Innenminister de Maizière verheimlicht Dokumente zur Fünf-Prozent-Hürde

Das Bundesinnenministerium geht juristisch gegen die Veröffentlichung von Dokumenten zur Europawahl vor. Eine Webseite, die behördeninterne Dokumente veröffentlicht, wurde abgemahnt. Unter dem Vorwand des Urheberrechts übt das Ministerium Zensur aus.

Innenminister Thomas de Maizière (CDU) als Behördenchef versucht, mittels des Urheberrechts die Transparenz der Gesetzgebung auszuhebeln. Elementare Rechte der Bürger werden mit Füßen getreten. (Foto: dpa)

Innenminister Thomas de Maizière (CDU) als Behördenchef versucht, mittels des Urheberrechts die Transparenz der Gesetzgebung auszuhebeln. Elementare Rechte der Bürger werden mit Füßen getreten. (Foto: dpa)

Das Portal Fragdenstaat.de hat es sich zur Aufgabe gemacht, auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) eine Plattform zu bieten, durch die die Bürger einfacher an staatliche Informationen kommen. Ein Bürger verlangte vom Innenministerium (BMI) die Offenlegung von Dokumenten, die sich mit der vom Verfassungsgericht als rechtswidrig eingestuften Fünfprozenthürde bei der Europawahl beschäftigen und im Wesentlichen die internen Überlegungen der Behörde zu diesem Thema enthalten.

Das BMI folgte dem Ersuchen, machte jedoch deutlich, dass dieses Dokument nicht veröffentlicht werden dürfte, da es lediglich für den internen Gebrauch gedacht sei. Als Fragdenstaat.de die Stellungnahme dennoch veröffentlichte, schickte die  Behörde die Anwälte ins Feld und ließ den Portalbetreiber abmahnen. Als kruder Grund wurde das Urheberrecht angeführt. Dieses nimmt zwar amtliche Dokumente vom Schutz aus, da es sich bei der Stellungnahme jedoch um ein internes Dokument handele, greife hier die Ausnahme nicht ein.

Brisant ist, dass 2013 zwar eine Novellierung des Wahlgesetzes beschlossen und die Hürde auf drei Prozent abgesenkt wurde. Aus der Stellungnahme wird jedoch ersichtlich, dass nach Meinung der behördeninternen Fachleute aus dem Urteil des Verfassungsgerichts der Schluss gezogen werden müsse, dass solch eine Hürde generell verfassungswidrig sei.

Nach diesem Schluss hätte die Regierung also eine interne Warnung missachtet und wider besseres Wissen eine Sperrklausel per Gesetz festgelegt, die von den eigenen Mitarbeitern als verfassungswidrig eingestuft wurde. In diesem Widerspruch sah auch Fragdenstaat.de das öffentliche Interesse an dem Dokument und weigert sich weiterhin, den Zugang dazu zu sperren.

Innenminister Thomas de Maizière (CDU) als Behördenchef versucht also, mittels des Urheberrechts die Transparenz der Gesetzgebung auszuhebeln und damit elementare Rechte der Bürger mit Füßen zu treten. Damit wiederholt sich die Geschichte, denn schon Mitte 2013 zog er – damals noch als Verteidigungsminister – den Urheberrechtsjoker, um unliebsame Presse über den Afghanistaneinsatz zu unterdrücken (mehr hier).

Der Zirkelschluss, dass brisante interne Dokumente über den Arbeitsablauf in einem Ministerium ja gerade nicht für die Öffentlichkeit bestimmt und damit vom Urheberrecht geschützt seien, verkennt einmal mehr, dass in Bereichen, in denen die gewählten Volksvertreter wichtige Entscheidungen treffen, eine höchstmögliche Transparenz gegeben sein muss und die Öffentlichkeit gerade dort ein Interesse an Informationen hat. Je elementarer die Materie ist, die geregelt wird, desto eher haben die Bürger ein Recht auf Information.

 

http://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/2014/01/27/innenminister-de-maiziere-verheimlicht-dokumente-zur-fuenf-prozent-huerde/

Bundesinnenministerium – Zensurheberrecht

zensur-grund-gesetz

FragDenStaat.de veröffentlicht ein staatliches Dokument und das
Bundesinnenministerium mahnt uns wegen Urheberrechtsverletzung ab.

