Offener Brief an den „Bundespräsidenten“ zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts – Wahlgesetz

Der runde Tisch Berlin und Deutschland als Ganzes

 

 

Offener Brief an den „Bundespräsidenten“ der NGO BRD

 

Herr Gauck,

 

als Bundespräsident nehme ich Sie hiermit in die Pflicht und fordere eine klare Reaktion auf die Entscheidung 2 BvF 3/11, 2 BvR 2670/11, 2 BvE 9/11, des Bundesverfassungsgerichts vom 25.07.2012. Mit dieser Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht zum wiederholten Mal festgestellt, daß die Bundeswahlgesetzgebung nicht mit dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, das heute fälschlich und zum Zweck der Täuschung als „politische Verfassung“ propagiert wird, im Einklang und somit nichtig ist.

 

Leider hat das Bundesverfassungsgericht nicht konsequent zu den Folgen Bezug genommen, sondern hat im Gegenteil auf falsche Schwerpunkte orientiert und somit vom Wesentlichen abgelenkt. Diesem Mangel will ich in diesem Schreiben abhelfen und Klartext schreiben.

 

Unabhängig von ideologischen oder emotionalen Verzerrungen gibt es ganz klare faktische Folgen, und um diese soll es hier gehen. Eine Regierung, die durch ein ungültiges Gesetz gewählt wurde, ist unzweifelhaft nicht rechtmäßig im Amt oder besser:

im Dienst. Mit der o. g. Entscheidung ist jegliche Legitimation nicht nur der aktuellen Regierung, sondern aller unter diesen nichtigen Gesetzen zustandegekommenen Regierungen unheilbar weggefallen! Damit ist keine legale Handlung mehr möglich!!!

Wie unter diesen Umständen eine solche nicht-legale „Regierung“ gesetzliche Mängel beheben soll, wie es das Bundesverfassungsgericht fordert, ist nicht einfach nur ein Rätsel, sondern stellt eine Unmöglichkeit dar, was sich zwingend aus dem Umstand ergibt, daß der nicht- legale Zustand nicht nur die Regierung, sondern auch den Bundestag und den Gesetzgeber betrifft. Unter Vernachlässigung des Umstandes, daß diese Entscheidung eine erhebliche Rückwirkung auf die Vergangenheit hat, ist aktuell ein nicht-haltbarer Zustand offenkundig geworden, der eine Reaktion Ihrerseits erzwingen würde, so Sie Ihr „Amt“ – oder besser: Ihre geschäftsrepräsentierende Position faktisch ausfüllen wollen.

 

Formal und auch faktisch ist die Bundesrepublik Deutschland seit spätestens dem

25.07.2012 handlungsunfähig und begeht mit jedem Tag mit ungesetzlichen Handlungen

Landes- und Hochverrat. Kann es sein, daß dies deswegen unerheblich ist, weil die Geschäftsführung dieser BRD nicht einmal selbst weiß, wer sie überhaupt ist oder welchen „Staat“ sie repräsentiert? Wie in der Mitgliedsliste der UN-Mitgliedsstaaten zu lesen ist, wurde die BRD am 3. Oktober 1990 – durch Zusammenlegung mit der DDR – zu „Germany“ umfirmiert. Eigentlich gibt es seitdem keine BRD mehr, was aber die ungesetzlich zustandegekommenen Regierungen offenbar nicht weiter störte und diese mal für eine BRD und mal für ein neues „Deutschland“ zu handeln vorgeben. Dies ist ein Zustand höchster Geisteskrankheit, wie mir scheint.

