Antrag bei Bundesverfassungsgericht : Ausschluss Krimineller Parteien von der Bundestagswahl

Es wird beantragt, dass die etablierten Parteien:

CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen von der Bundestagswahl 2017
wegen ihrer staatsfeindlichen und kriminellen Handlungen ausgeschlossen
werde, dann können sich auch die Journalisten auf andere Berichterstattung
vorbereiten und viele viele gehen wohl in den Knast

Das sogenannte Bundes“Verfassung“sgericht rettet mal wieder die Banken

20100517_Schaeuble_Euro_Rettung_AllergieDie Rechtsbeuger in Karlsruhe haben mal wieder ganze Arbeit geleistet.

Nachdem man sich vor knapp drei Jahren während der mündlichen Verhandlung
argumentativ noch ganz anders positioniert hat, ist die vulgäre Begründung
für den Meinungswechsel schon bemerkenswert.

Im Verbiegen des Rechts stellt Herr Voßkuhle alles in den Schatten, was wir
bislang an Willkürakten aus Karlsruhe gesehen haben. Der unbeschränkte Ankauf
vor kurzlaufenden Staatsschuldverschreibungen zum ausdrücklichen Zweck eines
„wirksamen financial backstop“ ist also Geldpolitik und keine demokratisch
nicht legitimierte monetäre Staatsfinanzierung!

Wenn es nicht so traurig wäre, müsste man über diesen unfaßbaren Unsinn lachen.

Die Bundesrepublik ist damit endgültig auf dem Weg in die völlige rechtliche
und wirtschaftliche Verwahrlosung. Aber die Justiz in Deutschland hat ja eine
schier riesengroße Tradition darin, der Propaganda und Ideologie der jeweiligen
Führung zu folgen und ihr in verbalakrobatisch unvorstellbarer Elastizität das
Recht so zu verbiegen, wie es am besten passt.

Dieses Mal ist der Vorsitzende Richter allerdings kein Nazi, sondern steht der
SPD nahe. Und dieses Mal werden sich gleich alle fünf im Bundestag vertretenen
Parteien mit großem Beifall für das Urteil bedanken.

Die größte Insolvenzverschleppung der Geschichte namens
Euro darf „im Namen des Volkes“ so lange weitergehen, bis
in Deutschland nichts mehr zum Plündern vorhanden ist.

Kampf gegen die GEZ : Urteilen Gerichte noch im Namen des Volkes ?

ARD_ZDF_so_GEZ_nicht_weiter_Banner_cut_transpIn seinem jüngsten Urteil gegen ARD-ZDF-Gebühren-Kläger stellt das
NRW-Oberverwaltungsgerichts die Tatsachen auf den Kopf, spricht von
der Verfassungsmäßigkeit des Beitragsservice. Bis jetzt hat noch kein
Gericht in Deutschland den Klägern Recht gegeben.

Wie unbefangen sind deutsche Gerichte?

Jedem normalen Menschen ist klar, dass der Rundfunkbeitrag als Zwang
und angeblich nicht als Steuer gegen alle möglichen Gesetze verstößt.

Schon allein die Datenweitergabe durch die Bürgerämter an die nichtrechtsfähige
Gemeinschaftseinrichtung Rundfunkbeitragsservice ist eine Verhöhnung der Bürger.

Dann die ununterschriebenen Schreiben, diese Gemeinschaftseinrichtung
absondert und jedem der eine Wohnung hat ungefragt zuschickt sind eine
weitere rechtswidrige Frechheit.

Und das diese nichtrechtsfähige Gemeinschaftseinrichtung dann noch
aufbrechen läßt, wenn ARD und ZDF sowie Deutschlandradio nicht bezahlt
werden, nennen nur Idioten „Lupenreine Demokratie.“

Der ARD-ZDF-Gebührenterror mit einhergehender Verletzung der Privatsphäre
durch politisch legitimierte Schnüffelei bei den Meldeämtern verstößt
gleich mehrfach gegen geltendes Recht. Doch Klagen scheint zwecklos.
Bisher hat noch kein einziges Gericht in Deutschland den Klägern Recht gegeben.

