Staatsanwälte und ihre Vertuschung und Verheimlichung eigener Machenschaften

Die Bestechung da oben, interessiert mich nicht, die Weisung des Vorgesetzten, stört mich nicht, die Einflussnahme von oben, irritiert mich nicht, der Ladendiebstahl ist strafbar – nicht ?

Die nachfolgenden Ausführungen basieren auf der Annahme der rechtlichen Situation vor dem Mauerfall bzw. dem Einigungsvertrag, in dem das Grundgesetz und ggf. das Gerichtsverfassungsgesetz noch Bestand hatte.

Die Antwort auf die Frage, wie unabhängig Staatsanwälte sind, ist recht einfach….

Gar nicht !

Dieser Umstand hat damit zu tun, dass die Abhängigkeit gesetzlich geregelt ist, da z.B. Korruption oder andere Straftatbestände, die von (hohen) Amts- und Würdenträgern in Politik und Verwaltung nicht strafrechtlich verfolgt werden sollen.

Ein probates Mittel also Korruption zu verheimlichen und zu vertuschen, ohne dass irgendetwas ans Licht kommt.

Stattdessen gibt man sich nach Außen hin rechts- und gesetzestreu und macht den Bürgern dieses Landes vor, dass sie in einem Rechtsstaat leben, in dem Recht und Gesetz angeblich wichtige Güter dieser angeblich freien Demokratie sind, die es gilt, mittels Rechtsprechung , Strafverfolgung und durch exekutives Handeln zu schützen.

Dank des Internets weiß man heute um diese Dinge etwas mehr, als es den korrupten Beamten und Politikern eigentlich lieb sein könnte.

Denn Sie wollen ja um alles in der Welt wiedergewählt bzw. in Amt und Würden bleiben.

So wird die angebliche Rechtsprechung bei ihren organisierten Prozessbetrug mittels Scheinurteile und Scheinbeschlüsse immer wieder aufs Neue entlarvt, so dass auch hier deutlich wird, dass eine Unabhängigkeit der angeblichen Rechtsprechung faktisch nicht besteht.

Dass darüber hinaus Beamte und Angestellte der Exekutive mittels Weisung eines Vorgesetzten an die Verwirklichung von Menschenrechten z.B. Artikel 7 Buchstabe b. UN Sozialpakt oder Artikel 6 EMRK (Scheinurteile u.a.) gehindert werden, ist kein Novum, sondern eine „nach oben hin“ abgekartete Sache, die von Organisationen, wie Transparency International teilnahmslos zur Kenntnis genommen wird, wobei TI über satte Spendengelder aus Bußgeldern finanziert wird.

Kein Zufall, dass Frau Edda Müller als Chefin von Transparency einmal Umweltminister in SH (meine ehem. Chefin) war, genauso wie es kein Zufall ist, dass der Chef vom Weißem Ring Uwe Döring auch Justizminister in SH war, wobei der Weisse Ring (außer im Schulbereich) Mobbingopfern kategorisch eine Abfuhr erteilt.

Warum unterscheidet der Weisse Ring zwischen Mobbingopfern aus dem Bereich der Schule einerseits und andererseits aus dem übrigen Bereich, wobei es im Unternehmen BRD mehr als 5 Millionen Opfer von Mobbing im nicht schulischen Bereich gibt ?

Fließen über solche Katalysatoren die Spendengelder besonders gut ?

Frau Müller schweigt.

Transparenz will Transparency Deutschland jedenfalls nicht walten lassen.

Ich hatte TI mehrfach angeschrieben, um in ihre Finanzierung durch Staatsgelder Einblick nehmen zu können.

Schweigen auf breiter Front !

Zurück zu den angeblichen Anwälten des Staates….

Die Weisungsabhängigkeit der Staatsanwälte ist (war) im Artikel 146 Gerichtsverfassungsgesetz geregelt.

Zitat:

Die Beamten der Staatsanwaltschaft haben den dienstlichen Anweisungen ihres Vorgesetzten nachzukommen. – Quelle.

Um als Dritter bzw. als Bürger solchen Weisungen nicht auf die Spur zu kommen, hat man im Strafgesetzbuch die Mitteilung von diesen Weisungen an Dritte bzw. an die Bürger in § 353 b. StGB unter Strafe gestellt, wobei diese Weisungen als Dienstgeheimnis eingestuft sind.

Es kommt also nicht von ungefähr, dass Deutschland sich nach wie vor weigert, die UN-Konvention gegen Korruption (UNCAC) zu ratifizieren, da die Staatsanwälte dann möglicherweise in einem anderen Licht zu sehen wären.

Erwähnenswert ist, dass Körperverletzung durch Mobbing im öffentlichen Dienst strafrechtlich auf Anweisung nicht verfolgt wird, da Mobbing ein probates Mittel ist, Beschäftigte, die aufgrund ihrer Aufgaben (z.B. Überwachungsaufgaben Umweltschutz) unbewusst in die Nähe von korrupten Dunstkreisen in den eigenen Landes- und/oder Bundesbetrieben geraten, fachgerecht auszusondern und zwar nach den Methoden der angeblich ehemaligen DDR.

