Stellt euch mal die Frage, ob der Personalausweis euch gehört.
Nun ja, man schaue im Personalausweisgesetz §4 Abs 2 und man lese :
„Ausweise sind Eigentum der Bundesrepublik Deutschland“
Was liest man ? Der Ausweis gehört nicht dir.
Wir schaun mal weiter und zwar dein Name, ja dein Name, wem gehört er ?
Man schaue im Einführungsgesetz BGB Art. 10 Abs 1:
„Der Name einer Person unterliegt dem Recht des Staates, dem die Person angehört“