Das Billionengrab

Hochzufrieden haben jetzt die Finanzminister der Eurozone den Start des ESM verkündet. Damit beginnt die Transformation der bislang freien Nationen des Euroraums in das von der internationalen Hochfinanz ferngesteuerte quasidiktatorische  ESM-Europrotektorat. – Erst wenn der letzte deutsche Spargroschen enteignet wurde, wird man feststellen, dass der Euro nicht zu retten ist.

 

von Rolf von Hohenhau,  Bund der Steuerzahler (Bayern)

Die Eurokraten selbst geben vor,  tapfer gegen Haushaltsdefizite und anonyme Spekulanten anzukämpfen.  Bei der „Schlacht um den Euro“ sei Zeit und Geld der „ESM-Bazooka“ nötig. Der ESM werde mit 700 Mrd. Euro Haftungskapital und 500 Mrd. Euro Kreditvolumen dieses Problem lösen: Die schiere Größe dieses Paketes werde jede Spekulation gegen den Euro sinnlos machen. Gleichzeitig werde mit diesen Summen Zeit gewonnen, um nun zielgerichtet die Haushalte der Südländer zu sanieren. Die gesetzlichen Vorgaben des  Fiskalpakts  würden in Kombination mit den scharfen Bedingungen der ESM-Hilfsmaßnahmen den Schlendrian der finanziell schwachen Euroländer beenden und diese wieder auf Kurs bringen.

 

All das ist hohles Geschwätz und naive Hoffnung! Verursacher der Krise sind die führenden Politiker und Parteien der Eurozone selbst. Zuerst haben sie die Staatsschuldenkrise des Euroraumes und die daraus hervorgegangene Bankenkrise durch fortgesetzte und rücksichtslose Verletzung der Kriterien des Vertrages von Maastricht verursacht. Dann haben sie diese Krise durch permanente Verletzung des Bail-Out-Verbotes (Quersanierungsverbot)  zur Dauerkrise verfestigt.  Das für ein geordnetes Funktionieren der Eurozone zentrale Bail-Out-Verbot wurde in sein Gegenteil verkehrt: Eurorettung =  Bail-Out: Wir haben grundsätzlich für Schulden anderer Euroländer  zu zahlen oder zu garantieren, was schlussendlich auf das Gleiche hinausläuft.

 

Und das Schlimmste dabei: Die Verursacher der Krise spielen sich nun als Retter auf und behaupten, dies geschehe zum Wohle der Bevölkerung. Dabei treibt sie nur die Angst um, der Euro könne zerbrechen und sie selbst und die ganze aufgeblähte Eurokrakie hinwegfegen. Um dies zu verhindern, wird dem System über die EZB ständig neues Geld zugeführt. Dieses Geld fließt dann im Ergebnis an die Großgläubiger der bankrotten Eurostaaten, was nichts anderes heißt, als dass das Risiko der Finanzierer (Altgläubiger)  und der finanzierten Staaten und Banken (etwa in den Club-Med-Ländern) klammheimlich auf den Schultern der völlig ahnungslosen Bürger Deutschlands und LuFiNl abgeladen wird. Denn genau diese sind betroffen, wenn etwa Griechenland zukünftig die Kredite (Rettungsgelder) der EZB oder des ESM nicht zurückzahlt bzw. Garantien in Höhe von hunderten Milliarden gezogen werden.

 

Pure Illusion sind auch die „Bedingungen und Sanktionen“ von Fiskalpakt und ESM. Der „Sanktionsmechanismus“ des Fiskalpakts ist eine Farce,  wie wir das schon vor Monaten unter www.fiskalpakt.info kommentiert haben. Das gleiche gilt für die Kontrollen, Bedingungen und „Sanktionen“ des ESM. Die gleichen Leute und Gruppen, die schon nicht in der Lage waren, die Kriterien von Maastricht und das Bail-Out-Verbot einzuhalten und durchzusetzen, sind nun für die „Staatensanktionierung“ nach Fiskalpakt und ESM zuständig – eine ganze Herde von Böcken im Irrgarten des Euro! Nur völlige Naivlinge können glauben, dass diese Bedingungen und Sanktionen im Ernstfall umgesetzt werden. Das alles ist nur Lug und Trug für Leichtgläubige und Sand in den Augen der misstrauischen Bevölkerung.