Die Richter übernehmen die Argumentation des „ARD-ZDF Beitragsservice“
wonach jeder, der eine Wohnung hat, auch die öffentlich-rechtlichen
Propaganda-Anstalten schaut. Ausschlaggebend sei die „Empfangsmöglichkeit“.

Deshalb müssen auch Firmen die Zwangsabgabe abdrücken, weil
man in Fabriken ja tatsächlich auch theoretisch TV glotzen kann.

Wie absurd eine solche Begründung ist, wissen die Richter sicherlich auch.
Doch kein Gericht hat dies bisher infrage gestellt. Sogar zwei Verfassungsgerichte
kommen zu dem Schluss, die ARD-ZDF-Zwangsgebühr sei rechtens.

Sind das noch Urteile im Namen des Volkes? Sicherlich nicht. Es mag
zwar sein, dass einzelne Richter der fragwürdigen Begründung der GEZ
folgen. Auffällig aber ist, dass bisher kein einziges Gericht den
Klägern auch nur ansatzweise Recht gegeben hat.

Diese Einseitigkeit der Urteile muss alarmieren. Denn bekanntlich urteilen
Richter in allen anderen Angelegenheit sehr unterschiedlich. Bisher gibt es
bei kaum einer Rechtsfrage durchgängig gleiche Urteile.

Beim ARD-ZDF Beitragsservice ist dies jedoch anders.

Hier kommt es sogar zu Massenabweisungen gleich mehrerer Kläger mit
unterschiedlichen Argumentationen, auf welche sich die Gerichte noch
nicht mal genötigt sehen, einzugehen.

Das Urteil lautet immer: Klage abgewiesen!

Den kompletten Artikel findet Ihr hier : mmnews.de

Die Islamisierung des Bundesverfassungsgerichts

Islam-DeutschlandEs ist soweit. Die Islamisierung Deutschlands hat die höchste Ebene erreicht.

Nach den Bundespräsidenten und der Bundeskanzlerin hat nun auch das
Bundesverfassungsgericht entscheiden: Der Islam gehört zu Deutschland,
oder besser: Deutschland gehört dem Islam.

Das durften wir heute im “Focus” lesen:

Das Bundesverfassungsgericht hält ein pauschales Kopftuchverbot bei Lehrkräften nach
einem Medienbericht für nicht mit der Religionsfreiheit vereinbar. Eine entsprechende
Grundsatzentscheidung werde an diesem Freitag veröffentlicht, berichtete die
Berliner„tageszeitung“ (taz) vom Freitag.

Durch eine Computerpanne des Gerichts sei der Kern des Beschlusses allerdings
schon am Donnerstag bekannt geworden und liege der „taz“ vor. Das Gericht
bestätigte lediglich, dass „aufgrund eines internen Versehens“ Teile der
Pressemitteilung zu den Verfassungsbeschwerden für kurze Zeit einsehbar waren.

Der Zeitung zufolge korrigiert das Gericht seine eigene Rechtsprechung aus dem
Jahr 2003. Im Fall der Stuttgarter Lehrerin Fereshta Ludin hatte Karlsruhe damals
entschieden, dass auch vorsorgliche Kopftuchverbote möglich sind – wenn es hierfür
eine gesetzliche Grundlage gibt. Viele Bundesländer schufen daraufhin entsprechende
Kopftuchverbote in ihren Schulgesetzen…

…Sollten etwa besorgte Eltern gegen eine erkennbar muslimische Lehrerin Proteste
organisieren, könnte darin eine konkrete Gefahr für den Schulfrieden gesehen werden,
die ein Kopftuchverbot im konkreten Fall doch erlaube. Im Zweifelsfall gerieten
muslimische Lehrerinnen in die paradoxe Situation, sich ausgerechnet dem Protest
islamfeindlicher Gruppen beugen zu müssen.

