Bundesverfassungsgericht: Morgen steht die Zukunft der EU vor Gericht

Justizia

Zunächst meinen herzlichen Dank an Peter, ohne den auch mir sehr wahrscheinlich diese Meldung durch die Finger geflutscht wäre. Während die Medien sich an einem verlorenen Flugzeug und der Krim abrackern wie das Eichhorn an der Kokusnuss, steht ab morgen die Zukunft ganz Europas in Karlsruhe zur Verhandlung. Das Bundesverfassungsgericht verkündet Grundsatzentscheidungen die den Fortbestand der EU, der EZB und des Euros betreffen.

Entweder schwingt sich morgen das Bundesverfassungsgericht auf sich als neue Gesetzgebungsebene zu installieren, das Mandat mit Füßen zu treten und Rechtsbruch zu betreiben, oder in Europa bricht die Hölle los. Nun gut, vielleicht wählt man auch die dritte Variante und verschiebt aus fadenscheinigen Gründen zunächst die eigene Kompetenz nach Luxemburg um noch etwas Zeit zu gewinnen.

Eigentlich stehen morgen alle Instrumente vor Gericht, mit denen der Euro “gerettet” (eigentlich nur palliativ begleitet) wurde. Der ESM, die Outright Monetary Transactions, der Fiskalpakt, eben alles was an Rechtsbrüchen durchgeführt wurde.

Egal ob man bei Reuters, dem Spiegel, der Welt, der FAZ oder wo auch immer schaut, kein Ton zu Karlsruhe und dem morgigen Tag. Kollektives Versagen, oder doch eher eine Nachrichtensperre?

Nun der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichtes hat schon eine harte Fußnote nach Karlsruhe gesendet, der aktuelle Präsident Voßkuhle ist auf sehr dünnem Eis unterwegs. Sollte morgen eine Erklärung folgen wie ich sie erwarte, werde ich mir überlegen eine Sammelklage gegen die beteiligten Richter einzureichen. In der Welt heißt es zu Voßkuhle am 11.03 :

Bundesverfassungsgericht: Andreas Voßkuhle – der Richter Allmächtig? Politische Schelte ist Verfassungsgerichtspräsident Andreas Voßkuhle gewohnt. Doch nun werfen ihm namhafte Kollegen vor, er überschreite Kompetenzen. Schwingt sich Karlsruhe zum Nebengesetzgeber auf? […] “Das hohe Ansehen des Bundesverfassungsgerichts beruht darauf, dass es in aller Regel überzeugende Entscheidungen getroffen hat, die von juristischem Kenntnisreichtum ebenso wie von kluger Einschätzung und Zurückhaltung geprägt waren”, sagt Hans-Jürgen Papier, der zwölf Jahre Mitglied des Gerichts war und es acht Jahre als Präsident geleitet hat. […] Weder juristisch fundiert noch klug

Papier geht davon aus, das heißt: Er ist keineswegs sicher. Tatsächlich macht er sich Sorgen um den bislang tadellosen Ruf des Gerichts. Denn in der jüngsten Vergangenheit hat Karlsruhe Urteile gesprochen, die der emeritierte Professor weder für juristisch fundiert noch für klug und zurückhaltend hält.[1]

Als es um die Entscheidung zu den Eilanträgen wegen des ESM und Co. ging, hatte Voßkuhle bereits den juristischen Boden verlassen. Als er erklärte “….andererseits sind die politischen und wirtschaftlichen Folgen……”. Er selbst weist noch auf die unverbrüchlichkeit von Artikel 79 Abs. 3 hin, welche auch vor dem verfassungsgebenden Gesetzgeber geschützt ist.

Hier die wesentlichen Drucksachen: Urteilsverkündung im Hauptsacheverfahren ESM am 18. März 2014:

Hauptsacheverfahren ESM/EZB: Urteilsverkündung sowie Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union

Während in Karlsruhe vermutlich der nächste Staatsstreich vollzogen wird, tritt erstmals die große Koalition geschlossen für Euro-Bonds ein. Die Bürger werden verraten und verkauft, mit Hochgeschwindigkeit.

Sollte Karlsruhe entgegen meiner Vermutung jedoch Recht sprechen, bricht morgen in Europa die Hölle aus. Da ich einige Rechtsanwälte unter den Lesern habe, wäre ergänzendes wirklich toll. Es ist sehr schwierig hier die Drucksachen auf die Schnelle zu analysieren.