 

Die Vorstellung, dass sich hier zukünftig irgendetwas zum Positiven ändern werde, ist absurd. Beispielweise ist Griechenland bei nüchterner kaufmännischer Betrachtung unter insolvenzrechtlichen Gesichtspunkten seit Jahren bankrott und es ist völlig unmöglich, dass es sich unter den bestehenden Bedingungen jemals wieder erholen wird. Es bleibt ein Fass ohne Boden,  da mögen die Troika, die EU-Kommission, Frau Merkel oder Herr Schäuble und alle sonstigen „Euroretter“  sagen, was sie wollen. Die nackten Zahlen[1]  und Fakten[2]sprechen gegen Griechenland, nicht in erster Linie gegen den griechischen Bürger, sondern die Art und Weise wie dieser Staat geführt wird. Frau Merkel selbst rettet folgerichtig weder den Euro noch die Griechen, sondern das politische Euro-Establishment und damit ihren eigenen Kopf.

 

Griechenland (hier lediglich beispielhaft herausgegriffen für ähnliche Zustände in anderen schwachen Euroländern) hätte – wie wir schon am 06.02.2012 an die Bundesbank (dort Seite 29) geschrieben haben – längst den Euro verlassen und alle Zins und Tilgungszahlungen an seine Gläubiger komplett einstellen müssen, um damit eine Basis für einen Neustart zu schaffen.[3]Das wäre zweifelfrei schon 2010 für Griechenland die bessere Alternative gewesen, wie dies erst jüngst auch Prof. Ulrich Hege und Dr. Harald Rau in der FAZ überzeugend aufgezeigt haben.[4]Seither sparen und tilgen sich – auch mit deutschem Geld – die Griechen zugrunde. Aber ihre Gläubiger werden sie so niemals los. Die Griechen müssen aus dem Euro raus, ihre Gläubiger selbst abschütteln und auf eigene Rechnung und nach eigenen Vorstellungen ihren Staat wieder aufbauen, gut oder schlecht, wie sie es vermögen oder wie es ihnen gefällt. Wir Deutschen haben damit nichts tun und sollten uns überhaupt nicht in fremde Angelegenheiten mischen. Das schadet uns nur – politisch und finanziell! Sobald die Griechen aus dem Euro austreten, erübrigen sich auch Demonstrationen (40.000 Demonstranten am 09.10.2012 in Athen!) gegen die Kanzlerin und die Deutschen. Es ist überhaupt nicht ersichtlich, welchen Vorteil Griechenland daraus haben sollte, weiter im Euro zu verbleiben. Das ist schlicht eine Verrücktheit und dient nur der führenden Klasse in Griechenland, die alle Vorteile des Euro gnadenlos abschöpft und außer Landes schafft.

 

Target-2

Als wäre das alles noch nicht schlimm genug, verdrängt die Laienspielerschar, die sich deutsche Regierung nennt, vollkommen die verheerenden Wirkungen von Target-2. Es ist geradezu lachhaft Target-2 in der bisherigen Form zu verteidigen, anstatt zumindest den tickenden Zünder dieser finanziellen Atombombe sofort abzuschalten. Wir haben uns dazu schon vielfach auf unserer speziellen Website www.target-2.de und über MMnews geäußert.

 

Seit der bahnbrechenden Arbeit des Währungsspezialisten  Prof. Peter Garber aus dem Jahre 1998 (Der Target-Mechanismus: Wird er eine Krise in Phase III verbreiten oder unterdrücken) [5]sind die hochexplosiven Gefahren von Target bekannt. Prof. Hans-Werner Sinn hat dieses Thema ab 2010 auch einer breiten deutschen Öffentlichkeit bekannt gemacht und sich erst jüngst wieder in seinem Buch „Die Target-Falle“ zum Thema geäußert.[6]Zum Dank dafür wird ihm von Prof. Bert Rürup[7] – der wenig bis nichts zu begreifen scheint – „irritierender  missionarischer Eifer“ vorgeworfen.[8] Und an dieses abwiegelnde Gerede sollen die deutschen Bürger offenbar solange glauben, bis ihnen der ganze „Laden Deutschland“ durch Explosion von Target-2 um die Ohren fliegt. Aber bis dahin werden sich dann die Merkels, Schäubles und Rürups dieser Welt längst irgendwohin abgesetzt haben bzw. die (alternativlose) Misere anderen in die Schuhe schieben.