Laut „taz“ kippen die Richter eine weitere Klausel in dem Gesetz. Das Privileg für
die „Darstellung christlicher und abendländischer Bildungs- und Kulturwerte oder
Traditionen“ verstoße gegen das Grundgesetz, das Benachteiligungen aus religiösen
Gründen verbietet. Die Entscheidung sei nicht unumstritten gewesen, so die „taz“,
und mit 6 zu 2 Richterstimmen gefallen…

Herzlichen Glückwunsch, Mohammed!

Dazu noch einen Kurzkommentar von Hans-Thomas Tillschneider :

Die falsche Richtung!

Wie ich soeben entsetzt lesen mußte, hat das Bundesverfassungsgericht seine Entscheidung
aus dem Jahr 2003, die ein Kopftuchverbot im Schuldienst für grundsätzlich legitim erklärt,
mit einer aktuellen Entscheidung zum nordrhein-westfälischen Schulgesetz revidiert.

Nun soll ein Kopftuchverbot auf einmal eine unzulässige
Beinträchtigung der Religionsfreiheit darstellen.

Welch wundersame Wandlung des gesetzesauslegenden Zeitgeistes!

Außerdem wurde, um das Maß der Geschichts- und Kulturvergessenheit voll zu
machen, auch das Privileg für die “Darstellung christlicher und abendländischer
Bildungs- und Kulturwerte oder Traditionen” gekippt.

Na großartig! Wir erledigen unseren Traditionen mit höchstrichterlichem
Beschluß, als hätten Medien und Politik nicht schon das Ihre dazu getan.

Der Untergang des Abendlandes – mit Ansage!

Anstatt die extensive Auslegung der “Religionsfreiheit” endlich einzuschränken, um eine
sinnvolle Integrationspolitik zu ermöglichen, wird jede Form von Kulturvorbehalt gekippt.

Das einzig Gute daran: Der Fall zeigt, daß man die “Religionsfreiheit” so
und so auslegen kann, daß die Entwicklung also auch in die andere Richtung
gehen könnte, wenn die Politik nur wollte.

Quelle : Journalistenwatch

Deutsche Gerichte : Biegen, Beugen, Brechen

AVOCATWenn’s um’s Schwarzfahren geht, kennen deutsche Richter keine Gnade.

Wer 100 Millionen bietet, kann sich freikaufen.

Und gegen die GEZ gibts eh keine Chancen.

Wie korrupt ist die Justiz ?

Wieviel Recht bekommt man heute noch vor deutschen Gerichten ?

Ein Brief von Rolf Finkbeiner

Liebes Deutsches Gericht,

früher einmal dachte ich, wenn man jemandem vertrauen kann, dann Dir.

Wenn es irgendwo Gerechtigkeit gibt, dann durch Dich in diesem, unserem Land.
Vermutlich war das noch mein naiver Kinderglaube zu Schulzeiten, der mich zu
derlei Realitätsferne veranlasste, denn heute weiß ich es besser : Es gibt
keinerlei Recht, was Du nicht biegen und beugen könntest, bis es vollständig
gebrochen und zerbrochen ist.

Du trägst Deinen entscheidenden Beitrag zur Zerstörung unserer Gesellschaft bei
und das mit einer unfassbaren Dreistigkeit und unübertroffenen Arroganz. Um nur
einmal ein paar Themen zu nennen, in denen Du Dich stets besonders hervortust
und quasi vorhersagbare Urteile “im Namen des Volkes fällst”:

1.)
Deine Parteiname in Sachen Sorgerecht, wo Du fast immer
auf Seiten erpresserischer und verlogener Mütter stehst

2.)
Deine mutwillige Legalisierung staatlicher Kindesentführung,
wie etwa bei den Zwölf Stämmen in Bayern

3.)
Dein obligatorischer Ausländerbonus für alle
gewaltliebende und mordende Muslime

4.)
Deine Freundschaftsurteile für Politiker und Bänker

5.)
Deine Stärkung illegaler Gesetze, wie die
Zwangsabgabe für das “Demokratiefernsehen”

6.)
Dein Wegschauen beim Ausverkauf des Volksvermögens
durch irgendwelche Euro-Rettungspakete

7.)
Dein Nicken zur Aufhebung der letzten noch verbliebenen Souveränität
unseres Landes und dem Übertrag aller Macht an die EU

8.)
Deine harte Peitsche für den dummen Deutschen
bei lächerlichen Kleinstdelikten

Diese Liste ließe sich nahezu unendlich fortsetzen.