 

http://www.iknews.de/2014/03/17/bundesverfassungsgericht-morgen-steht-europas-zukunft-vor-gericht/

Karlsruhe kippt Drei-Prozent-Hürde bei EU-Wahl

Die Drei-Prozent-Hürde bei der Europawahl in Deutschland ist verfassungswidrig. Das hat das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch in Karlsruhe entschieden. Für die EU-Wahl im Mai wird in Deutschland voraussichtlich gar keine Sperrklausel gelten.

Das Verfassungsgericht in Karlsruhe hat die Drei-Prozent-Hürde zur EU-Wahl gekippt. (Foto: dpa)

Das Verfassungsgericht in Karlsruhe hat die Drei-Prozent-Hürde zur EU-Wahl gekippt. (Foto: dpa)

Die Drei-Prozent-Hürde bei der Europawahl in Deutschland ist verfassungswidrig. Das hat das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch in Karlsruhe entschieden. Die Chancen kleiner Parteien bei der kommenden Europawahl haben sich in Deutschland mit einem Schlag drastisch erhöht.

Diese Sperrklausel war im Oktober 2013 eingeführt worden, nachdem das Bundesverfassungsgericht im November 2011 die damals geltende Fünf-Prozent-Hürde für nichtig erklärt hatte.

Mit der leicht abgesenkten Schwelle sollten nur jene Parteien ins EU-Parlament einziehen können, die mindestens drei Prozent der Wählerstimmen erreichen. Doch aus Sicht der Karlsruher Richter verstößt auch die Drei-Prozent-Hürde „unter den gegenwärtigen rechtlichen und tatsächlichen Verhältnissen“ gegen die Grundsätze der Chancengleichheit der politischen Parteien und der Wahlrechtsgleichheit. Das Prinzip der Wahlrechtsgleichheit besagt, dass grundsätzlich jeder Wähler mit seiner Stimme den gleichen Einfluss auf die Zusammensetzung des Parlaments haben muss.

Bei der nächsten Europawahl am 25. Mai 2014 wird in Deutschland damit – anders als in den meisten anderen EU-Ländern – voraussichtlich gar keine Sperrklausel gelten. Gegen die Drei-Prozent-Hürde hatten zahlreiche kleine Gruppierungen vor dem Verfassungsgericht geklagt, darunter die Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP), die Freien Wähler, die Piratenpartei und die NPD. Das Urteil fiel knapp mit 5 zu 3 Richterstimmen.

 

 

http://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/2014/02/26/karlsruhe-kippt-3-prozent-huerde-bei-eu-wahl/

Wahl des Bundespräsidenten noch nie überprüft – Juristischer Frischling entdeckt fundamentale Rechtslücken

München/Karlsruhe, 12. Februar 2014 (ADN). Die Bundesversammlung gerät ins Visier der Verfassungsrichter in Karlsruhe. Über Hintergründe berichtete die “Süddeutsche Zeitung” am Mittwoch. Die Hüter des Grundgesetzes sind nicht selbst auf die Idee gekommen, dieses Gremium und seine Tätigkeit unter die juristische Lupe zu legen, sondern den Anstoß hat eine rechtsextreme Partei gegeben. Die Nationaldemokratische Partei (NPD) nimmt das nur für die Wahl eines Bundespräsidenten zuständige mehr als 1.000 Personen zählende Völkchen aufs Korn und stellt ihren Wahlmodus in Frage. Er sei verfassungswidrig. Zur allgemeinen Überraschung stellt selbst Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle fest, dass es sich bei diesem Thema um “einen weißen Fleck auf der verfassungsrechtlichen Landkarte” handelt.  Seit den fast 65 Jahren der Bundesrepublik Deutschland (BRD) ist es ihren geistigen Eliten – darunter Tausende hochqualifizierte Juristen – entgangen, dass es keinen Wahlprüfungsausschuss für das Agieren der Bundesversammlung gibt. Erst ein frisch examinierter Absolvent der Jurisprudenz, den die NPD in Dienst gestellt hat, bringt diesen Stein ins Rollen und müsste damit eigentlich eine konstitutionelle Lawine auslösen. Allerdings tritt dem Bericht zufolge der Präsident des Bundesverfassungsgerichts (BVG) präventiv entgegen. Eine richterliche Kontrolle könne zwar grundsätzlich erlaubt sein, dürfte sich jedoch nur auf “evidente Verfahrensverstöße” beschränken.