Target-2 (T2) ist die Herzkammer des Eurosystems und damit zentraler  Mechanismus  der Eurokrise. Es ist inzwischen in eine  Kreditmaschine zur unlimitierten Finanzierung  von Leistungsbilanzdefiziten schwacher Euroländer umfunktioniert worden. Wie das funktioniert, haben wir vor langem am Beispiel „Gyros/Michl“ auf einer Seite dargestellt. Kurz zusammengefasst: Unter den Augen der Bundesregierung und insbesondere des deutschen Finanzministeriums kaufen Euro-Pleitestaaten (bzw. deren Rechtssubjekte) in Deutschland ein,  die Bundesbank bezahlt und erhält zum Ausgleich einen weitgehend wertlosen und nicht durchsetzbaren  Schuldschein gegen die EZB. Würde Ihnen so eine „Bezahlung“ genügen? Sicher nicht!

 

Stellen Sie sich vor, 17 Firmen aus verschiedenen Ländern,  mit höchst unterschiedlicher Größe, Leistungsfähigkeit, Verschuldungsgrad  und völlig unterschiedlicher Firmenkultur und Sprache  – darunter eine Firma namens  Bundesbank – schließen sich zu einem reinen Abrechnungsverbund (nicht Konzernverbund!) zusammen. Sie vereinbaren ausdrückliche Beibehaltung der absoluten finanziellen Eigenverantwortlichkeit jeder Firma und als wichtigsten und zentralen Punkt des Systems, dass niemals und unter keinen Umständen innerhalb des Systems eine Firma für die andere zu haften habe (Bail-Out-Verbot). Nun gründen sie eine Abrechnungszentrale (EZB), kreieren das automatisierte Abrechnungssystem (Target-2) und schließlich wird unter diesen Prämissen der Abrechnungsbetrieb aufgenommen und läuft 8 Jahre einwandfrei (von 1999 – 2007).  Dann wird plötzlich offenbar, dass einige der Firmen massive Zahlungsprobleme haben. Unter diesem Druck fangen sie an hemmungslos und vertragswidrig das Abrechnungssystem T2 in ein gewillkürtes Kreditsystem umzuwandeln. Verabredungswidrig finanzieren sie darüber ihre Warenzufuhr, indem sie zwar bestellen aber nicht bezahlen, sondern grundsätzlich bei der Firma Bundesbank anschreiben[9] lassen: Formhalber hinterlegen sie bei der Abrechnungsstelle EZB (die von ihnen dominiert wird) weitgehend wertlose Sicherheiten. Dies führt nun dazu, dass die Kasse der Firma Bundesbank (die letztlich den Bundesbürgern gehört) systematisch geplündert wird. Den gewillkürten Abflüssen entsprechen die sogenannten positiven T2-Forderungen. Was passiert ist, macht die folgende Zahlenreihe der ansteigenden Target-2-Forderungen der Bundesbank gegen die EZB deutlich:

Bis Juni             2007    € 0                             (ausgeglichenes Konto)

Bis Dezember   2007    € 100 Milliarden       (Rauch steigt auf, Brandgefahr)

Bis Januar         2009    € 150 Milliarden       (erste Flammen steigen auf)

Bis Januar     2010    € 300 Milliarden       (ein Jahresbundeshaushalt ist verbrannt)

Bis Oktober       2011    € 500 Milliarden      (das Haus brennt lichterloh)

Bis August        2012     € 751 Milliarden      (sprachloses Entsetzen!)