Vorgehensweise zur psychischen Zersetzung gemäß STASI-Richtlinie 1/76

Besonders schwer betroffen sind Whistleblower.

Nachfolgend ein entsprechender Vortrag des Herrn Dr. Winfried Maier (Richter am OLG München), Augsburg anlässlich der 6. Speyerer Demokratietagung der Hochschule Speyer zum Thema „Korruption in Politik und Verwaltung“ am 24. und 25. Oktober 2002.

http://menschenrechtsverfahren.wordpress.com/2012/03/30/netzwerk-korruption-staatsanwalte-und-ihre-vertuschung-und-verheimlichung-eigener-machenschaften-oder-wie-unabhangig-sind-staatsanwalte/

Beatrix von Storch – Start der 2. Phase der Anti ESM Kampagne

Beatrix von Storch, Vorsitzende der Zivilen Koalition e.V.,
ruft zum Start der 2. Phase der Anti-ESM-Kampagne auf:

„Schluß mit Schuldenunion. Raus aus dem ESM. Zurück zu Demokratie“
Der ESM verletzt die wesentlichsten aller verfassungsmäßig garantierten
Rechte: unsere Souveränität und unser demokratisches Grundsystem.
Nicht einmal eine demokratische 2/3-Mehrheit in Bundestag und Bundesrat
hat aus guten und historisch bedingten Gründen das Recht, die Demokratie
abzuschaffen. Unsere Verfassung gilt – auch und gerade in der Krise.

Deshalb: Schluß mit der Schuldenunion.
Raus aus dem ESM. Zurück zur Demokratie!

Analyse: Der Staatsstreich kommt zum Stehen, Volksabstimmung über das Grundgesetz als letzte Option

Zum “kalten Putsch gegen das Grundgesetz” durch ESM und Fiskalpakt-Gesetze strategische Hintergründe, Chronologie, Analyse und Prognose.

 

Der Bericht: http://www.radio-utopie.de/2012/06/22/analyse-der-staatsstreich-kommt-zum-stehen-volksabstimmung-uber-das-grundgesetz-als-letzte-option/

Enteignungs-Steuer kommt

SPD-Länder machen Ernst mit Vermögensteuer. Politiker erträumen Mehreinnahmen von 11,5 Mrd. Euro. SPD-Chef Sigmar Gabriel hat die Vermögensteuer bereits als wichtiges Projekt einer rot-grünen Bundesregierung benannt.

 

Die SPD-regierten Länder wollen ab 2014 die Vermögensteuer wieder erheben. Dadurch sollen pro Jahr 11,5 Mrd. Euro zusätzlich in die Länderkassen fließen. Das ergibt sich aus dem Gesetzentwurf, den die Länder möglichst bald in den Bundesrat einbringen wollen. Der Entwurf liegt der FTD vor. Der Steuersatz soll ein Prozent betragen, der persönliche Freibetrag für natürliche Personen 2 Mio. Euro.

Den SPD-geführten Ländern ist bewusst, dass sie die Vermögensteuer nicht werden durchsetzen können, solange die schwarz-gelbe Koalition im Bund regiert. Sollten die Sozialdemokraten aber nach der Bundestagswahl im Herbst 2013 an der Regierung beteiligt sein, könnten sie die Wiederbelebung der Vermögensteuer zur Bedingung machen – wie die Reichensteuer zum Start der Großen Koalition 2005.

SPD-Chef Sigmar Gabriel hat die Vermögensteuer bereits als wichtiges Projekt einer rot-grünen Bundesregierung benannt. Die Vermögensteuer wird seit 1997 nicht mehr erhoben. Das Bundesverfassungsgericht hatte sie in einem Urteil von 1995 als grundgesetzwidrig eingestuft. Das lag aber an den damaligen Vorschriften zur Bewertung von Vermögen. Diese sind mittlerweile schon zur Erhebung der Erbschaftsteuer geändert worden. Grundsätzlich ist eine Vermögensteuer nicht verfassungswidrig.

In dem Gesetzentwurf heißt es im Begründungsteil, im internationalen Vergleich besteuere Deutschland Vermögen niedrig. Das Aufkommen sämtlicher vermögensbezogenen Steuern betrage nur 0,9 Prozent des Bruttoinlandsprodukts. Untersuchungen der Industrieländerorganisation OECD hätten ergeben, dass Steuern auf Vermögen, Erbschaften und Schenkungen kaum verzerrende Wirkungen auf die Wirtschaftsentwicklung hätten.

Nach den Plänen der SPD-regierten Länder soll der persönliche Freibetrag von 2Mio. Euro für Ehepaare verdoppelt werden, was üblich ist. Großzügig ist diese Regelung: Stirbt ein Ehepartner, profitiert die Witwe oder der Witwer noch zwei weitere Steuerjahre von dem Freibetrag des Verstorbenen.