Unter der Oberfläche schlummernde Mängel sollen also unbeachtet bleiben. Die Karlsruher Richter nehmen damit das Risiko in Kauf, dass juristische Pestbeulen unverhofft aufplatzen können. Dass dieser Sprengstoff gerade juristische Grundfesten der bundesdeutschen Verwaltungsgemeinschaft erschüttern könnte, wirkt beängstigend. Allerdings ist eine unitäre Explosionsgefahr und der einem zusammenstürzenden Kartenhaus vergleichbare Vorgang nicht zu befürchten, denn der ehrgeizige NPD-Jurist setzt offenbar auf eine allmähliche Zermürbungsstrategie. Weitere rechtliche Tretminen sind in Sichtweite: Auf Betreiben des rechten Advokaten verhandelt der Zweite BVG-Senat in zwei Wochen über den Wahrheitsgehalt einer Äußerung von Bundespräsident Joachim Gauck. Er soll dazu aufgefordert haben, “auf die Straße zu gehen und den Spinnern ihre Grenzen aufzuweisen.” Zu erwarten ist ein weiteres Verfahren, in dem es um die stornierte Auszahlung von 300.000 Euro an die NPD durch den Bundestagspräsidenten geht. Das setzt die Gewährung von Prozesskostenhilfe (PKH) an die Partei voraus, die derzeit finanziell mehr als klamm ist.  ++ (dk/mgn/12.02.14 – 043)

 

http://adn1946.wordpress.com/2014/02/13/wahl-des-bundesprasidenten-noch-nie-uberpruft-juristischer-frischling-entdeckt-fundamentale-rechtslucken/

EZB-Betrug: BVerfG kneift – EUliten kaufen Zeit

Das Bundesverfassungsgericht hat den umstrittenen Beschluss der Europäischen Zentralbank (EZB) über den unbegrenzten Ankauf von Staatsanleihen dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg zur Prüfung vorgelegt.

 

Das Bundesverfassungsgericht hat den umstrittenen Beschluss der Europäischen Zentralbank (EZB) über den unbegrenzten Ankauf von Staatsanleihen dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg zur Prüfung vorgelegt. Es gehe insbesondere darum, ob der so genannte OMT-Beschluss „mit dem Primärrecht der Europäischen Union vereinbar“ sei, teilte das Gericht am Freitag mit. „Die Verfahrensgegenstände, die sich auf den OMT-Beschluss des Rates der Europäischen Zentralbank vom 6. September 2012 beziehen, hat der Senat abgetrennt, diese Verfahren ausgesetzt und dem Gerichtshof der Europäischen Union mehrere Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt.“ Es ist das erste Mal in der Geschichte des Bundesverfassungsgerichts, dass die Richter aus Karlsruhe eine Rechtsfrage dem EuGH zur Prüfung vorlegen.

 

Peter Boehinger:

Was zu beweisen war – EUliten kaufen Zeit: „Karlsruhe lässt EZB-Anleihekäufe vom EuGH prüfen“

Eilkommentar aus gegebenem Anlass: Auf diese Meldung warten Leser dieses Blogs seit fast drei Jahren. Es war alles vorhersehbar. Für diese Arbeitsverweigerung, garniert mit ein wenig EZB-kritischer Rhetorik des BVerfG ohne jede Konsequenz brauchten Voßkuhle und Co nun fast drei Jahre!! Der EuGH wird die EZB-Anleihenkäufe dann durchwinken. Vermutlich ca. 2017…

Und „ganz nebenbei“ schreibt der EuGH hier noch Rechtsgeschichte, denn es ist das erste Mal überhaupt, dass sich das BVerfG selbst kastriert und einen Fall (noch dazu einen Billionen-schweren!) an den EuGH verweist. Und damit natürlich ein weiteres Stück nationaler Souveränität aufgibt – das Monopol auf letztinstanzlich nationale Rechtssprechung.

Andererseits ist das alles perfide „logisch“ aus Sicht der EUliten – denn alles andere als entweder ein Durchwinken der EZB-Anleihenkäufe oder eben nun eine Verzögerung der Entscheidung um viele Jahre hätte an den Börsen binnen Sekunden den Exitus des seit 2010 „permanent rettungsbedürftigen EUR“ bedeutet! Und binnen Minuten dann das Ende der EU!