 

Im Normalfall hätte jede halbwegs noch verantwortungsbewusste   Geschäftsleitung einer Firma, die merkt, dass aus ihrer Kasse vereinbarungswidrig 100 Milliarden Euro (!)  herausgebrochen wurden, die Reißleine gezogen. Sie hätte das Abrechnungssystem sofort aus wichtigem Grund unter  Hinweis auf den Vertragszweck  (bloße Abrechnung) und die verbindlichen  Vertragsgrundlagen (No Bail-Out) aufgekündigt/verlassen und gleichzeitig die Rückführung der € 100 Milliarden ultimativ gefordert.[10]

 

Doch handelt sie nicht und lässt die Dinge treiben, begeht sie fortgesetzte Untreue gegenüber ihren Kapitaleignern und zwar in der ungeheuerlichen Höhe von mehr als einer dreiviertel Billion Euro, also dem 2 ½-fachen des Bundeshaushalts der BRD. Dem nichtjuristischen Leser sei mitgeteilt, dass Untreue in einem derartigen Fall schon dann vorliegt, wenn die Rückzahlung/Schuldtilgung des nicht verhinderten Geldabflusses gefährdet sein könnte (was im Falle Griechenlands als sicher anzunehmen ist). In solchen Fällen ist die Geschäftsleitung grundsätzlich ohne Wenn und Aber verpflichtet, unberechtigte bzw. ungedeckte Zwangsabbuchungen frühestmöglich zu unterbinden um eben solche Gefahren zu vermeiden.

 

Heute stellen sich die Verantwortlichen u.a. die deutsche Regierung hin und behaupten dreist und frech, so streng sei das mit der „bloßen Abrechnung“ und dem „Bail-Out-Verbot“ gar nicht gemeint gewesen und ohne entsprechende Kontoüberziehungen bei der Bundesbank könne das Eurosystem überhaupt nicht funktionieren bzw. wäre dieses schon längst zusammengebrochen. Diese Aussage bedeutet nichts anderes, als dass Target-2  die Herzkammer des Eurosystems ist. Daraus lässt sich folgende Feststellung herleiten:

 

1. Das Eurosystem ist ohne Dauer-Subventionierung durch Deutschland nicht lebensfähig!

2. Nicht fehlende Rettungsmaßnahmen werden den Euro zerstören und dann die Target-2-Drohverlust in Totalverluste umwandeln (das Erpressungs-Totschlag-Argument der Eurokraken), sondern vielmehr wird Target-2 seinerseits, aufgrund des fortgesetzten Missbrauchs, das Eurosystem zerstören. Genau darauf läuft die zutreffende Argumentation von Prof. Peter Garber seit 14 Jahren hinaus.

 

So oder so, die Bundesbank ist ruiniert und 750 Mrd. Euro sind verloren! Aber eines steht dennoch fest: Bricht das Eurosystem, wird sich Deutschland am schnellsten erholen, die Bundesbank rekapitalisieren und solche Jahrhundertfehler sicher nicht wiederholen. Insofern haben die anderen Euroländer, mit Ausnahme der Niederlande und Finnlands, inzwischen weit mehr zu verlieren als Deutschland und deshalb sitzen wir auch nicht unentrinnbar in der Falle: Deutschland wird zwar ungeheuer viel Geld verlieren aber dennoch wieder schnell auf die Beine kommen. Aber die diebischen Elstern des Target-2-Systems verlieren ihre Zukunft auf Jahrzehnte. Eine neue und entschlossenere Regierung sollte in der Lage sein, diese Botschaft in aller Deutlichkeit zu vermitteln. In der bisherigen Weise kann es jedenfalls nicht weitergehen und das wird die Masse der Deutschen alsbald erkennen.

 

Wir halten also die “tolerierte Plünderung“ der Bundesbank für kriminell und haben uns deshalb vor Monaten schon der Strafanzeige von Prof. Bernd Schünemann gegen Vorstände der deutschen Bundesbank angeschlossen. In der Anlage überreichen wir ein weiteres Statement von  Prof. Schünemann. In Kürze werden wir Ihnen zusätzlich die inzwischen erfolgte Erweiterung und Ergänzung der Target-2-Strafanzeige durch Prof. Schünemann in vereinfachter Form vorlegen.

 

Natürlich wird unsere Aktion www.stop-esm.org fortgesetzt. Sie umfasst, worauf wir immer hingewiesen haben, weiterhin die Forderung nach sofortigem Stop von Target-2 (respektive die Forderung nach Hinterlegung direkter und werthaltiger Sicherheiten für jede zukünftige Target-2-Transaktion unmittelbar bei der Bundesbank).