Doch das alles reicht Dir noch nicht. Jetzt sagst Du auch noch offen Ja zum Drogenkonsum.
Zu “Therapiezwecken” dürfen nun schwer kranke Patienten in eng begrenzten Einzelfällen
Cannabis anbauen und konsumieren, behauptest Du. Dazu haben Dich vermutlich die USA
inspiriert oder hast Du Dir das gar aus purem Eigennutzen zugestanden?

Auf der anderen Seite kann ich diesen Schritt aber auch verstehen, denn das, was uns
inzwischen von Seiten der Politik tagtäglich an Lügen und Irrsinn um die Ohren gehauen
wird, lässt sich nüchtern kaum mehr ertragen. Alkohol als Alltagsdroge ist zwar schon
lange legal, aber in Anbetracht des wachsenden Wahnsinns der Gesellschaft und insbesondere
deren vordersten Vorbilder und Wächter, zu denen Du ja ebenfalls gehörst, brauchen die
Menschen schlicht härteren Betäubungsstoff.

Daher wundert es kaum mehr jemanden, wenn nun auch die letzten Hemmungen
von Tugend und Moral beseitigt und Land und Leute endgültig der finalen
Zerstörung preisgegeben werden.

Mit Deiner politisch korrekten Grundeinstellung bist Du jedenfalls auf dem besten Wege,
die wenigen, noch verbliebenen Relikte unserer einstigen christlichen Kultur zu verraten.

Welche netten Überraschungen wirst Du uns denn in Zukunft noch bescheren ?

Viel ist ja nicht mehr übrig, selbst den gesunden Menschenverstand hast Du
zwischenzeitlich aufgehoben. Wie wäre es denn als nächstes mit ein bisschen
Antidiskriminierung, z.B. der Legalisierung von Pädophilie oder Zoophilie ?

Ist das denn fair, wie hier mit solchen Minderheiten noch immer umgegangen wird
und diese Menschen daran gehindert werden, ihre Triebe auszuleben? Also, weg mit
den Gesetzen, hebe die letzten Schranken auf, damit endlich die perverse Anarchie
herrschen kann in unserem Land.

Mit Recht und Gerechtigkeit stehst Du definitiv auf Kriegsfuß, das hast Du nunmehr
eindrücklich bewiesen. Wir sind daher gespannt, welchen Bereich Du Dir als nächstes
vornehmen wirst, um ihn – wie man heute so schön sagt – nachhaltig zu zertrümmern.

Jetzt wissen wir wenigstens, warum sich Deine
Schergen immer in schwarzen Henkerskutten kleiden.

Alle finsteren Gehilfen des Teufels machen das schließlich so.

Mit verbitterten Grüßen

Ein ernüchterter Bürger

Quelle : mmnews.de

Rechtsbeugung durch das Bundesverfassungsgericht

 

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Vielen ist es unverständlich, warum Fehlurteile, z.B im Bereich der zwangsweisen
pornografischen Indoktrination von Grundschulkindern und zu Meinungsäußerungen
über geschichtliche Vorgänge, von höheren Gerichten bestätigt werden und sogar
vor dem Bundesverfassungsgericht Bestand haben.

Manche Kritiker sprechen von „Rechtsbeugung“.

Rechtsbeugung ist nicht nur ein Rechtsfehler, sondern geschieht vorsätzlich.

Das Strafgesetzbuch stuft sie als „Verbrechen“ ein, das
von einem bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft wird.

Doch viele halten Deutschland für einen Rechtsstaat,
in dem kein Gericht das Recht beugen würde.

Doch wenn man Rechtsfehler idiotensicher nachweist, wenn selbst die
gelehrtesten Rechtsanwälte es nicht verhindern können, daß „Rechtsfehler“
von den höchsten Gerichten bestätigt werden und sogar vor dem Bundesverfassungs-
gericht Bestand haben, dann spricht das alles für vorsätzliche Rechtsbeugung.