 

In diesem Zusammenhang stellt sich natürlich die Frage, ob dann ein „Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland“ überhaupt noch für ein „Deutschland“ / „Germany“ wirksam ist oder sein kann?! Ist hier der Grund zu suchen, warum das GG keine nennenswerte Achtung mehr findet und in der Vergangenheit so oft geändert wurde, daß

Weltnetz: http://der-runde-tisch-berlin.info Seite 1 von 4 wohl kaum noch von einer „politischen Verfassung“ mit „Verfassungsqualität“ gesprochen werden kann? Doch auch dies ist letztendlich unerheblich, denn bereits die Schaffung des GG’s war ein rechtlich fragwürdiges „Drei Mächte“-Diktat und kein Ausdruck einer Demokratie, die es zum damaligen Zeitpunkt auch noch nicht gab. Es ist ja auch als offenkundig zu bezeichnen, daß dieses Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland nicht vom Deutschen Volk bestätigt wurde, wie von den Auftraggebern vorgegeben.

Wahlen sind keine Bestätigung, sondern lediglich Ausdruck von Duldung!

 

Aus deutscher Sicht ist das GG – trotz einiger gut scheinender Teile – auch nicht unbedingt achtenswert, denn schon der Artikel 25 stellt für sich selbst betrachtet einen unheilbaren Landes- und Hochverrat dar, öffnet dieser doch ungebremst den Weg von externem Recht in den somit ungeschützten internen Rechtsbereich. Damit hat das GG eine absolute Sperrwirkung gegen jegliche Form der staatlichen Souveränität!!!

Artikel 133 führt gar einen nicht näher definierten Bund ein, der in die Rechtsnachfolge des Vereinten Wirtschaftsgebiets der „Drei Mächte“ tritt – sehr dubios dieser Bund, der in internationalen Registern als ‚Firma‘ geführt wird!

 

Artikel 116 erzwingt die von H i t l e r, Adolf, eingeführte „deutsche Staatsangehörigkeit“ und dies, obwohl diese bereits 1947 völkerrechtlich verbindlich für nichtig erklärt wurde, unter Mitwirkung auch deutscher Richter! Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland schließt also rechtlich an die Situation des „Dritten Reichs“ vor der Kapitulation der Kampftruppen an und setzt somit die Vorarbeit von H i t l e r, Adolf, fort, wie ja auch am von ihm geplanten Großdeutschen Reich, das heute unter Europa firmiert zu erkennen ist.

 

Es gab also keine Entnazifizierung im Deutschen Reich, sondern eine Nazifizierung von ganz Europa. Dies ist auch logisch und schlüssig, denn es waren die „Drei Mächte“, die die Finanzierung von H i t l e r, Adolf, realisiert haben. Churchill hat in seinen Memoiren auch klar dargelegt, daß es in der als WK II falsch verkauften Fortsetzung des bis heute laufenden WK’es I nicht um die Beseitigung der Nazis ging, sondern um die möglichst effiziente Vernichtung des Deutschen Volkes. Auch daran hat sich nichts geändert, wie die ungesetzliche Politik der „Drei Mächte“-Verwaltung BRD / BRDDR / Germany / neuDeutschland in einer ganz klaren Kontinuität offenlegt, zumindest für die, die nicht der Verdummung anheimgefallen sind. Der Völkermord am Deutschen Volk wurde am 8. Mai

1945 nicht etwa beendet, sondern in anderer Weise weitergeführt. Seit

1949 wurde dies

durch die BRD der „Drei Mächte“ von diesen entkoppelt, damit die „Drei Mächte“ von möglichen Schadensersatzansprüchen möglichst freigestellt wurden.

 

Somit ist es auch kein Zufall, daß die wesentlichen gesetzlichen Grundlagen der BRD nach wie vor die von H i t l e r, Adolf, sind, wie etwa das Einkommenssteuergesetz, die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Justizbeitreibungsordnung, um nur einige Beispiele zu nennen. Die Firma ist noch immer die gleiche wie in der Zeit von1933 bis ’45

– nur die Firmierung wurde modernisiert.