 

 

http://www.mmnews.de/index.php/wirtschaft/16928-ezb-betrug-bverfg-kneift

Bundesverfassungsgericht verneint ein Grundrecht des Volkes auf Kontrolle der Regierung durch den Deutschen Bundestag

http://grundrechteforum.de/227996

Bundeswahlleiter: Es wird keine Wahlanfechtung geben

Der Bundeswahlleiter sagt, dass der Behörde keine irregulären Vorfälle bei der Bundestagswahl bekannt seien. Dem Wahlleiter liege nichts vor, was eine Wahlanfechtung rechtfertigen würde. Die Berichte über Unstimmigkeiten bei der Bundestagswahl mehren sich trotzdem – haben aber offenkundig Berlin noch nicht erreicht.

 

Das war's: Alles rechtens bei der Wahl, sagt die Behörde von Bundeswahlleiter Roderich Egeler. Höchstens ein paar Flashmobs, kein Grund zur Aufregung. (Foto: dpa)

Das war’s: Alles rechtens bei der Wahl, sagt die Behörde von Bundeswahlleiter Roderich Egeler. Höchstens ein paar Flashmobs, kein Grund zur Aufregung. (Foto: dpa)

Deutsche Wirtschafts Nachrichten: Sind Ihnen im Zuge der Bundestagswahl Fälle von Unstimmigkeiten oder Wahlfälschung bekannt?

Pressesprecher Klaus Lötzsch: Uns ist nicht bekannt, dass etwas Relevantes vorgefallen wäre.

Deutsche Wirtschafts Nachrichten: In Hamburg spricht die CDU-Bürgerschafts-Fraktion von massiven Ungereimtheiten. Von 100.000 verschwundenen Brief-Stimmen ist hier die Rede. Von den über 300.000 beantragten Wahlscheinen für die Briefwahl sind nur etwas unter 200.000 bei der Auszählung berücksichtigt worden.

Klaus Lötzsch: Bei uns ist der Fall nicht bekannt.

Deutsche Wirtschafts Nachrichten: Aber ist es nicht merkwürdig, dass die Leute Wahlscheine für die Briefwahl beantragen und dann diese scheinbar einfach nicht abschicken?

Bei den Wahlen am Sonntag sind viele Unstimmigkeiten aufgetreten. Zwar können diese bemängelt werden, aber für eine Wahlanfechtung werden sie wohl nicht reichen. (Foto: dpa)

Bei den Wahlen am Sonntag sind viele Unstimmigkeiten aufgetreten. Zwar können diese bemängelt werden, aber für eine Wahlanfechtung werden sie wohl nicht reichen. (Foto: dpa)

Klaus Lötzsch: Ich kann mir nicht vorstellen, dass in dieser Größenordnung Leute, die eine Briefwahl beantragt haben, nicht gewählt haben. Das würde mich sehr überraschen. Ich kann mir das überhaupt nicht vorstellen. Es kann zwar sein, dass einige sich doch kurzfristig entschieden haben, mit ihrem Wahlschein doch ins Wahllokal zu gehen, aber sicher nicht so viele.

Deutsche Wirtschafts Nachrichten: Ein Bochumer Wahllokal hat zunächst 71 Prozent der Zweitstimmen für ungültig erklärt, später 1,89 Prozent. 

Klaus Lötzsch: Der Fall in Bochum ist mir nicht bekannt.

Deutsche Wirtschafts Nachrichten: Wie beurteilen Sie es, dass 71 Prozent der Zweitstimmen zunächst für ungültig erklärt wurden?

Klaus Lötzsch: Das wäre ungewöhnlich hoch. Aber möglich ist alles, unmöglich ist es nicht. Schließlich wird die Ungültigkeit von dem Wahlvorstand vor Ort festgestellt. Vieles kann passieren. Ich weiß ja nicht, wo das Wahllokal ist, aber es könnte ja auch bei einem Studentenwohnheim gewesen sein und die Studenten haben vielleicht einen Flashmob gemacht.

Deutsche Wirtschafts Nachrichten: Wann sind denn Stimmen ungültig?

Klaus Lötzsch: Wenn der Wählerwille nicht eindeutig erkennbar ist: Zwei Kreuze zum Beispiel oder wenn der Wahlzettel leer ist. Es kann auch sein, dass ein Kreuz durchgestrichen und ein anderes angekreuzt wurde, es aber nicht genau erkennbar ist, wo der Wähler tatsächlich sein Kreuz machen wollte. Und theoretisch kann ein Wahlzettel auch ungültig sein, wenn man ein Kreuz macht und etwas auf den Zettel schreibt.

Deutsche Wirtschafts Nachrichten: Angenommen, ich mach ein eindeutiges Kreuz und schreib daneben noch irgendwas hin. Dann könnte die Stimme ungültig sein, obwohl klar ist, wen ich wähle.