Aber wie will man beweisen, daß die Richter in Wirklichkeit
nicht so dumm sind, wie sie den Eindruck erwecken ?

Doch es gibt einen „Rechtsfehler“ von Bundesverfassungsrichtern, der eine selbst
für juristische Laien absolut denknotwendige Binsenweisheit derart dreist ignoriert,
so daß der „Fehler“ durch keine auch noch so große Dummheit entschuldigt werden kann.

Mit eigenen Ohren habe ich gehört, wie ein Professor der
Rechtswissenschaft den Studienanfängern eingeschärft hat :

Ein- und dieselbe Tat kann nicht sowohl rechtmäßig als auch rechtswidrig sein.

Das wäre ein Selbstwiderspruch. Daraufhin fragte ich ihn: Wie kann das Grundrecht
der freien Berufswahl (Art. 12 GG) auch für Tötungsspezialisten für ungeborene
Kinder gelten (BVerfGE 98, 218, I), wenn sogar dieselbe Entscheidung (S. 297)
einräumt, daß die vorgeburtlichen Menschentötungen „rechtswidrig“ sind ?

Also: Wie kann jemand ein Grundrecht für irgendwelche rechtswidrige Taten haben ?

Die Antwort des Professors: „Kein Kommentar“. Wie hätte er auch antworten können?

Hätte er die von ihm selbst dargelegte Binsenweisheit, daß ein- und dieselbe
Tat nicht sowohl rechtmäßig als auch rechtswidrig sein kann, widerrufen sollen?

Hätte er sagen sollen, daß das fachliche Niveau von Bundesverfassungsrichtern unter
dem von Studienanfängern liegt? Oder hätte er gar von „Rechtsbeugung“ sprechen sollen ?

Besonders letztes gehört sich für einen Professor nicht, der ja Staatsbeamter ist.

Zum Sachverhalt :

Zwei Tötungsspezialisten für ungeborene Kinder legten Verfassungsbeschwerde
gegen ein bayrisches Gesetz ein, wonach sie nur maximal 25% ihrer Einnahmen
durch vorsätzliche Menschentötungen erzielen dürfen. Daraufhin entschieden
sieben Bundesverfassungsrichter in ihrem Urteil vom 27.10.1998 (BVerfGE 98,
218, I), daß das Grundrecht der freien Berufswahl (Art. 12 GG) auch für
Tötungsspezialisten für ungeborene Kinder gelte.

Da sie ein früheres Urteil (Entscheidung vom 25.2.1975, BVerfGE 39, 1) des anderen
Senats des Bundesverfassungsgerichtes nicht einfach ignorieren konnten, haben sie
eingeräumt (S. 297), daß die Tätigkeit der klagenden Berufskiller „rechtswidrig“ ist.

Die Problematik des Kindermordes soll nicht der Gegenstand dieses Textes sein.

Die Bundesverfassungsrichter hätten auch dann das Recht gebeugt, hätten
sie für irgendwelche andere rechtswidrige Taten ein Grundrecht zuerkannt.

An dieser Stelle soll es nicht um den Kindermord gehen und darum,
wie verabscheuungswürdig er ist, sondern nur um den Nachweis, daß
es das Verbrechen der Rechtsbeugung in Deutschland gibt, und das
sogarbeim Bundesverfassungsgericht.

Die Bundesverfassungsrichter Graßhof, Papier, Grimm, Kühling, Jaeger, Haas
und Hömig sind somit gemeingefährliche Verbrecher. Es ist zu wünschen, daß
ein Jurist oder am besten einer der namentlich genannten Bundesverfassungsrichter
in einer Antwort zu diesem Blog die juristische Frage beantwortet, wie es möglich
ist, daß jemand ein Grundrecht für rechtswidrige Taten haben kann.