 

Das Ausfallrisiko aus Target-2 ist – zusätzlich zur angeblich erfolgten „Begrenzung“ der ESM-Haftungsrisiken durch das BVerfG auf „nur“ 190 Mrd. Euro – inzwischen schon auf über 751 Mrd. Euro angestiegen und steigt unaufhaltsam weiter. Die EZB und unsere superschlaue Regierung „retten“ den Euro (besser gesagt, ihre eigenen Positionen), indem sie auf unsere Kosten und unser Risiko(!)  bankrotten Euroländern „Finanzhilfen gewähren“. Diese Rettungsgelder dienen nicht etwa dem Volk, sondern den Alt- und Großgläubigern der schwachen Euroländer. Deren Zins- und Tilgungsforderungen aus risikobehafteten Staatsanleihen werden durch Risikoumwälzung u.a. auf die Gesamtheit der deutschen Bürger verlagert. Aber ein erheblicher Teil dieser angeblichen „Rettungsgelder“ geht daneben im völlig undurchsichtigen „Euro-Rettungssystem“ via Target-2 zur Finanzierung weiteren defizitären Konsums der Club-Med-Länder und durch Kapitalflucht verloren. Zahlmeister: Die Deutsche Bundesbank! So befeuert Target-2 fortwährend die Krise indem es ständig  weitere Rettungsmaßnahmen erzwingt. Die Bundesregierung findet, das sei in Ordnung.

Wir denken, solange dieser finanzielle T2-Wahnsinn andauert, sind alle ernsthaften Euro-Rettungsmaßnahmen umsonst und führen a) nach erfolgter Plünderung der Bundesbank, b) zur unmittelbaren Gefährdung des Privatvermögens aller deutschen Bürger und c) zur völligen Einengung des finanziellen Gestaltungspielraums des Bundeshaushalts. Dies wird auf Dauer gesehen insbesondere auf die bedürftigen Bevölkerungsschichten unseres Landes voll durchschlagen. Denn töricht ist der Satz, „wer nichts hat, hat nichts zu verlieren“. In einem Sozialstaat gibt es für Bedürftige viel zu verlieren!

 

Wenn Sie mit all dem nicht einverstanden sind, zeichnen Sie – sofern noch nicht geschehen – www.stop-esm.org und veranlassen Sie auch Ihre Freunde, Nachbarn und Kollegen gleiches zu tun. Bitte verteilen Sie dies Schreiben so weit wie möglich (Ihren Abgeordneten nicht vergessen!), damit unsere Zeichnerzahlen weiter ansteigen und die notwendige Aufklärung zügig fortschreitet. In ihren Auswirkungen hängen ESM und Target-2, wie aufgezeigt, untrennbar  zusammen und überfordern Deutschland schon bei weitem. Niemals hat die deutsche Bevölkerung Gelegenheit gehabt der ESM-Diktatur  und der Plünderung der Bundesbank über Target-2 zuzustimmen. Deshalb erachten wir alle politisch motivierten und gesteuerten  Euro-Rettungsaktionen über ESM und Target-2 grundsätzlich für rechtswidrig. Sie bewirken nur eines: Sie zerstören nachhaltig die Finanzen Deutschlands und bringen damit für unsere Bürger zukünftig ausschließlich riesenhafte Probleme und Verluste.

Deshalb gilt weiterhin   www.stop-esm.org


[1] Thilo Sarrazin,“ Europa braucht den Euro nicht“ (Seite 175 – 180, 179)

[2] Petros Markaris, „Finstere Zeiten“ (u.a. Seite 31 ff.)

[3] Siehe auch, „Target-2: Die Plünderung der Bundesbank“ unter www.target-2.de

[4] Prof. Harald Hau, Dr. Ulrich Hege, Warum ein Schuldenschnitt die bessere Lösung ist, FAZ 14.09.2012, Seite 14

[5] Im Original: Prof. Peter Garber, „The TARGET mechanism“ (USA 1998/1999)

[6] Prof. Hans-Werner Sinn, „Die Target-Falle“

[7] Ehemaliger „Wirtschaftsweiser“

[8]Streit um Target-Thesen“ , in FAZ vom 08.10.2012,

[9] Siehe unser Beispiel von der „Club-Med-Bar“ im Artikel „Die Plünderung der Bundesbank“ (Seite 2)

[10] Im konkreten Fall hat die Bundesbank den Kopf in den Sand gesteckt und tatenlos ihrer weiteren Plünderung zugesehen.