Der Freibetrag von 2 Mio. Euro wird aber bis auf einen Sockelbetrag von 500000 Euro abgeschmolzen, wenn das Gesamtvermögen die Grenze von 2 Mio. Euro deutlich überschreitet. Der Vermögenswert, der über diese Grenze hinausgeht, wird zu 50 Prozent angerechnet, um den Freibetrag zu reduzieren. Bei einem Gesamtvermögen von 5 Mio. Euro würden 3 Mio. Euro die Grenze übersteigen. 50 Prozent davon sind 1,5 Mio. Euro, die von dem Freibetrag abgezogen würden. Übrig bliebe noch der Sockelbetrag von 500 000 Euro.

 

http://www.mmnews.de/index.php/wirtschaft/10113-enteignungs-steuer-kommt

Wahlen nach den Grundgesetz immer noch möglich?

Nehmen wir mal den Art. 144 Grundgesetz(GG): [Annahme des Grundgesetzes] (1) Dieses Grundgesetz bedarf der Annahme durch die Volksvertretungen in zwei Drittel der deutschen Ländern, in denen es zunächst gelten soll. (2) Soweit die Anwendung dieses Grundgesetzes in einem der in Artikel 23 aufgeführten Länder oder in einem Teil eines dieser Länder Beschränkungen unterliegt, hat das Land oder der Teil des Landes das Recht, gemäß Art. 38 Vertreter in den Bundestag und gemäß Art. 50 Vertreter in den Bundesrat zu entsenden.

So weit – So gut. Ist Ihnen etwas beim Lesen aufgefallen? NEIN?! Dann hier nochmal auszugsweise: “…in einem der in Art. 23 aufgeführten Länder…” Den Art. 23 GG gibt es nicht mehr, er wurde aufgehoben, obwohl das Grundgesetz niemals vom Volk, wie von den Alliierten gewünscht, ratifiziert worden ist!


Hier der erwähnte Art. 38: [Wahl] (1)Die Abgeordneten des Deutschen Budnestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes(??? wirklich des g a n z e n V o l k e s ???), an Aufträgen und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen. (2) Wahlberechtigt ist, wer das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat; wählbar ist, wer das Alter erreicht hat, mit dem die Volljährigkeit eintritt. (3) Das Nähere bestimmt ein Bundesgesetz.


Artikel 50: [Aufgaben] Durch den Bundesrat wirken die Länder bei der Gesetzgebung und Verwaltung des Bundes mit.


ergo: Da Art. 23 GG aufgehoben wurde, gibt es natürlich keinen definierten Geltungsbereich mehr(gemäß Abs. 2 des Art. 144). Folglich können diese “Länder”, die ja keinen Geltungsbereich eines Gesetzes haben, auch keine Vertreter in einen “Bundestag” entsenden und somit sind auch die Wahlen dieser Vertreter NULL und NICHTIG, oder?

http://wemepes.ch/wepe/wahlen-nach-den-grundgesetz-immer-noch-moglich

Bundesrat plädiert für härtere Strafen bei Haßdelikten

BERLIN. Der Bundesrat hat sich dafür ausgesprochen, sogenannte Haßdelikte ins Strafrecht aufzunehmen. Rassistische und fremdenfeindliche Tatmotive sollen strafverschärfend gewertet werden. „Dem erhöhten Unrechtsgehalt muß das Strafrecht deutlicher als bisher Rechnung tragen“, heißt es in der Begründung des Gesetzesentwurfs. Anders als bei sonstigen Verbrechen geschähen diese „nicht vor dem Hintergrund einer persönlichen Auseinandersetzung mit dem Opfer“, sondern aus „Menschenfeindlichkeit“.

Haßdelikte sind aus Sicht des Bundesrates zwar allgemein Gewalttaten, bei denen das Opfer aufgrund seiner politischen Einstellungen, Volks- oder Rassezugehörigkeit, sexuellen Neigung und dergleichen ausgesucht wurde. Als Beispiel für die konkrete Rechtspraxis erwähnt der Gesetzentwurf aber lediglich „rassistische und fremdenfeindliche Beweggründe“. Gegen diese wolle man mit der Strafgesetzänderung ein „ein deutliches Zeichen setzen“.

Rechtsexperten lehnen Gesinnungsstrafrecht ab

Der Bundesrat unter dem Vorsitz des Bayerischen Ministerpräsidenten Horst Seehofer (CSU) will mit dem Vorhaben die deutschen Gerichte „sensibilisieren“. Auch erhofft man sich, der künftigen Rechtsprechung „zugleich einen Anhaltspunkt zu geben, um den Begriff des Menschenverachtenden auszufüllen“. Rechtsexperten lehnen dagegen eine  solche Gesetzgebung allerdings als Gesinnungsstrafrecht ab. (FA)

http://www.jungefreiheit.de/Single-News-Display-mit-Komm.154+M570e8e5c3fb.0.html