Sollte es keine Antwort auf diese Frage geben, dann bleibt es unwiderlegt, daß
die Bundesverfassungsrichter Graßhof, Papier, Grimm, Kühling, Jaeger, Haas und
Hömig gemeingefährliche Verbrecher sind. Wie auch andere Verbrecher immer wieder
Verbrechen begehen, bis sie gestoppt werden, so beugen Bundesverfassungsrichter
immer wieder das Recht. Nur wem das bewußt ist, daß es Rechtsbeugung gibt, nur
der kann es nachvollziehen, wenn es auf Rechtsbeugung zurückgeführt wird, wenn
das Bundesverfassungsgericht zur Freude der Pädokriminellen bestätigt, daß es mit
den Freiheitsrechten des Grundgesetzes vereinbar sei, daß Grundschulkinder die
schulische Werbung für Sexualkontakte nicht ablehnen dürfen.

Ein vermeintliches Grundrecht für rechtswidrige Taten setzt ein Rechtsverständnis
voraus, das durch folgenden Slogan treffend beschrieben wird:

„Legal, illegal, scheißegal“.

Diese Rechtsauffassung verbindet die Bundesverfassungsrichter mit Hitler, Stalin,
der Mafia und allen anderen Verbrechern. Bei diesem Rechtsverständnis wird es
bedeutungslos, was im Grundgesetz oder in anderen Gesetzen steht, sondern der
politische Wille ist entscheidend. Das war bei Hitler so, das war bei Stalin so,
und auch heute ist in Deutschland Rechtsbeugung gang und gäbe. Weil dieser
Gedanke von vielen als absurd empfunden wird, deshalb mußte am Beispiel des
vermeintlichen Grundrechtes, andere Menschen rechtswidrig töten zu dürfen,
gezeigt werden, daß es auch heute in Deutschland Rechtsbeugung gibt.

Dieser zwingende Nachweis soll es dem Besucher von http://www.volksbetrug.net
ermöglichen, das nachzuvollziehen, was ich in Zukunft auf dieser
Internetseite über Rechtsbeugung noch schreiben möchte.

Danke an Johannes für diesen Artikel ! 😉

Die Macht der Politik in den Medien – Wieviel Einfluss hat die Politik wirklich ?

Wie groß ist der Einfluss der Politik auf die Massenmedien wirklich ?

Nikolaus Brender kann ein Lied davon singen. 10 Jahre lang leitete er
als Chefredakteur die Berichterstattung des Zweiten Deutschen Fernsehens (ZDF).

Doch seine Karriere fand ein jähes Ende, trotz großer Beliebtheit
bei den Zuschauern und der Unterstützung des ZDF Intendanten.

Der Grund :

Die von CDU/CSU dominierten Aufsichtsgremien des ZDF verlängerten seinen Vertrag
nicht, Brender musste gehen. Beim Medientreffpunkt Mitteldeutschland packte Brender
nun aus über den wahren Einfluss der Politik auf die Medien – und geriet prompt
mit dem CDU-Minister und Mitglied des ZDF-Fernsehrates Jürgen Gnauck aneinander.

Michael Winkler – Der „etwas andere“ Tageskommentar (nur heute ;-) )

Neuigkeiten

Bei dem Referendum der Republik Texas haben 98,3% der Wähler für den Austritt
aus den USA und 92,7% für den Beitritt zur Russischen Föderation gestimmt.

George Abrams Lynch,bisher Vorsitzender des Ku Klux Klan und künftiger Gouverneur,
hat das Ergebnis wie folgt kommentiert: „Wir sind nicht unbedingt Freunde der
Russen, aber deren Präsident ist wenigstens ein Weißer.“

Nach seiner deprimierenden Niederlage in den Kommunalwahlen ist Frankreichs Staatspräsident
Hollande zum Islam übergetreten. Nur unter dieser Bedingung akzeptierte Sultan Erdogan der
Großprächtige dessen künftige Mitgliedschaft in der AKP.

Hollands begründete seinen Schritt mit: „Vom Osmanischen Reich lernen, heißt siegen lernen.“
Da Frankreichs Sozialisten am Willen des Volkes vorbeiregieren, erhofft Hollande vom gemäßigten
konservativen Islamismus eine erfolgreiche Wende in die Zukunft. Sultan Erdogan kündigte bereits
an, acht Millionen Anatolier zu schicken, um den Wiederaufbau Frankreichs in die Wege zu leiten.