Maut total

Kommissionsbericht für Verkehrsminister-Konferenz: Sieben Milliarden Euro fehlen für die deutsche Verkehrsinfrastruktur. Vorgeschlagen werden eine Pkw-Maut in den Städten, die Lkw-Maut auf allen Straßen und eine Infrastrukturabgabe.

Bei der Verkehrsinfrastruktur besteht derzeit eine „Deckungslücke“ in Höhe von sieben Milliarden Euro. Drei Milliarden Euro wären für kommunale Straßen und den Öffentlichen Personennahverkehr nötig, zwei Milliarden Euro für die Schiene, 1,5 Milliarden Euro für die Bundes- und Landesstraßen sowie eine halbe Milliarde Euro für die Wasserwege. Das geht aus dem jetzt fertig gestellten Zwischenbericht der Kommission „Zukunft der Verkehrsinfrakstrukturfinanzierung“ hervor, der der „Welt“  vorliegt. Die Verkehrsminister von Bund Ländern wollen auf ihrer Konferenz am 4./5. Oktober in Cottbus über die künftige Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur beraten.
Den Fachleuten der Kommission zufolge hat der Geldmangel von Bund und Ländern bereits Folgen für den Wirtschafsstandort Deutschland. „Die Auswirkungen der Unterfinanzierung haben z.B. durch Beschränkungen von Geschwindigkeiten und Tonnagen bereits zu Beeinträchtigungen der Funktionsfähigkeit für die Wirtschaft sowie zu Umweltbelastungen geführt“, heißt es in dem 13-Seiten-Papier. Ein „Weiter so“ sei nicht mehr verantwortbar.
Die Kommission schlägt zur Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur eine Pkw-Maut in den Städten, eine Lkw-Maut auf allen Straßen und die Einführung einer „Infrastrukturabgabe“ vor. Von einer Pkw-Maut verspricht sich das Gremium eine „Entzerrung des innerstädtischen Verkehrs in Stoßzeiten“. Für ein solches System seien derzeit aber noch enorme technische Anforderungen nötig, für eine Ausweitung der Lkw-Maut seien die Erhebungskosten „sehr hoch“.
Die „Infrastrukturabgabe“ soll für alle Autos auf den überörtlichen Straßen sowie örtlichen Hauptverkehrstrassen gelten. „Für in- und ausländische Pkw kann die Einführung von zeitabhängigen Infrastrukturabgaben für eine Übergangszeit erfolgen“, so das Kommissionspapier. Zugleich sollte den Bürgern klar gemacht werden, dass solche Abgaben „in zeit- und entfernungsabhängige Gebührensysteme übergeleitet werden sollen“. Wie hoch die Gebühren sein sollen, wird offen gelassen.
Vorgeschlagen wird zudem ein „Fonds“, der zum einem durch die bereits vorhandene Lkw-Maut, die Kfz- und Energiesteuer gespeist werden soll.  Zum anderen könnte es eine „Erweiterung der Finanzierungsbasis“ geben, etwa durch die Einbeziehung aller Fahrzeugklassen in die Lkw-Maut – also bereits ab 3,5 Tonnen Gewicht (bisher ab 12 Tonnen) und auch für Busse. Die Mittel aus dem Fonds sollen in Bund, Ländern und Kommunen direkt in den Erhalt und Ausbau der Verkehrswege fließen.
Für die Schiene sieht die Kommission eine überraschende Maßnahme vor. Hier komme „ein Verzicht des Bundes auf eine Gewinnabführung der DB AG in Betracht“.  In Zeiten knapper Kassen beansprucht der Bund als Eigentümer der Deutschen Bahn mindestens 500 Millionen Euro Dividende im Jahr. Doch das Konzept des Expertengremiums stößt bei mehreren Verkehrsministern in den Ländern auf offene Ohren: Sie verlangen von der Bundesregierung schon lange, auf das Geld zu verzichten und es stattdessen in den Ausbau der Bahn zu investieren.