Nachdem ein Bürger auf FragDenStaat.de eine Aktenauskunft zur Prozenthürde bei der Europawahl
beantragt hat, stellte ihm das Innenministerium das Papier – eine Stellungsnahme – zur Verfügung.

Gleichzeitig untersagte das Ministerium jedoch unter Berufung auf das Urheberrecht
eine Veröffentlichung. Damit wird ein Recht, das zur Förderung von Künstlern und
Autoren geschaffen wurde, zum Instrument staatlicher Zensur umfunktioniert.

Die Open Knowledge Foundation Deutschland, die FragDenStaat.de betreibt,
hat sich deshalb entschlossen, die Abmahnung zurückzuweisen und das Dokument
weiterhin öffentlich bereitzustellen.

Weitere Informationen findet Ihr hier : fragdenstaat.de

Alles geheim! Bundesregierung beantwortet Fragenkatalog zu Geheimdiensten (nicht)

Die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen hat der Bundesregierung im September 47 weitere Fragen zur Zusammenarbeit deutscher Geheimdienste und Sicherheitsbehörden mit befreundeten Geheimdiensten und Sicherheitsbehörden zur Beantwortung als Ergänzung einer früheren Anfrage geschickt. Die Antworten sind jetzt eingetroffen (PDF). Im Vergleich zu früheren Antworten der Bundesregierung auf Fragen von Oppositionsfraktionen zum NSA-Skandal gibt es diesmal einen neuen traurigen Rekord: Von 47 Fragen wurden vier beantwortet, davon wurde bei einer Antwort auf eine frühere Antwort verwiesen. Der Rest ist geheim.

Das bei der Antwort wohl federführende Bundesinnenministerium erklärt in der Einleitung erstmal nochmal in den bekannten Geschichten und Buzzwörtern, wie wichtig die Überwachungsmaßnahmen und die Zusammenarbeit mit ausländischen Geheimdiensten sei, um gegen “terroristische Netzwerke” vorgehen zu können. Aller Austausch mit befreundeten Diensten sei selbstverständlich auf Basis existierender Gesetze erfolgt. Nachprüfen lässt sich das leider nicht so genau.

Nach “sorgfältiger Abwägung” ist die Bundesregierung zu “der Auffassung gelangt, dass die erbetenen Auskünfte einzeln und insbesondere in ihrer Zusammenschau geheimhaltungsbedürftig sind.” Gleichwohl sei die Bundesregierung “selbstverständlich bereit, das Informationsrecht des Parlaments unter Wahrung berechtigter Geheimhaltung zu befriedigen”. Informationen zu den Fragen wären mit dem VS-Grad “VS-Geheim” eingestuft in die Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages übermittelt worden.

Der grüne Bundestagsabgeordnete Konstantin von Notz kommentiert die Nicht-Antworten: Geheimdienste außer Kontrolle – Inlandsüberwachung durch BND wirft schwerwiegende Fragen auf.

Aus Parlamentssicht müssen wir deshalb einen Notruf an die Öffentlichkeit absetzen: Trotz öffentlicher Diskussionen über mutmaßlich rechtswidriges Verhalten der Dienste verweigert die Bundesregierung weiter pauschal Aufklärung und eine öffentliche Debatte. Wir halten dieses Vorgehen angesichts der Bedeutung für Rechtsstaat und Demokratie für schlicht skandalös und werden alle möglichen – auch rechtlichen – Schritte sehr gewissenhaft prüfen. Jetzt kommt die Bundesregierung nicht mehr umhin, alle Karten auf den Tisch zu legen. Sie muss erklären, wie sichergestellt wird, dass gesetzliche Vorgaben strikt eingehalten werden. In einem Rechtsstaat dürfen die Geheimdienste eben nicht außer Kontrolle sein.

 

https://netzpolitik.org/2013/alles-geheim-bundesregierung-beantwortet-fragenkatalog-zu-geheimdiensten-nicht/