Dieser soll zunächst in der Provinz erfolgen, ausgehend
von den neuen islamischen Zentren in Tours und Poitiers.

In der Nähe der griechischen Stadt Laurion wurden umfangreiche Goldadern entdeckt. Sie
liegen etwa 200 Meter unterhalb der bereits in der Antike ausgebeuteten Silbervorkommen.
Der Bestand wird auf 20.000 Tonnen geschätzt, im Wert von etwa 600 Milliarden Euro.

Die griechische Regierung erwartet von Brüssel eine zinsfreie Anschubfinanzierung
der Förderung in Höhe von jeweils 30 Milliarden Euro für die Jahre 2014 bis 2017.

Die Rückzahlung soll dann, abzüglich der an Griechenland zu leistenden Reparationen für
die beiden Weltkriege, die jahrhundertelange türkische Besetzung und die Angriffe auf
Konstantinopel im Rahmen der Kreuzzüge, in der ab 2018 gültigen Golddrachme erfolgen.

Das Bundesverfassungsgericht hat die Einführung einer 25%-Schranke gefordert. Wahlergebnisse,
bei denen eine einzelne Partei mehr als ein Viertel der Wählerstimmen auf sich vereinigt,
gefährden langfristig die Demokratie und die Meinungsvielfalt.

Deshalb werden alle Stimmen, welche die 25%-Marke überschreiten, für ungültig
erklärt. Ausgenommen von dieser Regelung sind Stichwahlen auf kommunaler Ebene.

Diese Regelung erstreckt sich ausdrücklich auch auf die Direktmandate.
Überzählige Direktmandate werden an die nächstschwächere Partei weitergegeben
und nicht durch Überhangmandate ausgeglichen.

Gleichzeitig wird die bisherige 5%-Hürde durch eine 1%-Hürde ersetzt.

Quelle : Michael Winkler

Peter Gauweiler: „Immunität der ESM-Lenker ist ein Skandal“

ESM-Kläger Peter Gauweiler sieht in der Immunität der ESM-Organe einen Skandal: Sei sein ein vordemokratisches Privileg. Dank ihr könnten die ESM-Lenker ohne jede Sanktion Milliardenbeträge veruntreuen. Es gibt keinen Anspruch auf Schadenersatz. Karlsruhe hat sich mehr derart gravierenden Mängeln nicht befasst.

Peter Gauweiler wartet mit Gregor Gysi am Dienstag auf das Urteil der Verfassungsrichter. (Foto: dpa)

Peter Gauweiler wartet mit Gregor Gysi am Dienstag auf das Urteil der Verfassungsrichter. (Foto: dpa)

Die Verfassungsklagen gegen die Beteiligung Deutschlands am Euro-Rettungsschirm ESM sind gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht wies die mit rund 37.000 Beschwerdeführern größten Klagen seiner Geschichte am Dienstag ab (mehr hier). Zu den Beschwerdeführern gehörte neben dem CSU-Politiker Peter Gauweiler und mehreren Rechtsprofessoren auch der Verein „Mehr Demokratie“ um Ex-Justizministerin Herta Däubler-Gmelin. Den Verfassungsklagen hatten sich Tausende Bürger angeschlossen. Peter Gauweiler sagt zu dem Urteil:

„Wir bedauern, dass der Senat einer inhaltlichen Befassung der von uns beanstandeten Immunitätsregelung und der Target-Kredite aus verfahrensrechtlichen Gründen (Zulässigkeit) ausgewichen ist. Die lebenslange Immunität der Gouverneursrats- und Direktoriumsmitglieder ist ein Skandal. Aufgrund dieser vordemokratischen Privilegien können die ESM-Lenker ohne jede Sanktion Milliardenbeträge veruntreuen und können nicht einmal für Schadensersatz in Anspruch genommen werden. Die unbegrenzten Überziehungskredite im Rahmen des Target-Systems, die die Problemstaaten in Anspruch nehmen können, führen dazu, dass wir zum Gefangenen des Eurosystems werden. Wenn sich Hunderte von Milliarden Forderungen in der Bundesbankbilanz anhäufen, die im Falle der Insolvenz eines Problemstaates und seines Ausscheidens aus der Eurozone großenteils uneinbringlich sind, kann der Bundestag über die Gewährung von Finanzhilfen nicht mehr frei entscheiden (…)