Klaus Lötzsch: Ja, die Wahlordnung sagt explizit, dass jegliche schriftliche Bemerkungen nicht zulässig sind.

Deutsche Wirtschafts Nachrichten: Also sind Ihrer Meinung nach die aufgezählten Fälle nicht ungewöhnlich?

Klaus Lötzsch: Bei einer Wahl mit über 64 Millionen Wählern gibt es immer irgendwo kleinere, manchmal vielleicht auch größere Pannen. Es wird sicher einzelne Fälle geben. Uns ist nichts Gravierendes zu Ohren gekommen. Also nichts, was eine Wahlanfechtung rechtfertigen würde.

Deutsche Wirtschafts Nachrichten: Was würde denn eine Wahlanfechtung rechtfertigen?

Klaus Lötzsch: Es steht jedem jederzeit frei, eine Wahl anzufechten, das Bundesverfassungsgericht entscheidet dann darüber. Aber es muss ein solcher Verstoß sein, dass das Wahlergebnis maßgeblich beeinflusst wird, also mandatsrelevant.

 

 

http://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/2013/09/24/bundeswahlleiter-es-wird-keine-wahlanfechtung-geben/

Finanzgericht erklärt Soli für verfassungswidrig

Der Solidaritätszuschlag verstößt nach Ansicht des niedersächsischen Finanzgerichts gegen das Grundgesetz. Somit könnte sich bald das Bundesverfassungsgericht mit der Sonderabgabe beschäftigen.

 

http://www.welt.de/politik/deutschland/article119257750/Finanzgericht-erklaert-Soli-fuer-verfassungswidrig.html

Der BRD-Schwindel im Überblick

Merkel, Schäuble, Gabriel, Bundesverfassungsgericht, Nigel Farage
und weitere sprechen es aus wie es um unser Land steht.

Es kann keiner mehr sagen, Sie hätten es uns nicht gesagt.

Sie sprechen es ganz klar aus!

Es schleicht sich in unser Bewusstsein ein, damit später beim großen Knall
niemand sagen kann: „Ich habe das nicht gewusst, warum habt Ihr nichts gesagt?“

Verfassungsgericht könnte Merkel zum Euro-Austritt zwingen

Knapp zwei Wochen vor dem endgültigen Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum ESM-Vertrag kommt eine Bombe:

“Wenn die Europäische Zentralbank (EZB) das Verbot der Staatsfinanzierung verletzt,
muss das Bundesverfassungsgericht im äußersten Fall Bundesregierung und Bundestag zum
Austritt aus der Währungsunion verpflichten.

Zu diesem Schluss kommt der ehemalige Bundesverfassungsrichter und Europarechtler Udo Di Fabio in
einem Gutachten, das der F.A.Z. vorliegt,” berichtet die FAZ in ihrer heutigen Ausgabe.

Jahrelang haben Juristen darüber gerätselt, ob ein Euro-Austritt möglich ist. Und jetzt kommt Di Fabio
und sagt, der Austritt könnte nicht nur möglich, sondern sogar zwingend sei, wenn die EZB so weiter macht!

Ist das die Weisheit eines Ehemaligen, der sich endlich traut?

Oder spricht aus Di Fabios Mund der klügere Teil der deutschen Eliten?

In jedem Fall darf man auf die Entscheidung Karlsruhes zum ESM am 11./12. Juni gespannt sein.

Quelle : www.compact-magazin.com

GEZ Rundfunkabgabe: Verfassungsrichter winkt Gesetz seines Bruders durch

Es ist wie mit dem Hasen und dem Igel: Kaum rennt der Bürger mit hängender Zunge zu einem Gericht, um sein Recht zu bekommen, sitzt da schon wieder der Igel und schmettert die Klage ab. Oder zumindest der Bruder des Igels. So geschehen im Fall einer Klage gegen den neuen »Rundfunkbeitrag« vor dem Bundesverfassungsgericht. Mit am Richtertisch saß Verfassungsrichter Ferdinand Kirchhof, Bruder von Paul Kirchhof, dem Vater der neuen Rundfunksteuer. Vetternwirtschaft beim Verfassungsgericht?

http://info.kopp-verlag.de/hintergruende/deutschland/gerhard-wisnewski/rundfunkabgabe-verfassungsrichter-winkt-gesetz-seines-bruders-durch.html;jsessionid=793DB605E183DCDC1B1422E64C884F57