 

Dies ließe sich noch seitenweise in Details ausführen, die einem normalen Menschen den Mageninhalt nach außen kehren würden, aber dies würde auch den gesteckten Rahmen dieses Offenen Briefes sprengen. Daher komme ich jetzt zum Bundesverfassungsgericht selbst. Dieses arbeitet auf Grundlage des unheilbar nichtigen Bundesverfassungsgerichtsgesetzes, das in Grundrechte eingreift und nicht dem Zitiergebot des Artikels 19, Abs. 1, Satz 2 des GG’es, Folge leistet, was eine unheilbare Nichtigkeit zur Folge hat. Damit ist dieses Organ als Normenhüter normativ selbst im permanenten Verstoß gegen die zu hütende Norm. Es betreibt damit nach BRDSprachgebrauch selbst normativen Verfassungshochverrat – und das seit 1951.

 

Weltnetz:http://der-runde-tisch-berlin.info Seite 2 von 4 Somit sind die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts unerheblich, so man das GG als Bezug nimmt. Also auch damit ist alles, was seit 1951 in unserem Land geschehen ist, unheilbar nichtig, denn die Normenkontrolle ist eines der wesentlichsten Instrumente in dem vorgegebenen Rechts – Staat. Ohne wirksame und legale Normenkontrolle muß formal jeder Gesetzentwurf als potentiell fehlerhaft betrachtet werden und kann somit keine legale Wirkung und Rechtsbindung erzeugen.

 

Damit sind die wesentlichen Elemente behandelt, und eine weitere Vertiefung ist nicht nötig. Es wird bereits an dieser Stelle deutlich, daß hier eine der größten Betrugsaktionen in der Geschichte der „modernen“ Menschheit vollzogen wurde und nach wie vor weiter vollzogen wird. Dieser Betrug ist gekoppelt an Völkermord und die Zerschlagung eines der mächtigsten Länder dieser Welt, wobei es hier an dieser Stelle unerheblich ist, daß es noch nie in der bekannten Geschichte ein echtes Deutsches Land gab, das aus sich selbst heraus entstand und nicht als Fremddiktat zustandegekommen ist.

Es gab und gibt

keine einzige deutsche Verfassung, die diesen Begriff auch verdient.

 

Selbst die gern beweihräucherte Paulskirchenverfassung war eine Lüge ohne Beispiel.

Gern wird dabei unterschlagen, daß es damals kein Wahlrecht für Frauen gab, und daß je nach Bundesstaat auch weitere erhebliche Teile der Bevölkerung von der Teilnahme ausgeschlossen waren. Unter Beachtung der BRD-Diktatur ist es aber dann kein Wunder, daß diese gern auf diese vermeintliche“Geburtsstunde der Demokratie“ verweist.

 

Was ist nun eigentlich Ihre Pflicht, so Sie sich in einer solchen sehen würden? Es ist ja hinlänglich bekannt, daß politische Eide keinerlei Bindung haben und nur ein belangloser Formalakt zur Täuschung des Wahlviehs sind. Trotzdem könnte auch in Ihnen noch ein Rest von Anstand und Ehre schlummern, die beide jetzt gefordert sind.

Es wäre schon längst Ihre Pflicht gewesen, die Bundesregierung für aufgelöst zu erklären. Zugleich müßte auch der Bundestag und der ganze „Drei Mächte“-Verein für gescheitert erklärt werden.

 

Es müßten sämtliche laufenden Verfahren eingefroren und eine provisorische Verwaltung berufen werden. Diese hätte die Aufgabe, eine deutsche Nationalversammlung vorzubereiten. An dieser Nationalversammlung müßten alle deutschen Menschen die Möglichkeit der Teilnahme haben, was in einigen Fällen sicher kein leichtes Unterfangen, andererseits aber keinesfalls unmöglich wäre, so ernste Absichten vorhanden wären. Die Welt ist des permanenten Weltkrieges müde, und so ließe sich internationale Unterstützung finden, um die Geburt eines freien Deutschen Reiches zu begleiten und zu unterstützen.

 

Natürlich müßten alle Diäten und Bezüge der Regierungsmitglieder, des Bundestages sowie der Landtage und aller öffentlich Bediensteten sofort auf den Hartz IV-Satz begrenzt werden, um weiteren finanziellen Schaden zu minimieren. Zudem könnten sich diese Menschen schon mal daran gewöhnen, wirklich etwas für das deutsche Volk zu tun und dieses nicht nur finanziell auszusaugen.