Bereits in seiner Eilentscheidung vom 12. September 2012 auf unseren Antrag auf einstweilige Anordnung hatte das Bundesverfassungsgericht eine sofortige Nachbesserung des Vertrages durchgesetzt. Durch völkerrechtliche Erklärungen musste die Bundesregierung sicherstellen, dass der Vertrag in zwei wichtigen Punkten nur so ausgelegt und anwendet werden darf, wie das Bundesverfassungsgericht ihn einschränkend interpretiert hat: Die maximale Haftungssumme Deutschlands wurde auf 190 Mrd. Euro begrenzt (nach einer anderen Auslegungsmöglichkeit hätte es ein Mehrfaches sein können). Und Artikel 34, 32 und 35 des ESM-Vertrages (Schweigepflicht der Mitglieder der ESM-Organe und Unverletzlichkeit der Unterlagen des ESM) müssen so ausgelegt werden, dass die Information der nationalen Parlamente durch ihre Regierungsvertreter dadurch nicht ausgeschlossen wird.“

Mit dem Urteil vom Dienstag sind noch nicht alle den ESM betreffenden Rechtsfragen entschieden. Eine von Gauweiler eingereichte Organklage ist vom Bundesverfassungsgericht aus dem nun beendeten Verfahren herausgelöst worden. Über sie wird zu einem späteren Zeitpunkt entschieden. In diesem Verfahren beklagt Gauweiler, dass die Bundesregierung ihm wichtige Informationen über die Entstehung des ESM-Vertrages vorenthalten habe und weiterhin vorenthalte. So verletze sie seine Rechte als Bundestagsabgeordneter.

http://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/2014/03/18/peter-gauweiler-immunitaet-der-esm-lenker-ist-ein-skandal/

Karlsruhe segnet Euro-Rettungsschirm ab

Das Bundesverfassungsgericht hält den dauerhaften Euro-Rettungsschirm ESM für verfassungsgemäß Foto: picture alliance/dpaDas Bundesverfassungsgericht hält den dauerhaften Euro-Rettungsschirm ESM für verfassungsgemäß Foto: picture alliance/dpa

KARLSRUHE. Das Bundesverfassungsgericht hat die Klagen gegen den permanenten Euro-Rettungsschirm ESM verworfen. Die Haushaltsautonomie des Bundestags sei trotz der milliardenschweren Verpflichtungen Deutschlands durch die Euro-Rettungsmaßnahmen nicht beeinträchtigt, argumentierten die Richter am Dienstag.

Geklagt hatten unter anderem der CSU-Bundestagsabgeordnete Peter Gauweiler, die Professoren Karl Albrecht Schachtschneide, Wilhelm Nölling, Wilhelm Hankel und Bruno Bandulet, die Linksfraktion im Bundestag sowie das von Ex-Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) unterstützte Bündnis „Europa braucht mehr Demokratie“.

Auch Fiskalpakt ist verfassungsgemäß

Sie hatten argumentiert, mit der Beteiligung Deutschlands am ESM werde das grundgesetzlich verankerte Budgetrecht des Bundestags untergraben. Dies wies das Bundesverfassungsgericht zurück. Der ESM sowie der Europäische Fiskalpakt seien verfassungsgemäß.

Bereits im September 2012 hatten die Karlsruher Richter den ESM in einer Eilentscheidung als prinzipiell mit dem Grundgesetz für vereinbar beurteilt. Allerdings setzten sie gewisse Auflagen. So dürfe die deutsche Haftungsobergrenze von 190 Milliarden Euro nur mit der Zustimmung des Bundestags erhöht werden.

 

http://jungefreiheit.de/politik/deutschland/2014/karlsruhe-segnet-euro-rettungsschirm-ab/

 

BRD Gerichte