 

Die Medienzensur ist sofort zu beenden, und es muß eine möglichst breite Aufarbeitung der Lügen der letzten 100 Jahre gefördert und gefordert werden, ganz nach Hartz, wo auch „Fördern und Fordern“ im Schlepptau verkauft – oder besser:

aufgezwungen –

werden.

 

Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland im Stand von 1949, mit einigen kleinen Änderungen, würde für eine absehbare Übergangszeit eine ausreichende Weltnetz:http://der-runde-tisch-berlin.info Seite 3 von 4 gesetzliche Grundlage bieten, um chaotische Zustände weitgehend zu verhindern, so es nicht wieder für eine potentielle Ewigkeit mißbräuchlich Anwendung finden würde. Mit diesem Werkzeug dürften die bestehenden Gerichte nur die absolut unabdingbaren Fälle bearbeiten, wobei für Ordnungswidrigkeiten jede Verfolgung einzustellen ist.

 

Es müßte der sofortige Ausstieg aus allen bestehenden Militärbündnissen erklärt werden, da diese unter Zwang entstanden sind. Alle Kampfhandlungen sind umgehend zu beenden, und alle deutschen Truppen sind zurückzubeordern. Sämtliche Waffengeschäfte sind einzufrieren.

 

Jede Form der Immunität für öffentlich Bedienstete ist vollständig für nichtig zu erklären.

Die Folgen sämtlicher seit 1914 getroffenen internationalen Abkommen sind sofort und bis auf weiteres zu suspendieren und einzufrieren.

Sämtliche Steuerabgaben sind für nichtig zu erklären und gegen eine Pauschalbesteuerung von provisorisch 10 % auf Einkommen und auf Gewinne zu begrenzen.

 

Es sind regionale Volksräte zu bilden, die sich Stück für Stück der anfallenden Probleme widmen und Lösungen erarbeiten.

Es ist ein Gremium aus dem Volk zu wählen, das die eingehenden Vorschläge des Volkes sammelt und auswertet.

Alle Parteien sind sofort aufzulösen und zu enteignen.

 

Diese Vorschläge sind mit Sicherheit nicht vollständig, bilden aber einen Ansatz, um eine Übergangszeit zu realisieren, die einen möglichen Schaden hinreichend begrenzt.

Nun liegt es an Ihnen, den Völkermord am Deutschen Volk zu beenden und den Weg in die Freiheit und eine echte Souveränität zu bereiten.

 

Beenden Sie jegliche Gewalt gegen das Deutsche Volk ohne Wenn und Aber!

Sie sind in der Pflicht – oder gehen als Landes- und Hochverräter in die Geschichte ein!

Es ist Ihr Karma, und nur Sie müssen dieses für sich ertragen. Wählen Sie klug, und alles wird gut!

 

Groß-Berlin, den 25. August 2012

 

P a t z l a f f, Thomas

 

Der Runde Tisch Berlin

 

Die Natürliche Föderation

Einigung Deutscher Souveräne

Weltnetz:http://der-runde-tisch-berlin.info Seite 4 von 4

Ohne Rücksicht auf die Mehrheit: Unser Grundgesetz soll weg

Es findet sich keine Partei, die in diesen unruhigen Zeiten die Wähler beruhigen kann. Weil “die Märkte” die Politik hinter sich herschleifen, kann kein klares Wort, kein konkretes Ziel formuliert werden. Dabei haben wir einen Anker, der uns in diesem politischen Sturm nicht davontreiben lässt: Das Grundgesetz.

Wenn es um die Euro-Krise und die Märkte geht, wird uns als einzige Möglichkeit verkauft, mehr Europa zu wagen. Die Kampagne “Ich-will-Europa” soll uns emotional dafür öffnen, eine Art “Vereinigte Staaten von Europa” voranzutreiben. Paralell findet sich kein Politiker, der sich nicht eine Abstimmung über Europa wünscht, welches nur eine Abstimmung gegen das Grundgesetz sein kann. Welche Partei setzt sich noch für unser Grundgesetz ein? Dabei ist das Grundgesetz unsere Garantie auf Demokratie und das Ausloten von sozialer Gerechtigkeit. Selbst unser Bundespräsident Joachim Gauck zeigt sich bisher nicht gerade als Verteidiger unserer Grundrechte. Noch bevor der unsäglich undemokratische ESM-Vertrag in vieler Munde war, verschätzte sich Bundespräsident Gauck zum Thema ESM (“Bundespräsident Gauck plädiert für den ESM und damit gegen die Freiheit souveräner Staaten“):

“Ich sehe nicht, dass die Bereitschaft der Regierung konterkariert werden wird vom Bundesverfassungsgericht”, so Gauck bei reuters.com am 17. April 2012 und wird dann sogar zynisch:

Zugleich rief Gauck dazu auf, die Finanzkrise in Europa mit Courage anzugehen. Aus seiner Erfahrung in der DDR wisse er, “dass Angst uns kleine Augen macht und ein enges Herz”

Der weitere Verlauf ist bekannt. Es muss jedoch noch erwähnt werden, dass das BVerG sich genötigt sah, den Bundespräsidenten in aller Öffentlichkeit zu bitten, diese Verträge vorerst nicht zu unterschreiben. Nicht Grundlos sprach Sarah Wagenknecht von einem “kalten Putsch” auf das Grundgesetz.

Am 12. September wird das Bundesverfassungsgericht seine Entscheidung zum ESM und zum Fiskalpakt bekannt geben. Ich wiederhole mich: Leider ist nicht zu erwarten, dass beides einfach abgelehnt wird, sondern dass es zu der Empfehlung kommt, dass über eine weitere Abgabe von Souveränität das Volk abstimmen müsse, was aber nur über Artikel 146 erfolgen kann, welcher widerum die Ablösung unseres Grundgesetzes bedeutet. Dass ausgerechnet Joachim Gauck, das deutsche Staatsoberhaupt, nun Schirmherr der “Ich-will-Europa”-Kampagne ist, deren Ziel es offensichtlich ist, das Grundgesetz abzulösen, zeigt wie doppelzüngig und unklar unsere politischen Führer sind. Von Kanzlerin Merkel heißt es immer, sie würde schweigen. Eigentlich ist sie die einzige Politikerin, die unverblühmt sagt, was sie will. Als sie in der Sendung “Günther Jauch” zu Gast war, betonte sie, dass sie sich auch gegen die Mehrheit der Deutschen für mehr Europa einsetzen wird und hatte dabei wohl ihren Eid “zum Wohle des Deutschen Volkes” in der Garderobe vergessen. Aber auch als sie noch keine Kanzlerin war, hatte sie mitzuteilen:

“Wir haben wahrlich keinen Rechtsanspruch auf Demokratie und soziale Marktwirtschaft auf alle Ewigkeit. Unsere Werte müssen sich auch im Zeitalter von Globalisierung und Wissensgesellschaft behaupten.” Rede zur 60-Jahr-Feier der CDU am 16. Juni 2000

Die soziale Marktwirtschaft kann sicher ein paar Korrekturen gebrauchen, genauso unsere demokratischen Strukturen, aber daran grundsätzlich rütteln? Die Deutschen zumindest wollen dies nicht. So stellte Radio Utopie nach einer Umfrage der FAZ fest: 78 % der Deutschen haben viel Vertrauen in das Grundgesetz, 14 % in die Parteien (22. August 2012). Man kann nur hoffen, dass diese 78 % verstehen, was mit “Wir sind Europa” gemeint ist. Die kampagnenbegleitende Facebook-Seite jedenfalls wird mit kritischen Kommentaren geradezu überschüttet. Entsprechend kommentierte eine Userin heute ganz enttäuscht:

“Ich dachte, dass diese Seite für Menschen gestaltet wurde, die sich für ein EUROPA angagieren wollen. Leider finde ich hier fast nur Beiträge von Nutzern, die EUROPA verachten und sogar mit dem Nationalsozialismus vergleichen. Echt schade, dass diese Seite schon so verbraucht ist….”

Vielleicht ist es so: Mindestens ein dreiviertel unserer Gesellschaft mag Europa, genießt die europäische Kultur, ist tolerant und hilfsbereit, wünscht sich eine voneinander profitierende Wirtschaft. Vielleicht! Es wäre zu wünschen. Aber sicher ist: Die Deutschen haben viel Vertrauen in unser Grundgesetz.

 

 

http://denkland.wordpress.com/2012/08/28/ohne-rucksicht-auf-die-mehrheit-unser-grundgesetz-soll-weg/

Bundestag ohne Macht

Die Lage ist dramatisch: Die Börsen spielen Achterbahn. Was immer die Märkte lenkt,
es ist außer Kontrolle geraten, … derweil wächst die Wut der Bürger.

Mit dem 1. Bundesbereinigungsgesetz ( http://bit.ly/GAeVrG ) vom 19.04.2006
wurde dem GVG, der ZPO und der StPO der Geltungsbereich genommen.

Verweis – „Bundesverwaltungsgericht“ u. „Bundesverfassungsgericht“ (
BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147), (BVerfG 1 C 74/61 vom 28.11.1963):
„Ein Gesetz hat nur dann Gültigkeit, wenn diesem Gesetz ein räumlicher
Geltungsbereich zugewiesen ist.“

„Gesetze sind bei Verstoß gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig und nichtig.“
„Jedermann muß, um sein eigenes Verhalten darauf einrichten zu können, in der Lage sein,
den räumlichen Geltungsbereich eines Gesetzes ohne weiteres feststellen zu können.

Ein Gesetz das hierüber Zweifel aufkommen läßt ist unbestimmt und deshalb wegen
Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig.“ (BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147).

Ohne Angabe seines räumlichen Geltungsbereiches verstößt ein Gesetz jedoch
gegen den grundgesetzlichen Anspruch auf Rechtssicherheit und Bestimmtheit
(Art. 20 GG und Art. 80 I 2 GG) und ist dadurch ungültig und nichtig.

Die darauf anwendbaren Rechtsgrundsätze „Ohne Bestimmung keine Handlung“,
„Ohne Geltungsbereich kein Recht“ oder die alte römische Rechtsregel
„Nulla poena sine lege“, wurden durch BVerwGE 17, 192 = DVBl. 1964, 147
bestätigt und damit offenkundig, bedürfen also analog zu § 291 ZPO
keines weiteren Beweises.

Eurokrise u. Menschenwürde

Essay zur Eurokrise u. den materiellen u. spirituellen Ursachen des
Niederganges des Abendlandes.
Die Würde des Menschen ist hoechstes Rechtsgut.
Wie ist die Würde des Menschen definiert ?

Es werden zwei konträre Definitionen vorgestellt.
Eine stammt aus 1298 A.D. aus dem Kaiserlichen Land- u. Lehensrecht,
die andere vom Bundesverfassungsgericht.

Euro-Rettungsklage bricht Unterstützerrekord

Die Verfassungsklagen gegen die Euro-Rettungsbeschlüsse des Bundestags haben nach Angaben der ehemaligen Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) einen Unterstützerrekord erzielt. Für die von ihr vertretenen Klagen hätten inzwischen knapp 36.000 Bundesbürger Vertretungsvollmachten unterzeichnet, sagte Däubler-Gmelin der „Augsburger Allgemeinen“.

Damit gilt die von zahlreichen Organisationen unterstützte Verfassungsbeschwerde des Vereins „Mehr Demokratie“ als größte Massenverfassungsklage in der Geschichte der Bundesrepublik. Die Klage gegen die Vorratsdatenspeicherung hatte 2007 fast 35.000 Unterstützer gefunden.

Das Bundesverfassungsgericht muss über mehrere Anträge gegen den Euro-Rettungsschirm ESM und den Fiskalpakt für mehr Haushaltsdisziplin in der EU entscheiden. Die Kläger kritisieren unter anderem, dass die milliardenschweren Verpflichtungen im ESM zu weit gingen und das Parlament damit seine „haushaltspolitische Gesamtverantwortung“ verliere.

Das Urteil im Eilverfahren soll am 12. September verkündet werden. Es wird erwartet, dass die Richter dann bereits Stellung dazu nehmen, ob die eigentlichen Klagen gegen den Rettungsschirm ESM und den Fiskalpakt Aussicht auf Erfolg haben.

 

http://de.nachrichten.yahoo.com/euro-rettungsklage-bricht-unterst%C3%BCtzerrekord-141722302.html

Karlsruhe droht mit Bundestags-Auflösung

Karlsruhe setzt beim Wahlrecht die Politik unter Druck: Die Richter drohen mit ernsten Konsequenzen, wenn nicht bis zur Bundestagswahl die Ergebnisse stimmen. Im schlimmsten Fall könnte der Bundestag aufgelöst werden.

 

http://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/wahlrecht-karlsruhe-droht-mit-bundestags-aufloesung/6920766.html

Bundestags-Wahlrecht ist verfassungswidrig

Das Bundesverfassungsgericht verwirft die Wahlrechtsreform, die Schwarz-Gelb 2011 durchgesetzt hatte: Sie verstoße gegen den Gleichheitsgrundsatz und die Chancengleichheit der Parteien.

Das Bundestagswahlrecht ist verfassungswidrig. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe verwarf die von der schwarz-gelben Koalition 2011 durchgesetzte Wahlrechtsreform als Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz und die vom Grundgesetz garantierte Chancengleichheit der Parteien.

Zentrale Bestimmungen zur Verteilung der Abgeordnetensitze wurden mit sofortiger Wirkung für unwirksam erklärt. Damit muss noch vor der Bundestagswahl im kommenden Jahr ein neues Wahlrecht beschlossen werden.

Die bisherige Regelung lasse zu, dass Überhangmandate in einem Umfang anfallen, „der den Grundcharakter der Bundestagswahl als Verhältniswahl aufhebt“, befanden die Karlsruher Richter. Überhangmandate entstehen, wenn eine Partei in einem Bundesland mehr Direktmandate erzielt, als ihr nach dem Zweitstimmenanteil Sitze zustehen.

Bei der Bundestagswahl 2009 gab es 24 Überhangmandate, die alle an die Union fielen. Das Verfassungsgericht setzte nun selbst eine „zulässige Höchstgrenze von etwa 15 Überhangmandaten“.

Bereits 2008 Neuregelung verlangt

 

Union und FDP hatten im vergangenen Jahr eine Reform des Wahlrechts im Alleingang durchgesetzt, da es zu keiner Einigung mit der Opposition kam. SPD, Grüne und mehr als 3000 Bürger hatten dagegen in Karlsruhe geklagt.

„Angesichts der Vorgeschichte des neuen Wahlrechts sieht der Senat keine Möglichkeit, den verfassungswidrigen Zustand erneut für eine Übergangszeit zu akzeptieren“, sagte Verfassungsgerichts-Präsident Andreas Voßkuhle.

Bereits 2008 hatten die Karlsruher Richter das frühere Wahlrecht für teilweise verfassungswidrig erklärt und innerhalb von drei Jahren eine Neuregelung verlangt.

 

 

http://www.welt.de/politik/deutschland/article108378299/Bundestags-Wahlrecht-ist-verfassungswidrig.html

 

 

Ps: WAHLBETRUG IST VOLKSBETRUG!!!!

Karlsruhe urteilt über Wahlrecht zum Bundestag

2008 erklärte das Bundesverfassungsgericht das Wahlrecht zum Bundestag für teilweise verfassungswidrig. Am Mittwoch entscheidet Karlsruhe erneut über diese Frage. Und das nur gut ein Jahr vor der nächsten Bundestagswahl.

 

http://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/bundesverfassungsgericht-karlsruhe-urteilt-ueber-wahlrecht-zum-bundestag/6914168.html